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Pass, nicht wirklich falsch ????? (Gelesen: 24.422 mal)
Muyiwa
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Beiträge: 217

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #15 - 27.08.2004 um 16:20:39
 
Noch was möche ich hinzufügen: Eine Identitätsprüfung hat in unserem Fall im Vorfeld sehr wohl stattgefunden.

Und (wegen dem Hinweis auf andere Staaten, die diese Pässe angeblich auch nicht akzeptieren): Andere in Norwegen befindliche Nigerianer kriegen ihre Visa sogar in die Proxy-Pässe aus Nigeria und zwar z.B. von der schwedischen und dänischen Botschaft.

Es scheint also offenbar hier noch nicht einmal eine gemeinsame Regelung der Schengen-Staaten zu geben.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 27.08.2004 um 16:31:01
 
Hallo Muyiwa,

Zitat:
Deswegen glaube ich das mit dem Zubrot nicht. Wir haben eine Quittung aus London.


Ich habe ja ned gesagt, dass Euer Paß gegen Zubrot erworben wurde, wollte nur einfach mal von der anderen Tischseite berichten.

Nix für ungut, aber das Zubrot war O-Ton der Botschaft  :sauer:

Viele Grüße
ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #17 - 27.08.2004 um 16:49:38
 
Hallo Ronny,

ich kann ja auch die Behörden verstehen, so ist das nicht. Ich bin auch absolut dafür, dass die Identität eines um Aufenthaltsgenehmigung Ersuchenden erst mal gründlich überprüft wird.

Aber in unserem speziellen Fall fühle ich mich eben einfach nur verarscht. Sorry, aber das ist so.

Mit uns hätte man vernünftig reden können. Und ich hätte diese Aufklärung eben direkt erwartet.

Man muss sich alle Informationen mühsam erwerben (dafür ist übrigens dieses Forum echt Klasse, die meisten meiner Erkenntnisse nehme ich von hier  i4a is great). Aber diese Fehlinformationen bzw. nicht gegebenen Informationen sind das, was mich so ärgert (natürlich auch die verschwendete Zeit und das verschwendete Geld).

Ich weiß nicht, ob jemand nachvollziehen kann, wie wir uns gefühlt haben, wenn andere, die nach uns geheiratet haben, einfach so in ihre Proxy Pässe ihr Visum bekamen, während wir noch auf den Pass von der Botschaft gewartet haben. Und wie uns der Boden unter den Füssen weggezogen wurde, als wir erfahren haben, dass sogar dieser von den deutschen Behörden als Proxy eingestuft wird. O-Ton der deutschen Botschaft: Uns interessiert hier nicht, was die nigerianische Regierung dazu sagt.

Tut mir leid, aber das kann ich nun mal nicht nachvollziehen und da wird mich auch keiner von überzeugen. Das kann ich nur als gegeben hinnehmen.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #18 - 27.08.2004 um 17:25:49
 
Zitat:
hi mick,
du hast gefragt warum das mit den Proxy Pässen gemacht wird.


@ Peku,
ich habe damit gemeint, dass ich keine Ahnung habe, warum die Mitarbeiter z.B. der nigerianischen B. in L. einen Proxypass austellen, nicht warum der beantragt wird.


@Muyiwa:
Dass Dich mangelnde Information ärgert, kann ich sehr gut nachvollziehen.
Bei den mir beruflich bekannten Fällen wurde ich leider im Vorfeld der Pass-Beschaffung nicht gefragt, wie ich anschließend mit dem Pass umgehen muss.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #19 - 27.08.2004 um 17:53:02
 
@ Muyiwa

Wo ist denn der ursprüngliche Pass Deines Mannes hingekommen  Fragezeichen

Abu
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #20 - 27.08.2004 um 19:52:47
 
Hallo Abu,

normalerweise ist es nicht meine Art eine Frage mit einer Gegenfrage zu beantworten. Aber diesmal tue ich es: Kennst Du einen Asylanten vom afrikanischen Kontinent, der über einen Pass verfügt? Ich nicht. Ich kenne allerdings nicht allzu viele, das muss ich zugeben. Aber die, die ich kenne, haben alle keinen. Und wo die Pässe abgeblieben sind, weiß wohl jeder. Also, was sollte die Frage?
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 27.08.2004 um 20:31:59
 
Hallo Muyiwa,

genau das erklärt auch, warum einige in Proxy-Pässe ein Visum bekommen haben und andere nicht:

Es gibt keine Gleichheit im Unrecht.

Mono
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Samurai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 28.08.2004 um 13:42:36
 
also erstmal Danke für die Antworten, obwohl ich was Nigeria anbelangt, damit nichts anfangen konnte, da Nigeria nicht gleich Ghana ist.

Also Schreiben kam heute - es handelt sich um einen Proxy-Pass - der aber in Ghana in Accra war beim Foreign-Minister und bei sämtlichen Behörden und auch in Ghana legaliesiert wurde.

So und nun - frage  ich mich , warum wird er in Ghana legalisiert und in Deutschland bzw. von der Botschaft von Ghana in Deutschland wird er nicht anerkannt ?

Außerdem das ganze Gedöns hätten man sich auch gleich sparen können, wenn die von der ABH - bevor sie den Aufenthalttitel reinschreiben - ihn erstmal gepfüft hätten -
Das ganze kam nur zu tage, weil wir auf das STANDESAMT gegangen sind, um ihm als Vater nachtragen zu lassen - und die jetzt sagen, was ich eine Frechheit finde, ich zitiere:"DA sie Ihre 2. Identität auch mit dem jetzt vorgelegten Reisepass nicht eindeutig nachweisen können, wird die Beischreibung Ihrer Vaterschaft zu dem o.g. Kind weiterhin abgelehnt "

Smiley  Smiley  Smiley

Es ist ja auch ganz klar, er will sich mit einem "falschen " Pass als Vater eintragen lassen.

ich hab das ganze soooooo satt, diese ganze Behörden ka....   
Wollen die dann von der Embassy auch noch ein Bakschisch ? ich hab gehört die Nigerianische verlangt das.

Deutschland Deine Papiere....................

ich bin nur noch  explo   Schockiert/Erstauntm
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Samurai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 28.08.2004 um 14:16:50
 
hallo,

was für behauptungen stellst Du denn auf???


Dein Posting hat so überhaupt nichts mit meiner Frage zu tun

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Samurai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #24 - 28.08.2004 um 14:18:40
 
uuups, sorry......

ich meinte mit dem davorgehenden posting @Janna
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Janna
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Antwort #25 - 28.08.2004 um 14:48:39
 
Hallo Samurai,

welche Behauptungen meinst Du konkret?

Du fragtest u.a.:
Zitat:
2. Fällt somit dann auch die Arbeiterlaubnis und der Aufenthaltstitel weg

Darauf bin ich in meinem Posting eingegangen, als ich schrieb:
Zitat:
Seine jetzige Aufenthaltserlaubnis ist wohl auf der Basis der Personensorge für ein deutsches Kind - oder? Dadurch hat er ein Aufenthaltsrecht erworben, das ihm auch nicht so einfach entzogen werden kann.


Die Fragen in meinem Posting hast Du nicht beantwortet, in meiner Antwort war ich auf Vermutungen angewiesen und habe Erfahrungswerte mitgeteilt. Sollten diese Vermutungen falsch sein und Du Dich "auf den Schlips getreten" fühlen .... dies war niemals meine Absicht; ich probiere so sachlich und informativ wie möglich zu schreiben.

Du schreibst warum das Standesamt die Eintragung ablehnt:
Zitat:
DA sie Ihre 2. Identität auch mit dem jetzt vorgelegten Reisepass nicht eindeutig nachweisen können, wird die Beischreibung Ihrer Vaterschaft zu dem o.g. Kind weiterhin abgelehnt

Wie ich von meiner Freundin weiß, passiert das leider recht häufig: Der Pass ist zwar echt, aber die Identität ist falsch .... (meiner Freundin ist dasselbe passiert, erst nach mehreren Jahren Ehe ist sie dahinter gekommen, dass ihr Mann nicht die Person ist, die im Pass steht).

Ich unterstelle Euch hier überhaupt nichts, was ich schrieb sind Erfahrungswerte. Dass durch derartige Praktiken anderer Leute die ehrlichen binationalen Paare stark leiden müssen, finde ich genauso schlimm und gemein wie Du.
Aber überzeuge mal einen Sachbearbeiter davon, dass Ihr eines der ehrlichen binationalen Paare seid ....   Griesgrämig

Es bleibt Euch der Weg über die verschiedenen Institutionen / Adressen, die ich auf meiner Homepage nenne, offen. Vielleicht  könnt Ihr über die AGAH (die Sachbearbeiterin, die damals dort war und uns geholfen hat, ist sehr nett) etwas erreichen.

Viele Grüße
Janna

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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #26 - 29.08.2004 um 02:50:31
 
Zitat:
So und nun - frage  ich mich , warum wird er in Ghana legalisiert und in Deutschland bzw. von der Botschaft von Ghana in Deutschland wird er nicht anerkannt ?


Siehst Du und an diesem Punkt ähneln sich unsere Fälle sehr wohl.

Proxy ist nun mal für die deutschen Behörden Proxy. Und diese Bezeichnung wird immer vergeben, wenn der Antragsteller nicht persönlich bei der ausstellenden Behörde war. Dann ist es völlig egal, ob der Pass im Heimatland legalisiert ist oder nicht, oder ob er nun diese Person ist oder nicht. Es kommt schlicht und ergreifend auf diesen Umstand an.

Aber ich stimme Dir völlig zu, dass das hätte früher auffallen müssen. Und dass man dann völlig irritiert ist, wenn plötzlich solche Probleme auftreten.

Ein "Normalbürger" kennt doch den Ausdruck Proxy überhaupt nicht und schon gar nicht die genaue Definition.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #27 - 29.08.2004 um 16:12:58
 
@Janna
zu Deinen Fragen im ersten Posting:

Er hat hier unter einer anderen Nationalität Asyl beantragt, also kann das nicht sein von wegen sozialbetrug (und er hat auch damals keine Sozialhilfe bezogen, sondern Essenspakete) - das würde ich auch niemals zu lassen!
Es geht nur darum, dass wenn Dein Partner Asylbewerber ist und ihr zusammenlebt, ihm das Erziehungsgeld angerechnet wird (was sonst nirgends der Fall ist - nur in der Asylberechnung und lt. Gerichtsurteil ist das auch ganz "OK" so.)
Nur, dass Dir dann als Familie mit Baby 300,-- EUR fehlen im Monat, das ist das schlimme , aber das sieht anscheinend keiner , bzw. das Gericht findet das ja dann auch noch ok........

Wir waren 4 Monate in der Asyl-sozialhilfe - und ich habe 4 Monate in den totalen Existenzängsten gelebt !
Jetzt bekommen wir 300,-- EUR mehr, da er ja einen Pass hat.

Danke, für Deine Warnung - ich kenne das nur aus eigener ERfahrung von Nigerianern....aber ist deshalb ein Grund alle Ghanaer in einen Topf zu schmeißen ?
Mein Ex und mein jetziger Freund sind wie Tag und Nacht ! Außerdem kenne ich ihn schon 3,5 Jahre.

Und unser Sohn ist mittlerweile 10 Monate alt. Er ist ein sehr fürsorglicher und liebevoller Mann und Vater.

Ja, und ich habe mich auf den Schlips getreten gefühlt, ich war danach auf Deiner HP und der Ton hat mich irgendwie an Herr XXX undHerr YYY erinnert.

Wir gehen den direkten WEg - haben seine Nationalität klargestellt - nicht so wie mein Ex, der nur über Umwege gegangen ist und das vielleicht auch immer noch tut, aber das ist nicht mehr mein Problem - ich haße Umwege - deswegen finde ich das so wie das bei uns läuft auch zum K.......

Meine Frage ist auch, hätte wirklich jedes Standesamt so reagiert ? Ich glaube nicht.

Trotzallem einen schönen Sonntag noch.
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Janna
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Antwort #28 - 29.08.2004 um 21:16:32
 
Hallo Samurai,

Zitat:
Meine Frage ist auch, hätte wirklich jedes Standesamt so reagiert ? Ich glaube nicht.

Da hast Du absolut recht. Es kommt so stark auf den jeweiligen Sachbearbeiter an. Wären wir nicht zu genau diesen Sachbearbeitern gekommen, hätten wir vielleicht niemals solche Probleme gehabt.

Da das Standesamt die Vaterschaftserklärung nicht anerkennt, wäre es evtl. eine Möglichkeit, einen Vaterschaftstest zu machen und das Ergebnis dem Standesamt vorzulegen? (kostet leider natürlich auch erst einmal Geld) Dann ist ja eindeutig, dass Dein Freund der Vater ist, gegen ein solches Argument kann wohl auch das Standesamt nichts mehr machen ....

Das mit den Existenzängsten kann ich nachvollziehen, wir kennen auch solche Zeiten. Aber möglichen Sozialbetrug habe ich niemals in meinem Posting erwähnt!

Zitat:
Es geht nur darum, dass wenn Dein Partner Asylbewerber ist und ihr zusammenlebt, ihm das Erziehungsgeld angerechnet wird (was sonst nirgends der Fall ist - nur in der Asylberechnung und lt. Gerichtsurteil ist das auch ganz "OK"

Das finde ich ein starkes Stück, denn wenn bei deutsch-deutschen Paaren das Erziehungsgeld nicht auf das Einkommen (bzw. das fehlende Einkommen) des Partner mit angerechnet wird, dann wäre das meines Erachtens ein Verstoß gegen das Grundgesetz (Gleichheitsgrundsatz).

Ich hatte nicht den Eindruck, dass ich die Ghanaer alle in einen Topf schmeiße -das war auch nicht meine Absicht-, es gibt überall solche und solche (auch bei den Deutschen!)

Der direkte Weg, offen und ehrlich ist immer gut. Ich denke auch, dass Ihr -längerfristig gesehen- damit Erfolg haben werdet. Schön wäre, wenn Du berichtest, wie es bei Euch weitergegangen ist.

Viele Grüße
Janna

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Antwort #29 - 29.08.2004 um 22:12:18
 
Zitat:
Er hat hier unter einer anderen Nationalität Asyl beantragt, also kann das nicht sein von wegen sozialbetrug (und er hat auch damals keine Sozialhilfe bezogen, sondern Essenspakete) - das würde ich auch niemals zu lassen! [...]


Er hat hier unter einer falschen Identität Asyl beantragt (natürlich um nicht so schnell abgeschoben werden zu können) und Wohnung und Versorgung bekommen (weil man hier so gut versorgt wird).

Sorry Samurai,
aber die Wohnunterkunft (inkl. Heizung und Betreuung) finanziert sich nicht von selbst und die Einkaufsgutscheine werden von den Einzelhändlern auch nicht als milde Gabe erfüllt. Solche Leistungen müssen vom Steuerzahler getragen werden. Wenn da nicht ein Betrug zum Nachteil von Sozialhilfeträgern vorliegt, dann sollte ich wohl meine Dienstmütze in den Keller hängen.

§ 271 StGB
Zitat:

(1) Wer bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine falsche Beurkundung oder Datenspeicherung der in Absatz 1 bezeichneten Art zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.

(3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern oder eine andere Person zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Der Versuch ist strafbar.



Sorry Samurai,
was hat denn diesen ghanaischen Aliasasylbewerber davon abgehalten, frühzeitig hier in Deutschland bei der ghanaischen Botschaft einen Pass zu beantagen?

Ich glaube in diesem Fall ist es ein geringes Wunder, dass nicht alles so glatt läuft, wie es gewünscht ist.

Ich kann nur wiederholen, was Mick schon lange gesagt hatte:

Ab zur ghanaischen Botschaft (mittlerweile dürfte es erlaubt sein) und entweder den Pass bestätigen lassen oder einen neuen beantragen.

Doc  :sauer:
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