Melanie schrieb am 11.02.2006 um 18:30:07:Ist Hartz IV dann immernoch relevant?
Moin!
Sicher ist das relevant. Aber der Reihe nach:
Es gibt verschiedene Rechtsgrundlagen, nach denen eine Einbürgerung erfolgen kann, nämlich die §§ 8, 9 und 10
StAG.
Zitat:Müssen wir beim Antrag zusammen wohnen?
Dies wäre lediglich bei § 9 zu beachten. Da hier aber erforderlich ist, dass die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens 2 Jahren besteht, scheidet diese Möglichkeit aus.
§ 8: Hier wäre der Bezug von öffentlichen Mitteln wie Hartz IV schädlich, ohne dass es auf ein Verschulden ankommt (bei § 9 übrigens auch), also wird es mit § 8 auch nichts.
Bleibt § 10: Hier ist es u.a. Voraussetzeung, dass der Bewerber seit 8 Jahren
rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.
Die Zeiten mit der A-Bewilligung bzw. später
AE zu Studienzwecken sind ohne Zweifel
rechtmäßiger Aufenthalt. Das Gesetz erfordert aber auch, dass es sich um einen
gewöhnlichen Aufenthalt gehandelt haben muss, und hier gehen die Meinungen auseinander. In einigen Bundesländern werden diese Zeiten angerechnet, in anderen nicht. Wie das im Saarland gehandhabt wird? Keine Ahnung. Die Behörde wird hier schon die richtige Auskunft erteilen.
Außerdem ist auch nach § 10
StAG der Bezug öffentlicher Mittel hinderlich, es sei denn, der Bewerber hat den Grund dafür nicht selbst zu vertreten (wonach es hier allerdings aussieht).
Mehr Infos hier:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/einbue_2.htm Zitat:Gibt es ein Gesetz, dass die Sache mit diesen 1,2,3, oder 5 Jahren regelt (siehe erster text von mir)?
Da dies kein Einbürgerungsthema ist, bitte nochmals in der richtigen Rubrik fragen.