Hallo Samurai,
welche Behauptungen meinst Du konkret?
Du fragtest u.a.:
Zitat:2. Fällt somit dann auch die Arbeiterlaubnis und der Aufenthaltstitel weg
Darauf bin ich in meinem Posting eingegangen, als ich schrieb:
Zitat:Seine jetzige Aufenthaltserlaubnis ist wohl auf der Basis der Personensorge für ein deutsches Kind - oder? Dadurch hat er ein Aufenthaltsrecht erworben, das ihm auch nicht so einfach entzogen werden kann.
Die Fragen in meinem Posting hast Du nicht beantwortet, in meiner Antwort war ich auf Vermutungen angewiesen und habe Erfahrungswerte mitgeteilt. Sollten diese Vermutungen falsch sein und Du Dich "auf den Schlips getreten" fühlen .... dies war niemals meine Absicht; ich probiere so sachlich und informativ wie möglich zu schreiben.
Du schreibst warum das Standesamt die Eintragung ablehnt:
Zitat:DA sie Ihre 2. Identität auch mit dem jetzt vorgelegten Reisepass nicht eindeutig nachweisen können, wird die Beischreibung Ihrer Vaterschaft zu dem o.g. Kind weiterhin abgelehnt
Wie ich von meiner Freundin weiß, passiert das leider recht häufig: Der Pass ist zwar echt, aber die Identität ist falsch .... (meiner Freundin ist dasselbe passiert, erst nach mehreren Jahren Ehe ist sie dahinter gekommen, dass ihr Mann nicht die Person ist, die im Pass steht).
Ich unterstelle Euch hier überhaupt nichts, was ich schrieb sind Erfahrungswerte. Dass durch derartige Praktiken anderer Leute die ehrlichen binationalen Paare stark leiden müssen, finde ich genauso schlimm und gemein wie Du.
Aber überzeuge mal einen Sachbearbeiter davon, dass Ihr eines der ehrlichen binationalen Paare seid ....
Es bleibt Euch der Weg über die verschiedenen Institutionen / Adressen, die ich auf meiner Homepage nenne, offen. Vielleicht könnt Ihr über die AGAH (die Sachbearbeiterin, die damals dort war und uns geholfen hat, ist sehr nett) etwas erreichen.
Viele Grüße
Janna