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Entscheidung Bundesamt @Brian Hilfe! (Gelesen: 4.852 mal)
evee
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03.09.2004 um 08:48:44
 
Eine Entscheidung des Bundesamtes ist schon vorhanden SEIT MAI!! - der Rechtsanwalt hat inerhalb 5 Tagen Einspruch eingelegt.

Begründung: 'unbegründet abgelehnt';  Verfolgung aus ethnischen Gründen kein Grund f. Asylgewährung, nur aus politischen Gründen.
Auch wenn sein Haus abgebrannt worden ist, 2 Kollegen ermordet worden sind, die Militärs in Nigeria sorgen für d. Niederlegung/Schlichtung/sicherheit .... 

Das "Interview" /die Aussage meines Freundes enthält einige Unstimmigkeiten bzw. Falschinterpretationen (evtl. v. Dolmetscher?) Es wurde übersehen (zu zeitaufwändig für den RA ?  motz), im Mai meinem Freund die Aussage nochmals zu übersetzen und auf Richtigkeit zu prüfen.

Ich werde nun zusammen mit m. Freund Fakt für Fakt übersetzen, richtig darstellen und selbst einen Brief an das Bundesamt (m. Kopie an RA) schicken.
Sinnlos oder ein Versuch wert?!

Danke, Eve
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Brian
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Antwort #1 - 03.09.2004 um 09:38:09
 
Gegen den Bescheid des Bundesamtes gibt es kein Einspruchs- oder Widerspruchsverfahren sondern unmittelbar die Klage beim Verwaltungsgericht.

Ich gehe mal davon aus, dass der Anwalt diese Klage erhoben hat und das Verfahren beim Verwaltungsgericht noch anhängig ist. In diesem Verfahrenstadium macht es keinen Sinn, sich noch mal ans Bundesamt zu wenden. Die Argumente müssen dem Gericht mitgeteilt werden und das sollte, wenn schon ein Anwalt mit der Sache befasst ist, über diesen laufen.

Weitere Infos zum Ablauf des Asylverfahrens gibts unter
www.bafl.de.

Außerdem gibts einen aktuellen Flyer vom BAFl den man sich hier downloaden kann

http://www.bafl.de/template/publikationen/flyer/flyer_asylverfahren.pdf
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evee
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Antwort #2 - 03.09.2004 um 09:55:55
 
Vielen Dank Brian.
Ja, es handelt sich natürl. um eine Klage...
Dann werde ich meinen/unseren Brief dem RA geben, der ihn an das Gericht weiterleiten soll.

Langsam wird mir die Ernsthaftigkeit bzw. fast Aussichtslosigkeit der Lage bewußt.

Können sie ihn überhaupt abschieben, so lange er keinen Pass hat? (er hat den richtigen Namen u. Wohnsitz in Nigeria angegeben, ist aber mit gelieh. Pass eingereist).

Thx, Eve
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Brian
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Antwort #3 - 03.09.2004 um 10:20:49
 
Zitat:
Begründung: 'unbegründet abgelehnt';


Also nicht offensichtlich unbegründet, richtig?

Dann wird er vor Rechtskraft der Entscheidung und dass heißt vor rechtskräftigem Abschluß des Gerichtsverfahrens auch nicht abgeschoben sondern befindet er sich im Status der Gestattung.

Danach ist die Abschiebung ohne Pass nicht ganz so einfach. Dass ist ja der Grund, warum viele (angeblich) keinen Pass besitzen. Nach negativem Ausgang des Asylverfahrens wird er aufgefordert einen Pass vorzulegen bzw. zu beschaffen bzw. bei der Beschaffung eines Passersatzpapiers über die Botschaft des Herkunftsstaates mitzuwirken. Das dauert zwar wieder ein paar Monate aber letztlich wird die Abschiebung wohl möglich sein.
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Brian
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Antwort #4 - 03.09.2004 um 10:27:55
 
Übrigens:

Passverleiher und Skiverleiher heben eins gemeinsam: Es sind eigentlich keine Verleiher weil Unentgeltlichkeit Wesensmerkmal der Leihe ist (§ 598 BGB).

Für die Passverleiher gibt es auch noch eine Bezeichnung im Strafrecht und die heißt Schleuser.
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evee
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Antwort #5 - 03.09.2004 um 11:09:06
 
Natürlich weiß ich -auch er- dass das nicht legal war - und es war sicherlich nicht unentgeltlich. Dafür (und für den Flug) mußte auch sein Land in seiner Heimat verkauft werden.
Aber er wollte sich schnellstens in Sicherheit bringen. Diese Tatsachen hat er auch so angegeben (wobei der Pass wieder nach Nig. zurückgeschickt wurde. Ob jemals herausgefunden wird, wer dieser Passbesitzer war und ob dieser jemand überhaupt existiert ?!?!?!)

Er hat/hatte wirkl. keinen eigenen Pass - er war nie Reisender in seiner Heimat. Nun wartet er auf Geburtsurk. um einen zu beantragen.
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ronny
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Antwort #6 - 03.09.2004 um 11:14:47
 
Zitat:
Nun wartet er auf Geburtsurk. um einen zu beantragen.


Hallo evee,

dann solltet Ihr das hier vorher lesen. Zwinkernd

guckhttp://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=asyl;action=...

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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evee
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Antwort #7 - 03.09.2004 um 11:33:15
 
danke Ronny !
Das habe ich mir schon gestern zu Gemüte geführt.

Das Forum hier ist wirklich  sensationell
Die Infos helfen ein riesen Stück weiter.

Eve


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