Hallo,
Ich brauche einige Tipps von Euch, damit wir besser wissen können. Info über unsÖ
Ehefrau:
- deutsche Staatsbürgerin
- Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung
Ehemann:
- Chinese, mit Niederlaserungserlaubnis von DE
Wir arbeiten zurzeit für unseren Arbeitgeber in China und unseres 2. Kind ist auch gerade in China geboren.
Da das Kind in China geboren ist und der Vater Chinese ist, bekommt das Kind automatisch chinesische Staatangehörigkeit.
Frage: Deutsche Staatsangehörigkeit unseres 2. Kindes
1. Wenn wir den deutsche Reisepass nicht innerhalb bestimmer Zeit bei deutscher Botschaft für unseres Kind beantragen, bedeutet, dass die Deutsche Staatsangehörigkeit unseres 2. Kindes in dieser Art und Weise auch möglichwise verzichtet wird?
2. Oder das Kind hat automatisch deutsche Staatsangehörigheit, egal ob deutscher Pass rechtzeitig beantragt wird oder nicht.
3. In der Regel anerkennt die chinesiche Regierung auch die doppele Staatsangehörigkeiten bis 18 Jahren. Dann muss Man eine der beiden Staatsangehörigen mit der Volljährigkeit aufgeben. Ist eine Verzicht der deutschen Stattangehörigkeit des Kindes möglich, wenn es für das Kind der Fall ist? Aber natrürlich Klar, diese Entscheidung muss unseres Kind am Ende selbst machen.
Danke sehr!