Liebes info4alien-Forum,
vorweg: eine Menge Text und Information, ich bedanke mich jetzt schon rechtherzlich bei jedem, der sich die Mühe macht, dies zu lesen und ggf. einen Ratschlag zu geben. DANKE IM VORAUS!
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Mein Freund (türkischer Staatsbürger, ich deutsche Staatsbürgerin) studiert an einer Universität in Baden-Württemberg im 8. Semester (Master of Economics). Leider ist er durch den 3. Versuch in einer Prüfung durchgefallen und sein schriftlicher Widerspruch ist nun abgelehnt worden. Somit ist er endgültig, und das kurz vor Studienende, ''aus dem Studium geflogen''.
Er ist sehr verzweifelt, da er ursprünglich nach seinem Abschluss das Visum zur Arbeitsplatzsuche beantragen wollte. Sein Ziel war und ist immer noch, dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Die Rückkehr in die Türkei wäre für ihn der absolute Super-GAU (und für mich als Partnerin auch), vor allem, weil er ab Juli/August sofort in den Militärdienst eingezogen werden würde, was er nicht mehr verhindern kann.
Sein Studentenvisum gilt noch bis Ende April des nächsten Jahres 2017, vermerkt ist Folgendes:
AE 16 Abs. 1
Gilt nur zum Studium an der Universität xxx . Fach: Economics.
Die Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie studentische Nebentätigkeiten sind gestattet.
Ausnahmefall nach Par. 78 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
AufenthG.
Nun die Frage(n):
1. Sobald der offizielle Exmatrikulationsbescheid eintrifft, muss er dann (aufgrund von Mitwirkungspflicht?) sofort zur Ausländerbehörde, um dies umgehend mitzuteilen?
a) wenn ja, läuft er Gefahr, sofort bzw. sehr kurzfristig und ohne ''Widerrede'' des Landes verwiesen zu werden?
b) wenn nein, wie lange hat er Zeit, bevor ihm irgendwelche Unannehmlichkeiten drohen wie Geldstrafen etc.?
c) was blüht ihm generell? Was sollte er tun?
2. Gibt es für ihn noch irgendeine Chance, im Land zu bleiben?
Ich habe mal vor einigen Wochen mit einem Mitarbeiter einer Ausländerbehörde telefoniert und mir sagen lassen, dass er es evtl. trotzdem mit einem Antrag auf Visum zur Arbeitsplatzsuche probieren könnte, wenn er seinen Bachelor, den er in der Türkei absolviert hat, hier überprüfen lässt. Es handelt sich um einen Bachelor in International Trade and Finance, der auch extra nach europäischen Standards ausgerichtet ist. Hätte er damit eine Chance?
3. Da wir als Paar so oder so langfristig auf eine Heirat zugesteuert wären, steht jetzt auch die Frage im Raum, ob eine Eheschliessung die Lösung unserer Probleme wäre.
a) Eine Trauung in Deutschland ist ja erst nach frühestens 6 Monaten bei Vorsprechen im Standesamt möglich. Bedeutet das notgedrungen, dass er in jedem Fall ausreisen müsste, um dann mit einem Visum zur Eheschliessung zurückzukehren? Und müsste er danach NOCHMALS ausreisen und dann auf Familienzusammenführung warten? Oder gibt es da irgendwelche Schlupflöcher, sodass er sowohl bis zur Trauung noch hier bleiben, als auch danach direkt da bleiben könnte? An sich könnte man sagen, dass er diese paar Monate im Heimatland aushalten könnte, aber wir haben ja das riesige Problem mit dem Militärdienst am Hals. Daher das Bestreben, jedwede Ausreise bzw. Rückreise in die Türkei zu verhindern.
b) Wäre Dänemark eine Lösung? Sofern er z.B. noch bis zum Ablauf dieses Semesters (September 2016) problemlos hier bleiben kann (wenn Exmatrikulation zum Ende des Semesters, dann ist ja Studentenvisum noch gültig, oder?), und in dieser Zeit mein Ehemann wird, kann er dann diret von hier den Antrag zum Hierbleiben stellen? Oder muss er auch dann wegen Familienzusammenführung etc. ausreisen und Antrag aus der Türkei stellen?
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Wir sind sehr verzweifelt und für jede Hilfe dankbar. Wir wären morgen sofort zur AB gegangen, aber jetzt fürchten wir, dass er dann erst recht sofort ausgewiesen wird
Ziel ist, eine Rückkehr in die Türkei unter allen Umständen zu vermeiden.
Nochmals vielen Dank im Voraus!!!
K.