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3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun? (Gelesen: 8.711 mal)
Themen Beschreibung: Widerspruch abgelehnt, türkischer Staatsbürger
Turhilfe
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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08.05.2016 um 15:08:39
 
Liebes info4alien-Forum,

vorweg: eine Menge Text und Information, ich bedanke mich jetzt schon rechtherzlich bei jedem, der sich die Mühe macht, dies zu lesen und ggf. einen Ratschlag zu geben. DANKE IM VORAUS!

_________________________________________________

Mein Freund (türkischer Staatsbürger, ich deutsche Staatsbürgerin) studiert an einer Universität in Baden-Württemberg im 8. Semester (Master of Economics). Leider ist er durch den 3. Versuch in einer Prüfung durchgefallen und sein schriftlicher Widerspruch ist nun abgelehnt worden. Somit ist er endgültig, und das kurz vor Studienende, ''aus dem Studium geflogen''.

Er ist sehr verzweifelt, da er ursprünglich nach seinem Abschluss das Visum zur Arbeitsplatzsuche beantragen wollte. Sein Ziel war und ist immer noch, dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Die Rückkehr in die Türkei wäre für ihn der absolute Super-GAU (und für mich als Partnerin auch), vor allem, weil er ab Juli/August sofort in den Militärdienst eingezogen werden würde, was er nicht mehr verhindern kann.

Sein Studentenvisum gilt noch bis Ende April des nächsten Jahres 2017, vermerkt ist Folgendes:

AE 16 Abs. 1
Gilt nur zum Studium an der Universität xxx . Fach: Economics.
Die Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie studentische Nebentätigkeiten sind gestattet.

Ausnahmefall  nach Par. 78 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG.

Nun die Frage(n):

1. Sobald der offizielle Exmatrikulationsbescheid eintrifft, muss er dann (aufgrund von Mitwirkungspflicht?) sofort zur Ausländerbehörde, um dies umgehend mitzuteilen?

a) wenn ja, läuft er Gefahr, sofort bzw. sehr kurzfristig und ohne ''Widerrede'' des Landes verwiesen zu werden?
b) wenn nein, wie lange hat er Zeit, bevor ihm irgendwelche Unannehmlichkeiten drohen wie Geldstrafen etc.?
c) was blüht ihm generell? Was sollte er tun?

2. Gibt es für ihn noch irgendeine Chance, im Land zu bleiben?
Ich habe mal vor einigen Wochen mit einem Mitarbeiter einer Ausländerbehörde telefoniert und mir sagen lassen, dass er es evtl. trotzdem mit einem Antrag auf Visum zur Arbeitsplatzsuche probieren könnte, wenn er seinen Bachelor, den er in der Türkei absolviert hat, hier überprüfen lässt. Es handelt sich um einen Bachelor in International Trade and Finance, der auch extra nach europäischen Standards ausgerichtet ist. Hätte er damit eine Chance?

3. Da wir als Paar so oder so langfristig auf eine Heirat zugesteuert wären, steht jetzt auch die Frage im Raum, ob eine Eheschliessung die Lösung unserer Probleme wäre.

a) Eine Trauung in Deutschland ist ja erst nach frühestens 6 Monaten bei Vorsprechen im Standesamt möglich. Bedeutet das notgedrungen, dass er in jedem Fall ausreisen müsste, um dann mit einem Visum zur Eheschliessung zurückzukehren? Und müsste er danach NOCHMALS ausreisen und dann auf Familienzusammenführung warten? Oder gibt es da irgendwelche Schlupflöcher, sodass er sowohl bis zur Trauung noch hier bleiben, als auch danach direkt da bleiben könnte? An sich könnte man sagen, dass er diese paar Monate im Heimatland aushalten könnte, aber wir haben ja das riesige Problem mit dem Militärdienst am Hals. Daher das Bestreben, jedwede Ausreise bzw. Rückreise in die Türkei zu verhindern.

b) Wäre Dänemark eine Lösung? Sofern er z.B. noch bis zum Ablauf dieses Semesters (September 2016) problemlos hier bleiben kann (wenn Exmatrikulation zum Ende des Semesters, dann ist ja Studentenvisum noch gültig, oder?), und in dieser Zeit mein Ehemann wird, kann er dann diret von hier den Antrag zum Hierbleiben stellen? Oder muss er auch dann wegen Familienzusammenführung etc. ausreisen und Antrag aus der Türkei stellen?

________________________________________________


Wir sind sehr verzweifelt und für jede Hilfe dankbar. Wir wären morgen sofort zur AB gegangen, aber jetzt fürchten wir, dass er dann erst recht sofort ausgewiesen wird Griesgrämig

Ziel ist, eine Rückkehr in die Türkei unter allen Umständen zu vermeiden.

Nochmals vielen Dank im Voraus!!!

K.

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Antwort #1 - 08.05.2016 um 15:10:49
 
Hat er derzeit eine Arbeit, die er seit mehr als einem Jahr ausübt?

Wie sieht seine Erwerbshistorie in Deutschland aus?
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Turhilfe
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Antwort #2 - 08.05.2016 um 16:13:38
 
NotLupus schrieb am 08.05.2016 um 15:10:49:
Hat er derzeit eine Arbeit, die er seit mehr als einem Jahr ausübt?

Wie sieht seine Erwerbshistorie in Deutschland aus? 


Leider nein, sein Studium wurde mit einem türkischen Stipendium finanziert und seit es aufgehört hat, hat er hier und da Nebentätigkeiten ausgeübt, um sich über Wasser zu halten, aber nichts Konstantes :/
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NotLupus
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Antwort #3 - 08.05.2016 um 16:27:40
 
Schade. Wenn er seit einem Jahr bei einem Arbeitgeber gearbeitet hätte, dann hätte er zumindest ein Aufenthaltsrecht nach ARB 1/80 erworben. Seit wann hat er seine letzte Arbeitsstelle?
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Antwort #4 - 08.05.2016 um 16:31:50
 
NotLupus schrieb am 08.05.2016 um 16:27:40:
Seit wann hat er seine letzte Arbeitsstelle?


Momentan ist er auf der Suche nach einer neuen Stelle, da er bei seiner alten nicht weiterarbeiten konnte (Arbeitgeber musste ihn schweren Herzens gehen lassen, da er ihn nicht mehr weiterbezahlen konnte).

Ja, das ist echt schade, wir kannten diese Option auch, aber sein Fall ist echt total doof, um es salopp auszudrücken Griesgrämig
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« Zuletzt geändert: 08.05.2016 um 16:43:02 von Turhilfe »  
 
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Antwort #5 - 09.05.2016 um 11:09:06
 
Du hast meine diskrete Anfrage per PN scheinbar übersehen, darum die Frage noch einmal im Forum: Verfügst Du über die Mittel (und den Willen), Deinen arbeitssuchenden Freund finanziell zu unterstützen? Ich schätze mal, wenn er jetzt noch Sozialleistungen beantragt, kommt ganz schnell die Aufforderung das Land zu verlassen, da sowohl der Aufenthaltszweck wie die dafür gezahlten Gelder entfallen sind.
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Antwort #6 - 09.05.2016 um 12:02:58
 
Turhilfe schrieb am 08.05.2016 um 15:08:39:
1. Sobald der offizielle Exmatrikulationsbescheid eintrifft, muss er dann (aufgrund von Mitwirkungspflicht?) sofort zur Ausländerbehörde, um dies umgehend mitzuteilen?


Das scheint bei der Bedingung "nur zum Studium" strittig zu sein. Ich würde euch empfehlen, mal diesen Thread hier zu lesen: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1180693111/2

Er muss selber entscheiden, welcher Auffassung er sich da anschließen möchte. Er sollte aber bedenken, dass es eventuell nicht ganz so einfach ist, die ABH von der Rechtsauffassung zu überzeugen, dass die AE nicht erloschen ist.

Turhilfe schrieb am 08.05.2016 um 15:08:39:
Eine Trauung in Deutschland ist ja erst nach frühestens 6 Monaten bei Vorsprechen im Standesamt möglich.


Wie kommt ihr denn darauf? Ist das eine Information direkt vom zuständigen Standesamt? Normalerweise kann das wesentlich schneller gehen, aber es kann natürlich sein, dass die zuständigen Behörden überlastet sind.

Turhilfe schrieb am 08.05.2016 um 15:08:39:
Sofern er z.B. noch bis zum Ablauf dieses Semesters (September 2016) problemlos hier bleiben kann (wenn Exmatrikulation zum Ende des Semesters, dann ist ja Studentenvisum noch gültig, oder?)


Hat die Hochschule ihm gesagt, dass er erst zum Ende des Semesters exmatrikuliert wird? Viele Hochschulen exmatrikulieren sofort nach dem endgültigen Nichtbestehen eines Pflichtfachs.

Ansonsten generell zum Heiraten: Wenn ihr es schafft zu heiraten, solange seine AE noch gültig ist (egal ob in Dänemark oder Deutschland), dann kann er noch während der Gültigkeit der derzeitigen AE ohne Ausreise eine AE als dein Ehemann bei der ABH beantragen. Da er hier studiert, gehe ich mal davon aus, dass das A1-Zertifikat bei ihm kein Problem darstellt.  Das Problem daran könnte sein, dass die AE noch gültig sein muss, d. h. sie darf auch nicht erloschen sein (zur Diskussion darüber, ob die AE erlischt, siehe den oben verlinkten Thread).

Sollte er ausreisen und mit einem Visum zur Eheschließung wieder einreisen, muss er danach nicht erneut ausreisen, sondern kann direkt bei der ABH eine AE als dein Ehemann beantragen.
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Tina05
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Antwort #7 - 09.05.2016 um 12:30:48
 
Eine Trauung in Deutschland zwischen einem türkischen Staatsangehörigen und einer deutschen Staatsangehörigen ist unkompliziert. Sobald die notwendigen Unterlagen vorgelegt werden, kann - abhängig vom Standesamt und der dortigen Terminplanung - kurzfristig eine Trautermin vereinbart werden.
Bitte erkundigt euch bei eurem Standesamt, welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung benötigt werden. In der Regel (das muss für euch jedoch nicht gelten!) sind das für ihn eine mehrsprachige Geburtsurkunde und eine Ehefähigkeitszeugnis, welches das Konsulat ausstellt. Dort bitte nachfragen, welche Unterlagen die Mitarbeiter für die Ausstellung benötigen.

Erfahrungsgemäß geht es bei türkischen Staatsangehörigen schnell und unkompliziert.
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Gruß
Tina
 
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Antwort #8 - 09.05.2016 um 12:35:17
 
Turhilfe schrieb am 08.05.2016 um 15:08:39:
a) Eine Trauung in Deutschland ist ja erst nach frühestens 6 Monaten bei Vorsprechen im Standesamt möglich

NEIN, da wird etwas verwechselt.
Die schriftliche Eheanmeldung vom deutschen Standesamt (das ist die Bestätigung, dass die Prüfung der Ehevoraussetzungen abgeschlossen ist und keine Ehehindernisse vorliegen) ist 6 Monate gültig.
Innerhalb dieser 6 Monate kann vor jedem Standesamt in D geheiratet werden.

Nach Ablauf der 6 Monate müssen ggf. die Ehevoraussetzungen neu geprüft werden.
§ 13 PStG Abs. 4 letzter Satz http://www.buzer.de/gesetz/7606/a148936.htm
Zitat:
Sind seit der Mitteilung an die Eheschließenden mehr als sechs Monate vergangen, ohne dass die Ehe geschlossen wurde, so bedarf die Eheschließung erneut der Anmeldung und der Prüfung der Voraussetzungen für die Eheschließung.
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Turhilfe
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Antwort #9 - 09.05.2016 um 13:56:58
 
Herzlichen Dank an alle für Eure Antworten! Ihr helft uns sehr weiter Smiley

Zitat:
Ich schätze mal, wenn er jetzt noch Sozialleistungen beantragt, kommt ganz schnell die Aufforderung das Land zu verlassen, da sowohl der Aufenthaltszweck wie die dafür gezahlten Gelder entfallen sind. 


Anspruch auf Sozialleistungen hat er als ausländischer Student mit Studentenvisum ja sowieso nicht. Danke für die PN, ich kann noch nicht antworten, da ich noch keine 5 Beiträge im Forum verfasst habe Smiley

Lila F. schrieb am 09.05.2016 um 12:02:58:
Er muss selber entscheiden, welcher Auffassung er sich da anschließen möchte. Er sollte aber bedenken, dass es eventuell nicht ganz so einfach ist, die ABH von der Rechtsauffassung zu überzeugen, dass die AE nicht erloschen ist.


Haben den Thread gelesen und ich höre hauptsächlich raus, dass es am besten ist, der ABH alles umgehend mitzuteilen, sobald der offizielle Exmatrikulationsbescheid eingetroffen ist. Natürlich haben wir jetzt aber Panik, dass er dann sofort zur Ausreise verpflichtet ist. Oder weiss jemand, ob es da manchmal Kulanz gibt und er noch 1-2 Monate bleiben darf (z.B. weil er ja Mieter ist und noch 3 Monate seine Miete zahlen muss, komischer Grund, ich weiss, aber vllt. macht's ja Sinn...)

Lila F. schrieb am 09.05.2016 um 12:02:58:
Wie kommt ihr denn darauf?


Fehler meinerseits, ich habe gegoogelt und überall von diesen 6 Monaten gelesen und so verstanden, dass man erst nach 6 Monaten heiraten kann.

Danke an dieser Stelle an HeFi für die Aufklärung Smiley

Lila F. schrieb am 09.05.2016 um 12:02:58:
Hat die Hochschule ihm gesagt, dass er erst zum Ende des Semesters exmatrikuliert wird? Viele Hochschulen exmatrikulieren sofort nach dem endgültigen Nichtbestehen eines Pflichtfachs.


Das wissen wir noch nicht, offizieller Brief ist noch nicht da. Ich hoffe einfach nur, dass es bis zum Ende des Semesters geht, aber natürlich ist es klar, dass es eine sofortige Exmatrikulation sein wird.

Lila F. schrieb am 09.05.2016 um 12:02:58:
Ansonsten generell zum Heiraten: Wenn ihr es schafft zu heiraten, solange seine AE noch gültig ist (egal ob in Dänemark oder Deutschland), dann kann er noch während der Gültigkeit der derzeitigen AE ohne Ausreise eine AE als dein Ehemann bei der ABH beantragen. Da er hier studiert, gehe ich mal davon aus, dass das A1-Zertifikat bei ihm kein Problem darstellt.Das Problem daran könnte sein, dass die AE noch gültig sein muss, d. h. sie darf auch nicht erloschen sein (zur Diskussion darüber, ob die AE erlischt, siehe den oben verlinkten Thread).


Er spricht fliessend Deutsch, das ist zum Glück keine Hürde. Ja, die grosse Frage bleibt nun, ob sein Visum dann mit Eintreffen der Exmatrikulation dann erloschen ist. Das muss er dann ja mitteilen und wird dann recht schnell ausgewiesen. Wir wollen kein Risiko eingehen, aber falls es irgendwie doch geht, mit seinem noch bis April 2017 gültigen Visum zu heiraten und dann die neue AE zu beantragen, dann würden wir diesen Weg wählen.

Sobald er sich ab Juli in der Türkei aufhält, wird das Land ihn aufgrund der Militärpflicht nicht mehr ausreisen lassen, daher würde uns ein Antrag auf Visum zur Eheschliessung nicht mehr helfen Griesgrämig

ES SEI DENN: Bringt es was, die ABH jetzt schon von den Heiratsabsichten zu informieren, alle Dokumente hier zu sammeln und im Voraus vorzulegen, dann würde er jetzt zeitnah ausreisen und hoffen, dass das Visum zur Eheschliessung vor Juli noch ausgestellt wird? Oder sind das utopische Vorstellungen?

Tina05 schrieb am 09.05.2016 um 12:30:48:
Erfahrungsgemäß geht es bei türkischen Staatsangehörigen schnell und unkompliziert. 


Das sind in jedem Fall gute Nachrichten Smiley
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Antwort #10 - 09.05.2016 um 15:07:44
 
Zitat:
Du hast meine diskrete Anfrage per PN scheinbar übersehen [...]

@walatin
... und du hast scheinbar den Sinn eines Forums nicht verstanden! Mach dich mal mit der Herkunft des Wortes "Forum"  (z. B. hier) vertraut und überlege dann, ob das Nachfragen per PN sinnentsprechend ist.
Überlegen und dann beachten setzt kein Antworten voraus!


Turhilfe schrieb am 09.05.2016 um 13:56:58:
Danke für die PN, ich kann noch nicht antworten, da ich noch keine 5 Beiträge im Forum verfasst habe [...]

@turhilfe
... Du könntest jetzt, musst aber nicht Zwinkernd

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Antwort #11 - 09.05.2016 um 15:31:53
 
Turhilfe schrieb am 09.05.2016 um 13:56:58:
Haben den Thread gelesen und ich höre hauptsächlich raus, dass es am besten ist, der ABH alles umgehend mitzuteilen, sobald der offizielle Exmatrikulationsbescheid eingetroffen ist. Natürlich haben wir jetzt aber Panik, dass er dann sofort zur Ausreise verpflichtet ist. Oder weiss jemand, ob es da manchmal Kulanz gibt und er noch 1-2 Monate bleiben darf (z.B. weil er ja Mieter ist und noch 3 Monate seine Miete zahlen muss, komischer Grund, ich weiss, aber vllt. macht's ja Sinn...)


Habt ihr den ganzen Thread gelesen? Ihr müsst auch den Unterschied beachten, dass bei deinem Freund nicht in den Nebenbestimmungen steht "Erlischt mit ..." sondern nur "Nur zum Studium ...". Da waren einige im Forum der Meinung, dass man die Exmatrikulation in dem Fall nicht der ABH mitteilen muss und zudem die AE nicht erlischt, sondern höchstens verkürzt werden kann, falls die ABH von der Exmatrikulation erfährt. Insbesondere Muleta hat diese Ansicht ja recht detailliert begründet. Aber es könnte eben schwierig werden, die ABH von der Ansicht zu überzeugen.

Zu der "Kulanzfrist": Sollte die ABH der Meinung sein, dass seine AE mit Exmatrikulation oder eventuell auch schon mit der offiziellen Feststellung des endgültigen Nichtbestehens erlischt, wird sie deinen Freund vermutlich zur Ausreise innerhalb einer relativ kurzen Frist auffordern. Eine Heirat innerhalb dieser Frist würde die Ausreise dann aber auch ohnehin nicht mehr abwenden, da er nach dem Erlöschen der derzeitigen AE erst mal das Visumverfahren vom Ausland aus betreiben müsste, um anschließend eine AE als dein Ehemann bekommen zu können. Sollte die ABH nicht der Meinung sein, dass die AE automatisch erlischt, kann sie die Gültigkeit verkürzen und er müsste dann vor Ablauf der verkürzten Gültigkeit ausreisen. In dem Fall könnte er dann aber innerhalb der (verkürzten) Gültigkeit ohne Ausreise eine AE als dein Ehemann beantragen, sofern ihr rechtzeitig verheiratet seid.

Turhilfe schrieb am 09.05.2016 um 13:56:58:
ES SEI DENN: Bringt es was, die ABH jetzt schon von den Heiratsabsichten zu informieren, alle Dokumente hier zu sammeln und im Voraus vorzulegen, dann würde er jetzt zeitnah ausreisen und hoffen, dass das Visum zur Eheschliessung vor Juli noch ausgestellt wird? Oder sind das utopische Vorstellungen?


Dein Freund kann bei der ABH vorsprechen und um eine Vorabzustimmung bitten. Das kann den Visaprozess beschleunigen. Die ABH muss sich aber nicht darauf einlassen, da wäre er auf den guten Willen des Sachbearbeiters angewiesen. Bei einem Eheschließungsvisum solltet ihr auch noch bedenken, dass in der Regel die Sicherung des Lebensunterhalts verlangt wird (z. B. durch eine VE von dir, wenn du genügend Einkommen hast). Nach der Hochzeit spielt das keine Rolle, aber bis dahin ist die Forderung legitim.

Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, hat dein Freund noch keinen offiziellen Bescheid über das endgültige Nichtbestehen und die Exmatrikulation bekommen. Solange er den noch nicht bekommen hat, ist es ja unstrittig, dass seine AE noch gilt. Wenn ihr es also schaffen würdet, noch vor Erhalt des Bescheids in Dänemark zu heiraten und die neue AE bei der ABH zu beantragen, wärt ihr auf der sicheren Seite.
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Antwort #12 - 09.05.2016 um 16:20:29
 
@Daddy: alles klar  Zwinkernd

Lila F. schrieb am 09.05.2016 um 15:31:53:
Habt ihr den ganzen Thread gelesen? Ihr müsst auch den Unterschied beachten, dass bei deinem Freund nicht in den Nebenbestimmungen steht "Erlischt mit ..." sondern nur "Nur zum Studium ...". Da waren einige im Forum der Meinung, dass man die Exmatrikulation in dem Fall nicht der ABH mitteilen muss und zudem die AE nicht erlischt, sondern höchstens verkürzt werden kann, falls die ABH von der Exmatrikulation erfährt. Insbesondere Muleta hat diese Ansicht ja recht detailliert begründet. Aber es könnte eben schwierig werden, die ABH von der Ansicht zu überzeugen.


Wir haben bis zu dem Teil gelesen, wo das mit dem ''Visum erlischt mit ...'' erwähnt wurde, in dem Fall war es ja klar, dass die betroffene Person sofort ausreisen musste.

Das ist es ja, wir haben ja gar keine Garantie, dass die ABH uns irgendwie entgegen kommt, sondern laufen Gefahr, dass er eher gesagt bekommt: so, Exmatrikulation ist da, Zweck des Visums erloschen, ab nach Hause. Gleichzeitigmöchten wir aber auch vermeiden, noch mehr Probleme zu bekommen, wenn wir jetzt einfach mal davon ausgehen, dass sein Visum noch bis April 2017 gültig ist.
Was kann im schlimmsten Fall passieren? Also wenn wir jetzt davon ausgehen, dass der AT nicht erloschen ist, jetzt recht bald heiraten und dann bei der ABH vorsprechen mit Antrag auf Bleiberecht für Ehepartner. Würden dann Geldstrafen fällig werden und/oder erzwungene Ausreise mit Einreisesperre auf bestimmte Zeit oder Ähnliches?

Lila F. schrieb am 09.05.2016 um 15:31:53:
Bei einem Eheschließungsvisum solltet ihr auch noch bedenken, dass in der Regel die Sicherung des Lebensunterhalts verlangt wird (z. B. durch eine VE von dir, wenn du genügend Einkommen hast). Nach der Hochzeit spielt das keine Rolle, aber bis dahin ist die Forderung legitim.


Damit scheidet für uns die Option Visum zur Eheschliessung auch noch aus  weinend Sicherung des Lebensunterhalts kann weder durch mich noch durch ihn momentan erbracht werden. Sobald wir verheiratet sind, wird er mit ziemlicher Sicherheit einen Job finden, das ist gar nicht das Problem, aber jetzt gerade ist es natürlich... nun... doof.

Lila F. schrieb am 09.05.2016 um 15:31:53:
Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, hat dein Freund noch keinen offiziellen Bescheid über das endgültige Nichtbestehen und die Exmatrikulation bekommen. Solange er den noch nicht bekommen hat, ist es ja unstrittig, dass seine AE noch gilt. Wenn ihr es also schaffen würdet, noch vor Erhalt des Bescheids in Dänemark zu heiraten und die neue AE bei der ABH zu beantragen, wärt ihr auf der sicheren Seite. 


Er hat den Bescheid über die Ablehnung seines Widerspruchs bekommen, in dem folgendes steht: ''Ihre Prüfungskarte wird an das Rektorat der Universität zur Erstellung eines förmlichen Widerspruchsbescheids weitergeleitet.''

D.h. wir haben jetzt keinen Schimmer, ob der offizielle Exmatrikulationsbescheid morgen, Ende der Woche oder sogar in 2 Wochen eintrifft. Das zu wissen wäre natürlich eine grosse Hilfe, aber können wir schwer in Erfahrung bringen.

Wenn die Trauung in Deutschland zwischen deutsch-türkischen Staatsbürgern eher schnell und unkompliziert ist, lohnt es sich dann überhaupt, an Dänemark zu denken? Ich weiss jetzt gar nicht, was dann die Vorteile von einer Heirat in Dänemark wären, ist es noch schneller und unkomplizierter??   Schockiert/Erstaunt

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Antwort #13 - 09.05.2016 um 16:39:14
 
Ich möchte dir nur eines ans Herz legen:
Das Ende eines Studiums ist zwar schwer zu verdauen, aber sowas passiert tagtäglich. Sollte der Aufenthalt deines Verlobten beendet werden, dann ist das halt so - ist aber auch kein Beinbruch. Wenn er rechtzeitig ausreist, dann kriegt er auch keine Einreisesperre oder sonstige Sanktionen sondern er beweist seine Rechtstreue.

Frage: Muss es alles schnell schnell gehen?

Ihr könnt ja auch in Ruhe die Dokumente beschaffen und auch in Ruhe heiraten. Das einzige was hier zu Verzögerungen führt, ist die derzeitige Überlastung der deutschen Konsulate aufgrund des Familiennachzugs von Syrern. Ein Flug in die Türkei kostet durchschnittlich 100 € und dauert nur 3-4 Stunden. 

Also ihr solltet einfach selber abwägen, ob es wirklich Zeitdruck gibt, oder es nur von euch so empfunden wird.

Eine Heirat in Dänemark ist bestimmt bis Ende der Woche realisierbar. Ihr müsstet nur euch reinhängen.

Ihr könnt natürlich auch gegen den Widerspruchsbescheid klagen und ggf. noch separat einstweiligen Rechtsschutz gegen die Wirkung der Exmatrikulation. Das dürfte auch gewisse Zeit verschaffen.
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Antwort #14 - 09.05.2016 um 16:57:51
 
NotLupus schrieb am 09.05.2016 um 16:39:14:
Frage: Muss es alles schnell schnell gehen? 


Aktueller Stand ist: Wenn er ausreist, dann haben wir keine grossen Chancen auf eine Heirat, da für das Visum zur Eheschliessung die Sicherung des Lebensunterhalts nachgewiesen werden müsste, und dafür ist mein Einkommen viel zu niedrig (also für uns ist es natürlich in Ordnung, aber für die Behörden reicht es nicht). Wir haben auch keine Verwandten oder Freunde, die uns da helfen könnten oder Sonstiges.
Also muss zumindest die Heirat vor seiner möglichen Ausreise geschehen, damit er einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen kann.

ABER genau da liegt das Problem, ab Juli darf er die Türkei nicht mehr verlassen aufgrund des Militärdienstes, den er jetzt antreten muss, verschieben oder abwenden ist nicht mehr. Daher die grosse Verzweiflung, sonst würden wir ja tatsächlich ruhig bleiben.

Sollte er also ausreisen müssen, dann muss er es schaffen, bis Ende Juni wieder im Lande zu sein, und das ist ja bei der Bearbeitungsdauer von Anträgen praktisch utopisch.

Deshalb: ja, es muss leider schnell schnell gehen Griesgrämig
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