Das sind allerdings Dinge, die man vor der Eheschließung bzw. der Entscheidung, wo man zusammen leben will, klären sollte.
Du beziehst HartzIV. Deine Ehefrau kann trotzdem hierherkommen, wenn diese Ehe als schützenswert eingestuft wird (was in den meisten Fällen passiert). Daher kann Deine Frau zu Dir ziehen, auch HartzIV beantragen und hier zusammen mit Dir von HartzIV leben. Das erlauben unsere Gesetze. Wenn Deine Frau aber ein Kind mitbringen möchte, was nicht Deins ist und welches auch kein deutscher Staatsbürger ist, dann zieht dieses Kind zur Mutter und dafür gibt es verschiedene Voraussetzungen wie Sicherung des
LU, wenn das Kind älter als 16 Jahre ist C1-Sprachkenntnisse usw. Man kann auch versuchen, einen Härtefall daraus zu machen, aber in der von Dir geschilderten Situation gibt es dafür bisher keine Anhaltspunkte (der Vater lebt ja z.B., hat das Sorgerecht, das Kind könnte also auch bei ihm leben). Du kannst das Kind auch adoptieren. Dann geht es auch ohne
LU. Oder Du findest jemanden, der eine
VE für das Kind abgibt. Derjenige müsste aber schon sehr viel Vertrauen zu Euch und in Eure Ehe haben.