Svitanok schrieb am 17.06.2014 um 16:15:43:Mit Durchschnitt hatte ich ja auch eher so einenErfahrungswert gemeint.
Erfahrungswerte?
zwischen 4 Wochen und nie.
Hilft *das* weiter? (wohl nicht)
Svitanok schrieb am 17.06.2014 um 15:30:01:Die Dokumente habe ich im Moment alle hier. Im Original mit Apostille und übersetzt von einem in Deutschland zugelassenen Übersetzer.
Aber "hier" kannst du sie nicht einreichen, denn du bist nicht der Antragsteller.
Deine Frau muss den Antrag stellen, sie muss die Dokumenten abgeben und zwar bei der
AV.
Svitanok schrieb am 16.06.2014 um 11:19:12:Deutscher heiratet Ukrainerin und ist ALG II Empfänger.
Wie sieht es hier mit der Familienzusammenführung aus ?
reinhard schrieb am 16.06.2014 um 11:22:40:Noch kein Problem zu erkennen.
....
Svitanok schrieb am 17.06.2014 um 09:52:18:Er hat ja Ihre und die Unterlagen des Sohne
Ihres Sohnes?
Jetzt ist ein potentielles Problem zu erkennen.
Der Zuzug des Sohnes erfolgt nicht im Rahmen der
FZF zu einem Deutschen, sondern zu der ausländischen Mutter.
Voraussetzung:
a) Der
LU muss nun gesichert sein
b) die Mutter muss alleiniges Sorgerecht haben. Wo ist denn der Vater? Lebt er noch? Wie sieht es mit dem Sorgerecht aus?
Wie alt ist der Sohn?