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Familienzusammenführung in anderem Schengen Land (Gelesen: 3.322 mal)
Themen Beschreibung: Familienzusammenführung in anderen Schengen Land
Klausi
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02.03.2024 um 13:45:34
 
Hallo, ich habe eine Frage.
Aber um diese zu beantworten muss ich den komplexen Sachverhalt erläutern.

Ist es möglich, eine Familienzusammenführung in einem anderen Schengenland durchzuführen?
Ich habe meine Verlobte 2022 in Deutschland kennengelernt. Zu ihrer Vorgeschichte sie hat ca. 7 Jahre in Italien gelebt, mit einer Art Aufenthaltserlaubnis, da sie gebürtigere Nigerianerin ist.
Sie hat dort einen italienischen Mann geheiratet und aus der Ehe gingen auch zwei Kinder hervor.
Die Ehe ist durch Streitigkeiten auseinander gegangen. Es ging so weit, dass das sorgerecht für meine Verlobte entzogen wurde. Dagegen hatte sie mit einen Anwalt gekämpft mit Erfolg. Sie durfte jetzt wieder zu ihren Kindern zurück, wenn Sie eine Wohnung in Italien hätte. Da ist nur das Problem, dass sie keinen Aufenthalt mehr für Italien besitzt. Diese aufenthaltserlaubnis muss alle 5 Jahre erneuert werden und dazu muss der Mann mit anwesend sein. Dieser hatte sich aber geweigert und hatte meine Verlobte bedroht. Sie hatte kein Geld mehr und auch kein aufenthaltstitel für Italien mehr und ist dann nach Deutschland ohne Visum ausgewandert. Sie war hier als Flüchtling gemeldet. Ich habe sie hier kennengelernt und wir wollten auch heiraten in Deutschland .
Dabei ist dann ihr Reisepass beim Standesamt aufgetaucht und das war der Grund sie dann später nach Nigeria abzuschieben.
In der italienischen Botschaft Lagos - Nigeria wurde ihr Einreise Visum nach Italien abgelehnt, da sie angeblich längere Zeit nicht dort gemeldet war. Gegen dieses Urteil kämpfen wir mit einer italienischen Anwältin. Auf das Urteil warten wir noch. Weil das alles zu lange dauert, wollte ich demnächst nach Lagos fliegen, um sie dort zu heiraten. Einen Termin bei der deutschen Botschaft in Lagos dauert ein Jahr wartezeit. Um diese wartezeit zu verkürzen wollte ich eigentlich nur wissen, ob es möglich ist , dass sie nach erfolgreichem Urteil nach Italien zurückkehren kann und wir dort eine Art familienzusammenführung machen um sie dann nach Deutschland zu holen?
Ansonsten bleibt ja nur die Option, dass sie auf den Termin in der deutschen Botschaft ein Jahr warten muss. Was würdet ihr mir raten?
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« Zuletzt geändert: 02.03.2024 um 14:00:46 von Klausi »  
 
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Antwort #1 - 02.03.2024 um 14:04:33
 
Hi Klausi,

Ich will dich nicht beurteilen aber findest du die Geschichte nicht selber hochgradig merkwürdig?
Also für mich als Außenstehender klingt das doch hochgradig unglaubwürdig.
Normalerweise sollen wir außerhalb des Userforums ja keine Lebensberatung geben, aber hier sind soviele red flags, sodass man das ganze nicht ignorieren kann.

Also Liebe kann ja blind machen. Willst du nicht erstmal klären ob de ganze Geschichte stimmt?
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Antwort #2 - 02.03.2024 um 14:13:28
 
Hallo Aras,
ich habe die Nachricht per Sprachnachricht geschrieben.
Entschuldigung für die etwas merkwürdige Ausdrucksweise.
Ich kann dir versichern das diese Geschichte war ist.
Ich bezahle momentan ein Airbnb für meine Verlobte.
Warum sollte ich mir sowas ausdenken?
Ich weiss das ganze ist extrem komplex.
Und nein. Liebe macht nicht blind.
Ich bin jetzt 38 und werde diesen Sommer 39 und habe mir die Frage schon öfter gestellt warum ich das ganze durchziehe.
Es liegt an den sehr familiären Eigenschaften meiner Verlobten.
Ich sage es mal so.
Ich habe lange nach einer Frau gesucht, die solche familiären Eigenschaften hat.
Ich weiss nicht wie ich das anders Glaubwürdig rüber bringen soll.

Mir geht's durch meine Selbstständigkeit sehr gut und ich hätte gerne Frau und Kind an meiner Seite.

Nur dauert alles so lange, deswegen habe ich mir hier ein wenig Hilfe erwartet.
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Antwort #3 - 02.03.2024 um 14:30:30
 
Ist sie denn überhaupt schon rechtskräftig geschieden? Hast du das Urteil etc gesehen ?
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Antwort #4 - 02.03.2024 um 15:04:13
 
Ja sie hat mir vor kurzem gesagt, das ihre Anwältin den Scheidungsprozess beendet hat. Sie war aber laut ihrem Pass nicht verheiratet bzw. hatte dies nicht geändert. Das dürfte aber kein Problem sein.
Entschuldigung, ich hatte vergessen das mit der Scheidung mit zu erwähnen.
Also um es zusammenzufassen. In Italien ist sie offiziell geschieden und laut ihrem Pass in ihrem Heimatland ist sie ledig.
Ich habe nur das Trennungsurteil gesehen. Noch nicht das Scheidungsurteil. Aber sie hat es mir versichert.
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Antwort #5 - 02.03.2024 um 15:25:34
 
Das Problem wird hier denke ich sein dass sich weniger hier ? Mit dem italienischen Recht auskennen werden.

Wäre das ganze in D passiert würde ich mich fragen
-warum hat sie keinen aufenthaltstitel für aufgrund der Kinder ?
- warum muss der Ex Mann keinen Unterhalt zahlen ?

Aras meinte sicher auch nicht dass du dir das ausdenkst sondern sie .. aber immerhin habt ihr euch ja schon in D real gesehen insofern sehe ich es nicht ganz so Red flag.. da hab ich hier schon andere Storys gelesen und mich gefragt warum niemand darauf hinweist..

Was ist denn deine Idee mit Termin bei der Botschaft ? Dass ihr dort heiratat und dann ein Visum nach der Hochzeit beantragt ? Was für Unterlagen du dafür brauchst hast du schonmal geschaut ?

Da sie ja aus D abgeschoben ? Wurde? Wird denke ich ja vor erneuter Einreise jemand die abschiebe kosten zahlen müssen wie sieht es diesbezüglich aus ?
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Antwort #6 - 02.03.2024 um 15:55:40
 
@roseforest
Ich habe mich auch gefragt warum sie kein richtiges italienisches Bleiberecht hat. Sie hatte "nur" den "permesso di soggiorno" mit vermerkung auf der Karte aus familiären Gründen.
Ich dachte wenn man mit einem Europäer Kinder hat, dann kriegt man automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung.
Ja mein Plan A war eigentlich in Nigeria zu heiraten um dann Familienzusammenführung in Nigeria zu beantragen.
Meine Verlobte ist leider sehr misstrauisch und sie schickt mir nicht ihre Passdaten, so dass ich jetzt schon einmal den Termin buchen kann.

Ich weiss was für Unterlagen die Ausländerbehörde von mir benötigt wir Einkommensnachweis usw. Weil ich das ganze Prozedere schon einmal angefangen hatten, als wir hier in Deutschland heiraten wollten.
Die abschiebekosten werden sich schon auf 4-5T Euro belaufen.
Ich hatte mit ihr ausgemacht, das sie das denn selbst per Raten abbezahlen soll.
Wenn das nicht geht, dann muss ich das eben bezahlen.

Mir dauert das ganz nur solange. Ihre italienische Anwältin hat gesagt das sie noch ca. 2 Monate warten sollte auf ein Urteil, ob sie nun nach Italien zurück darf oder nicht.

Und da stellt sich mir die Frage, was dann passiert?
Sie geht sicher nach Italien zurück, da das Leben dort viel besser ist.
Aber was ist dann mit der Familienzusammenführung in Nigeria?
Kann sie dann vielleicht einen neuen Termin bei der deutschen Botschaft in Italien zur FZF buchen, den sie dann höchstwahrscheinlich viel schneller bekommt?
Aber die Unterlagen müssen ja dann trotzdem in Nigeria geprüft werden.

Arbeiten da vielleicht die Botschaften zusammen oder muss sie zurück nach Nigeria reisen um den Termin wahrzunehmen?
Das ist so unendlich kompliziert 😢
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Antwort #7 - 02.03.2024 um 20:44:41
 
Eine Familienzusammenführung in Italien wäre nur eine Möglichkeit, wenn Du in Italien lebst und arbeitest. Das heißt, es wird dieses oder nächstes Jahr so wohl nicht klappen. Kannst Du denn schon ausreichend Italienisch, um dort arbeiten zu können?

Falls sie aus anderen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis in Italien bekommt, darf sie damit zum Heiraten oder zum Deutschkurs visumfrei nach Deutschland (immer nur zu Besuch). Ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt sie dann in Rom bei der dortigen deutschen Botschaft.
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Antwort #8 - 02.03.2024 um 21:11:14
 
Klausi schrieb am 02.03.2024 um 13:45:34:
Es ging so weit, dass das sorgerecht für meine Verlobte entzogen wurde. Dagegen hatte sie mit einen Anwalt gekämpft mit Erfolg. Sie durfte jetzt wieder zu ihren Kindern zurück, wenn Sie eine Wohnung in Italien


In Deutschland würde man bei einem Sorgerechtsstreit alles regeln und sich um eine Arbeit und Wohnung kümmern. Sie kämpft also damit bei den notorisch langsamen italienischen Gerichten und dann hat sie keine Wohnung?

Klausi schrieb am 02.03.2024 um 13:45:34:
Da ist nur das Problem, dass sie keinen Aufenthalt mehr für Italien besitzt. Diese aufenthaltserlaubnis muss alle 5 Jahre erneuert werden und dazu muss der Mann mit anwesend sein. Dieser hatte sich aber geweigert und hatte meine Verlobte bedroht.

Verständlich. Warum sollte der Mann auch vor der Behörde lügen, dass er mit deiner Verlobten noch zusammen sei?

Klausi schrieb am 02.03.2024 um 13:45:34:
Sie hatte kein Geld mehr und auch kein aufenthaltstitel für Italien mehr und ist dann nach Deutschland ohne Visum ausgewandert.

Das ist doch vollkommen unlogisch. Also zuerst kämpft sie um das Sorgerecht mit einem Anwalt und dann gewinnt sie und dann wirft sie das Handtuch und geht nach Deutschland, weil... sie hat halt Lust auf Deutschland. Warum hat sie nicht ihren Anwalt wegen de Aufenthalt gefragt?

Klausi schrieb am 02.03.2024 um 13:45:34:
Sie war hier als Flüchtling gemeldet. I

Welche Verfolgungsgeschichte hatte sie denn?

Klausi schrieb am 02.03.2024 um 13:45:34:
Dabei ist dann ihr Reisepass beim Standesamt aufgetaucht und das war der Grund sie dann später nach Nigeria abzuschieben.

Wie kann denn ein Reisepass beim Standesamt "auftauchen"? Warum sollte man darum sie nach Nigeria abschieben? Kausalität vs. Korrelation.

Klausi schrieb am 02.03.2024 um 13:45:34:
n der italienischen Botschaft Lagos - Nigeria wurde ihr Einreise Visum nach Italien abgelehnt, da sie angeblich längere Zeit nicht dort gemeldet war. 


Du hast selber geschrieben, dass sie nach Deutschland ausgewandert ist. Wieso schreibst du "angeblich"? Sie war definitiv längere Zeit nicht in Italien.

Klausi schrieb am 02.03.2024 um 15:04:13:
Sie war aber laut ihrem Pass nicht verheiratet bzw. hatte dies nicht geändert. 

Wo im Pass werden denn Ehen vermerkt?

Darf ich dich fragen ob du deutsch Muttersprachler bist? Mir scheint es als ob du eigentlich Englisch mit uns schreibst und das durch einen Online-Übersetzer schickst.

Also ich denke das ganze ist mehr als suspekt.
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Antwort #9 - 03.03.2024 um 01:17:46
 
Gute Hinweise Aras Smiley.

Ich Frage mich auch wie das rein praktisch aussehen soll. Angenommen sie bekommt ein Visum für Italien . Sagen wir nach 1-2 Jahren , dann nimmt sie die 2 Kinder einfach mit nach D ?!
Während die kleinen Kinder ja jetzt bei dem Vater wohnen - und das soll so funktionieren? Die Kinder haben doch jetzt den Lebensmittelpunkt dort ... Glaube nicht dass das so einfach funktioniert...

Was mich jetzt schon extrem stutzig macht ist dass sie ihren Pass dir nicht schicken will .ggü dem Verlobten misstrauisch ??? Ich dachte ihr habt euch in D kennen gelernt und ihr waet beim Standesamt mit dem Pass . Ich würde ihr klar sagen: ich wohne in D wenn ich was regeln soll musst du mir schon alles schicken was ich brauche.

Ihr habt euch wirklich real in D getroffen und nicht nur online ja ?

1 Jahr finde ich auch überhaupt nicht lang - so lange hat es selbst bei meiner Frau und mir gedauert bis zur Hochzeit. (meine Frau ist aus den Philippinen).

Ich meinte auch nicht was deine Ausländerbehörde will sondern welche Unterlagen du für die Hochzeit dort benötigst. Diese sind sicher auch nicht mal eben so zu besorgen .

Warum genau dauert es dir zu lange ? Weil du das Airbnb und alles bezahlst ?

@aras das "Problem" mit den "Red flags" drauf hinzuweisen bringt in den allermeisten fällen leider halt gar nichts - denn meine ist ja anders .. ihr versteht das nicht u.s.w. wobei Nigeria ja eher bekannt ist dass deutsche Frauen abgezockt werden und nicht andersherum.
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« Zuletzt geändert: 03.03.2024 um 01:29:59 von roseforest »  
 
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Antwort #10 - 03.03.2024 um 01:36:58
 
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006286/93182558baa58ad9836f118f56611905/me...

Solltet ihr es tatsächlich schaffen dort zu heiraten - für das Visum wird sicher die Urkundenprüfung notwendig nach dem Visum Termin..

Was sich jetzt meiner Meinung nach gut anbieten würde: sag ihr sie soll diese Unterlagen schonmal alle sammeln ob das ein Problem wäre Smiley
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Antwort #11 - 03.03.2024 um 03:21:20
 
@roseforest

Ich mag es auch nicht auf red flags hinzuweisen. Aber ich finde es auch "resourcenverschwendend", dass wir hier mit vagen und unlogischen Aussagen gefüttert werden.
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Antwort #12 - 03.03.2024 um 03:42:16
 
@aras ich weiss genau was du meinst..
Die wenigsten finden da überhaupt dieses Forum ..
Das ist was ich meine bzgl ob man wenigstens drauf hingewiesen darf. Aber das ist ja genau das was du gemacht hast Smiley .

Am Anfang fand ich die Geschichte noch "möglicj" aber sie gesagt dass die Verlobte keine Passkopie schicken will sorry da hört es echt auf 🤣
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Antwort #13 - 03.03.2024 um 07:15:03
 
Für mich persönlich, hört sich das alles mehr als komisch an.
Ich an deiner Stelle würde mir erstmal das "Scheidungsurteil" zeigen lassen. Hast du ihre Kinder denn schon gesehen oder kennengelernt? Sie ist zu "Mißtrauisch" dir ihre Passdaten zu schicken? Sie ist aber nicht zu mißtrauisch dein Geld zu nehmen,merkwürdig!!! Hast du den die Rechnungen vom Rechtsanwalt bekommen,oder ihr das Geld geschickt um ihn zu bezahlen? Sorry,mir stellen sich gerade sämtliche Nackenhaare.
Du sollstest dringend mal einige Dinge hinterfragen.
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Antwort #14 - 03.03.2024 um 09:05:03
 
@roseforest

Der Unterschied ist bei der Zielrichtung. Ich erinnere mich an ein religiöses Internet-Forum, wo die Admins aus mehreren Gründen ihre Seite geschlossen hatten, u.a. weil Frauen oder Männer im Forum um Rat in der Ehe baten und wildfremde Mitforisten zur Scheidung empfahlen... Manche sind tatsächlich so beeinflussbar, sodass ich tatsächlich glaube, dass paar Ehen daran gebrochen sind, weil naiverweise der Rat der Mitforisten gefolgt wurde, obwohl wir dafür ja professionelle Eheberatung haben, wo in der Regel ja nicht tendenziös beraten wird.

Wir sagen ja nicht, dass er das Verlöbnis auflösen oder die Eheschließung unbedingt vollziehen soll. Wir sagen, es gibt einfach zu viele Ungereimtheiten um da seriös Ratschläge geben zu können.

Und es ist ja nicht nur wir, die das ggf. merkwürdig finden. Es gibt eine Abschiebung. Es gibt eine Ausländerakte. Wenn die Frau ein FZF-Visum für ein Zusammenziehen nach Deutschland beantragt und die Deutsche Botschaft ihren Namen ins SIS eingibt, dann wird man sich das gaaanz genau anschauen. Die Italienconnection allein ist wahrscheinlich ein Grund das ganz genau unter der Lupe zu schauen (google nach "Nigerianerinnen in Italien").

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Antwort #15 - 03.03.2024 um 10:21:54
 
Danke schonmal für die Antworten.
Ich versuche alle Fragen einmal zu beantworten.

reinhard schrieb am 02.03.2024 um 20:44:41:
Eine Familienzusammenführung in Italien wäre nur eine Möglichkeit, wenn Du in Italien lebst und arbeitest. Das heißt, es wird dieses oder nächstes Jahr so wohl nicht klappen. Kannst Du denn schon ausreichend Italienisch, um dort arbeiten zu können?


Ich wollte mit der Frage wissen ob wir eine FZF von Italien aus über die deutsche Botschaft für Deutschland machen können, umso die lange Wartezeit zu umgehen.
Im Falle, das sie wieder nach Italien einreisen darf.


Aras schrieb am 02.03.2024 um 21:11:14:
In Deutschland würde man bei einem Sorgerechtsstreit alles regeln und sich um eine Arbeit und Wohnung kümmern. Sie kämpft also damit bei den notorisch langsamen italienischen Gerichten und dann hat sie keine Wohnung? 

Also, ihre Anwältin in Italien für Familienrecht hat ihr gesagt das ihre Kinder wieder bei ihr leben dürfen, sie muss dazu nur eine Wohnung vorweisen können.
Ich habe keine Ahnung ob sich der ital. Staat dann auch um eine Arbeit kümmert.

Aras schrieb am 02.03.2024 um 21:11:14:
Das ist doch vollkommen unlogisch. Also zuerst kämpft sie um das Sorgerecht mit einem Anwalt und dann gewinnt sie und dann wirft sie das Handtuch und geht nach Deutschland, weil... sie hat halt Lust auf Deutschland. Warum hat sie nicht ihren Anwalt wegen de Aufenthalt gefragt?


Sie hatte Schulden bei ihrer Anwältin und ihre Aufenthaltsgenehmigung ist abgelaufen.
Sie wollte in deutschland auf staatskosten leben und ein neues Leben anfangen. Das hört sich dumm an, ist aber so.
Ihre Verwandschaft aus Deutschland hat ihr es wohl so geraten.

Sie hat erst in Deutschland erfahren das sie den Prozess um ihre Kinder gewonnen hat.
Sie hat mir auch erklärt das viele schwarze Frauen dort von ihren (Ex)Männern ermordert werden und deshalb ist sie aus Italien geflüchtet.

Aras schrieb am 02.03.2024 um 21:11:14:
Wie kann denn ein Reisepass beim Standesamt "auftauchen"? Warum sollte man darum sie nach Nigeria abschieben? Kausalität vs. Korrelation.


Das war blöd ausgedrückt von mir.
Sie hatte einen Pass, den sie natürlich der AB niemals vorher gezeigt hatte. Bei der Heirat wurde dieser ja verlangt.

roseforest schrieb am 03.03.2024 um 01:17:46:
Ich meinte auch nicht was deine Ausländerbehörde will sondern welche Unterlagen du für die Hochzeit dort benötigst. Diese sind sicher auch nicht mal eben so zu besorgen .


Eine Heirat in Nigeria ist ganz unbürokratisch.
Sie möchten nur meinen Pass ( inkl. Stempel) Ein geburtszertifikat und eine Meldebescheinigung, die auch gleichzeit mein Ledigkeitszertifikat ist.

Aras schrieb am 02.03.2024 um 21:11:14:
Du hast selber geschrieben, dass sie nach Deutschland ausgewandert ist. Wieso schreibst du "angeblich"? Sie war definitiv längere Zeit nicht in Italien.


Ja es waren vielleicht 2 Jahre. Das ist für mich nicht lang.Aras schrieb am 02.03.2024 um 21:11:14:
Wo im Pass werden denn Ehen vermerkt?

Ja du hast recht, das steht nicht im Pass aber in ihrer Ledigkeitsbescheinigung aus der nigerianischen Botschaft. Ich habe mich falsch ausgedrückt.

Aras schrieb am 02.03.2024 um 21:11:14:
Darf ich dich fragen ob du deutsch Muttersprachler bist? Mir scheint es als ob du eigentlich Englisch mit uns schreibst und das durch einen Online-Übersetzer schickst.

Du kannst mir glauben das ich geborener Deutscher bin!
Ich hatte alles alles mit dem Handy geschrieben. Jetzt mit Tastatur am PC. Entschuldige die Ausdrucksweise.

roseforest schrieb am 03.03.2024 um 01:36:58:
Solltet ihr es tatsächlich schaffen dort zu heiraten - für das Visum wird sicher die Urkundenprüfung notwendig nach dem Visum Termin..

Was sich jetzt meiner Meinung nach gut anbieten würde: sag ihr sie soll diese Unterlagen schonmal alle sammeln ob das ein Problem wäre Smiley


Danke für den Tip.
Das wird nicht leicht mit den Schulabschlüssen.
Ich habe in ihren Unterlagen gesehen, das sie ein Schulabschluss in Italien gemacht hat. Ob das auch akzeptiert wird?Temsche73 schrieb am 03.03.2024 um 07:15:03:
Ich an deiner Stelle würde mir erstmal das "Scheidungsurteil" zeigen lassen. Hast du ihre Kinder denn schon gesehen oder kennengelernt? Sie ist zu "Mißtrauisch" dir ihre Passdaten zu schicken? Sie ist aber nicht zu mißtrauisch dein Geld zu nehmen,merkwürdig!!! Hast du den die Rechnungen vom Rechtsanwalt bekommen,oder ihr das Geld geschickt um ihn zu bezahlen? Sorry,mir stellen sich gerade sämtliche Nackenhaare.


Ja ich hatte selber kontakt mit den Anwälten ( Familenanwalt + Anwalt für Migrationsrecht) und habe auch deren Rechnungen selbst bezahlt.

Meine Verlobte hat übrigens 1 Jahr bei mir gewohnt.
Die Ausländerbehörde hat das nicht gerne gesehen aber laut unserem deutschen Anwalt kann niemand dazu gezwungen werden irgendwo zu wohnen.

Ich werde Sie nun beten die Dokumente für die Urkundenüberprüfungen zu besorgen.
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Antwort #16 - 03.03.2024 um 16:42:46
 
Klausi schrieb am 03.03.2024 um 10:21:54:
Ich wollte mit der Frage wissen ob wir eine FZF von Italien aus über die deutsche Botschaft für Deutschland machen können, umso die lange Wartezeit zu umgehen.
Im Falle, das sie wieder nach Italien einreisen darf.


Genau das hatte ich in meiner Antwort einige Sätze weiter komplett beantwortet.
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Antwort #17 - 03.03.2024 um 17:52:43
 
In Italien werden viele Frauen von ihren Männern ermordet ? Das wird ja immer besser hier

Ich verstehe das immer noch nicht mit ihrem Pass. Wärt ihr denn nun zusammen beim Standesamt ? Und ihr habt euch wirklich in Person schon gesehen ? Das soll jetzt kein small Talk sein sondern kann duchaus relevant sein beim Visa Antrag Stichwort scheineheverdacht.

Dass sie kein Schulzeugnis hat kann nicht sein siehe Merkblatt da seit 1970 Schulpflicht gilt. Dann wird es mit der Urkundenprüfung sehr schwer. Und vor allem ein großes Risiko wenn ihr dort heiratet. Dann seit ihr verheiratet aber bekommt evtl das Visum nicht. Würde ich keinesfalls so machen .die Schule in Italien interessiert nicht , es geht ja darum zu prüfen ob ihre Dokumente echt sind z.b. Geburtsurkunde da geht der Vertrauensanwalt z.b. in die Schule zeigt das Zeugnis und fragt ob das echt ist u.s.w.
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Antwort #18 - 03.03.2024 um 20:32:50
 
In dem Fragebogen kann man aber auswählen das keine Schule besucht wurden ist. https://nigeria.diplo.de/blob/1496918/98cd033dbe41c145936b8bfcbaa3ba13/frageboge...

Meinst du deswegen wird das Visum verweigert werden?
Sie hat eigentlich schon so gut wie alle Dokumente zusammen
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Antwort #19 - 03.03.2024 um 20:39:25
 
es steht aber im Merkblatt

"Schulzeugnisse der Primary School und Secondary School
Hinweis: Die Angabe, keine Schule besucht zu haben, ist aufgrund der seit den 1970iger Jahre
bestehenden Schulpflicht grundsatzlich wenig glaubhaft. "

also wenn sie tatsächlich keine Schule besucht hat würde ich empfehlen einen guten nachweisbaren Grund darzulegen warum denn nicht.

Aber: Aufgrund der hier ja schon mehrmals angesprochenen Situation dass das schon irgendwie alles seltsam ist - würde ich Dir empfehlen in Deutschland zu heiraten - also ein Visum für die Hochzeit in Deutschland zu beantragen. Dann kannst Du dir sicher sein dass die Dokumente alle stimmen und alles in Ordnung ist.

Denn wie  vorher gesagt: im worst case bist Du verheiratet aber bekommst das Visum nicht. Das kann nicht passieren wenn ihr in D heiratet weil dann vorher alles geprüft wird.
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Antwort #20 - 03.03.2024 um 20:52:40
 
Da du nun schon mehrmals auf meine einfache Frage "habt ihr euch real wirklich getroffen" nicht geantwortet hast ein kleiner Hinweis
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1709488312/4#4

Ich wünsche dir alles gute
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Antwort #21 - 03.03.2024 um 21:00:45
 
@roseforest
Bitte gucke weiter unten. Da habe ich diese Frage beantwortet.

Also nochmal.
Meine Verlobte hat ein Jahr bei mir in der Wohnung mit mir zusammen gewohnt
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Antwort #22 - 17.06.2024 um 20:00:53
 
Hallo, ich melde mich wieder einmal zurück.
Die Hochzeit in Nigeria haben wir nun geschafft. Den Termin in der deutschen Botschaft kriegen wir im nächsten Jahr erst.
Meine Frau lernt auch fleißig deutsch.
Ich weiss auch dass das a1 Zertifikat nur 6 Monate gültig ist.

Eine andere Frage:
Meine Frau muss ja nun auch ihre Schulzeugnisse nachweisen.
Sie hat damals das Land Nigeria aber verlassen vor dem beenden ihrer secundary school.
Sie besitzt also nur ein Grundschulzeugnis aus Nigeria und ihr primary shool Zeugnis hat sie in Italien nachgeholt.
Ist das ein Problem?
Wird das italienische Schulzeugniss dann in Italien geprüft?

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Antwort #23 - 17.06.2024 um 20:08:35
 
Entweder sie wird im SIS gefunden oder die Italiener werden gefragt, ob die Urkunde echt sei.

Das A1 ist nicht 6 Monate gültig. Es ist unbegrenzt gültig. Jedoch könnte man nach einiger Zeit schauen ob sie überhaupt simples Deutsch kann. Sie sollte nach dem A1 weiter lernen.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #24 - 17.06.2024 um 20:21:43
 
Aras schrieb am 17.06.2024 um 20:08:35:
Entweder sie wird im SIS gefunden oder die Italiener werden gefragt, ob die Urkunde echt sei.

Das A1 ist nicht 6 Monate gültig. Es ist unbegrenzt gültig. Jedoch könnte man nach einiger Zeit schauen ob sie überhaupt simples Deutsch kann. Sie sollte nach dem A1 weiter lernen.



Danke für die schnelle Antwort.
Sie möchte auch a2 bzw. das nächste Sprachlevel Erlernen.
Ist es besser wenn ich jetzt als Ehegatte schon zur Ausländerbehörde gehe und dort alles in Gang setze wie Verpflichtungserklärung, Krankenkasse usw?
Und kann durch eine vorabzustimmung durch die ABH  eine Dokumentenüberprüfung der Zeugnisse in Nigeria umgangen werden?

Ich habe nur Angst das es wegen diesen schulzeugnissen Probleme geben könnte.
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Antwort #25 - 17.06.2024 um 21:17:35
 
Lt Webseite der Botschaft in Nigeria darf das a1 nicht älter als 1 Jahr sein.
Die Verpflichtungserklärung für wen? Wenn dann ggf für die Kinder, wenn es denn unbedingt verlangt wird. Aber die darf nicht älter als 6 Monate sein, also das macht jetzt keinen Sinn .

Krankenkasse ? Auch da wüsste ich nicht was du da jetzt klären könntest.
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Antwort #26 - 17.06.2024 um 21:27:14
 
@roseforest
Ich dachte ich muss meine Frau privat Krankenversichern.
Ich hatte das ganze vor ihrer Abschiebung mit der ABH schon einmal in Angriff genommen.
Sie wollten mein Einkommen wissen und ich musste sehr viele Dokumente ausfüllen.
Ich dachte da war auch eine Verpflichtungserklärung dabei.
Dann irre ich mich.

Das mit dem Sprachzertifikat ist nicht das Problem.
Mir bereiten nur die unterschiedlichen schulzeugnisse ein wenig Bauchschmerzen.

Sollte ich jetzt schon Kontakt mit der ABH aufnehmen?
Und wann kann ich mich frühestens bei dem Einwohnermeldeamt melden, um meine Heirat abzugeben?
Ich würde das gerne erst dann angeben, wenn ich die Gewissheit habe, das sie auch nach Deutschland kommen darf.
Oder erledigt das die ABH ?
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Antwort #27 - 17.06.2024 um 21:42:32
 
Bist du selber auch privat krankenversichert ?
Dann musst du sie auch privat Krankenversichern.
Es ist so um nach Einreise den Aufenthaltstitel beantragen zu können muss sie einen Nachweis einer Krankenversicherung vorlegen.

Welche Dokumente du jetzt meintest mit vorher bei der ABH das weiss ich nicht, das müsstest du uns mal sagen Smiley. Vllt war damals eine Hochzeit in D geplant ? Dann wäre eine VE mit Einkommensnachweise notwendig gewesen.

Da ihr aber schon verheiratet seit braucht es das nicht mehr.

Mit den Schulzeugnissen mehr konkrete Antworten wird hier denke ich kaum jemand wissen, da es wahrscheinlich hier keinen entsprechenden Fall gegeben hat wahrscheinlich.

Ich würde der Botschaft mal die Zeugnisse mailen und fragen die müssen es ja letztendlich akzeptieren.

Zum Einwohnermeldeamt geht deine Frau nach Einreise innerhalb 2 Wochen.

Was du machen könntest zum Standesamt gehen und die Ehe hier nachbeurkunden lassen damit du eine Deutsche Heiratsurkunde bekommst. Dann wird das Standesamt die Urkundenprüfung wahrscheinlich sofort einleiten. Aber das dürfte dir mE keinen Vorteil bringen.

Wo du aber aufpassen solltest - so verstehe ich deinen letzten Satz: sollte sie warum auch immer nicht nach D kommen und deine Idee dann ist irgendwann jemand anderes zu heiraten und du dann diese Hochzeit verschweigen willst weil sie Deutschland nicht bekannt ist - das kann grosse Probleme geben .

Deswegen hatte ich ja die Hochzeit in D empfohlen da dann vor der Hochzeit alles geklärt ist.. jetzt musst du ewig warten auf den Termin bei der Botschaft, weisst nicht ob es überhaupt klappt und bist aber schon verheiratet offiziell ! 

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Antwort #28 - 17.06.2024 um 21:58:22
 
roseforest schrieb am 17.06.2024 um 21:42:32:
Bist du selber auch privat krankenversichert ?
Dann musst du sie auch privat Krankenversichern.
Es ist so um nach Einreise den Aufenthaltstitel beantragen zu können muss sie einen Nachweis einer Krankenversicherung vorlegen.

Welche Dokumente du jetzt meintest mit vorher bei der ABH das weiss ich nicht, das müsstest du uns mal sagen Smiley. Vllt war damals eine Hochzeit in D geplant ? Dann wäre eine VE mit Einkommensnachweise notwendig gewesen.

Da ihr aber schon verheiratet seit braucht es das nicht mehr.

Mit den Schulzeugnissen mehr konkrete Antworten wird hier denke ich kaum jemand wissen, da es wahrscheinlich hier keinen entsprechenden Fall gegeben hat wahrscheinlich.

Ich würde der Botschaft mal die Zeugnisse mailen und fragen die müssen es ja letztendlich akzeptieren.

Zum Einwohnermeldeamt geht deine Frau nach Einreise innerhalb 2 Wochen.

Was du machen könntest zum Standesamt gehen und die Ehe hier nachbeurkunden lassen damit du eine Deutsche Heiratsurkunde bekommst. Dann wird das Standesamt die Urkundenprüfung wahrscheinlich sofort einleiten. Aber das dürfte dir mE keinen Vorteil bringen.

Wo du aber aufpassen solltest - so verstehe ich deinen letzten Satz: sollte sie warum auch immer nicht nach D kommen und deine Idee dann ist irgendwann jemand anderes zu heiraten und du dann diese Hochzeit verschweigen willst weil sie Deutschland nicht bekannt ist - das kann grosse Probleme geben .

Deswegen hatte ich ja die Hochzeit in D empfohlen da dann vor der Hochzeit alles geklärt ist.. jetzt musst du ewig warten auf den Termin bei der Botschaft, weisst nicht ob es überhaupt klappt und bist aber schon verheiratet offiziell ! 


Ich bin Gott sei Dank gesetzlich krankenversichert.
Kann sie dann auch gesetzlich krankenversichert werden?

Ja wir hatte vorher geplant in D zu heiraten und da wollte die ABH sehr viele Dokumente haben wir Einkommensnachweis der letzten x Jahre, Mietvertrag, VE,
Meldebescheinigung, Größe der Wohnung, uvm.

Sind das jetzt weniger Dokumente aufgrund der Heirat in Nigeria?


Genau ich habe Angst das, wenn sie nicht Einreisen darf, ich mit ihr verheiratet bin und dann nicht neu heiraten darf. 

Sie hat ja noch eine Einreisesperre von 3 Jahren. Jetzt ist es weniger aber diese kann ja auf Grund der FZF aufgehoben werden.
Der Mitarbeiter in der ABH damals war eigentlich sehr kooperativ und freundlich.

Es wäre ein Versuch wert die Zeugnisse zu mailen.
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Antwort #29 - 17.06.2024 um 22:28:31
 
Klausi schrieb am 17.06.2024 um 21:58:22:
Genau ich habe Angst das, wenn sie nicht Einreisen darf, ich mit ihr verheiratet bin und dann nicht neu heiraten darf. 

Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Eheschließungen im deutschen Recht. Du bist also rechtlich gesehen verheiratet.

Ich denke du verkennst die Bedeutung der Zeugnisse. Es ist ja nicht die Ausländerbehörde, die die Zeugnisse unbedingt will. Es ist die deutsche Botschaft. Die Zeugnisse also der Ausländerbehörde zu schicken ist schlicht sinnlos.

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Antwort #30 - 17.06.2024 um 22:44:25
 
Ja deine Frau kann theoretisch kostenfrei in die GKV Familienversicherung. Das klärt ihr dann nach der Einreise. Du kannst die GKV natürlich schon vorher fragen was sie dann für Dokumente wollen aber "ins Rollen bringen" geht da nix im Voraus.

Oder siehst du in der Checkliste für das Visum irgendwas bzgl KV?
https://nigeria.diplo.de/ng-de/service/-/2563892

Bzgl der Angst: hier wurde ja nun wirklich mehrmals deutlich mehr als eigentlich üblich gewarnt - eigentlich warnen wir hier im Forum ja gar nicht..

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Antwort #31 - 18.06.2024 um 06:25:50
 
Vielen Danke erst einmal!
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