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Familienzusammenführung ALG II (Gelesen: 15.015 mal)
Svitanok
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #45 - 20.06.2014 um 05:17:26
 
lottchen schrieb am 19.06.2014 um 14:26:29:
Ich fände es in diesem Fall zeilführender, dass die Frau so schnell wie möglich ihren Abschluß anerkennen lässt und hier einen gut bezahlten Job findet.

Das Anerkennungsverfahren ist ja schon eröffnet. Für den Abschluß des Verfahrens und um einen Job zu suchen muss Sie aber hierher kommen und das kann Sie nicht weil Sie niemanden hat für Ihr Kind.

lottchen schrieb am 19.06.2014 um 14:26:29:
Du bist momentan nicht arbeitsfähig hatte ich glaube ich gelesen. Wird sich das irgendwann zeitnah ändern?

Bei mir steht noch eine Rhea an und mit etwas Glück bin ich im Herbst wieder arbeitsfähig.


lottchen schrieb am 19.06.2014 um 14:26:29:
Und gibt es niemanden in Deiner Familie (Eltern, Geschwister...), der eine VE für das Kind abgeben würde bis ihr auf eigenen finanziellen Beinen steht? 

Leider habe ich keine Familie mehr. Keine Geschwister und Eltern leben nicht mehr.

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Svitanok
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #46 - 20.06.2014 um 06:10:01
 
reinhard schrieb am 19.06.2014 um 12:48:21:
Ihr heiratet, Du ziehst in die Ukraine, kein Problem.

Ja vollkommen klar und meinen 5 jährigen Sohn lasse ich hier in Deutschland zurück. Logisch doch.
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lottchen
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Antwort #47 - 20.06.2014 um 11:12:46
 
Von Deinem 5-jährigen Sohn war bisher nie die Rede. Vollständige Angaben wären schon sinnvoll. Vielleicht wäre das ein anbringbares Argument (da sonst Dein deutsches Kind auf seinen Vater verzichten müsste wenn Du auswanderst).

Warum muss sie herkommen, um das Anerkennungsverfahren abzuschließen? Ich kenne mich da nicht aus bei hochwerttigen Abschlüssen - bei der Anerkennung eines normalen Schulabschlusses zumindest läuft alles schriftlich (das weiß ich nun wieder aus Erfahrung)...Warum kann sie sich nicht vom Ausland aus bewerben? Machen doch viele Ausländer so. Man kann auch mit dem zukünftigen AG skypen und so ein Bewerbungsgespräch führen. Wenn ihr Abschluß hier so begehrt ist sollte der zukünftige AG doch froh sein, sich ihre Dienste so schnell wie möglich zu sichern.   

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reinhard
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Antwort #48 - 20.06.2014 um 13:48:33
 
Svitanok schrieb am 20.06.2014 um 06:10:01:
Ja vollkommen klar und meinen 5 jährigen Sohn lasse ich hier in Deutschland zurück. Logisch doch.


Was für ein fünfjähriger Sohn soll das sein? Eben mal kurz aus dem Hut gezaubert? Wie willst Du eigentlich hier Ratschläge bekommen?

Vielleicht versuchst Du erst mal, die Situation wahrheitsgemäßg und vollständig dazustellen und vergisst alle bisherigen Antworten.
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Svitanok
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #49 - 22.08.2014 um 13:20:33
 
Rückmeldung:

Meine Frau hat Ihr Visa sofort bekommen und mein Stiefsohn heute.

Die ABH hat sich der Auffassung des VG Berlin mit Urteil vom 01.11.2012 - 22 K 21.11 V angeschlossen und das Visa nach §32 Abs. 4 AufenthG genehmigt.



Anmerkung:
Ich habe mir keinen fünfjährigen (mittlerweile 6) aus dem Hut gezauber sondern habe selbigen schon seit 6 Jahren. Allerdings war der für meine Fragestellung nicht relevant und deswegen sah ich keine Notwendigkeit das zu posten.
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