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Visa fuer Mutter mit minderjaehrigem Deutschen Kind (Gelesen: 11.896 mal)
Themen Beschreibung: Ehe u. Familie
beneisa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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05.08.2014 um 19:11:32
 
Hallo ich habe folgendes problem
hoffe ihr koennt mir helfen.
Ich 52 J alt Deutscher  seit 4 J habe ich eine Thaifreundin.
Ich bin 2 mal im Jahr in Thailand fuer 1 Monat bei ihr. Sie hat mich im August 2012 4 Wochen in Deutschland besucht. Dann bin ich mit Ihr anschlissend fuer 4 Wochen nach Thailand geflogen.
2013 wahr ich im Februar fuer 4 Wochen bei Ihr. Dann wieder im November. Anschliessend ist sie im Dezember fuer 4 Wochen wieder zu mir nach Deutschland gekommen.
In dieser Zeit haben wir beschlossen das wir 2014 Heiraten wollen und das sie dann zu mir nach Deutschland kommt.
Als sie aber im Januar wieder zurueck in Thailand wahr, hat sie festgestellt das sie Schwanger ist.
Wir wollten dann ein Visum zum FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind beantragen.
Leider konnten wir das nicht machen, das sie 34 J alt ist und dies ihr 1. Baby. Hat uns der Arzt von einem Flug nach Deutschland abgeraten wegen Risikoschwangerschaft.
Sie wahr dann noch bei einem anderen Arzt und in einem Krankenhaus, alle sagten ihr das gleiche.
ICh habe dann mit meinen Job gekuendigt, und meine Wohnung aufgegeben. Habe mich in Deutschland abgemeldet und bin dann zu Ihr nach Thailand geflogen.
Seit anfang Maerz bin ich jetzt in Thailand.
In der Zeit haben wir geheiratet ( wollte ja  das mein Kind nach der Geburt meinen Namen traegt )
Auch wegen Vaterschaftsanerkennung und so.
Am 01.08. Ist unser Sohn zur Welt gekommen. Mutter und Kind sind wohl auf Smiley
Jetzt geht es darum das wir zurueck nach Deutschland wollen.

Welches Visum soll meine Frau nun beantragen? FzF zum Eheman oder FzF zumm Deutschen Kind.

Muessen wir bei der Deutschen Botschaft die Geburt Beurkunden lassen? ( so wie ich gelesen habe kann das bis zu 1 J dauern  Griesgrämig, ) oder Reicht es wenn wir bei der Botschaft einen Termien machen um einen Kinderpass fuer unser Kind beantragen und dort mit einer Nationalen Geburtsurkunde erscheinen, auf der ich auch als Vater Eingetragen bin.

Was fuer eine Adresse geben wir bei der Botschaft an, wo wir in Deutschland leben wollen. Reicht es wenn wir die Adresse von einem Freund ( mit grossem Haus ) angeben. Oder brauchen wir eine eigene Wohnung. Und Muss ich wieder in Deutschland gemeldet sein?
Habe etwas panik bekommen als ich  im FAQ gelesen habe, das es den Eheleuten zumut bar ist in dem Land des Antragstellers zuleben. Wenn beide dort laenger z
Zeit gelebt haben.
Was ist eine laengere Zeit? ich bin jetzt 6 Monate in Thailand und ich denke bevor das
Visum erteilt wird vergehen mind noch 4 Monate. so das ich dann fast 1 Jahr in Thailand bin.
Familie koennte ich hier in Thailand nicht ernaehren.
Wir leben z.Z. von meinem und Ihrem ersparten.
In Deutschland wuerde ich schnell wieder einen Job finden.

Nicht sofort da ich Maurer bin wird wohl erst anfang Mearz wieder am Bau angefangen zu Arbeiten
( wegen schlecht Wetter )

So ich glaube das ich erstmal genug Fragen gestellt habe.
Danke fuer viele gute Infos von euch.

PS was ich so bis jetzt gelesen habe, muss ich sagen Ihr seit  spitze  Zwinkernd
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reinhard
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Antwort #1 - 05.08.2014 um 19:18:03
 
Hast Du geheiratet, bevor das Kind geboren wurde? Dann bist Du der "gesetzliche Vater". Falls Du erst nach der Geburt geheiratet hast, musst Du die Vaterschaft anerkennen (Dt. Botschaft).

Dann beantragt Ihr einen Pass bei der deutschen Botschaft.

Dann beantragt sie ein Visum zur FZF mit dem Kind und erklärt, dass sie mit dem Kind gemeinsam nach Deutschland will. Als Adresse gibt sie die an, wo sie zuerst wohnen wird. Die Ausländerbehörde wird sich dort melden und fragen, ob das so stimmt.

Fertig.

Du spielst in dem Visumverfahren keine Rolle, als Deutscher kannst Du natürlich gleichzeitig fliegen. Sie leitet Ihr Recht, nach Deutschland zu kommen, vom Kind ab. Sie benötigt weder Einkommen noch Deutsch-Kenntnisse (und das Kind auch nicht).
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beneisa
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Antwort #2 - 05.08.2014 um 19:27:24
 
Hallo Reinhard,

Danke fuer die schnelle Antwort. Zwinkernd

Wir haben am 20.06.2014 geheiratet.
Also vor der Geburt unseres Sohnes

Super schnelle antwort Durchgedreht
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beneisa
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Antwort #3 - 05.08.2014 um 20:15:30
 
Noch ne Frage,

Kann das Visum zur FzF zum Kind abgelehnt werden?
Wenn ja, aus welchen Gruenden?

Danke
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reinhard
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Antwort #4 - 05.08.2014 um 20:18:45
 
Ja, kann es.

Zum Beispiel, wenn die Frau, die das Visum beantragt hat, das Kind entführt hat. Du müsstest sie anzeigen.
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beneisa
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Antwort #5 - 05.08.2014 um 20:27:05
 
OK verstanden.
Also wenn sie die Mutter ist ich als Deutscher der Vater bin.
und sie nicht einer Torror Organisation angehoehrt sollte es mit dem Visum klar gehen.  Zwinkernd
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reinhard
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Antwort #6 - 05.08.2014 um 20:30:40
 
Ja, genau. Nur die Reihenfolge einhalten:

1) Pass für das Kind
2) Visum für die Mutter.
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beneisa
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Antwort #7 - 06.08.2014 um 05:01:28
 
Kann man den Pass fuer das Kind und den Antrag fuer das Visum am gleichen Tag stellen?

Dann noch was,  welche Unterlgaen braucht meine Frau um das Visum zum Kind zu beantragen?

Auf dem Merkblat der Botschaft gibt es folgende Punkte.
1. Zum Ehepartner
2. zu den Eltern
3. zu Minderjaehrigen Deutschen Kindern

Ich denke mal es ist Punkt 3

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Antwort #8 - 06.08.2014 um 09:13:41
 
Das gleichzeitige Beantragen sollte möglich sein. Und ja, es ist Punkt 3, was auch sonst.
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beneisa
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Antwort #9 - 06.08.2014 um 09:24:53
 
So dann habe ich eine naechste Frage, Zwinkernd

Auf dem Merkblat " zur Beantragung eines Visums zur FzF  steht unteranderem
Formlose Einladungsschreiben der in Deutschland lebenden Person, zu der der Nachzug begehrt wird, das beabsichtigt ist, die familiaere Lebensgemeinschaft in Deutschland zu fuehren.

Wie aber soll ein Kind was 1 od 2 Monate alt ist so ein Schreiben vervassen?
Oder soll ich was zu diesem Punkt schreiben?
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Alacrity
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Antwort #10 - 06.08.2014 um 10:21:12
 
was sinnfrei ist, weglassen
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beneisa
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Antwort #11 - 06.08.2014 um 11:12:53
 
So jetzt bin ich bei ausfuellen von dem Visumsantrag.
Bei Frage 18 wird gefragt 
      Sollen Famileinangehoerige mit einreisen?
ist damit unser Sohn gemeint? Muss sie unseren Sohn angaeben? Da er ja Deutscher ist, Auch wenn er erstt 2 - 3 Monate alt ist.

Sorry wenn das ne bloede Frage sein sollte.
Will bei dem Antrag nur nix Falsches schreiben.

Liebn dank
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Alacrity
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Antwort #12 - 06.08.2014 um 11:19:36
 
Den Sohn sollte sie angeben.
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beneisa
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Antwort #13 - 06.08.2014 um 12:52:31
 
Ok machen wir.
Dann zu Frage 20 in dem Antrag

Zweck des Aufenthalts in der Bundes Republik Deutschland?

FzF zum Minderjaehrigen Deutschen Kind?

Dann Frage 21
Erlernter Beruf?

Frage 22 Haben Sie bereits eine Erlaubnis der deutschen Arbeitsverwaltung?

Frage 23   Beabsichtigte Dauer des Aufenthaltes in der Bundes -
republik Deutschland?

Ind dann meine Groesste Sorge
Frage 24.  Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten?
Da ich ja meinen Job selber gekuendigt habe, werde ich ja wohl erst mal kein Arbeitslosen Geld bekommen.
Habe etwas gespart davon koennen wir auch ne zeitlang leben, aber ob das fuer die AV so in Ordnung ist.
Hoffe das es nicht an diesem Punkt scheitern wird. Lippen versiegelt Traurig

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reinhard
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Antwort #14 - 06.08.2014 um 12:59:11
 
Es gibt einen Trick für diese Formulare:

Wenn Du überhaupt nicht mehr weiter weißt, einfach die Wahrheit eintragen.

21: frag sie
22: nein, kriege ich aber mit dem Visum
23: voraussichtlich für immer
24: Unterhaltszahlungen des Vaters, ALG II für das Kind und mich, später... geplant.

Die Mutter muss für den Antrag noch nicht wissen, ob es mit den Unterhaltszahlungen klappt. Das erfährt sie, wenn sie in Deutschland ist.
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