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Neues Forum Gesetzesänderungen (Gelesen: 13.409 mal)
fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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17.01.2006 um 21:01:55
 
Wir haben heute dieses neue Themenforum hier angelegt. Es wird sicher
noch viele Diskussionen zu den geplanten Änderungen geben. Und im User-
forum, wo es derzeit schon anlief, da passt es nicht ganz so gut zwischen
Witze und Jokes usw.

Als kleine Zugabe gibt es dazu die wichtigesten Gesetze in der jeweiligen
Fassung mit den eingearbeiten Änderungen.
Rote
Stellen sind neu.
Durchgestriche Textstellen entfallen.

Achtung: es handelt sich um geplante Gesetzesänderungen, nicht um bereits geltendes Recht!

Hier die links zum
Bereits geschriebene threads zu diesem Thema, verschieben wir hierher.

Änderung:
Der Text der geplanten Änderungen des StAG wurde gemäß Entwurf des Bundestages 2007 überarbeitet.
Ralf


Änderung:
Aktuelle Info siehe auch
hier
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« Zuletzt geändert: 07.04.2007 um 23:47:46 von N/V »  
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 19.01.2006 um 16:49:47
 
ak schrieb am 19.01.2006 um 13:34:35:
danke fons  .....deine arbeit schätzen wir
Daumen hoch

Das reiche ich mal schnell weiter an Doc, aus dessen Feder (Tippatur) das
alles stammt. Idee zusammen geboren (danke auch an Ronny), dann ging
das flott fott - teamwörk is schon was feines  Zwinkernd
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Esra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 27.01.2006 um 22:21:38
 
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen, ob ich über ein Jahr lang die falsche Rechtsvorstellung mit mir rumtrug? Es geht um die 90-Tage-Regelung (Arbeitserlaubnis) bei Studenten bzw. Studienbewerbern/Sprachkursteilnehmern.

Ich dachte -- offensichtlich lag ich falsch; endlich habe ich das Gesetz gelesen -- dass sowohl Ausländer mit AE für ein Studium als auch Ausländer mit einer AE für studienvorbereitende Sprachkurse, studienvorbereitende Maßnahmen wie z.B. Studienkolleg die 90-Tage-Regelung bekommen, sofern sie eben tatsächlich potenziell studienberechtigt sind.

Wohingegen diejenigen, die aufgrund ihrer Zeugnisse nicht studieren können (kein Hochschulzugang), zwar ggf. eine AE für einen Sprachkurs bekommen können, nicht aber in den Genuss der 90-Tage-Regelung kommen könnten.

Jetzt scheint es so (geplant?) zu sein, dass es in der Zeit der studienvorbereitenden Maßnahmen -- sei es Studienkolleg oder Sprachkurs -- überhaupt keine 90-Tage-Arbeitserlaubnis mehr gibt. Habe ich das richtig verstanden?

Danke, Esra
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nichen
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Hakuna Matata


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 28.01.2006 um 18:39:35
 
Hallo Ersa,  Durchgedreht

Normalerweise bekommen Studienbewerbern, Sprachkursteilnehmern und Studienkollegteilnehmern kein Arbeitserlaubnis auch nicht die 90-Tage-Regelung. (Man muss deswegen ja vorher bei Visumantrag eine Finanzieleabsicherung vorweisen können) Erst wenn man in einen richtigen Fach immatikuliert ist, gilt diese Regelung. Das wird aber auch auf dem Visum stehen.

Was jetz durch Gesetzänderung kommt, weiss ich auch nicht.  Smiley

Grüß
nichen

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matrix2007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 19.10.2006 um 12:28:53
 
ist das schon in kraft getreten? Traurig
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 19.10.2006 um 12:33:12
 
Nein Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 30.03.2007 um 22:47:05
 
Hier mal eine interessante Synopse zum Vergleich der
beiden Regelungen:

KLICK
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Mick
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Antwort #7 - 04.04.2007 um 14:45:39
 
Hier ein Link zum aktuellen Entwurf des II. Änderungsgesetzes:

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/AendG_ZuwG_280307.pdf
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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taipan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 05.05.2007 um 11:38:30
 
Hi,
kann mir vielleich einer sagen, was mit Altanträgen (vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts und asylrechtlicher Richtlinien der EU) beim Ehegattennachzug passiert. Werden diese Anträge nach altem Recht (d.h. z.B. ohne die Pflicht Deutschkenntnisse vorzuweisen) behandelt oder nach neuem Recht.
Danke im Voraus!
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taipan
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Antwort #9 - 15.05.2007 um 12:51:52
 
Hi,
über eine Anwort würde ich mich sehr freuen.  Traurig
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Mick
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Antwort #10 - 15.05.2007 um 13:16:16
 
Hi,
wenn keine besonderen Übergangsregelungen ge-
troffen werden (ich habe keine gesehen), dann gilt
die Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung, nicht
die im Zeitpunkt der Antragstellung.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #11 - 15.05.2007 um 14:14:49
 
Danke
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quasimo
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Antwort #12 - 26.05.2007 um 15:37:13
 
Hallo,
bin etwas verwirrt durch die ganzen geplanten Änderungen und wollte um ein kurzes update bitten, was derzeit sich wirklich schon rauskristalisiert hat bzw. was für meine Situation zu bedenken wäre.

Ich bin Deutscher, plane diesen Sommer/Herbst eine Heirat mit meiner Freundin (Russland) in Dänemark. Sie kann Deutsch, also mit der Sprache sehe ich nicht so das Problem. Ich habe nun die geplanten Änderungen mir durchgeschaut.

1) Stimmt es dass sie/ich oder wir zusammen für die Erteilung einer AE nachweisen müssten, dass wir einen bestimmten Betrag zum Leben zur Verfügung haben - wie hoch müsste der sein? Wann würde diese Regelung eingeführt und/oder ist sie nicht schon teilweise ganz und gebe (nach dem Gutdünken der jeweiligen ABH).

2) Könnte man diesen Unterhalt auch anhand von Vermögen/Erspartem nachweisen, falls es bei mir mit Gehalt nicht in der richtigen Höhe hinhaut? Ich habe in dem geplanten Gesetz gelesen, dass "die Familienangehörigen" (weil wir ja schon verheiratet dann sind und Familiennachzug bzw. AE in Deutschland direkt beantragen) nachweisen müssen, dass für die Person so und so von so und so zur Verfügung stehen müsse. In meinem Fall könnte das meine Freundin aufgrund ihrer vorigen Einkommen und ihrem Ersparten eventuell selbst.

3) Was steht nun höher: eine bereits geschlossene Ehe, die man als Nicht-Zweckecke wirklich überzeugend darlegen kann - oder: Geld zu haben und irgendwann mit 65 sich dann jemand aus dem Katalog zu "ziehen" (das ja dann ne Scheinheirat, ne menschenhandelähnliche Richtung einschlagen würde) - ich versteh das blabla dieses neuen Gesetzes nicht wirklich. Familiennachzug zu Deutschem - legal in einem EU Land geschlossene Ehe - Grundgesetz: Anspruch auf und Schutz der ehelichen Lebensgemeinschaft ... wird das ausgehebelt? Wann? und gibt es nicht Möglichkeiten selbst für deutsche Hartz4 etc. ihre Lebensgemeinschaft, die bereits geschlossen ist, zu realisieren über FZV?

Wäre super dankbar, wenn sich jemand äussern könnte.
LG und schöne Pfingsten
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