Entschuldige, goke, aber die Geschichte ist ein wenig wirr! Um ordentliche Antworten zu bekommen, müssen wir versuchen zu klären:
Zitat:ich bin im Hannover gebohren
- wann, welcher Aufenthaltstitel?
Zitat:war aber zwischen meinem 7 und 14 Lebensjahr in Serbien
- Unterbrechung des Aufenthaltes - warum?
Zitat:Seit 1994 bin ich in Deutschland
- als was? Auf welcher Grundlage, mit welchem Titel zurück?
Zitat:Mein Schulabschluss habe ich in Serbien gemacht Technikerlehre zwischen 1994 und 1998
- also doch kein durchgehender Aufenthalt in Deutschland während der 4 Jahren?
Zitat:ich habe auch eine bescheinigung der schule wo steht das ich über 830 mal nicht zum Unterricht ging
- und hast dennoch ein Abschluß erreicht / Diplom erhalten? Mit dem du jetzt hier studieren kannst? War das ein Fernstudium, oder was? Ich würde - ohne den Fall detailliert zu kenne - bei
der Sachlage meinen, dass entweder die "Bescheinigung" oder der "Schulabschluss" nichts taugen - was ist dir lieber?
Zitat:Darf mich die AB überhaupt zu so einen Nachweis drängen
- nun ja, die
ABH darf einiges. Die Frage ist
warum / wofür. Wenn ich es richtig verstanden habe, wird von dir der
Nachweis
verlangt,
dass du dich tatsächlich ohne relevante Unterbrechungen seit 1994 in Deutschland aufgehalten hast
. {Dabei hättest du im Prinzip auch nach dem "alten Ausländergesetz" die Möglichkeit gehabt, länger als 6 Monaten ausser Landes zu verbringen, um die Schule ohne 850 Fehltage beenden zu können (meine ich).} Warum? Wofür ist das relevant? Hast du die Einbürgerung beantragt? Wollen die Behörden prüfen, ob die
NE rechtens ist? Wollen sie dich abschieben wegen irgendwelchen Straftaten? Worum geht es da überhaupt? Nur wenn das verständlich ist, können dir die Kenner hier im Forum eine brauchbare Antwort geben.
Gruß
Sondra