Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4
Thema versenden Drucken
Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland (Gelesen: 22.923 mal)
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
22.12.2005 um 21:14:08
 
Hallo,

ich bin im Hannover gebohren, war aber zwischen meinem 7 und 14 Lebensjahr in Serbien. Seit 1994 bin ich in Deutschland und besitze eine Niederlassungserlaubnis. Mein Schulabschluss habe ich in Serbien gemacht Technikerlehre zwischen 1994 und 1998 wobei ich die meiste Zeit in Deutschland verbracht habe, ich habe auch eine bescheinigung der schule wo steht das ich über 830 mal nicht zum Unterricht ging. Ab 1998 Studiere ich in Deutschland, arbeite als Selbstständiger und verdiene gut. Ich habe ne Frau ubd Tochter. Meine Frage ist ist die Schulbescheinigung über die Fehlstundenzahl Beweis geung? Darf mich die AB überhaupt zu so einen Nachweis drängen- ich habe durchgehend meine Aufenthaltserlaubnis verlängert und bin durchgehend seit 1994 in Deutschland wohnhaft und gemeldet. Leider habe ich die alte Pässe nicht aufbewährt ich konnte ja nicht ahnen das so ne überprüfung stattfinden kann.

Danke!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #1 - 22.12.2005 um 21:39:48
 
Ich vesrtehe das problem nicht ganz. Du hast doch eine NE. Wozu soll die
Bescheinigung denn seitens der ABH erfoderlich sein?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #2 - 22.12.2005 um 22:00:17
 
Entschuldige, goke, aber die Geschichte ist ein wenig wirr! Um ordentliche Antworten zu bekommen, müssen wir versuchen zu klären:

Zitat:
ich bin im Hannover gebohren
- wann, welcher Aufenthaltstitel?

Zitat:
war aber zwischen meinem 7 und 14 Lebensjahr in Serbien
- Unterbrechung des Aufenthaltes - warum?

Zitat:
Seit 1994 bin ich in Deutschland
- als was? Auf welcher Grundlage, mit welchem Titel zurück?
Zitat:
Mein Schulabschluss habe ich in Serbien gemacht Technikerlehre zwischen 1994 und 1998
- also doch kein durchgehender Aufenthalt in Deutschland während der 4 Jahren?
Zitat:
ich habe auch eine bescheinigung der schule wo steht das ich über 830 mal nicht zum Unterricht ging
- und hast dennoch ein Abschluß erreicht / Diplom erhalten? Mit dem du jetzt hier studieren kannst? War das ein Fernstudium, oder was? Ich würde - ohne den Fall detailliert zu kenne - bei der Sachlage meinen, dass entweder die "Bescheinigung" oder der "Schulabschluss" nichts taugen - was ist dir lieber?
Zitat:
Darf mich die AB überhaupt zu so einen Nachweis drängen
- nun ja, die ABH darf einiges. Die Frage ist warum / wofür. Wenn ich es richtig verstanden habe, wird von dir der
Nachweis
verlangt,
dass du dich tatsächlich ohne relevante Unterbrechungen seit 1994 in Deutschland aufgehalten hast
. {Dabei hättest du im Prinzip auch nach dem "alten Ausländergesetz" die Möglichkeit gehabt, länger als 6 Monaten ausser Landes zu verbringen, um die Schule ohne 850 Fehltage beenden zu können (meine ich).} Warum? Wofür ist das relevant? Hast du die Einbürgerung beantragt? Wollen die Behörden prüfen, ob die NE rechtens ist? Wollen sie dich abschieben wegen irgendwelchen Straftaten? Worum geht es da überhaupt? Nur wenn das verständlich ist, können dir die Kenner hier im Forum eine brauchbare Antwort geben.



Gruß  Smiley Sondra
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #3 - 22.12.2005 um 22:02:10
 
Da stand doch: besitze eine NE! Also dürfte klar sein welchen titel er hat! Aber
insgesamt blicke ich da auch ned was das eigerntlich soll?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.926

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #4 - 22.12.2005 um 22:11:59
 
fons schrieb am 22.12.2005 um 22:02:10:
Da stand doch: besitze eine NE! Also dürfte klar sein welchen titel er hat! Aber
insgesamt blicke ich da auch ned was das eigerntlich soll?



Wahrscheinlich muss man den Zusammenhang mit einem anderen Thread erraten,
da war was mit VE.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #5 - 22.12.2005 um 22:17:47
 
Mick schrieb am 22.12.2005 um 22:11:59:
Wahrscheinlich muss man den Zusammenhang mit einem anderen Thread erraten,
da war was mit VE.


VE = wie Verpflichtungserklärung? Wenn er NE "besitzt" (war mir nicht entgangen Zwinkernd), arbeitet, gut verdient und auch sonst in "geordneten" (familiären) Verhältnisse lebt - was soll dann eine Überprüfung sämtlicher Aufenthaltszeiten - bzw. der Nicht-Unterbrechung unentschlossen?
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #6 - 22.12.2005 um 22:26:50
 
Sondra schrieb am 22.12.2005 um 22:17:47:
... was soll dann eine Überprüfung sämtlicher Aufenthaltszeiten - bzw. der Nicht-Unterbrechung unentschlossen?

Ebend....

das frag ich mich ja auch!

Bitte klär uns mal auf Fragesteller....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #7 - 22.12.2005 um 23:00:46
 
Hallo,

ich habe in meinem Einbürgerungsantrag meine Schuhulzeiten abngegeben und daraus hat der Sachbearbeiter rauskonsturiert das ich angeblich nur in den Freien in Deutschland war obvohl das nich stimmte und ich kar angegeben habe das ich die ganze Zeit in Deutschland bin und das auch erklährt habe.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #8 - 22.12.2005 um 23:06:44
 
Meine Elltern sind in Deutschlan und ich bin aul nachegzogenes Kind mit 14 Jahren eingereist.
Straftaten hab ich keine.
Das Diplom mag ja nicht viel taugen aber es ist legal erworben ich habe immer wieder prüfungen abgelegt und in Deutschlan en Studenkollegg besucht damit ich die Hochschulreife erlange wo ich auch diwerse Prüfungen ablegen musste.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #9 - 22.12.2005 um 23:10:31
 
Also wollen sie dir im Nachhinein nachweisen, dass du die NE zu Unrecht erhakten
hast und diese entziehen - oder wie oder was?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #10 - 22.12.2005 um 23:12:20
 
Höchstwarscheinlich ist es so. Nur ich weis nicht was ich noch als nachwei erbrigne kann. Zeugen hätte ich zu genüge,nactbarn, freunde usw...

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #11 - 22.12.2005 um 23:15:53
 
Höchstwahrscheinlich???

Weißt du denn selbst nicht um was es geht? Ist sehr unklar hier.
Wenn du slebst nicht weißt was wo wie.. wie willst du denn dann
hier Hilfe erwarten?  unentschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #12 - 22.12.2005 um 23:17:49
 
Ja die prüfen nach ob mir die NE rechtens erteillt ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gogi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #13 - 22.12.2005 um 23:38:59
 
Was muss ich jetz erwarten wenn ich die schuhlbescheingung abgebe? werden die noch mehr nachweise von mir verlangen? Ich habe vor Zwei Wochen meine NE in Neuen Pass übertrage weil der alte auslief und da hat mann mir keine probleme gemacht.

Danke für eure mühe!!! Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland
Antwort #14 - 23.12.2005 um 00:08:03
 
Rekapitulieren wir mal, um sicher zu sein, dass ich richtig verstanden habe: du hast jetzt die Einbürgerung beantragt. Dabei ist es der ABH das erste mal in all den Jahren aufgefallen, dass du dein Schulabschluß in der Heimat gemacht hast. Daraufhin vermutet die Behörde, dass du dich zwischen 1994 und 1998 nur während der Schulferien in Deutschland aufgehalten hast. Das könnte also bedeuten , dass du während dieser Zeit länger als 6 Monate / Jahr außer Landes warst, ohne vorherige Genehmigung der ABH. Damit würde es auch bedeuten, dass du dein Aufenthaltstitel (vermutlich Aufenthaltserlaubnis) eigentlich verloren hattest - damit auch nicht berechtigt gewesen wärest, die Niederlassungserlaubnis zu bekommen. Und was nun?

Ich bin leider kein Experte, aber ich erinnere mich vage, dass die Verwaltung immer im Recht ist. Das heißt, wenn sie nachträglich feststellen sollte, dass ein Verwaltungsakt (wie z.B. die Erteilung deines Aufenthaltstitels) aus irgendwelchen Gründen nicht in Ordnung war, darf sie diesen Akt "heilen" = nachträglich ändern. Und ich glaube, dass es im deutschen Verwaltungsrecht keine Verpflichtung der Behörde besteht, dem "Angeklagten" die Schuld nachzuweisen, sondern der muss seine Unschuld beweisen. Damit besteht für dich durchaus die Gefahr, dass man dir die NE entzieht.

Ich werde mir vermutlich hier einige  kopfhau einhandeln, aber bei dem Sachverhalt würde ich mir an deiner Stelle einen guten, im Ausländer- und Verwaltungsrecht spezialisierten Anwalt suchen - und zwar pronto.

Gruß  Smiley Sondra

PS - nichts für Ungut, aber die Geschichte deines Schulbesuchs ist echt hammerhart!
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema