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Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland (Gelesen: 5.892 mal)
Bleed
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Antwort #15 - 28.06.2016 um 21:20:49
 
Newman schrieb am 28.06.2016 um 15:36:55:
§ 4 Abs. 3 StAG gilt nur für Menschen, die ab dem 01.01.2000 in Deutschland geboren wurden. Für vorher Geborene konnte gemäß § 40b StAG bis zum 31.12.2000 die Einbürgerung beantragt werden. Wenn das in Deinem Fall nicht passiert ist, kannst Du nur über eine "normale" Einbürgerung Deutscher werden. Als EU-Ausländer würdest Du unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden, d.h. Du kannst die kroatische Staatsangehörigkeit behalten. Ob Du die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllst (Aufenthaltsdauer, Sprache, Einkommen, keine Straftaten, ...), solltest Du im Gespräch mit Deiner Einbürgerungsbehörde vor Ort klären.


von 1996 bis 2005 habe ich in Deutschland gelebt bzw. war ich angemeldet und habe ich wahrend dieses Zeit auch eine gultige befristete Aufenthaltserlaubnis gehabt.

Wird diese zeit von 1996 bis 2005 gerechnet als Aufenthaltdauer wenn ich eine Einburgerungsantrag jetzt stellen mochte?

und kann ich einen Einburgerungsantrag stellen obwohl ich keine Aufenthaltserlaubnis fur Deutschland mehr habe aber wie ich vorher gesagt habe, besitze jetzt die Kroatische Staatsburgerschaft?
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xxx2
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Antwort #16 - 28.06.2016 um 21:58:34
 
was für einen AT hast du gehabt?
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Saxonicus
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Antwort #17 - 28.06.2016 um 22:04:26
 
xxx2 schrieb am 28.06.2016 um 21:58:34:
was für einen AT hast du gehabt?


Bleed schrieb am 28.06.2016 um 21:20:49:
von 1996 bis 2005 habe ich in Deutschland gelebt bzw. war ich angemeldet und habe ich wahrend dieses Zeit auch eine gultige befristete Aufenthaltserlaubnis gehabt. 


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trixie
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Antwort #18 - 28.06.2016 um 22:04:50
 
Bleed schrieb am 28.06.2016 um 21:20:49:
kann ich einen Einburgerungsantrag stellen obwohl ich keine Aufenthaltserlaubnis fur Deutschland mehr habe 

Stellen kannst du jede Art von Anträgen, nur dürfte er sofort abgelehnt werden, weil für dich keine EBH mehr zuständig ist, ohne Wohnsitznahme.

Bleed schrieb am 28.06.2016 um 21:20:49:
Wird diese zeit von 1996 bis 2005 gerechnet als Aufenthaltdauer wenn ich eine Einburgerungsantrag jetzt stellen mochte? 

Die Zeit ist bereits verloren, siehe hier:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/stag.htm#12b
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Bleed
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Antwort #19 - 28.06.2016 um 22:29:48
 
xxx2 schrieb am 28.06.2016 um 21:58:34:
was für einen AT hast du gehabt?


eine solche AT habe ich gehabt (siehe in Anhang).. in diesem Zeitpunkt meine Mutter besass die unbefrsitete AT.
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Newman
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Antwort #20 - 29.06.2016 um 08:26:15
 
Wenn ich es richtig verstanden habe, hältst Du Dich gar nicht in Deutschland auf? Du lebst schon seit über zehn Jahren wieder im Ausland? Einen Einbürgerungsantrag könntest Du dann nur über die Deutsche Botschaft bei Dir vor Ort stellen. Ich kann Dir aber schon mal sagen, dass ein solcher Antrag ziemlich sicher abgelehnt werden wird.
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