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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
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Beitrag begonnen von Bledar am 26.06.2016 um 00:56:55

Titel: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
Beitrag von Bledar am 26.06.2016 um 00:56:55
Hallo

ich bin am 1996 geboren in Deutschland. Im Zeitpunkt der Geburt habe ich ein Aufenterlaubnis gehabt fur Deutschland, meine Mutter besass ein unbefristete Aufenthaltserlaubnis aber jetzt nicht mehr weil jetzt haben wir die Kroatische Staatsburgerschaft.

Da meine Mutter im Zeitpunkt der Geburt in 1996, 8 Jahre den gewohnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte, ware es moglich ich die Deutsche Staatsburgerschaft beantragen nach diesem Gesetz :

http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/erwerb-der-deutschen-staatsangehoerigkeit-durch-geburt-deutschland

Vielen Dank im Voraus!

Titel: Re: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
Beitrag von Aras am 26.06.2016 um 07:09:42
Du hast schon gelesen, dass das für Geburten ab 1. Januar 2000 gilt und du 1996 geboren wurdest?

Laut § 40b Staatsangehörigkeitsgesetz hätte deine Mutter bis zum 31. Dezember 2000 durch Erklärung dir die deutsche Staatsangehörigkeit verschaffen können.

Wenn sie nicht die Erklärung für dich gemacht hat, dann kannst du dich nur auf dem gewöhnlichen Wege durch einen Einbürgerungsantrag einbürgern lassen.

Titel: Re: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
Beitrag von trixie am 26.06.2016 um 09:20:10

Bleed schrieb am 26.06.2016 um 00:56:55:
Da meine Mutter im Zeitpunkt der Geburt in 1996, 8 Jahre den gewohnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte

Hier schreibst du aber etwas anderes:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1452391155/2#2

Zitat:
ich hab früher einmal mit meiner Familie in Deutschland gelebt von 1994 bis 2000 als Asylbewerber (Kriegsflüchtling)


Auch geht aus deinen anderen Beiträgen hervor, dass du lange Zeit gar nicht mehr in Deutschland gewohnt hast, bzw. keinen aktuellen AT mehr hast. Somit fängst du bei der Einbürgerung von Punkt null an.

Titel: Re: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
Beitrag von Bledar am 26.06.2016 um 12:03:51

trixie schrieb am 26.06.2016 um 09:20:10:
Hier schreibst du aber etwas anderes:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1452391155/2#2


Diese Beitrag war nicht geschrieben von mir, sondern von meinen Onkel..


Aras schrieb am 26.06.2016 um 07:09:42:
Wenn sie nicht die Erklärung für dich gemacht hat, dann kannst du dich nur auf dem gewöhnlichen Wege durch einen Einbürgerungsantrag einbürgern lassen.


Nein sie hat keine Erklarung fur mich gemacht..

da ich in Deutschland geboren und da ich EU Burger bin, gibt es eine erleichterung um die deutsche Staatsburgerschaft zu bekommen?


Titel: Re: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
Beitrag von Aras am 26.06.2016 um 12:43:05
Nur die Erleichterung dass du unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit eingebürgert werden kannst. Ansonsten keine Erleichterung im Sinne von nachzuweisender Zeit oder Gebühren.

Titel: Re: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
Beitrag von trixie am 26.06.2016 um 13:06:37

Bleed schrieb am 26.06.2016 um 12:03:51:
da ich in Deutschland geboren und da ich EU Burger bin

Hier scheint wohl ein Missverständnis vorhanden zu sein. Nur weil du in Deutschland geboren bist, bist du noch lange keine EU-Bürger.

Wärst du EU-Bürger bräuchtest du (so wie in einem anderen Thread angefragt) keine Arbeitserlaubnis.

Titel: Re: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
Beitrag von grisu1000 am 26.06.2016 um 13:22:14

trixie schrieb am 26.06.2016 um 13:06:37:
ärst du EU-Bürger bräuchtest du (so wie in einem anderen Thread angefragt) keine Arbeitserlaubnis.


Bis 1. Juli 2015 war für die kroatischen Staatsangehörigen eine Arbeitserlubnis nötig, obwohl sie EU-Bürger sind. Das war eine Übergangsregelung zum Beitritt Kroatiens.

Ansonsten kannst du die Sehen wenn du die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllst und dich einbürgern lassen. Als EU-Bürger gibt es grundsätzlich keine Erleichterung.

Titel: Re: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
Beitrag von trixie am 26.06.2016 um 13:54:21

grisu1000 schrieb am 26.06.2016 um 13:22:14:
Bis 1. Juli 2015 war für die kroatischen Staatsangehörigen eine Arbeitserlubnis nötig

Wie kommst du darauf, dass der TS Kroate ist?
Hier schreibt er ganz deutlich, dass er Kosovare ist:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1453568279/2#2
... und hier ...
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1452798725/0#0

Titel: Re: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
Beitrag von Budweiser am 26.06.2016 um 14:24:56

trixie schrieb am 26.06.2016 um 13:54:21:
Wie kommst du darauf, dass der TS Kroate ist?
Hier schreibt er ganz deutlich, dass er Kosovare ist:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1453568279/2#2
... und hier ...
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1452798725/0#0

Der TS schreibt in seinem ersten Beitrag dass er jetzt die kroatische Staatsbürgerschaft hat. ;D
Von Kosovarisch steht da nix!

Titel: Re: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
Beitrag von trixie am 26.06.2016 um 14:34:22
@Budweiser

Du hast mit deinem Einwand Recht.
Vor drei Wochen schrieb der TS hier noch von einem anderen Sachverhalt. Als Kroate brauchte er keine Zustimmung der Arbeitsagentur.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1464640341/0#0

Also alles ein wenig verwirrend oder er weis es selber nicht so genau.  ;D  ;D

Titel: Re: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
Beitrag von HeFi am 26.06.2016 um 23:55:07
Er schrieb hier http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1462480266/0#0

Bleed schrieb am 05.05.2016 um 22:31:06:
Ich komme aus Kosovo. Ich hab einen Asylantrag in Deutschland gestellt am 11.02.2015 und ich worde am 25.08.2015 abgeschoben nach Kosovo.


maW: Er weiß genau, dass er als abgeschobener Kosovare keine Chance hat, nach Deutschland zu kommen,
deshalb macht er sich mal schnell zum Kroaten und möglichst auch gleich zum Deutschen.

Titel: Re: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
Beitrag von Bledar am 27.06.2016 um 19:01:35
Ihr seid echt sehr witzigg..

was interessiert euch was ich fruher gepostet habe? Hauptsache ist was ich jetzt in diesem Beitrag gepostet habe. Fruhere beitragen habe ich fur meine bekannte gefragt weil die konnen nicht deutsch und die haben keine profil hier in diesem forum und deswegen habe ich die geholfen.

Titel: Re: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
Beitrag von trixie am 27.06.2016 um 19:13:30

Bleed schrieb am 27.06.2016 um 19:01:35:
was interessiert euch was ich fruher gepostet habe?

... weil sich dann oftmals die Zusammenhänge besser verstehen lassen. ;)


Bleed schrieb am 27.06.2016 um 19:01:35:
Hauptsache ist was ich jetzt in diesem Beitrag gepostet habe.

... aber nur dann, wenn es zu keinen Verwirrungen kommt.


Bleed schrieb am 27.06.2016 um 19:01:35:
Fruhere beitragen habe ich fur meine bekannte gefragt weil die konnen nicht deutsch

... und das kann man auch mit einem oder zwei Sätzen erwähnen, womit das zur Klarheit und nicht zur Verwirrung beiträgt.


Bleed schrieb am 27.06.2016 um 19:01:35:
Ihr seid echt sehr witzigg.. 

... schön, dass du es so siehst.  ;D ;D

Schon einmal darüber nachgedacht, dass sich die hier antwortenden User veräppelt vorkommen, wenn eine Person immer nur von sich schreibt, aber in jeden Beitrag einen anderen Sachverhalt schildert?
So etwas kann man auch Troll nennen!

Titel: Re: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
Beitrag von Daddy am 28.06.2016 um 10:24:10
Nachdem das nun geklärt ist, könnt ihr (incl. des TS) wieder zum Thema zurück kommen... Wenn ihr noch lange offtopic über "wer schreibt was für wen und wer kommt sich warum auch immer wie vor" schreibt, dann ist hier relativ schnell dicht.

Daddy

Titel: Re: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
Beitrag von Newman am 28.06.2016 um 15:36:55
§ 4 Abs. 3 StAG gilt nur für Menschen, die ab dem 01.01.2000 in Deutschland geboren wurden. Für vorher Geborene konnte gemäß § 40b StAG bis zum 31.12.2000 die Einbürgerung beantragt werden. Wenn das in Deinem Fall nicht passiert ist, kannst Du nur über eine "normale" Einbürgerung Deutscher werden. Als EU-Ausländer würdest Du unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden, d.h. Du kannst die kroatische Staatsangehörigkeit behalten. Ob Du die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllst (Aufenthaltsdauer, Sprache, Einkommen, keine Straftaten, ...), solltest Du im Gespräch mit Deiner Einbürgerungsbehörde vor Ort klären.


Titel: Re: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
Beitrag von Bledar am 28.06.2016 um 21:20:49

Newman schrieb am 28.06.2016 um 15:36:55:
§ 4 Abs. 3 StAG gilt nur für Menschen, die ab dem 01.01.2000 in Deutschland geboren wurden. Für vorher Geborene konnte gemäß § 40b StAG bis zum 31.12.2000 die Einbürgerung beantragt werden. Wenn das in Deinem Fall nicht passiert ist, kannst Du nur über eine "normale" Einbürgerung Deutscher werden. Als EU-Ausländer würdest Du unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden, d.h. Du kannst die kroatische Staatsangehörigkeit behalten. Ob Du die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllst (Aufenthaltsdauer, Sprache, Einkommen, keine Straftaten, ...), solltest Du im Gespräch mit Deiner Einbürgerungsbehörde vor Ort klären.


von 1996 bis 2005 habe ich in Deutschland gelebt bzw. war ich angemeldet und habe ich wahrend dieses Zeit auch eine gultige befristete Aufenthaltserlaubnis gehabt.

Wird diese zeit von 1996 bis 2005 gerechnet als Aufenthaltdauer wenn ich eine Einburgerungsantrag jetzt stellen mochte?

und kann ich einen Einburgerungsantrag stellen obwohl ich keine Aufenthaltserlaubnis fur Deutschland mehr habe aber wie ich vorher gesagt habe, besitze jetzt die Kroatische Staatsburgerschaft?

Titel: Re: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
Beitrag von xxx2 am 28.06.2016 um 21:58:34
was für einen AT hast du gehabt?

Titel: Re: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
Beitrag von Saxonicus am 28.06.2016 um 22:04:26

xxx2 schrieb am 28.06.2016 um 21:58:34:
was für einen AT hast du gehabt?



Bleed schrieb am 28.06.2016 um 21:20:49:
von 1996 bis 2005 habe ich in Deutschland gelebt bzw. war ich angemeldet und habe ich wahrend dieses Zeit auch eine gultige befristete Aufenthaltserlaubnis gehabt. 



Titel: Re: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
Beitrag von trixie am 28.06.2016 um 22:04:50

Bleed schrieb am 28.06.2016 um 21:20:49:
kann ich einen Einburgerungsantrag stellen obwohl ich keine Aufenthaltserlaubnis fur Deutschland mehr habe 

Stellen kannst du jede Art von Anträgen, nur dürfte er sofort abgelehnt werden, weil für dich keine EBH mehr zuständig ist, ohne Wohnsitznahme.


Bleed schrieb am 28.06.2016 um 21:20:49:
Wird diese zeit von 1996 bis 2005 gerechnet als Aufenthaltdauer wenn ich eine Einburgerungsantrag jetzt stellen mochte? 

Die Zeit ist bereits verloren, siehe hier:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/stag.htm#12b

Titel: Re: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
Beitrag von Bledar am 28.06.2016 um 22:29:48

xxx2 schrieb am 28.06.2016 um 21:58:34:
was für einen AT hast du gehabt?


eine solche AT habe ich gehabt (siehe in Anhang).. in diesem Zeitpunkt meine Mutter besass die unbefrsitete AT.
13566067_1131318630244283_811891906_n.jpg (135 KB | 122 )

Titel: Re: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
Beitrag von Newman am 29.06.2016 um 08:26:15
Wenn ich es richtig verstanden habe, hältst Du Dich gar nicht in Deutschland auf? Du lebst schon seit über zehn Jahren wieder im Ausland? Einen Einbürgerungsantrag könntest Du dann nur über die Deutsche Botschaft bei Dir vor Ort stellen. Ich kann Dir aber schon mal sagen, dass ein solcher Antrag ziemlich sicher abgelehnt werden wird.

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