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Geburtsort des Vaters (Gelesen: 9.582 mal)
Ralf
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Antwort #15 - 27.01.2006 um 22:38:29
 
Reni schrieb am 27.01.2006 um 22:28:49:
Ich denke, dass lediglich die Tatsache, dass der Vater nicht im damaligen Deutschland geboren wurde, zusammen mit dem Geburtsjahr, die Frage veranlasst hat.


Genau.  Zwinkernd
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janine
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Antwort #16 - 28.01.2006 um 18:19:26
 
Vielen, vielen Dank für die ganze Mühe und all den Antworten. Es ist schon eine Art "Beleidigung", wenn einem ins Ohr gelegt wird, das man 44 Jahre nachdem man in D geboren ist nun plötzlich alles andere als das sein soll, was man ist. Aber gut. Meine Eltern befinden sich zur Zeit im Urlaub und ich muss, ob ich möchte oder nicht, natürlich meinen Vater interviewen da die Behörde einen tabelllarischen Ablauf meines Vaters benötigt von wann bis wann er sich seit Geburt bis dato aufgehalten hat. Das wird ziemlichen Stress bedeuten da mein Vater alt ist und gesundheitlich nicht mehr so auf dem Damm. Ihm jetzt klar zu machen das er, obwohl seine Vorfahren Urdeutsch sind, er es eventuell nicht ist weil er zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort geboren wurde... krank!

Ich überlege mir ernsthaft den ganzen Quatsch ganz aufzuheben, bis mein mein seine 8 Jahre hier voll hat. Denn die Sachbearbeiterin meinte, nach 8 Jahren und fortbestehen der Ehe ist es eh leichter eingebürgert zu werden. Mit einer NE läßt es sich auch leben. Ist halt nur blöd, da wir viel reisen und die sämtlichen Visa Anträge, die mein Mann stellen muss, kosten viel Zeit und Geld. Ausserdem ist mein Mann überaus interessiert an "unseren" demokratischen Verhältnissen hier und beschäftigt sich sehr (privat) mit unserer Politik.

Ach... und zu guter Letzt - die Sachbearbeiterin meinte, wichtig wäre eigentlich nur wo mein Vater sich am 1.01.1950 aufgehalten hat. In Deutschland! Wozu also diese ganzen Jahresnachweise?

Ich habe noch eine Frage:

Wer entscheidet über die pos oder neg Erteilung der Einbürgerung? Unsere Sachbearbeiterin?

Vielen Dank nochmals! Und ich werde auf alle Fälle berichten, was so alles passiert.

LG,
Janine
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Ralf
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Antwort #17 - 28.01.2006 um 20:02:45
 
janine schrieb am 28.01.2006 um 18:19:26:
Es ist schon eine Art "Beleidigung", wenn einem ins Ohr gelegt wird, das man 44 Jahre nachdem man in D geboren ist nun plötzlich alles andere als das sein soll, was man ist.

Ich denke nicht, dass das so gesagt wurde, und so kann man es auch nicht sehen. Wie schon gesagt, es geht lediglich um den Nachweis deiner deutschen StA. Diese hast du mit deiner Geburt automatisch erworben, wenn am Tage deiner Geburt dein Vater deutscher Staatsangehöriger war.

Falls du nach dem 31.12.1974 geboren wurdest, hast du sie auch automatisch erworben, wenn deine Mutter Deutsche war. Sollte dies der Fall sein und dies leichter nachweisbar sein, kannst du diesen Weg nehmen.

Zitat:
Wer entscheidet über die pos oder neg Erteilung der Einbürgerung? Unsere Sachbearbeiterin?

Mag sein, evtl. trifft diese Behörde auch nur die Vorbereitungen. Wer zuständige Einbürgerungsbehörde ist, ist in den Bundesländern völlig unterschiedlich geregelt, zum Teil sogar abhängig von der Rechtsgrundlage des Antrages. Eine Übersicht findest du hier:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/zust.htm
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janine
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Antwort #18 - 29.01.2006 um 18:14:12
 
"Diese hast du mit deiner Geburt automatisch erworben, wenn am Tage deiner Geburt dein Vater deutscher Staatsangehöriger war."

Damit hätte sich doch alles erledigt. Er war/ist aber an dem Tage meiner Geburt sowieso deutscher Staatsangehöriger.

Aber gerade das hat die Dame angezweifelt und wortwörtlich gesagt:

"Ich bezweifel überhaupt, dass Sie Deutsche sind und abstammungsmäßig schon gar nicht"


Ich denke, dass hätte jeder hier als Beleidigung aufgefasst - oder?

"Falls du nach dem 31.12.1974 geboren wurdest,..."

Geht ja nicht, wenn ich bereits 44 Jahre auf diesem Planeten lebe Zwinkernd

Wir sprechen hier übrigens von einer Hamburger Behörde. Wer sie kennt, weiß wovon ich rede...

Schönen Sonntag noch und vielen Dank!
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Antwort #19 - 29.01.2006 um 18:23:02
 
Zitat:
Er war/ist aber an dem Tage meiner Geburt sowieso deutscher Staatsangehöriger.


Woraus schließt Du das ? Falls dafür Nachweise da sind, hat sich die Prüfung ja schnell erledigt Zwinkernd

Das Amt überprüft, weil Anhaltspunkte dafür Anlass bieten, dass ein Verlust (bereits beim Großvater) eingetreten sein kann.

Das ist ein ganz normaler Vorgang und hat bestimmt nix mit Willkür zu tun Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #20 - 29.01.2006 um 19:36:29
 
Hi,

Verdammt, ich fürchte das betrifft mich auch. Ich bin deutlich vor '75 geboren und weiß nur, daß die Familie meines Vaters (seiner Mutter) aus Ostpreussen stammt. Er ist zwar in Hamburg geboren aber der Vater ist unbekannt!
Meine Oma hat ihn als Baby oder Kleinkind weggegeben und er ist im Heim und später bei seiner Oma (aus Ostpreussen) in HH aufgewachsen. Kontakt zu seiner Mutter gab es nie.
Wie soll ich denn bitteschön die Herkunft meines Vaters nachweisen?
Ich kann es nicht, er kennt seinen Vater nicht, er wurde unehelich geboren.

Wenn, dann hat mein Vater vielleicht eine Geburtsurkunde in der "Vater unbekannt" drin steht.

Darf ich mal anmerken, daß das komplett krank ist?
Wie Janine bin ich so deutsch wie man es sich nur vorstellen kann.
Irgendwie erinnert mich das an Ariernachweis und solche Dinge.

Ich bin nur wirklich echter Deutscher, wenn ich meine Herkunft nachweisen kann?
Meine deutsche Staatsbürgerschaft die bei meiner Geburt festgestellt wurde, ist plötzlich nix mehr wert?

Hallo Gesetzgeber, das kann ja so wohl nicht angehen.

Gruß,
Norbert




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Antwort #21 - 29.01.2006 um 20:09:29
 
Zitat:
Ich kann es nicht, er kennt seinen Vater nicht, er wurde unehelich geboren.


Bei unehelicher Geburt wird die Staatsangehörigkeit durch die nichteheliche Mutter "vererbt" , also Deiner Großmutter Zwinkernd

Zitat:
Hallo Gesetzgeber, das kann ja so wohl nicht angehen.


Das hat uns die Grüne Bande ja erst 2000 als neues Gesetz verkauft, haben wir damals gelacht  Laut lachend

Naja, das Gesetz stammt halt mit Modifikaionen immer noch aus 1913, aber.....

In der bei "Gesetzesänderungen" vorgesehenen Änderung des ZuwandG ist eine "Altfallregelung im StAG vorgesehen Zwinkernd

Wäre ja aus Anlass der "Wende" bereits Gelegenheit für gewesen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #22 - 30.01.2006 um 06:12:02
 
Noch eine Frage zu diesem (absurden) Thema: Angenommen in Janine's Fall wird festgestellt, dass sie gar nicht die deutsche Staatsangehoerigkeit besitzt (rein hypothetisch). Haette sie dann wenigstens das Recht auf Antrag sofort "eingebuergert" zu werden?

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Ralf
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Antwort #23 - 30.01.2006 um 08:46:54
 
Bestimmt, sofern sie nicht von Sozialhilfe lebt (was man aufgrund des Einbürgerungsverfahrens des Ehepartners hier mal ausschließen kann) und nicht erheblich vorbestraft ist. Die erforderlichen Aufenthaltszeiten dürften allemal erfüllt sein.

Sofern eine geplante Gesetzesänderung wie beabsichtigt im Sommer in Kraft tritt, würde aber bereits die Tatsache, jahrelang wie eine Deutsche behandelt worden zu sein, zum Erwerb der StA führen.

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Antwort #24 - 30.01.2006 um 09:12:03
 
Ralf schrieb am 30.01.2006 um 08:46:54:
Bestimmt, sofern sie nicht von Sozialhilfe lebt
nein
(was man aufgrund des Einbürgerungsverfahrens des Ehepartners hier mal ausschließen kann) und nicht erheblich vorbestraft ist
bis auf das eine oder andere knöllchen
Zwinkernd. Die erforderlichen Aufenthaltszeiten dürften allemal erfüllt sein.
nach 44 jahren sehe ich das auch so


Sofern eine geplante Gesetzesänderung wie beabsichtigt im Sommer in Kraft tritt, würde aber bereits die Tatsache, jahrelang wie eine Deutsche behandelt worden zu sein, zum Erwerb der StA führen.

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Antwort #25 - 30.01.2006 um 09:14:18
 
bamthwok schrieb am 30.01.2006 um 06:12:02:
Noch eine Frage zu diesem (absurden) Thema: Angenommen in Janine's Fall wird festgestellt, dass sie gar nicht die deutsche Staatsangehoerigkeit besitzt (rein hypothetisch). Haette sie dann wenigstens das Recht auf Antrag sofort "eingebuergert" zu werden?



Was wäre denn, wenn ich nach diesem ganzen Hickhack gar nicht eingebürgert werden will? Bin ich dann Staatenlos? Und was passiert dann?


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Antwort #26 - 30.01.2006 um 09:25:12
 
Jetzt wird's aber sehr hypothetisch.  Zwinkernd

Natürlich kann niemandem eine Einbürgerung aufgezwungen werden (von minderjährigen Kindern, bei denen es die Eltern beantragen, mal abgesehen).

janine schrieb am 30.01.2006 um 09:14:18:
Bin ich dann Staatenlos?

Wenn keine andere Staatsangehörigkeit erworben wurde, wäre das die notwendige Folge.

Zitat:
Und was passiert dann?

Dann wäre wohl ein Reiseausweis für Staatenlose auszustellen und eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.

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Antwort #27 - 30.01.2006 um 17:30:35
 
Zitat:
Sofern eine geplante Gesetzesänderung wie beabsichtigt im Sommer in Kraft tritt, würde aber bereits die Tatsache, jahrelang wie eine Deutsche behandelt worden zu sein, zum Erwerb der StA führen.


Das waere aeusserst vernuenftig. Um welche Gesetzesaenderung handelt es sich denn hier?
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Antwort #28 - 30.01.2006 um 23:30:10
 
Schau hier mal nach:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1137528115
und dann unter "StAG", dort § 3.

Hinweis: Fragen zu den geplanten Gesetzesänderung bitte dort stellen.
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janine
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Antwort #29 - 13.02.2006 um 13:49:11
 
hallo zusammen,

soeben erhielt ich die nachricht aus flensburg, dass mein vater dort von
1945-1953 mit der Staatsangehörigkeit D.R.(Deutsches Reich) registriert war. somit bin ich DEUTSCHE STAATSBÜRGERIN!!!!!!!!!!!!

die unterlagen erhalte ich in den nächsten tagen per post.

vielen dank noch mal für alle tipps
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