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Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland (Gelesen: 23.077 mal)
Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #30 - 07.01.2006 um 18:39:03
 
gogi schrieb am 05.01.2006 um 22:14:40:
Kann ich ggf. die Kosten und die Verdienstausfälle da ich Selbstständig bin zurückfordern?


Also das finde ich ja das Hinterletzte!
Du willst etwas von der Ausländerbehörde, und es ist das gute Recht der Behörde, von Dir plausible und nachvollziehbare Nachweise zu fordern.
Und zwar auf Deine eigenen Kosten.

Das wäre ja noch schöner, wenn der Steuerzahler auch noch dafür aufkommen muss, die arbeitenden Mitbürger werden schon genug geschröpft!

*sauerbin*

Sorry, aber das musste jetzt einfach mal raus ...

Trotz allem liebe Grüße und alles Gute
Janna

P.S. Meinem Mann und mir sind auch Kosten und Verdienstausfälle (ich war damals auch selbständig) wegen des -nun wirklich zu Unrecht verfolgten- Scheineheverdachts entstanden. Einzige Reaktion der Behörde: Ein lapidares Entschuldigungsschreiben und die Weigerung von Entschädigung / Kostenübernahme (kannst es ja auf meiner Page nachlesen).
Also: NO WAY.
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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gogi
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Antwort #31 - 08.01.2006 um 17:26:33
 
Ich will garnihts von der ABH nur meine ruhe.
Ich weis nicht ob du was zu tun hast aber ich habe Arbeit zu genuge und meine Frau auch und ein Kind haben wir auch.
Also ich bin vohl auch ein Steuerzahler der sich nicht alles gefallen kann.

Liebe grüsse.

P.S.

Scheinehe... na ja wo es Rauch gibt kann es auch brennen Smiley
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gogi
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Antwort #32 - 08.01.2006 um 17:56:56
 
Ich will allen danken die mir geholfen haben.
Besonder an Fons, Mick, Ralf und Sondra. Enschuldigung wenn ich jemanden vergessen habe.
Aber zu persönliche angriffe von anderen "Experten" kann ich nicht so stehen lassen.

Und eine bitte an die Admis: ich könnt dieses Thema auch schliessen, ich habe genug Anworten und es sollte nicht eine Diskusion hierraus werden.

Nochmals DANKE an alle für die schliche hilfe.
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #33 - 08.01.2006 um 19:41:01
 
Hallo Goke,

gogi schrieb am 08.01.2006 um 17:26:33:
Ich will garnihts von der ABH nur meine ruhe.

Das las sich in Deinem andren Posting aber noch ganz anders, nämlich dass Du Schadenersatz möchtest, was ich durchaus verstehen kann, bei den ganzen Laufereien und den Kosten - auch ich hatte am Landratsamt nach Schadenersatz gefragt und dann eben diesen lapidaren Entschuldigungsbrief mit der Ablehnung von Schadenersatzzahlungen erhalten.

gogi schrieb am 08.01.2006 um 17:26:33:
Ich weis nicht ob du was zu tun hast aber ich habe Arbeit zu genuge ... Also ich bin vohl auch ein Steuerzahler der sich nicht alles gefallen kann.

Klar, ich lasse mir auch nicht alles gefallen.
Mag sein, dass meine Kritik den Falschen getroffen hat, auch mein Mann und ich arbeiten hart für unser Geld ...

... andererseits bleibe ich bei meiner Aussage, dass wenn ich etwas von jemandem will, auch die Kosten für diese Leistung selbst tragen muss. Das ist zwar in Deinem Fall wegen der Reise nach Serbien sehr unangenehm, aber wohl nicht zu ändern. Vielleicht kannst Du es ja irgendwie mit einer Urlaubsreise verbinden? Oder vielleicht fällt den Beamten eine andere Lösung ein, wenn Du mal eine Aufstellung der Kosten machst, die Du aufwenden musst, um die Bescheinigung zu besorgen, und dann Euer Einkommen dagegen rechnest.

gogi schrieb am 08.01.2006 um 17:26:33:
Scheinehe... na ja wo es Rauch gibt kann es auch brennen

Also das finde ich nun voll daneben .... wäre wirklich nicht nötig gewesen.
Nur zur Information: Mein Mann und ich sind mittlerweile 7 Jahre verheiratet, leben noch immer zusammen, mein Mann hat mich nicht als "Eintrittskarte ins Gelobte Land" missbraucht, er hat nach wie vor die türkische Staatsbürgerschaft.

Ich sehe in meinem Posting keinen persönlichen Angriff gegen Dich. Ich verwehre mich mit meinem Posting allein gegen dieses Denken: Die ABH will mir was Böses, die ABH (der Staat) muss für alle meine Kosten aufkommen etc. ..., das ich aus Deinem Posting herausgelesen habe.

Viele Grüße
Janna

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Antwort #34 - 08.01.2006 um 20:16:31
 
Hi, Janna! In diesem Fall ist eine gewisse "Beratungsresistenz" vorhanden, deswegen wird Goke schon alleine klarkommen, nicht wahr?  Augenrollen

Gruß  Durchgedreht S.
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Antwort #35 - 09.01.2006 um 11:33:44
 
So wie ich die Sache hört es sich nach zwei Alternativen an:
1. Du warst überwiegend in Deutschland, hier auch schulpflichtig und solltest demnach locker in der Lage sein, Deinen Aufenthalt mittels der entsprechenden Zeugnisse nachzuweisen.
2. Du hast Dich um die Schulpflicht in D. durch die Anmeldung an einer Schule in Serbien herumgedrückt, diese aber tatsächlich gar nicht besucht, Deinen Abschluß dort `irgendwie´geschafft (will gar nicht wissen, wie Du an das Abschlußzeugniss gelangt bist), mit diesem erschwindelten Abschluß hast Du dann hier ( auf Kosten der Allgemeinheit ) studiert.
Jetzt möchtest Du eingebürgert werden und beklagst Dich, daß die Behörden Deine Geschichte nicht nachvollziehbar finden und deshalb detailliertere Nachweise verlangen.
Wenn Du nichts weiter willst als Deine Ruhe wäre es das einfachste, den Einbürgerungsantrag zurückzuziehen. Du glaubst nicht wie schnelle Dich Einbürgerungsbehörde dann in Ruhe lassen wird.

Sollte ich mit meinen Schlußfolgerungen falsch liegen entschuldige ich mich vorsichtshalber.  Aber Du weißt ja wie das ist mit Feuer und Rauch, gell?
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gogi
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Antwort #36 - 10.01.2006 um 00:11:17
 
Hallo,

bin ich jetzt der buhmann hier geworden? weinend Soll ich jetzt mein Schulwissen in einen Quis bestatigen Zwinkernd?

Spass bei seite hoffentlich höhrt diese beleidigende Diskusion für alle beteiligten entlich mal auf. Ich versteihe diesen Forum als ein fachforum und nicht als ne Kneipe. Ich bedanke mich an alle die mir geholfen habe und freue mich das ich für mansche sehr amüsant bin.

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gogi
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Antwort #37 - 11.01.2006 um 00:41:29
 
Ich möchte auch einmal meine Studienvoraussetzung klarstellen: Am Stuidenkolleg der FH Hannover habe ich eine Feststellungsprüfung abgelegt die aus den Fächern Deutsch,Mate,Psyhik,Technisches Zeichnen, Informatik und Mechanik bestand, also nicht minder Umfangreich als eine ABI Prüfung in Deutschland. Ich hoffe das ich alle Missverständnisse daher ausgeräumt habe. Das das ich so viele Fehlstunden in der Mittelschule hatte bedeutet nicht das ich nix gelernt habe. Es heisst nur das ich von Unterricht gefehlt habe und verdamt noch mal in Serbien war KRIEG in diesen Zeiten wer würde da freiwilig das ganze Jahr sitzen bleiben, gar im Winter ohne Strom und Heizung?

Hoffentlich verstehen jetzt alle das ich nix erschleichen will sondern nur mein Recht will.
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Sondra
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Antwort #38 - 11.01.2006 um 00:58:01
 
Hi! Auch schlaflos, wie? Die Frage des Diploms ist doch hier nur ein "Nebenkriegsschauplatz". Dafür sind die Kollegs da - zur Prüfung und Angleichung / Ergänzung ausländischer Abschlüsse. Der Rest ist Sache der Uni (damit hast du Recht) und ausländerrechtlich irrelevant. Dein Problem ist die "Prüfung des Aufenthaltes in Deutschland". Und dafür solltest du alles tun, was von dir verlangt wird und was dir möglich ist. Und am Besten nicht alleine. Alles andere ist im Augenblick vertane Zeit!

Smiley S.
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Antwort #39 - 11.01.2006 um 01:29:48
 
Na,ja ich stehe auch etwas unter Druck wegen der ganzer Sache Smiley
Ja ich weis das ich mich niocht so sehr auf mein Schulabschluss konzentrieren soll aber man fühlt sich scjon etwas gekränkt wen man manche komenntare und annmerkungen hier liest.

Ich erwarte morgen ein Brief von der ABH, aber die Sachbearbeiterin hat mit heite Telefonisch gesagt das ich weitere nacweise bringen soll. Werde ich auch machen.

Heute hat mich ein nachbar, schwarzafrikaner, gefaragt ob ich aussagen kann das er die ganze Zeit hier Wohnt, er wohnt tatsächlich schon jahrelang in diesen Haus. Er hat auch das Prob. das man seine NE angreift.

Da fragt man sich schon ob dies alles zufälle sind Cool




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Antwort #40 - 11.01.2006 um 14:12:39
 
Hallo,

ich habe folgenden Brief von der ABH erhalten,

um nunmehr abschliessend festzustellen, ob die Erteilung Ihrer NR rechtmäsig war, bitten wir um Vorlage folgender Unterlagen:

-schulbescheingungen und nachweise üeb die Zullasung an der FH Hannover (hab ich)
-Einkomensnachweise (hab ich)
-Gewerbeanmeldung (hab ich)


-Nachweis über 60 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung - hab ich nicht ich habe 36 Monate
und 12 Monate Lebensversicherung in der ich fortlaufend einzahle. Rentenversicherung zahle ich auch fortlaufend.

Kann sie mir Probleme machen nur weil ich keine 60 Monate Rentenversicherung habe? Das konnte ich auch nicht haben weil ich Studiere und habe nicht die ganze Zeit gearbeitet.


Danke dir für deine mühe.

Goran
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Antwort #41 - 11.01.2006 um 20:06:01
 
gogi schrieb am 11.01.2006 um 14:12:39:
Kann sie mir Probleme machen nur weil ich keine 60 Monate Rentenversicherung habe? Das konnte ich auch nicht haben weil ich Studiere und habe nicht die ganze Zeit gearbeitet.


Hallo!

Zu der Frage  guck § 104 Abs. 2 AufenthG.
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gogi
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Antwort #42 - 11.01.2006 um 21:38:51
 
Das heist das ich die 60 Monate nicht haben mus, wen ich den §§ richtig deute.

Danke:-) Smiley
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gogi
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Antwort #43 - 07.06.2006 um 22:54:22
 
hallo mein fall ist noch nicht gelost, was kann passieren wen man mir die ne entzieht? werde ich dan abgeschoben oder bekomme ich eine ae? ich arbeite und habe etwa 44 monate rentenver. bezahlt und zahle laufen? meine frau ist schwanger und arbeitet auch- gibt es da ein ermessen und wie wird das gehandhabt? danke an alle
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gogi
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Antwort #44 - 08.06.2006 um 23:07:51
 
hallo,
kann mir keiner helfen? bitte
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