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Heirat in der Türkei (Gelesen: 60.914 mal)
Riddler
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Antwort #105 - 12.12.2005 um 15:25:56
 
Hallo,

heute sind die Papiere für die FZF bei meiner Ausländerbehörde angekommen, also kapp zwei Wochen nach Antragsstellung. Vielleicht kommt jetzt der Endspurt ...

Bis dann.
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tuyet
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Antwort #106 - 12.12.2005 um 15:47:24
 
Und morgen schneits.
Sorry.
Aber unsere Papiere sind am 10. August bei der ABH angekommen, am 1.8.abgegeben.
Heute ist der 12.12. und es ist noch nichts passiert...............

Will dir nicht die Hoffnung nehmen, aber steiger dich nicht so rein.........

Grüße Tuyet
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #107 - 12.12.2005 um 19:41:37
 
Sorry, war vielleicht ein bißchen ungut ausgedrückt. unentschlossen
Aber man merkt ja selber, wie sich das immer so hinzieht.
Ich wünsch dir alles Gute und das es bei euch schneller geht und alles glatt läuft.

Liebe Grüße Tuyet
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Riddler
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Antwort #108 - 08.02.2006 um 13:55:43
 
So, knapp 10 Wochen vergangen und jetzt folgende Situation :

Die Papiere (Abgabe bei der Botschaft Ende November) sind Mitte Dezember bei der ABH eingegangen und wurden Mitte Januar bei der ABH bearbeitet. Die Botschaft hat keine Kopie des Reisepasses mitgeschickt, darum wurde bei der Bearbeitung eine Anfrage zur Botschaft gestellt, die Kopien zu schicken.
Bis heute kam noch nix... Dummerweise haben wir alle Papiere kopiert, aber nicht ihren neuen Reisepass  Zunge Da ich dachte bei der Botschaft wäre der in "guten" Händen. Sonst hätten wir die Kopien jetzt zur ABH schicken können und die die Zustimmung zur Botschaft.
Also noch mal warten. Zur Not habe ich ein Fax geschickt mit der Bitte die Kopien zur ABH zum zuständigen Sachbearbeiter zu faxen, weil die Botschaftler eher unregelmäßig ans Telefon gehen, wnens bimmelt...
Irgenwie kommt mir das wie billige "verarsche" vor, warum schicken die nicht gleich alle Papiere mit ?!?!?!?
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Riddler
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Antwort #109 - 17.02.2006 um 23:13:34
 
Stand heute : Von der ABH erfahren, das ein Brief mit einem Termin zu mir unterwegs ist. Darin soll ich eine Bescheinigung mitbringen, daß das türkische Scheidungsurteil meiner Frau von der Senatsverwaltung anerkannt wurde und meine vor drei Monaten in der TR geschlossene Ehe damit in DE anerkannt wird.

Zur Erinnerung : das deutsche EFZ Zeugniss habe ich nur mit der Anerkennung der Senatsverwaltung bekommen, das erledigt alles das Standesamt, wie mir dort die Leitung nochmal versicherts.

Die Bescheinigung darf auch nur unter Behördern weitergereicht werden, und nicht an Privatspersonen ausgehändigt werden. Langsam zweifle ich an der Ausbildung einiger SB ...

Meine ganze Familie ist sprachlos, meine Frau auch, ich auch ...

Ich verstehe es auch nicht, vielleicht muß man es auch nicht verstehen. Ich bin ein ganz normaler Mann, keine Vorstrafen, brav Wehrdienst gemacht, niemals arbeitslos, oder wohnungslos, immer brav umgemeldet, geschieden und jetzt wieder verheiratet.

Meine Frau ebenfalls ganz normal, keine Vorstrafen, niemals Arbeitslosengeld bezogen, immer mit Wohnsitz, geschieden und jetzt mit mir verheiratet.
Wir haben uns in der Zeit nach ihrer Scheidung und vor ihrer freiwilligen Rückreise in die TR kennen und liebengelernt und sind jetzt zwei Jahre zusammen, die meiste Zeit auf Distanz.

Ich denke dieser ganze Nervenkrieg hat leider System in DE. Einmal geschieden, dann rutscht du schon eine Stufe herunter. Auch noch mit Ausländerin, und das auch noch mit einer die im Ausland lebt verheiratet, rutscht du schon zwei Stufen oder sogar mehr herunter. FZV beantragt, naja, kannst du noch mehr Stufen herunter rutschen, oder bist du schon am Ende ? Auf jeden Fall zeigt dir entweder die ABH oder die Botschaft, daß es durchaus ein Kellergeschoß gibt.

Ich verstehe die Arbeit der Beamten und schätze diese auch hoch. Aber der Dienst gilt dem Bürger(achja, durch diesen bekomme ich mein Gehalt), und nicht gegen diesen. Das scheint aber gelegentlich nicht der Fall zu sein.

Da wird ein Passport von der Botschaft angefordert(natürlich auf dem Postweg hin und zurück), weil der Beamte sich vaage darasn erinnern kann, daß er einige Probleme mit der Schreibweise von Geburtsort etc. hatte, und wenn er alles nicht richtig "eintickert", die Frau dann zweimal in DE wäre. Das läßt sich ja halbwegs ja noch verstehen. Das aber die Person schon einmal vier Jahre in DE gelebt hatte, und dem Computerzeitalter sei Dank, schonmal im System war, auch mit Geburtsort usw., das wirft wieder Fragen auf, die jenseits aller Logik sind.

Das dann auch noch die ABH die Arbeit des Standesamtes praktisch nicht anerkennt , was EFZ und Anerkennung durch Senatsverwaltung betrifft (SB-ABH: "Weis ich doch nicht, wie das beim Standesamt läuft !"), das grenzt für mich schon bald an Sarkasmus.

Da tröstet es auch nicht, wenn man von den Behörden als "richtiger Deutscher" (Mama und Papa deutsch, oha! Smiley ) angesehen wird und es "deshalb eigentlich keine Probleme gibt".

Natürlich trifft das nicht auf jeden SB zu, mir fallen auch viele von anderen Behörden, z.b: Standesamt und der Botschaft ein, die mir wirklich weitergeholfen haben. Aber genauso wie bei den Bürgern, sind es diejenigen, die sich schlecht benehmen, die das Licht auf andere werfen.

Ich stelle mal eins voraus: Wenigstens eine freundliche Behandlung am Telefon könnte man erwarten, wenn man ebenfalls freundlich (in den telefonischen Sprechzeiten) nachfragt, ich finde das ist das Mindeste.

Das mußte mal sein.  Laut lachend  Laut lachend  Laut lachend

P.S.: Wenn alles vorüber ist und ich mit meiner Liebsten endlich zusammen bin, werde ich ein schönes Buch schreiben. "Wenn der Amtsschimmel mal reitet !"  Zunge
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Antwort #110 - 18.02.2006 um 10:44:30
 
Hallo Bremerin, hallo Riddler.

Nur Mut! Die Sache mit dem Ehefähigkeitszeugnis ist zwar etwas aufwendig, aber es ist zu schaffen. Ich habs auch geschafft und am 31.12.05 in der Türkei geheiratet. Aber leider ist mein Mann immer noch nicht da.
Noch ein kleiner Tip für nach der Hochzeit: Die deutschen Botschaften in der Türkei nehmen den Antrag Familienzusammenführung nur noch nach Terminab-
sprache an. Also vorher schon telefonisch einen Termin vereinbaren. Haben wir nicht gewußt und sind umsonst zur Botschaft nach Izmir gefahren.
Ausserdem braucht der türkische Ehepartner noch zwei zusätzliche Dokumente, (siehe Merkblatt der dt. Botschaft), Heiratsurkunde und rotes Buch allein reichen nicht für den Antrag aus.

Viel Glück wünscht Euch
Emmaskatze
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Antwort #111 - 18.02.2006 um 10:55:08
 
emmaskatze schrieb am 18.02.2006 um 10:44:30:
Hallo Bremerin, hallo Riddler.

Nur Mut! Die Sache mit dem Ehefähigkeitszeugnis ist zwar etwas aufwendig, aber es ist zu schaffen. Ich habs auch geschafft und am 31.12.05 in der Türkei geheiratet. Aber leider ist mein Mann immer noch nicht da.
Noch ein kleiner Tip für nach der Hochzeit: Die deutschen Botschaften in der Türkei nehmen den Antrag Familienzusammenführung nur noch nach Terminab-
sprache an. Also vorher schon telefonisch einen Termin vereinbaren. Haben wir nicht gewußt und sind umsonst zur Botschaft nach Izmir gefahren.
Ausserdem braucht der türkische Ehepartner noch zwei zusätzliche Dokumente, (siehe Merkblatt der dt. Botschaft), Heiratsurkunde und rotes Buch allein reichen nicht für den Antrag aus.

Viel Glück wünscht Euch
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Sorry, hab am Anfang angefangen zu lesen, und das Datum überlesen.......

Emmaskatze
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Antwort #112 - 18.02.2006 um 19:28:48
 
Hallo Ihr Kämpfer,

ihr habt Euch sehr viel Mühe gemacht. Ich möchte Eure und meine Informationen zusammen fassen und hier nochmal auflisten. Bitte erlaubt mir, dass ich mich bei der Gelegenheit gleichzeitig auf meine Situation beziehe. Ich bitte Euch im Anschluss darauf, mir mit Eurer Meinung bzw. Korekturen zu antworten.

Seit Stunden und Tagen bin ich dabei, alle Informationen die ich von unterschiedlichsten Quellen bekommen habe, zu konsolidieren bzw. zu verdichten.

Die Quellen sind unter anderem:

- türk. Konsulat in DE
- deutsche Botschaft in TR
- Standesamt DE
- Standesamt TR
- Internet
- Freunde
- Onkel (Richter in TR)

Meine Situation:
War mit mit einer Türkin (türkische Staatsangehörigkeit)nach türkischem Recht in DE verheiratet.
Nun bin ich als deutscher nach deutschem Recht von meiner Ex-Frau, auch deutsche, geschieden. Wir haben zwei Kinder, auch mit deutscher Staatsangehörigkeit.

Nun möchte ich meine neue Freundin (Verlobte), die in TR lebt u. türkische Staatsangehörige ist, heiraten.
Zuvor muss ich aber die geschiedene Ehe von mir in der TR anerkennen lassen.

Folgende Aufgaben oder auch ToDo`s habe ich vor mir, die ich in 3 Phasen geteilt habe:

Phase 1:
1. für Scheidungsurteil v. Amtsgericht beim Landesgericht eine Apostille beantragen
2. Scheidungsurteil mit Apostille in türkisch übersetzten und beglaubigen lassen
3. Ex-Frau und ich erteilen über das Konsulat in DE einem Anwalt in TR eine Vollmacht
4. Vollmacht und Punkt 2 (Scheidungsurteil) zum Anwalt nach TR schicken
5. Anwalt in TR beantragt vor Gericht "Tenviz" oder "Tanit" davasi
6. Nach Urteilsbeschluss gehen die Dokumente zum "Kütüh", in das Dorf wo unsere Sippe entstammt (Abstammung)
7. Es erfolgt eine Bereinigung der Daten (Eintag verh. wird gelöscht)
7a. Ohne diese Korrektur, kann keine Ehe in TR erfolgen
7b. eine bereinigte Abstammungsurkunde wird erstellt (Nüfus Kayit Örnegi)

Phase 2, Heirat Türkei:
Für die Heirat in TR benötige ich von mir:

8. Ehefähigkeitszeugniss
9. Int. Geburtsurkunde (Dogum kayit örnegi)
10. Übersetzung Personalausweiss ins türkische
11. Reisepass
12. Aufenthaltsbescheinigung
13. 7 Stk. Passbilder
14. Punkt 1, Scheidungsurteil ins türkische übersetzt und beglaubigt
15. Zeugniss des Vormuntschaftsgerichtes über die Vermögensrechtliche Auseinandersetzung
16. ärtzliches Atest

Um mein Ehefähigkeitszeugniss Punkt 8., beim Standesamt in DE zu bekommen, benötige ich folgende Dokumente:

Von meiner Verlobten:
17. int. Geburtsurkunde (Formul A)
18. Kopien v. Reisepass
19. Aufenthaltsbescheinigung (ikametgah Belgesi)
20. int. Heiratsurkunde (Formul B)
21. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk u. Übersetzung
22. Ehefähigkeitszeugniss (Evlenme Ehliyet Belgesi)

Von mir:
23. Punkt 7b, Abstammungsurkunde
24. Kopien vom Reisepass
25. int. Heiratsurkunde
26. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk


Für die Heirat in TR benötige ich von meiner Verlobten:

27. Punkt 17., int. Geburtsurkunde (Formul A)
18. Punkt 18., Kopien v. Reisepass mit noterieller beglaubigung
19. mit Apostille, Aufenthaltsbescheinigung (ikametgah Belgesi)
20. mit Apostille, Auszug aus dem Personenstandsregister(Nüfus kayit Örnegi)
21. Heiratsurkunde
22. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Phase 3, Visumantrag(Familienzusammenführung):

23. Termin über die Fa. IKS (0212-3404900) für Visumantrag in der Botschaft holen

Für das persönliche beantragen vom Visumantrag in der deutschen Botschaft in TR/Ankara, benötigt meine Verlobte:

Von meiner Verlobten:
24. türkischer Reisepass (mind.1 Jahr gültigkeit)
25. 3 Stk. biometriefähige Lichtbilder
26. int.Heiratsurkunde der neuen Ehe (Formül B)
27. Auszug aus dem Personenstandsregister (Tam Tekmil Vukuatli Nüfus Kayit Örnegi)
- die "düsünceler" müssen vollständig ausgefüllt sein(z.B.Vorehen,Scheidung,Kinder,Eltern,statsangehörgk.)

28. deutsche Übersetzung v.Punkt 22., Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Von mir:
29. Punkt 7b, Auszug aus dem Personenstandsregister (Tam Tekmil Vukuatli Nüfus Kayit Örnegi)
- die "düsünceler" müssen vollständig ausgefüllt sein(z.B.Vorehen,Scheidung,Kinder,Eltern,statsangehörgk.)

30. Punkt 24., Kopie vom Personalausweis oder Reisepass

Alle nötigen Dokumente hierfür können unter www.ankara.diplo.de heruntergeladen werden u. vorab ausgefüllt werden.
Grundsätzlich alles was man in die Hand bekommt, sollte man für beide mehrfach kopieren..sicher ist sicher.

Grüße
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Antwort #113 - 18.02.2006 um 22:23:01
 
Hallo Riddler, das wird ja echt langsam nervig bei Euch, durchhalten, irgendwann sind die Hürden alle genommen. Aber manchmal fragt man sich echt, was das soll, gibts nicht genug Arbeit auf den Ämtern? Ist doch wohl logisch, dass Du das EFZ nicht erhalten hättest ohne gültige Scheidung Augenrollen.

Tapfer bleiben, auch wenn´s schwerfällt!
Wir haben uns ganz gut zusammengerauft in den letzten 7 Wochen, leider fährt mein Mann für 2 Wochen in die TR am Montag, gibt da ne Problematik, die seine Anwesenheit erforderlich macht um Schlimmeres zu verhüten. Seufz weinend, ich laß ihn gar nicht gerne weg.
Aber sonst geht es uns gut, er hat sogar schon einen 400€ Job.
Liebe Grüße aus Bremen!
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Antwort #114 - 19.02.2006 um 01:03:11
 
Heute habe ich einen Brief der ABH bekommen. Kein Termin, nur die Bitte um Übersendung der Anerkennung der Senatsverwaltung des ausländischen Scheidungsurteils.

Hoffentlich klappts endlich bald ...
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Antwort #115 - 19.02.2006 um 11:45:14
 
Hallo Riddler, na das klingt doch so, dass sie dran arbeiten. Wenn das Papier vorliegt und die ABH ans Konsulat faxt, dann geht es bestimmt schnell. Holt Deine Frau ihr Visum persönlich, oder wird es mit UPS geschickt? Das hat in das abgelegene Dorf meines Mannes recht lange gedauert, aber von der Zustimmung der ABH bis zumVisum in die Hand waren es glaube ich so ca. 2 Wochen, also, das wird jetzt schon! Laut lachend! Grüße aus Bremen
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Antwort #116 - 19.02.2006 um 12:11:59
 
Vielleicht schcikt er auch für jedes Papier einen Brief ? Und das die eine Zustimmung rüberfaxen, daran glaub ich auch nicht. Der Postweg ist bestimmt sicherer und auch deutscher (Pünktlich wie die Post)  Ärgerlich

Meine Frau läßt sich den Ausweis dann per UPS schicken. Sie lebt in einer größeren Stadt am schwarzen Meer.

Aber wenn der SB in der ABH zustimmt, muß ja noch die SB der Botschaft zu stimmen ... Aber von Ihr habe ich die Durchwahl und dort kann man jeden Tag anrufen  Zunge Scherz beiseite, sie hatte stets einen sehr freundlichen Eindruck bei Nachfragen gemacht.

Hoffentlich klappts jetzt alles, wir vermissen uns sehr ... Ist ne sehr schwere Zeit ...

P.S.: bei Arcro 01081 kann man jetzt für 3-5ct pro Minute aufs türkische Festnetz anrufen und für 16ct auf türkische Handy. Funktioniert von jedem Telekom-Festanschluß.
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Antwort #117 - 24.02.2006 um 10:27:47
 
Gute Nachrichten. Beim heutigen Nachfragen hat mir der SB der ABH sehr höflich und freundlich gesagt, daß er diese Woche alle Papiere fertiggestellt hat, zugestimmt hat und alles nach Ankara geschickt hat. Smiley Smiley Smiley
Ich habe mich nochmals freundlich bedankt und er sagt keine Ursache.
Vielleicht klappts jetzt endlich ...
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Antwort #118 - 24.02.2006 um 10:45:46
 
SmileyHallo Riddler, ich glaube Du kannst schon Vorbereitungen treffen Durchgedreht. Da es ja wohl kaum einen Grund gibt, warum die Botschaft ablehnen sollte, geht inschaAllah das Visum für Deine Frau bestimmt nächste Woche auf die Reise! Beste Wünsche für Euch!
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Antwort #119 - 24.02.2006 um 10:53:26
 
Zitat:
Vielleicht klappts jetzt endlich ...


*MalfestDaumendrück*

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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