Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland (Gelesen: 23.123 mal)
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
22.12.2005 um 21:14:08
 
Hallo,

ich bin im Hannover gebohren, war aber zwischen meinem 7 und 14 Lebensjahr in Serbien. Seit 1994 bin ich in Deutschland und besitze eine Niederlassungserlaubnis. Mein Schulabschluss habe ich in Serbien gemacht Technikerlehre zwischen 1994 und 1998 wobei ich die meiste Zeit in Deutschland verbracht habe, ich habe auch eine bescheinigung der schule wo steht das ich über 830 mal nicht zum Unterricht ging. Ab 1998 Studiere ich in Deutschland, arbeite als Selbstständiger und verdiene gut. Ich habe ne Frau ubd Tochter. Meine Frage ist ist die Schulbescheinigung über die Fehlstundenzahl Beweis geung? Darf mich die AB überhaupt zu so einen Nachweis drängen- ich habe durchgehend meine Aufenthaltserlaubnis verlängert und bin durchgehend seit 1994 in Deutschland wohnhaft und gemeldet. Leider habe ich die alte Pässe nicht aufbewährt ich konnte ja nicht ahnen das so ne überprüfung stattfinden kann.

Danke!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #1 - 22.12.2005 um 21:39:48
 
Ich vesrtehe das problem nicht ganz. Du hast doch eine NE. Wozu soll die
Bescheinigung denn seitens der ABH erfoderlich sein?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #2 - 22.12.2005 um 22:00:17
 
Entschuldige, goke, aber die Geschichte ist ein wenig wirr! Um ordentliche Antworten zu bekommen, müssen wir versuchen zu klären:

Zitat:
ich bin im Hannover gebohren
- wann, welcher Aufenthaltstitel?

Zitat:
war aber zwischen meinem 7 und 14 Lebensjahr in Serbien
- Unterbrechung des Aufenthaltes - warum?

Zitat:
Seit 1994 bin ich in Deutschland
- als was? Auf welcher Grundlage, mit welchem Titel zurück?
Zitat:
Mein Schulabschluss habe ich in Serbien gemacht Technikerlehre zwischen 1994 und 1998
- also doch kein durchgehender Aufenthalt in Deutschland während der 4 Jahren?
Zitat:
ich habe auch eine bescheinigung der schule wo steht das ich über 830 mal nicht zum Unterricht ging
- und hast dennoch ein Abschluß erreicht / Diplom erhalten? Mit dem du jetzt hier studieren kannst? War das ein Fernstudium, oder was? Ich würde - ohne den Fall detailliert zu kenne - bei der Sachlage meinen, dass entweder die "Bescheinigung" oder der "Schulabschluss" nichts taugen - was ist dir lieber?
Zitat:
Darf mich die AB überhaupt zu so einen Nachweis drängen
- nun ja, die ABH darf einiges. Die Frage ist warum / wofür. Wenn ich es richtig verstanden habe, wird von dir der
Nachweis
verlangt,
dass du dich tatsächlich ohne relevante Unterbrechungen seit 1994 in Deutschland aufgehalten hast
. {Dabei hättest du im Prinzip auch nach dem "alten Ausländergesetz" die Möglichkeit gehabt, länger als 6 Monaten ausser Landes zu verbringen, um die Schule ohne 850 Fehltage beenden zu können (meine ich).} Warum? Wofür ist das relevant? Hast du die Einbürgerung beantragt? Wollen die Behörden prüfen, ob die NE rechtens ist? Wollen sie dich abschieben wegen irgendwelchen Straftaten? Worum geht es da überhaupt? Nur wenn das verständlich ist, können dir die Kenner hier im Forum eine brauchbare Antwort geben.



Gruß  Smiley Sondra
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #3 - 22.12.2005 um 22:02:10
 
Da stand doch: besitze eine NE! Also dürfte klar sein welchen titel er hat! Aber
insgesamt blicke ich da auch ned was das eigerntlich soll?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #4 - 22.12.2005 um 22:11:59
 
fons schrieb am 22.12.2005 um 22:02:10:
Da stand doch: besitze eine NE! Also dürfte klar sein welchen titel er hat! Aber
insgesamt blicke ich da auch ned was das eigerntlich soll?



Wahrscheinlich muss man den Zusammenhang mit einem anderen Thread erraten,
da war was mit VE.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #5 - 22.12.2005 um 22:17:47
 
Mick schrieb am 22.12.2005 um 22:11:59:
Wahrscheinlich muss man den Zusammenhang mit einem anderen Thread erraten,
da war was mit VE.


VE = wie Verpflichtungserklärung? Wenn er NE "besitzt" (war mir nicht entgangen Zwinkernd), arbeitet, gut verdient und auch sonst in "geordneten" (familiären) Verhältnisse lebt - was soll dann eine Überprüfung sämtlicher Aufenthaltszeiten - bzw. der Nicht-Unterbrechung unentschlossen?
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #6 - 22.12.2005 um 22:26:50
 
Sondra schrieb am 22.12.2005 um 22:17:47:
... was soll dann eine Überprüfung sämtlicher Aufenthaltszeiten - bzw. der Nicht-Unterbrechung unentschlossen?

Ebend....

das frag ich mich ja auch!

Bitte klär uns mal auf Fragesteller....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #7 - 22.12.2005 um 23:00:46
 
Hallo,

ich habe in meinem Einbürgerungsantrag meine Schuhulzeiten abngegeben und daraus hat der Sachbearbeiter rauskonsturiert das ich angeblich nur in den Freien in Deutschland war obvohl das nich stimmte und ich kar angegeben habe das ich die ganze Zeit in Deutschland bin und das auch erklährt habe.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #8 - 22.12.2005 um 23:06:44
 
Meine Elltern sind in Deutschlan und ich bin aul nachegzogenes Kind mit 14 Jahren eingereist.
Straftaten hab ich keine.
Das Diplom mag ja nicht viel taugen aber es ist legal erworben ich habe immer wieder prüfungen abgelegt und in Deutschlan en Studenkollegg besucht damit ich die Hochschulreife erlange wo ich auch diwerse Prüfungen ablegen musste.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #9 - 22.12.2005 um 23:10:31
 
Also wollen sie dir im Nachhinein nachweisen, dass du die NE zu Unrecht erhakten
hast und diese entziehen - oder wie oder was?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #10 - 22.12.2005 um 23:12:20
 
Höchstwarscheinlich ist es so. Nur ich weis nicht was ich noch als nachwei erbrigne kann. Zeugen hätte ich zu genüge,nactbarn, freunde usw...

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #11 - 22.12.2005 um 23:15:53
 
Höchstwahrscheinlich???

Weißt du denn selbst nicht um was es geht? Ist sehr unklar hier.
Wenn du slebst nicht weißt was wo wie.. wie willst du denn dann
hier Hilfe erwarten?  unentschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #12 - 22.12.2005 um 23:17:49
 
Ja die prüfen nach ob mir die NE rechtens erteillt ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #13 - 22.12.2005 um 23:38:59
 
Was muss ich jetz erwarten wenn ich die schuhlbescheingung abgebe? werden die noch mehr nachweise von mir verlangen? Ich habe vor Zwei Wochen meine NE in Neuen Pass übertrage weil der alte auslief und da hat mann mir keine probleme gemacht.

Danke für eure mühe!!! Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #14 - 23.12.2005 um 00:08:03
 
Rekapitulieren wir mal, um sicher zu sein, dass ich richtig verstanden habe: du hast jetzt die Einbürgerung beantragt. Dabei ist es der ABH das erste mal in all den Jahren aufgefallen, dass du dein Schulabschluß in der Heimat gemacht hast. Daraufhin vermutet die Behörde, dass du dich zwischen 1994 und 1998 nur während der Schulferien in Deutschland aufgehalten hast. Das könnte also bedeuten , dass du während dieser Zeit länger als 6 Monate / Jahr außer Landes warst, ohne vorherige Genehmigung der ABH. Damit würde es auch bedeuten, dass du dein Aufenthaltstitel (vermutlich Aufenthaltserlaubnis) eigentlich verloren hattest - damit auch nicht berechtigt gewesen wärest, die Niederlassungserlaubnis zu bekommen. Und was nun?

Ich bin leider kein Experte, aber ich erinnere mich vage, dass die Verwaltung immer im Recht ist. Das heißt, wenn sie nachträglich feststellen sollte, dass ein Verwaltungsakt (wie z.B. die Erteilung deines Aufenthaltstitels) aus irgendwelchen Gründen nicht in Ordnung war, darf sie diesen Akt "heilen" = nachträglich ändern. Und ich glaube, dass es im deutschen Verwaltungsrecht keine Verpflichtung der Behörde besteht, dem "Angeklagten" die Schuld nachzuweisen, sondern der muss seine Unschuld beweisen. Damit besteht für dich durchaus die Gefahr, dass man dir die NE entzieht.

Ich werde mir vermutlich hier einige  kopfhau einhandeln, aber bei dem Sachverhalt würde ich mir an deiner Stelle einen guten, im Ausländer- und Verwaltungsrecht spezialisierten Anwalt suchen - und zwar pronto.

Gruß  Smiley Sondra

PS - nichts für Ungut, aber die Geschichte deines Schulbesuchs ist echt hammerhart!
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #15 - 23.12.2005 um 00:13:30
 
Das waren kriegszeiten in Serbien, und ich habe mich nich allzuoft und allzulange dort aufgehalten. Na ja mit den Schulen war es auch so ne sache. Aber dem abschluss habe ich irgendwie higekrigt.

Danke Sehr, aber hoffentlich kann mir jemand mehr helfen. Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #16 - 23.12.2005 um 00:15:46
 
Was heist eigentlh entziehen einer NE? Bekommt man dan eine AE oder Abschiebung?
Na ja es mus möglichkeiten geben wie ich meinen Aufenthalt in Deutschlan belegen kann,
ich bin für jeden Vorschlag dankbar.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #17 - 23.12.2005 um 19:14:00
 
Hallo

kann mir jemand rat geben?

Danke!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #18 - 23.12.2005 um 22:25:52
 
Hi, goke!
Es tut mir leid, dass ich dir nicht in die Richtung helfen kann, die du dir wünschst. Aber da sich sonst noch niemand gemeldet hat, kann ich zumindest versuchen, dir zu erklären, mit welchen rechtlichen Schwierigkeiten und Möglichkeiten du es hier zu tun hast (so wie ich sie sehe / verstehe).

Ich gehe davon aus, dass du deine unbefristete Aufenthaltserlaubnis / jetzige Niederlassungserlaubnis aufgrund des § 26 (altes Ausländergesetz) respektive § 35 (neues Aufenthaltsgesetz) erhalten hast. Das ist insofern egal, da der Gesetzgeber in der Formulierung dieses Paragraphen keine Änderungen vorgenommen hat. Es heißt also:

Zitat:
§ 35 Eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht der Kinder (AuslG: § 26 Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für nachgezogene Kinder)
(1) Einem minderjährigen Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt besitzt, ist abweichend von § 9 Abs. 2 eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er im Zeitpunkt der Vollendung seines 16. Lebensjahres seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist. Das Gleiche gilt, wenn
1.  der Ausländer volljährig und seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist,
2.  er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und
3.  sein Lebensunterhalt gesichert ist oder er sich in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt.
(2)
Auf die nach Absatz 1 erforderliche Dauer des Besitzes der Aufenthaltserlaubnis werden in der Regel nicht die Zeiten angerechnet, in denen der Ausländer außerhalb des Bundesgebiets die Schule besucht hat.

(3) Ein Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach Absatz 1 besteht nicht, wenn
1.  ein auf dem persönlichen Verhalten des Ausländers beruhender Ausweisungsgrund vorliegt ...

Damit ist es schon einmal klar – siehe (2) -, dass der Schulbesuch außerhalb des Bundesgebietes schon mal „rausgerechnet“ werden muss aus deinen "bundesrepublikanischen" Zeiten. Auch wenn das noch zu keinem Verlust des Aufenthaltstitels führen würde, ist es wichtig bei der Feststellung, ob du tatsächlich schon eine Niederlassungserlaubnis erhalten solltest bzw. ob du eingebürgert werden kannst (nach Ermessen) oder sollst (Anspruchseinbürgerung). Vielleicht geht es dem Sachbarbeiter nur darum.

Aber wir haben hier das Problem, dass die ABH erst jetzt und eher zufällig erfahren hat, dass du 1994 – 1998 die Schule im Heimatland weiter besucht hast. Es gab schon im alten AuslG die Möglichkeit, mit Kenntnis und Zustimmung der ABH für längere Zeit außerhalb Deutschlands zu bleiben, ohne sein Aufenhaltsrecht zu verlieren:
Zitat:
AuslG § 44 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts, Fortgeltung von Beschränkungen
(auch diese Bestimmung wurde im § 51 Aufenthaltsgesetz übernommen)
(1)Die Aufenthaltsgenehmigung erlischt ... wenn der Ausländer ...
2. aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
3. ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist
(3)
Nach Absatz 1 Nr. 3 wird in der Regel eine längere Frist bestimmt, wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach vorübergehenden Grunde ausreisen will und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung besitzt
...
(4) Einem Ausländer wird die Zeit eines Aufenthalts außerhalb des Bundesgebiets mit insgesamt sechs Monaten auf die für die unbefristete Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und die Erteilung der Aufenthaltsberechtigung erforderlichen Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis angerechnet, wenn er sich länger als sechs Monate außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten hat, ohne daß seine Aufenthaltsgenehmigung erloschen ist.“

Somit muss die ABH jetzt vermutlich prüfen, ob deine Aufenthaltsgenehmigung in den Jahren 1994 – 1998 nicht vollständig erloschen war. Das ist eine wirklich ernste Angelegenheit, weil dadurch auch die Rechtmäßigkeit deines Aufenthaltes ab 1998 in Frage gestellt ist. Eine Bescheinigung von der Schule über Fehltage wird meines Erachtens nicht viel helfen – weil man die Seriösität der Einrichtung durchaus anzweifeln kann. Aussagen von Verwandten, Freunde oder Nachbarn werden nicht viel mehr bringen – nicht nur weil die ABH dahinter „Gefälligkeiten“ vermuten kann, sondern auch weil es nach so viel Zeit fraglich ist, wer sich woran erinnert.  Und es ist nicht anzunehmen, dass du noch über Fahrkarten oder sonstige Unterlagen aus der Zeit verfügst.

Was kann weiter passieren, sollte die ABH zu der Überzeugung kommen, dass dein Aufenthaltstitel nicht hätte erteilt werden können / dürfen, weil du die Voraussetzungen nicht erfüllt, oder sogar die gesetzlichen Bestimmungen verletzt hast?

Möglicherweise genießt du einen besonderen Ausweisungsschutz nach § 56 Aufenthaltsgesetz – siehe unter http://bundesrecht.juris.de/aufenthg_2004/BJNR195010004BJNE006100000.html

Wenn nicht, dann gibt es dazu im Aufenthaltsgesetz

Zitat:
§ 55 Ermessensausweisung
1) Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.
(2) Ein Ausländer kann nach Absatz 1 insbesondere ausgewiesen werden, wenn er
1.  in Verfahren nach diesem Gesetz (oder zur Erlangung eines einheitlichen Sichtvermerkes nach Maßgabe des Schengener Durchführungsübereinkommens) falsche oder unvollständige Angaben zum Zweck der Erlangung eines Aufenthaltstitels gemacht (oder trotz bestehender Rechtspflicht nicht an Maßnahmen der für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden im In- und Ausland mitgewirkt) hat, wobei die Ausweisung auf dieser Grundlage nur zulässig ist, wenn der Ausländer vor der Befragung ausdrücklich auf die Rechtsfolgen falscher oder unvollständiger Angaben hingewiesen wurde


Hier könntest du dich eventuell darauf berufen, dass du 1994 noch minderjährig (erst 14?) warst, somit galt für dich

Zitat:
(AuslG) § 68 Handlungsfähigkeit Minderjähriger
(1) Fähig zur Vornahme von Verfahrenshandlungen nach diesem Gesetz ist auch ein Ausländer, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, sofern er nicht nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches geschäftsunfähig oder im Falle seiner Volljährigkeit in dieser Angelegenheit zu betreuen und einem Einwilligungsvorbehalt zu unterstellen wäre.
(4)Die gesetzlichen Vertreter eines Ausländers, der das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und sonstige Personen, die an Stelle der gesetzlichen Vertreter den Ausländer im Bundesgebiet betreuen, sind verpflichtet, für den Ausländer die erforderlichen Anträge auf Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung und auf Erteilung und Verlängerung des Passes, des Paßersatzes und des Ausweisersatzes zu stellen.
- und deine gesetzlichen Vertreter (Eltern) in Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen (mangelnde Belehrung oder Verständigung) nicht die erforderlichen Anträge gestellt hatten, was auch für dich nach Vollendung deines 16 Jahres zutrifft (weil sicherlich niemand auf die Idee gekommen war, dich darauf hinzuweisen, dass du dir für Aufenthalten von länger als 6 Monaten außer Landes eine Genehmigung holen kannst und sollst).

Wie auch immer – du musst alle Fragen ordentlich klären, so dass dein Aufenthalt hier von jetzt an zweifelsfrei in Ordnung ist. Das kannst du auch (nur) mit Hilfe der ABH erreichen (also ohne Anwalt!). Ich gehe nicht davon aus, dass die ABH dich ausweisen / abschieben will und wird. Aber die Geschichte muss sauber geklärt werden! 
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #19 - 23.12.2005 um 22:38:58
 


Danke für deine Antworten!!! Smiley

Mich Interresiert eigentlich ob ich und meine Familie bleben dürfen, ich lebe ja in geordneten verhälltnissen und von meiner eigener und der arbeit meiner Frau. Laso es tut bei mir auch eine
Aufenthalterlaubnis. Aber ich kann mir keiner schuld bewusst sein weil ich in Deutschland war nur ich weis nicht wie ich es nachweisen kann.

Die Schuhle ist Serios genau so viel wie der Serbischer Staat es ist
also wenn man scho andere Dokumente anerkennt sollte man auch
meine Schuhlbescheinigung auch anerkennen zumal es die Uni schon
gemacht hat.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #20 - 24.12.2005 um 00:05:16
 
Zitat:
Aber ich kann mir keiner schuld bewusst sein weil ich in Deutschland war nur ich weis nicht wie ich es nachweisen kann.
Genau das ist das Problem. Hättest du z.B. die alten Pässe, mit Ein- und Ausreisestempeln oder ähnliches, wäre das eher möglich. Sicher, es ist nicht zweifelsfrei, wenn Eltern für ihre Kinder aussagen, aber in deinem Fall können (müssen sogar?) deine Eltern erklären, dass sie die "6 Monate" - Regelung kannten, und so verstanden / umgesetzt haben, dass du von der Schule eine Art "Erlaubnis zur Abwesenheit" erhalten hast. Vielleicht erinnert sich jemand in der Nachbarschaft an wesentliche Episoden, aus denen ersichtlich wäre, dass du auch außerhalb der Ferienzeit in D warst.

Zitat:
wenn man scho andere Dokumente anerkennt sollte man auch meine Schuhlbescheinigung auch anerkennen zumal es die Uni schon gemacht hat
Ich meine ja auch nicht dein Diplom, sondern die Bescheinigung über mehr als 800 Fehlzeiten. Hatte die Schule vielleicht kriegsbedingt irgendwelchen Sonderwege eingeschlagen?

So, weiter weiß ich auch nicht. Sei vertrauensvoll und kooperativ mit deinem Sachbearbeiter.

Schöne Weihnachten trotz allem!

Durchgedreht Sondra
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #21 - 24.12.2005 um 22:52:58
 
gogi schrieb am 23.12.2005 um 22:38:58:
Mich Interresiert eigentlich ob ich und meine Familie bleben dürfen,


Hi,
ich glaube nicht, dass der Fall hier zu lösen ist. Jede
Prognose ist gleichbedeutend mit  Wahrsagerin
Fakt ist, dass ein Verwaltugnsakt für die Vergangenheit
zurückgenommen werden kann, wenn die Behörde davon
ausgeht, dass dieser nicht rechtmäßig erteilt wurde. Im
Gegensatz zu Sondras "Mitteilung" ist die ABH dabei aber
durchaus in der Beweispflicht. Wenn es nun tatsächlich so
ist, dass Du jahrelang die Schule in Deiner Heimat be-
sucht hast, während Du hier mit einer AE  - in deren Folge
mit einer NE - ausgestattet warst, so würde es mich nicht
wundern, wenn man Dir nun an den "Kragen" möchte.

Bring' Deine Beweise ins Verfahren ein (Nachbarn etc.)
und harre der Dinge die kommen. Ratsam ist es in jedem
Fall, einen versierten Anwalt zur Hilfe zu nehmen, es wäre
mir zu wichtig, als dass ich das als Laie angreife.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #22 - 28.12.2005 um 18:01:16
 
Hallo,

kann mir jemand sagen falls es doch schief geht mit meiner NE ob ich dann eine AE erhalte und wass passiert mit meiner Frau (sei hat eine befristete AE seit 2,5 jahre, meine Tochtenr ist 18 Monate jung).

Danke!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bruno
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #23 - 02.01.2006 um 09:00:50
 
hi goke,

vielleicht kannste ja mal Deinen Fall so schildern, dass nicht millionen
Nachfragen nötig sind !  Zunge

Bruno
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #24 - 02.01.2006 um 18:57:59
 
gogi schrieb am 28.12.2005 um 18:01:16:
... kann mir jemand sagen falls es doch schief geht mit meiner NE ob ich dann eine AE erhalte* und wass passiert mit meiner Frau** (sei hat eine befristete AE seit 2,5 jahre, meine Tochter*** ist 18 Monate jung).
Danke!!!


* wie auch Mick schon sagte, das können wir hier nicht  Wahrsagerin. Abwarten, was deine ABH meint. Rechtzeitig Anwalt einschalten!

** kommt darauf an. Wenn ihre AE von dir (eheliche Lebensgemeinschaft) abhängt, dann hängt alles an

*** falls sie per Geburt (ius soli) § 4 Staatsangehörigkeitsgesetz deutsch ist - das kann Ralf besser einschätzen

Gruß  Smiley Sondra
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #25 - 03.01.2006 um 19:34:57
 
Hallo kann mir jemand sagen ob mir diese Bescheinigung mein Problem lösen kann:

"Bescheinigung

hiermit wird bescheinigt das Goran (Ivan) Atanaskovski, als Schüler dieser Schule, für den Beruf: Maschinentechniker, eingeschrieben in den Schuhljahr 1994/1995, die Schuhle im Schuhljahr 1997/1998 beendet hat. Im Laufe der Ausbildung hatte der Schüler 832 Fehlstungen (davon ( 743 entschulding, 89 unentschuldigt). Nach unseren Kenntnissen fehlte der Schühler im Unterricht wegen des Aufenthaltes bei seinen Eltern in Deutschland."


Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #26 - 03.01.2006 um 20:07:08
 
Hmm, das sind alles relative Zahlen. Wenn ich das richtig sehe,
gilt die Bescheinigung für die Gesamtdauer von 1994 - 1998.

Auf diese Jahre verteilt sind das dann ned sooo arg viele Stunden
pro Jahr die du da gefehlt hast? Kommt eben auch drauf an, wie-
viel Wochenstunden da normal sind? Könnte sein, dass man da
schon genauer nachrechnet!?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #27 - 05.01.2006 um 22:14:40
 
Ich war heute in der ABH und habe die Schuhlbescheinigung abgegeben wo drin steht das ich die 832 fehlstunden habe. Die Sachbearbeiterin hat mir vorgeslesen wo ich in einbürgerungsantrag geschrieben habe das ich jedes Jahr zwischen 1994 und 1998 zu hälfte in Deutschlan war also mindestes sechs Monate, wobei ich noch mehr Zeit im Deutschland verbracht habe- is leiger eine dumm gelaufene Aussage im Einbürgerungsverfahren.Kann sie mich auf so ne Aussage festbagenl- ich habe ja auch gesgt hälfte des jahres war ich in Deutschland. Jetzt hat die Sachbearbeiterin gesagt das ich notfalls eine bescheinigung mit genauen Zeiten die ich in der Schule vebracht habe nachreichen soll. Ich kann die Bescheinigung auch bekommen nur müstte ich jetzt dafür nach Serbien fahren. Wie gross ist sie warscheinlichkeit das ich das machen muss? Was könnte sie sich noch ausdenken? Kann ich ggf. die Kosten und die Verdienstausfälle da ich Selbstständig bin zurückfordern?

Danke!

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #28 - 05.01.2006 um 22:25:02
 
Also jetzt mal Butter bei die Fische! Warst du nun in den fraglichen Jahren überwiegend in Deutschland oder nicht? Werde aus dem Hin und Her hier nicht schlau.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #29 - 05.01.2006 um 22:38:14
 
Ja ich war hier. Wieso sollte ich in den Zeiten wo es Kriegsänliche zustände in Serbien gab dort bleiben. Und hier in Forum nutzt mir es eh nicht euch anzulügen. Nür ich habe die Schule weitergemacht so das ich in gewissen Zeiten also nicht mein asl vier Monate konkret März,April und Oktober November und letzte woche Juni (Klausurenzeit) in Serbien war also wenn es hochkommt vier Monate und Zwei wochen. Andere Zeit war ich in Deutschland also Mindesten sieben Monate und Zwei Wochen für die Jahre 1996 und 1997. Im Jahr 1995 war ich nur April,letzte woche Juni, Oktober und November und 1998 war ich Marz,April,Mai und Juni da es diplomarbeit war. und seit Juni 1998 binn ich durchgehend in Deutschland. Die Zeiten kann mir die schule auch bescheinigen. Nur dan müsste ich persönlich nach Serbien reisen was ich auch machen werde falls es sein soll. Ich frage mich nur wie weit die ABH gehen kann.


Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #30 - 07.01.2006 um 18:39:03
 
gogi schrieb am 05.01.2006 um 22:14:40:
Kann ich ggf. die Kosten und die Verdienstausfälle da ich Selbstständig bin zurückfordern?


Also das finde ich ja das Hinterletzte!
Du willst etwas von der Ausländerbehörde, und es ist das gute Recht der Behörde, von Dir plausible und nachvollziehbare Nachweise zu fordern.
Und zwar auf Deine eigenen Kosten.

Das wäre ja noch schöner, wenn der Steuerzahler auch noch dafür aufkommen muss, die arbeitenden Mitbürger werden schon genug geschröpft!

*sauerbin*

Sorry, aber das musste jetzt einfach mal raus ...

Trotz allem liebe Grüße und alles Gute
Janna

P.S. Meinem Mann und mir sind auch Kosten und Verdienstausfälle (ich war damals auch selbständig) wegen des -nun wirklich zu Unrecht verfolgten- Scheineheverdachts entstanden. Einzige Reaktion der Behörde: Ein lapidares Entschuldigungsschreiben und die Weigerung von Entschädigung / Kostenübernahme (kannst es ja auf meiner Page nachlesen).
Also: NO WAY.
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #31 - 08.01.2006 um 17:26:33
 
Ich will garnihts von der ABH nur meine ruhe.
Ich weis nicht ob du was zu tun hast aber ich habe Arbeit zu genuge und meine Frau auch und ein Kind haben wir auch.
Also ich bin vohl auch ein Steuerzahler der sich nicht alles gefallen kann.

Liebe grüsse.

P.S.

Scheinehe... na ja wo es Rauch gibt kann es auch brennen Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #32 - 08.01.2006 um 17:56:56
 
Ich will allen danken die mir geholfen haben.
Besonder an Fons, Mick, Ralf und Sondra. Enschuldigung wenn ich jemanden vergessen habe.
Aber zu persönliche angriffe von anderen "Experten" kann ich nicht so stehen lassen.

Und eine bitte an die Admis: ich könnt dieses Thema auch schliessen, ich habe genug Anworten und es sollte nicht eine Diskusion hierraus werden.

Nochmals DANKE an alle für die schliche hilfe.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #33 - 08.01.2006 um 19:41:01
 
Hallo Goke,

gogi schrieb am 08.01.2006 um 17:26:33:
Ich will garnihts von der ABH nur meine ruhe.

Das las sich in Deinem andren Posting aber noch ganz anders, nämlich dass Du Schadenersatz möchtest, was ich durchaus verstehen kann, bei den ganzen Laufereien und den Kosten - auch ich hatte am Landratsamt nach Schadenersatz gefragt und dann eben diesen lapidaren Entschuldigungsbrief mit der Ablehnung von Schadenersatzzahlungen erhalten.

gogi schrieb am 08.01.2006 um 17:26:33:
Ich weis nicht ob du was zu tun hast aber ich habe Arbeit zu genuge ... Also ich bin vohl auch ein Steuerzahler der sich nicht alles gefallen kann.

Klar, ich lasse mir auch nicht alles gefallen.
Mag sein, dass meine Kritik den Falschen getroffen hat, auch mein Mann und ich arbeiten hart für unser Geld ...

... andererseits bleibe ich bei meiner Aussage, dass wenn ich etwas von jemandem will, auch die Kosten für diese Leistung selbst tragen muss. Das ist zwar in Deinem Fall wegen der Reise nach Serbien sehr unangenehm, aber wohl nicht zu ändern. Vielleicht kannst Du es ja irgendwie mit einer Urlaubsreise verbinden? Oder vielleicht fällt den Beamten eine andere Lösung ein, wenn Du mal eine Aufstellung der Kosten machst, die Du aufwenden musst, um die Bescheinigung zu besorgen, und dann Euer Einkommen dagegen rechnest.

gogi schrieb am 08.01.2006 um 17:26:33:
Scheinehe... na ja wo es Rauch gibt kann es auch brennen

Also das finde ich nun voll daneben .... wäre wirklich nicht nötig gewesen.
Nur zur Information: Mein Mann und ich sind mittlerweile 7 Jahre verheiratet, leben noch immer zusammen, mein Mann hat mich nicht als "Eintrittskarte ins Gelobte Land" missbraucht, er hat nach wie vor die türkische Staatsbürgerschaft.

Ich sehe in meinem Posting keinen persönlichen Angriff gegen Dich. Ich verwehre mich mit meinem Posting allein gegen dieses Denken: Die ABH will mir was Böses, die ABH (der Staat) muss für alle meine Kosten aufkommen etc. ..., das ich aus Deinem Posting herausgelesen habe.

Viele Grüße
Janna

Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #34 - 08.01.2006 um 20:16:31
 
Hi, Janna! In diesem Fall ist eine gewisse "Beratungsresistenz" vorhanden, deswegen wird Goke schon alleine klarkommen, nicht wahr?  Augenrollen

Gruß  Durchgedreht S.
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #35 - 09.01.2006 um 11:33:44
 
So wie ich die Sache hört es sich nach zwei Alternativen an:
1. Du warst überwiegend in Deutschland, hier auch schulpflichtig und solltest demnach locker in der Lage sein, Deinen Aufenthalt mittels der entsprechenden Zeugnisse nachzuweisen.
2. Du hast Dich um die Schulpflicht in D. durch die Anmeldung an einer Schule in Serbien herumgedrückt, diese aber tatsächlich gar nicht besucht, Deinen Abschluß dort `irgendwie´geschafft (will gar nicht wissen, wie Du an das Abschlußzeugniss gelangt bist), mit diesem erschwindelten Abschluß hast Du dann hier ( auf Kosten der Allgemeinheit ) studiert.
Jetzt möchtest Du eingebürgert werden und beklagst Dich, daß die Behörden Deine Geschichte nicht nachvollziehbar finden und deshalb detailliertere Nachweise verlangen.
Wenn Du nichts weiter willst als Deine Ruhe wäre es das einfachste, den Einbürgerungsantrag zurückzuziehen. Du glaubst nicht wie schnelle Dich Einbürgerungsbehörde dann in Ruhe lassen wird.

Sollte ich mit meinen Schlußfolgerungen falsch liegen entschuldige ich mich vorsichtshalber.  Aber Du weißt ja wie das ist mit Feuer und Rauch, gell?
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #36 - 10.01.2006 um 00:11:17
 
Hallo,

bin ich jetzt der buhmann hier geworden? weinend Soll ich jetzt mein Schulwissen in einen Quis bestatigen Zwinkernd?

Spass bei seite hoffentlich höhrt diese beleidigende Diskusion für alle beteiligten entlich mal auf. Ich versteihe diesen Forum als ein fachforum und nicht als ne Kneipe. Ich bedanke mich an alle die mir geholfen habe und freue mich das ich für mansche sehr amüsant bin.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #37 - 11.01.2006 um 00:41:29
 
Ich möchte auch einmal meine Studienvoraussetzung klarstellen: Am Stuidenkolleg der FH Hannover habe ich eine Feststellungsprüfung abgelegt die aus den Fächern Deutsch,Mate,Psyhik,Technisches Zeichnen, Informatik und Mechanik bestand, also nicht minder Umfangreich als eine ABI Prüfung in Deutschland. Ich hoffe das ich alle Missverständnisse daher ausgeräumt habe. Das das ich so viele Fehlstunden in der Mittelschule hatte bedeutet nicht das ich nix gelernt habe. Es heisst nur das ich von Unterricht gefehlt habe und verdamt noch mal in Serbien war KRIEG in diesen Zeiten wer würde da freiwilig das ganze Jahr sitzen bleiben, gar im Winter ohne Strom und Heizung?

Hoffentlich verstehen jetzt alle das ich nix erschleichen will sondern nur mein Recht will.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #38 - 11.01.2006 um 00:58:01
 
Hi! Auch schlaflos, wie? Die Frage des Diploms ist doch hier nur ein "Nebenkriegsschauplatz". Dafür sind die Kollegs da - zur Prüfung und Angleichung / Ergänzung ausländischer Abschlüsse. Der Rest ist Sache der Uni (damit hast du Recht) und ausländerrechtlich irrelevant. Dein Problem ist die "Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland". Und dafür solltest du alles tun, was von dir verlangt wird und was dir möglich ist. Und am Besten nicht alleine. Alles andere ist im Augenblick vertane Zeit!

Smiley S.
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #39 - 11.01.2006 um 01:29:48
 
Na,ja ich stehe auch etwas unter Druck wegen der ganzer Sache Smiley
Ja ich weis das ich mich niocht so sehr auf mein Schulabschluss konzentrieren soll aber man fühlt sich scjon etwas gekränkt wen man manche komenntare und annmerkungen hier liest.

Ich erwarte morgen ein Brief von der ABH, aber die Sachbearbeiterin hat mit heite Telefonisch gesagt das ich weitere nacweise bringen soll. Werde ich auch machen.

Heute hat mich ein nachbar, schwarzafrikaner, gefaragt ob ich aussagen kann das er die ganze Zeit hier Wohnt, er wohnt tatsächlich schon jahrelang in diesen Haus. Er hat auch das Prob. das man seine NE angreift.

Da fragt man sich schon ob dies alles zufälle sind Cool




Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #40 - 11.01.2006 um 14:12:39
 
Hallo,

ich habe folgenden Brief von der ABH erhalten,

um nunmehr abschliessend festzustellen, ob die Erteilung Ihrer NR rechtmäsig war, bitten wir um Vorlage folgender Unterlagen:

-schulbescheingungen und nachweise üeb die Zullasung an der FH Hannover (hab ich)
-Einkomensnachweise (hab ich)
-Gewerbeanmeldung (hab ich)


-Nachweis über 60 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung - hab ich nicht ich habe 36 Monate
und 12 Monate Lebensversicherung in der ich fortlaufend einzahle. Rentenversicherung zahle ich auch fortlaufend.

Kann sie mir Probleme machen nur weil ich keine 60 Monate Rentenversicherung habe? Das konnte ich auch nicht haben weil ich Studiere und habe nicht die ganze Zeit gearbeitet.


Danke dir für deine mühe.

Goran
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
wichtel
Experte
****
Offline


ABH' ler sind auch nur
Menschen


Beiträge: 181

32825 Blomberg, Germany
32825 Blomberg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #41 - 11.01.2006 um 20:06:01
 
gogi schrieb am 11.01.2006 um 14:12:39:
Kann sie mir Probleme machen nur weil ich keine 60 Monate Rentenversicherung habe? Das konnte ich auch nicht haben weil ich Studiere und habe nicht die ganze Zeit gearbeitet.


Hallo!

Zu der Frage  guck § 104 Abs. 2 AufenthG.
Zum Seitenanfang
  

Meine Postings sind persönliche Stellungnahmen. Sie sind keine Rechtsberatung und sollen & können diese nicht ersetzen.&&&&
 
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #42 - 11.01.2006 um 21:38:51
 
Das heist das ich die 60 Monate nicht haben mus, wen ich den §§ richtig deute.

Danke:-) Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #43 - 07.06.2006 um 22:54:22
 
hallo mein fall ist noch nicht gelost, was kann passieren wen man mir die ne entzieht? werde ich dan abgeschoben oder bekomme ich eine ae? ich arbeite und habe etwa 44 monate rentenver. bezahlt und zahle laufen? meine frau ist schwanger und arbeitet auch- gibt es da ein ermessen und wie wird das gehandhabt? danke an alle
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #44 - 08.06.2006 um 23:07:51
 
hallo,
kann mir keiner helfen? bitte
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #45 - 09.06.2006 um 10:12:35
 
gogi schrieb am 07.06.2006 um 22:54:22:
hallo mein fall ist noch nicht gelost, was kann passieren wen man mir die ne entzieht? werde ich dan abgeschoben oder bekomme ich eine ae? ich arbeite und habe etwa 44 monate rentenver. bezahlt und zahle laufen? meine frau ist schwanger und arbeitet auch- gibt es da ein ermessen und wie wird das gehandhabt? danke an alle


Wenn Deine Tochter und/oder Deine Frau Deutsche ist, solltest Du die AE bekommen. Das müßte eigentlich auch für den Fall gelten, daß man versucht, Dir ein Strafverfahren anzuhängen wg. Darstellung der Voraufenthaltszeiten. Eine langjährige Gefängnisstrafe sollte dabei jedenfalls nicht herauskommen.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bluecat23
Full Member
***
Offline


i love i4a and my mann


Beiträge: 51
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #46 - 09.06.2006 um 20:05:05
 
tasch an alle;

was ist eine AE???????????

hä? hä? hä?

lieb grusse

laola laola laola laola
Zum Seitenanfang
  

la ilaha illa allah mohammed rassoulo allah
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #47 - 09.06.2006 um 20:17:06
 
Bluecat23 schrieb am 09.06.2006 um 20:05:05:
was ist eine AE???????????


AufenthaltsErlaubnis

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bluecat23
Full Member
***
Offline


i love i4a and my mann


Beiträge: 51
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #48 - 09.06.2006 um 20:24:52
 
oh danke. ist zwar einfach zum rausfinden aber bei den vielen an bezeichnungen wo es gibt  blick ich nicht mehr durch. hä?

gruss ich

laola laola laola laola
Zum Seitenanfang
  

la ilaha illa allah mohammed rassoulo allah
 
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #49 - 10.06.2006 um 01:13:25
 
nein, die sind auch ausländer und mann will mir auch keine straftat anhängen, ich war ja in de zu der zeit, und ich war minderjährig, nur ich kann mein aufenthalt nicht ohne weiteres nachweisen aber die abh kann auch das ggentel nicht beweisen. aber ich habe auch schon alles beschrieben. danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #50 - 03.07.2006 um 23:21:57
 
Hi@all

ich wollte mitteilen das mein Problem eine positive lösung für mich gefunden hat. Die ABH hat nämlich zuerkannt das ich all die Jahre meinem Lebensmittelpunkt in Deutschland hatte und habe, dadurch gilt meine NE fortlaufend.

Danke an alle die mir geholfen haben und ich stehe auch jedem der ein änliches prob. hat für ein gutes rat zur verfügung.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema