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Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland (Gelesen: 5.876 mal)
Bleed
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26.06.2016 um 00:56:55
 
Hallo

ich bin am 1996 geboren in Deutschland. Im Zeitpunkt der Geburt habe ich ein Aufenterlaubnis gehabt fur Deutschland, meine Mutter besass ein unbefristete Aufenthaltserlaubnis aber jetzt nicht mehr weil jetzt haben wir die Kroatische Staatsburgerschaft.

Da meine Mutter im Zeitpunkt der Geburt in 1996, 8 Jahre den gewohnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte, ware es moglich ich die Deutsche Staatsburgerschaft beantragen nach diesem Gesetz :

http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/erwerb-der-deutschen-staatsangehoerigk...

Vielen Dank im Voraus!
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Antwort #1 - 26.06.2016 um 07:09:42
 
Du hast schon gelesen, dass das für Geburten ab 1. Januar 2000 gilt und du 1996 geboren wurdest?

Laut § 40b Staatsangehörigkeitsgesetz hätte deine Mutter bis zum 31. Dezember 2000 durch Erklärung dir die deutsche Staatsangehörigkeit verschaffen können.

Wenn sie nicht die Erklärung für dich gemacht hat, dann kannst du dich nur auf dem gewöhnlichen Wege durch einen Einbürgerungsantrag einbürgern lassen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 26.06.2016 um 09:20:10
 
Bleed schrieb am 26.06.2016 um 00:56:55:
Da meine Mutter im Zeitpunkt der Geburt in 1996, 8 Jahre den gewohnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte

Hier schreibst du aber etwas anderes:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1452391155/2#2
Zitat:
ich hab früher einmal mit meiner Familie in Deutschland gelebt von 1994 bis 2000 als Asylbewerber (Kriegsflüchtling)


Auch geht aus deinen anderen Beiträgen hervor, dass du lange Zeit gar nicht mehr in Deutschland gewohnt hast, bzw. keinen aktuellen AT mehr hast. Somit fängst du bei der Einbürgerung von Punkt null an.
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Bleed
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Antwort #3 - 26.06.2016 um 12:03:51
 
trixie schrieb am 26.06.2016 um 09:20:10:


Diese Beitrag war nicht geschrieben von mir, sondern von meinen Onkel..

Aras schrieb am 26.06.2016 um 07:09:42:
Wenn sie nicht die Erklärung für dich gemacht hat, dann kannst du dich nur auf dem gewöhnlichen Wege durch einen Einbürgerungsantrag einbürgern lassen.


Nein sie hat keine Erklarung fur mich gemacht..

da ich in Deutschland geboren und da ich EU Burger bin, gibt es eine erleichterung um die deutsche Staatsburgerschaft zu bekommen?

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Aras
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Antwort #4 - 26.06.2016 um 12:43:05
 
Nur die Erleichterung dass du unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit eingebürgert werden kannst. Ansonsten keine Erleichterung im Sinne von nachzuweisender Zeit oder Gebühren.
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Antwort #5 - 26.06.2016 um 13:06:37
 
Bleed schrieb am 26.06.2016 um 12:03:51:
da ich in Deutschland geboren und da ich EU Burger bin

Hier scheint wohl ein Missverständnis vorhanden zu sein. Nur weil du in Deutschland geboren bist, bist du noch lange keine EU-Bürger.

Wärst du EU-Bürger bräuchtest du (so wie in einem anderen Thread angefragt) keine Arbeitserlaubnis.
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Antwort #6 - 26.06.2016 um 13:22:14
 
trixie schrieb am 26.06.2016 um 13:06:37:
ärst du EU-Bürger bräuchtest du (so wie in einem anderen Thread angefragt) keine Arbeitserlaubnis.


Bis 1. Juli 2015 war für die kroatischen Staatsangehörigen eine Arbeitserlubnis nötig, obwohl sie EU-Bürger sind. Das war eine Übergangsregelung zum Beitritt Kroatiens.

Ansonsten kannst du die Sehen wenn du die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllst und dich einbürgern lassen. Als EU-Bürger gibt es grundsätzlich keine Erleichterung.
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Antwort #7 - 26.06.2016 um 13:54:21
 
grisu1000 schrieb am 26.06.2016 um 13:22:14:
Bis 1. Juli 2015 war für die kroatischen Staatsangehörigen eine Arbeitserlubnis nötig

Wie kommst du darauf, dass der TS Kroate ist?
Hier schreibt er ganz deutlich, dass er Kosovare ist:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1453568279/2#2
... und hier ...
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1452798725/0#0
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Antwort #8 - 26.06.2016 um 14:24:56
 
trixie schrieb am 26.06.2016 um 13:54:21:
Wie kommst du darauf, dass der TS Kroate ist?
Hier schreibt er ganz deutlich, dass er Kosovare ist:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1453568279/2#2
... und hier ...
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1452798725/0#0

Der TS schreibt in seinem ersten Beitrag dass er jetzt die kroatische Staatsbürgerschaft hat. Laut lachend
Von Kosovarisch steht da nix!
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Antwort #9 - 26.06.2016 um 14:34:22
 
@Budweiser

Du hast mit deinem Einwand Recht.
Vor drei Wochen schrieb der TS hier noch von einem anderen Sachverhalt. Als Kroate brauchte er keine Zustimmung der Arbeitsagentur.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1464640341/0#0

Also alles ein wenig verwirrend oder er weis es selber nicht so genau.  Laut lachend  Laut lachend
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Antwort #10 - 26.06.2016 um 23:55:07
 
Er schrieb hier http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1462480266/0#0
Bleed schrieb am 05.05.2016 um 22:31:06:
Ich komme aus Kosovo. Ich hab einen Asylantrag in Deutschland gestellt am 11.02.2015 und ich worde am 25.08.2015 abgeschoben nach Kosovo.


maW: Er weiß genau, dass er als abgeschobener Kosovare keine Chance hat, nach Deutschland zu kommen,
deshalb macht er sich mal schnell zum Kroaten und möglichst auch gleich zum Deutschen.
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Antwort #11 - 27.06.2016 um 19:01:35
 
Ihr seid echt sehr witzigg..

was interessiert euch was ich fruher gepostet habe? Hauptsache ist was ich jetzt in diesem Beitrag gepostet habe. Fruhere beitragen habe ich fur meine bekannte gefragt weil die konnen nicht deutsch und die haben keine profil hier in diesem forum und deswegen habe ich die geholfen.
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Antwort #12 - 27.06.2016 um 19:13:30
 
Bleed schrieb am 27.06.2016 um 19:01:35:
was interessiert euch was ich fruher gepostet habe?

... weil sich dann oftmals die Zusammenhänge besser verstehen lassen. Zwinkernd

Bleed schrieb am 27.06.2016 um 19:01:35:
Hauptsache ist was ich jetzt in diesem Beitrag gepostet habe.

... aber nur dann, wenn es zu keinen Verwirrungen kommt.

Bleed schrieb am 27.06.2016 um 19:01:35:
Fruhere beitragen habe ich fur meine bekannte gefragt weil die konnen nicht deutsch

... und das kann man auch mit einem oder zwei Sätzen erwähnen, womit das zur Klarheit und nicht zur Verwirrung beiträgt.

Bleed schrieb am 27.06.2016 um 19:01:35:
Ihr seid echt sehr witzigg.. 

... schön, dass du es so siehst.  Laut lachend Laut lachend

Schon einmal darüber nachgedacht, dass sich die hier antwortenden User veräppelt vorkommen, wenn eine Person immer nur von sich schreibt, aber in jeden Beitrag einen anderen Sachverhalt schildert?
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Antwort #13 - 28.06.2016 um 10:24:10
 
Nachdem das nun geklärt ist, könnt ihr (incl. des TS) wieder zum Thema zurück kommen... Wenn ihr noch lange offtopic über "wer schreibt was für wen und wer kommt sich warum auch immer wie vor" schreibt, dann ist hier relativ schnell dicht.

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Antwort #14 - 28.06.2016 um 15:36:55
 
§ 4 Abs. 3 StAG gilt nur für Menschen, die ab dem 01.01.2000 in Deutschland geboren wurden. Für vorher Geborene konnte gemäß § 40b StAG bis zum 31.12.2000 die Einbürgerung beantragt werden. Wenn das in Deinem Fall nicht passiert ist, kannst Du nur über eine "normale" Einbürgerung Deutscher werden. Als EU-Ausländer würdest Du unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden, d.h. Du kannst die kroatische Staatsangehörigkeit behalten. Ob Du die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllst (Aufenthaltsdauer, Sprache, Einkommen, keine Straftaten, ...), solltest Du im Gespräch mit Deiner Einbürgerungsbehörde vor Ort klären.

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