Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Kind im Paß der Mutter mit eingetragen (Gelesen: 3.011 mal)
zarva74
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kind im Paß der Mutter mit eingetragen
03.07.2006 um 22:22:12
 
Eine kleine Frage:

Ich bin als Baby nach Deutschland gekommen und bin hier aufgewachsen. Bis zu meinem 16. Geburtstag hatte ich keinen eigenen Paß, sondern war im Paß meiner Mutter mit eingetragen. Meine Mutter hatte zu der Zeit schon eine Aufenthaltsberechtigung (damals noch als Stempel) im Paß.

Mit 16 habe ich einen eigenen Paß bekommen und eine Aufenthaltsberechtigung von der ABH. Meine Frage ist, ob ich für die Zeit vorher (wo ich keinen eigenen Reisepaß hatte) rechtlich denselben Aufenthaltstitel wie meine Mum hatte? Das heißt, kann man sagen, dass ich für die Zeit, wo ich als Minderjähriger im Paß meiner Mutter mit eingetragen war auch eine Aufenthaltsberechtigung hatte?

Das wäre insoweit wichtig, um z.B. die 15 Jahre nach § 51 Abs. 2 (Aufenthaltsgesetz) zusammenzubekommen.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind im Paß der Mutter mit eingetragen
Antwort #1 - 04.07.2006 um 12:01:54
 
zarva74 schrieb am 03.07.2006 um 22:22:12:
Ich bin als Baby nach Deutschland gekommen und bin hier aufgewachsen. Bis zu meinem 16. Geburtstag hatte ich keinen eigenen Paß, sondern war im Paß meiner Mutter mit eingetragen. Meine Mutter hatte zu der Zeit schon eine Aufenthaltsberechtigung (damals noch als Stempel) im Paß.

Mit 16 habe ich einen eigenen Paß bekommen und eine Aufenthaltsberechtigung von der ABH. Meine Frage ist, ob ich für die Zeit vorher (wo ich keinen eigenen Reisepaß hatte) rechtlich denselben Aufenthaltstitel wie meine Mum hatte? Das heißt, kann man sagen, dass ich für die Zeit, wo ich als Minderjähriger im Paß meiner Mutter mit eingetragen war auch eine Aufenthaltsberechtigung hatte?
Bis zu Deinem 16. Lebensjahr hattest Du sicherlich keine Aufenthaltsberechtigung, sondern eine Aufenthaltserlaubnis, da nach dem bis Ende 2004 gültigen Ausländergesetz eine unbefristete Verlängerung der Aufenthalterlaubnis erst mit Vollendung des 16. Lebensjahrs möglich war. Vgl. § 26 Abs. 1 S. 1:
Zitat:
§ 26 Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für nachgezogene Kinder
(1) Die einem minderjährigen Ausländer zu dem in § 17 Abs. 1 bezeichneten Zweck erteilte Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 24 unbefristet zu verlängern, wenn der Ausländer im Zeitpunkt der Vollendung seines 16. Lebensjahres seit acht Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist. ...


Zitat:
Das wäre insoweit wichtig, um z.B. die 15 Jahre nach § 51 Abs. 2 (Aufenthaltsgesetz) zusammenzubekommen.
§ 51 Abs. 2 S. 1 setzt voraus, daß sich der Ausländer "mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat". Dies ist auch bei einer Aufenthaltserlaubnis der Fall. So don't worry...

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind im Paß der Mutter mit eingetragen
Antwort #2 - 04.07.2006 um 12:41:50
 
Abu schrieb am 04.07.2006 um 12:01:54:
Dies ist auch bei einer Aufenthaltserlaubnis der Fall. So don't worry...


Eben. Zwinkernd


zarva74 schrieb am 03.07.2006 um 22:22:12:
... sondern war im Paß meiner Mutter mit eingetragen. Meine Mutter hatte zu der Zeit schon eine Aufenthaltsberechtigung (damals noch als Stempel) im Paß.


Dann muss auch deine Aufenthaltserlaubnis in diesem Pass eingetragen gewesen sein. Die A-Berechtigung der Mutter galt jedenfalls nur für sie und nicht für weitere Personen.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
zarva74
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind im Paß der Mutter mit eingetragen
Antwort #3 - 04.07.2006 um 19:59:57
 
Danke, habe gerade nochmal im alten Paß meiner Mutter nachgeschaut. Sie hatte erst eine Aufenthaltserlaubnis und dann eine A-berechtigung.

@Ralf: In dem Paß ist ein Photo von mir und steht mitreisende Personen, aber die Aufenthaltserlaubnis und später -berechtigung ist auf dem Namen meiner Mutter. Kein extra Sticker oder Stempel für mich. Deshalb habe ich ja auch gefragt!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sunnysunshine
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind im Paß der Mutter mit eingetragen
Antwort #4 - 04.07.2006 um 20:34:22
 
welche Staatsangehörigkeit hast du denn?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
zarva74
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind im Paß der Mutter mit eingetragen
Antwort #5 - 04.07.2006 um 20:50:33
 
Ich komme aus dem ehemaligen Jugoslawien. Meine Mutter hatte damals noch einen alten roten Paß der SFRJugoslawien. Nach Deutschland bin ich als Baby vor mehr als 30 Jahren gezogen, aber erst seit dem ich 16 bin, habe ich einen eigenen Paß (vorher bei Mutter mit eingetragen).

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind im Paß der Mutter mit eingetragen
Antwort #6 - 04.07.2006 um 20:54:44
 
Dann verstehe ich das - früher brauchten Kinder keine AE, bevor sie 16 waren.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
zarva74
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind im Paß der Mutter mit eingetragen
Antwort #7 - 04.07.2006 um 20:59:23
 
Und was bedeutet das jetzt für meine ursprünglich Frage bezüglich §51 Abs.2?

Also die Zeit vor meinem 16. Geburtstag wird auf die 15 Jahre angerechnet, oder nicht?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind im Paß der Mutter mit eingetragen
Antwort #8 - 04.07.2006 um 21:25:03
 
Wenn das schon mehr als 30 Jahre her ist, dürften die 15 Jahre doch ohnehin "voll" sein, so dass die Frage der Anrechnung gar nicht im Raum steht, oder? Generell gilt aber, dass frühere Zeiten, in denen man nach altem Recht vom Erfordernis der Aufenthaltsgenehmigung befreit war, rechtmäßige Zeiten waren, die sogar bei der Einbürgerung angerechnet wurden. Ob dies auch für § 51 gilt, kann ich nicht sagen, aber wie schon gesagt, die Frage stellt sich doch eigentlich nicht, wenn die erforderliche Zeit doch sowieso vorhanden ist.

öhm
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema