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Ausbildung in Deutschland (Gelesen: 2.841 mal)
Bleed
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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23.01.2016 um 17:57:59
 
Hallo Leute,

ich hab geplant ein Ausbildung in Deutschland zu machen als Restaurantfachmann.

Wenn ich die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werde , wie kann mann ein langrifstiges Aufenthalterlaubnis - Arbeitserlaubnis beantragen?

nach dem Abschluss werde ich automatisch ein Vollzeit Arbeitserlaubnis bekommen ? oder das hangt von mein Arbeitgeber?


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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 23.01.2016 um 18:20:55
 
Hast Du denn jetzt eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis?

Welche Staatsangehörigkeit hast Du? Wo wohnst Du zur Zeit?
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Bleed
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Kosovo
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Antwort #2 - 23.01.2016 um 18:31:47
 
reinhard schrieb am 23.01.2016 um 18:20:55:
Hast Du denn jetzt eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis?

Ich hab ein osterreichischer Aufenthaltserlaubnis "Studierender"

reinhard schrieb am 23.01.2016 um 18:20:55:
Welche Staatsangehörigkeit hast Du?

Ich hab kosovarischer Pass

reinhard schrieb am 23.01.2016 um 18:20:55:
Wo wohnst Du zur Zeit?

In Osterreich
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 23.01.2016 um 18:50:49
 
Dann brauchst Du einen Ausbildungsplatz, eine Arbeitserlaubnis und musst nachweisen, dass Du davon leben kannst oder genug Geld auf dem Konto hast. Danach kannst Du ein Visum für eine Aufenthaltserlaubnis bei der deutschen Botschaft in Wien beantragen.

Da Du frei reisen darfst (nicht als Kosovare, sondern als Student in Österreich), kannst Du die Punkte in Deutschland klären.

Überleg aber, ob es schlau ist, das Studium abzubrechen. Mit abgeschlossenem Studium bekommst Du besser bezahlte Arbeit.

Nach Abschluss der Ausbildung sagt § 17 Aufenthaltsgesetz:

Zitat:
(3) Nach erfolgreichem Abschluss der qualifizierten Berufsausbildung kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes, sofern er nach den Bestimmungen der §§ 18 und 21 von Ausländern besetzt werden darf, verlängert werden. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt während dieses Zeitraums zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. § 9 findet keine Anwendung.
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Bleed
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Antwort #4 - 23.01.2016 um 19:00:21
 
Die studien in Osterreich zu abschliessen ist ziemlich schwer , deswegen habe ich entschieden ein Ausbildung in Deutschland zu finden bei meiner Familie.

Ok! Ausbildung dauert 3 Jahre , und dann nach dem Abschluss ? Kann ich weiterhin in Deutschland bleiben und ein vollzeitiges Arbeitserlaubnis zu bekommen ? 

Was fur eine Aufenthaltserlaubnis werde ich bekommen nach dem Abschluss der Ausbildung?
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Antwort #5 - 23.01.2016 um 19:47:36
 
Bleed schrieb am 23.01.2016 um 19:00:21:
Ok! Ausbildung dauert 3 Jahre , und dann nach dem Abschluss ?


du hast offenbar noch nicht verstanden, dass du bereits für die Ausbildung eine AE und eine Arbeitserlaubnis brauchst.
mach erst den ersten Schritt, dann den zweiten

Oder hast du bereits eine Arbeisterlaubnis für Deutschland?

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Antwort #6 - 23.01.2016 um 21:41:23
 
Bleed schrieb am 23.01.2016 um 19:00:21:
Die studien in Osterreich zu abschliessen ist ziemlich schwer , deswegen habe ich entschieden ein Ausbildung in Deutschland zu finden bei meiner Familie.


Einen Ausbildungsplatz zu bekommen und zu halten dürfte auch nicht eben einfach sein. In den letzten Jahren gingen diverse Berichte durch die Presse, daß man arbeitslosen Jugendlichen Jobs in Deutschland anbot und die wieder gingen, weil entweder die Ausbildungen nicht deutschen Standarts entsprachen oder die Deutschlenntnisse hinderten.
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Antwort #7 - 23.01.2016 um 22:07:48
 
Bleed schrieb am 23.01.2016 um 19:00:21:
Die studien in Osterreich zu abschliessen ist ziemlich schwer , deswegen habe ich entschieden ein Ausbildung in Deutschland zu finden bei meiner Familie. 


Mach mal eine Einschätzung aus Sicht des Sachbearbeiters einer ABH. Du möchtest einen AT für eine DEU Ausbildungsplatz, das Studium in Österreich willst du deswegen abbrechen.

Der Sachbearbeiter bei der ABH muss nun abschätzen, inwieweit du Ausbildungsfähig bist und nicht die Ausbildung abbrechen wirst. Das Teile deiner Familie hier lebt nährt zudem den Verdacht das du nicht wegen der Ausbildung hierher kommst sondern wegen der Familie.

Nun sei ehrlich und Frage dich, ob der Sachbearbeiter dir einen AT erteilen wird.
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Antwort #8 - 23.01.2016 um 23:20:55
 
erne schrieb am 23.01.2016 um 19:47:36:
Oder hast du bereits eine Arbeisterlaubnis für Deutschland?


Ich hab kein Arbeitserlaubnis in Deutschland. Ich weiss dass ich werde  wahrend der Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis & Arbeitserlaubnis bekommen . aber ich wollte wissen was wird mit mir passiren nach dem Abschluss der Ausbildung ?

Kann mein Arbeitgeber danach mich halten und mich VZ einstellen ? Wurde das erlaubt vom Arbeitsamt?

P.S. ich mochte nicht die Studien abbrechnen von meinen Wunsch , aber wegen Erfolglosigkeit weil ich hab kein genugend ECTS erworben um meine Aufenthaltserlaubnis zu verlangern.
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Antwort #9 - 24.01.2016 um 00:52:30
 
Bleed schrieb am 23.01.2016 um 23:20:55:
aber ich wollte wissen was wird mit mir passiren nach dem Abschluss der Ausbildung ?


was soll schon passieren, wenn du dann bereits eine AE und Arbeitserlaubnis hast?
Das wird von Dir abhängen, ob die Voraussetzungen für die AE und Arbeitserlaubnis weiter vorliegen werden.
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Antwort #10 - 24.01.2016 um 12:10:29
 
Bleed schrieb am 23.01.2016 um 23:20:55:
aber ich wollte wissen was wird mit mir passiren nach dem Abschluss der Ausbildung ?


Die Frage ist doch bereits in Antwort #3 beantwortet worden. Warum stellst Du sie immer neu? Erwartest Du eine andere Antwort?
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