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Arbeitsgenehmigung fur kosovarische , albanische , serbische Staatsburgern (Gelesen: 2.976 mal)
Bleed
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i4a rocks!


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14.01.2016 um 20:12:05
 
Die kosovarische Staatsburgen konnen ab 1 Januar ein Antrag fur Arbeitsgenehmigung stellen wenn ein Job gefunden ist und wenn fur die genannte Stelle niemand aus Deutschland oder EU zur Verfugung ist.

Falls ich ein Job finde , und das Visum fur 1 jahr bekomme .. wie stehen danach die Moglichkeiten um das Visum zu verlagern bis um ein unbefristete Aufenthaltserlaubnis?

Mit diese  Arbeitsvisum , ware es moglich dann nach 5 jahren unter allgemeine Voraussetzgunen ein unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen?

P.S. Falls ich ein Job finde in Stadt Heilbronn , und mein Arbeitgeber ein Antrag fur mich stellt , danach wird uberpruft von Arbeitsamt der Arbeitsmarkt ob jemand zur Verfugung ist , nur fur Kreis Heilbronn oder nur fur Stadt Heilbronn ? oder nur vorgemerkte Personen die in Arbeitsamt Heilbronn als Arbeitsloser angemeldet sind.



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reinhard
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Antwort #1 - 15.01.2016 um 11:24:18
 
Du beantragst in Kosova das Visum, sobald Du Vertrag und Arbeitserlaubnis hast. Dann kommst Du nach Deutschland und beantragst hier die Aufenthaltserlaubnis.

Die kann dann immer weiter verlängert werden, auch später zur (unbefristeten) Niederlassungserlaubnis, zur Einbürgerung etc. Die Begrenzung dieser Aktion auf 2016 bis 2020 gilt nur für den ersten Visumantrag, nicht für die Verlängerung.

(Nur eine Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, ein Visum nicht.)

Allerdings kannst Du den Aufenthalt auch verlieren, wenn Du die Arbeit verlierst.
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Antwort #2 - 15.01.2016 um 19:35:50
 
reinhard schrieb am 15.01.2016 um 11:24:18:
Du beantragst in Kosova das Visum, sobald Du Vertrag und Arbeitserlaubnis hast. Dann kommst Du nach Deutschland und beantragst hier die Aufenthaltserlaubnis.

Die kann dann immer weiter verlängert werden, auch später zur (unbefristeten) Niederlassungserlaubnis, zur Einbürgerung etc. Die Begrenzung dieser Aktion auf 2016 bis 2020 gilt nur für den ersten Visumantrag, nicht für die Verlängerung.

(Nur eine Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, ein Visum nicht.)

Allerdings kannst Du den Aufenthalt auch verlieren, wenn Du die Arbeit verlierst.


Ich hab ein osterreichischer Aufenthaltserlaubnis (Studierender) und mit diese Aufenthalt kann ich die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen oder ich muss die Aufenthaltserlaubnis in Kosovo beantragen?

Wie stehen die Chancen ein Arbeitserlaubnis laut diesem Gesetz zu bekommen da ich ein osterreichischer Aufenthalterlaubnis habe?




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reinhard
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Antwort #3 - 16.01.2016 um 12:41:51
 
Auf der Seite der deutschen Botschaft in Pristina steht die Antwort:

Zitat:
Ab dem 1. Januar 2016 gelten für die Staatsangehörigen dieser sechs Staaten allerdings Neuregelungen zur Arbeitsaufnahme von jeder Art der Beschäftigung. Für die Einreise nach Deutschland zur Arbeitsaufnahme ist ein Visum notwendig, das Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem jeweiligen Herkunftsstaat oder in dem Staat Ihres rechtmäßigen Wohnsitzes beantragen müssen. Eine Antragstellung in Deutschland ist nicht möglich.

http://www.pristina.diplo.de/Vertretung/pristina/de/Startseite.html

Das Visum beantragst Du also bei der deutschen Botschaft in Wien.

Aber ist es schlau, ein Studium abzubrechen?


Die Chancen hängen davon ab, welcher Beruf in welcher Gegend gewählt wird. Du darfst ja visumfrei reisen, sprich mit der zuständigen Ausländerbehörde. Geht manchmal auch per Mail.
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Aras
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Antwort #4 - 16.01.2016 um 14:11:44
 
Naja in der BeschV wird nur von der Beantragung im Herkunftsstaat gesprochen. Aber wenn die Botschaft das anderen Botschaften und Konsulaten verweist, dann ist es ja ok.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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