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Deutsche Staatsangehörigkeit unseres Kindes (Gelesen: 2.062 mal)
Themen Beschreibung: Antrag des deutschen Reisepasses
hannoxu
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Deutsche Staatsangehörigkeit unseres Kindes
27.06.2016 um 04:35:38
 
Hallo,

Ich brauche einige Tipps von Euch, damit wir besser wissen können. Info über unsÖ

Ehefrau:
- deutsche Staatsbürgerin
- Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung 
Ehemann:
- Chinese, mit Niederlaserungserlaubnis von DE

Wir arbeiten zurzeit für unseren Arbeitgeber in China und unseres 2. Kind ist auch gerade in China geboren.

Da das Kind in China geboren ist und der Vater Chinese ist, bekommt  das Kind automatisch chinesische Staatangehörigkeit.

Frage: Deutsche Staatsangehörigkeit unseres 2. Kindes

1. Wenn wir den deutsche Reisepass nicht innerhalb bestimmer Zeit bei deutscher Botschaft für unseres Kind beantragen, bedeutet, dass die Deutsche Staatsangehörigkeit unseres 2. Kindes in dieser Art und Weise auch möglichwise verzichtet wird?

2.  Oder das Kind hat automatisch deutsche Staatsangehörigheit, egal ob deutscher Pass rechtzeitig beantragt wird oder nicht.

3.  In der Regel anerkennt die chinesiche Regierung auch die doppele Staatsangehörigkeiten bis 18 Jahren. Dann muss Man eine der beiden Staatsangehörigen mit der Volljährigkeit aufgeben. Ist eine Verzicht der deutschen Stattangehörigkeit des Kindes möglich, wenn es für das Kind der Fall ist? Aber natrürlich Klar, diese Entscheidung muss unseres Kind am Ende selbst machen.

Danke sehr! Laut lachend


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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 27.06.2016 um 11:59:12
 
Das Kind ist deutsch, unabhängig vom Pass und vom Geburtsort. Ihr könnt jederzeit den Pass beantragen. Nach Deutschland muss das Kind mit einem deutschen Pass (nicht einem chinesischen!) einreisen.

Das Kind darf mit 18 Jahren auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten. Es wäre also gut, wenn beide klar sind, beide Pässe da sind, damit das Kind sich dann als Erwachsene selbst entscheiden kann.
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HeFi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 27.06.2016 um 13:37:56
 
hannoxu schrieb am 27.06.2016 um 04:35:38:
3.In der Regel anerkennt die chinesiche Regierung auch die doppele Staatsangehörigkeiten bis 18 Jahren. Dann muss Man eine der beiden Staatsangehörigen mit der Volljährigkeit aufgeben.

Wo steht denn, dass mit Volljährigkeit eine der beiden Staatsangehörigkeiten aufgegeben werden muss, wenn sie von Geburt an erworben wurden ???

Im mir zugänglichen chinesischen Staatsangehörigkeitsgesetz
STA China      http://www.china.org.cn/english/LivinginChina/184710.htm
finde ich diese Bestimmung nicht.

Habt ihr eine neuere Version des chinesischen Staatsangehörigkeitsgesetzes ?
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knuffel-de  
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 27.06.2016 um 16:29:59
 
Jedenfalls können wir hier verbindlich sagen:

Nach deutschem Recht darf das Kind als Erwachsene/r beide Staatsangehörigkeiten behalten.

Zur Frage, ob das chinesische Recht das auch erlaubt: Das Kind sollte erst mal in Ruhe 16 Jahre alt werden und dann einen Blick ins Gesetz werfen. Selbst wenn Du jetzt alles recherchierst, kann sich in den nächsten 17,5 Jahre allerlei ändern.
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greenock
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 27.06.2016 um 20:07:22
 
reinhard schrieb am 27.06.2016 um 11:59:12:
Das Kind ist deutsch, unabhängig vom Pass und vom Geburtsort. Ihr könnt jederzeit den Pass beantragen. Nach Deutschland muss das Kind mit einem deutschen Pass (nicht einem chinesischen!) einreisen.

Das Kind darf mit 18 Jahren auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten. Es wäre also gut, wenn beide klar sind, beide Pässe da sind, damit das Kind sich dann als Erwachsene selbst entscheiden kann.


Mit einem chinesischen Pass könnte es sowieso nicht nach Deutschland reisen, da die deutschen AV´s in China ihm/ihr kein Visum ausstellen würden.

Entscheiden muß er/sie sich auch nicht, da das chinesische Recht keine Doppelstaatsbürgerschaft vorsieht und das Kind die chinesische Staatsbürgerschaft verloren hat.
Solange sie sich noch in China aufhalten ist es kein Problem, da die Doppelstaatsbürgerschaft stillschweigend geduldet wird, aber sobald es wieder Richtung DEU geht beginnen die Probleme, da das Kind im deutschen Reisepass eine entry/exit permit benötigt, was das Löschen aus dem Hukou zur Folge hat.
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tiggger
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 28.06.2016 um 09:58:10
 
Das chinesische Recht unterliegt sich ändernden Interpretationen, seit 2 Jahren z.B. wird für im Ausland geborene Kinder die chinesische Staatsbürgerschaft für 2-3 Jahre lang bejaht um dann rückwirkend wieder zu entfallen. Die betrifft euch zwar so nicht, aber über die notwendigkeit z.B. eines Exit permits muss immer auf die aktuelle Interpretation geschaut werden (in China nachfragen).

Aus deutscher Sicht sind nur 2 Sachen relevant:
- Das Kind ist deutscher und bleibt es auch sein Leben lang
- Sollte Dein Kind später auch im Ausland Kinder bekommen, müssen diese spätestens innerhalb eines Jahres bei der deutschen Botschaft registriert werden, sonst bekommen sie keine deutsche Staatsbürgerschaft
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