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Erfahrungen mit Remonstration mit der Dt. Botschaft in Kenia, Nairobi (Gelesen: 611 mal)
Themen Beschreibung: Wer hat Erfahrung mit der Dt. Botschaft in Kenia bezüglich einer Remonstration
Unimog
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Erfahrungen mit Remonstration mit der Dt. Botschaft in Kenia, Nairobi
28.02.2024 um 13:43:34
 
Hallo Freunde Kenias…
Ich möchte gerne meine kenianische Verlobte zunächst mit einem Touristen Visum (90 Tage) nach Deutschland einladen, später womöglich heirateten.
Nun wurde das Schengen Besuchsvisum abgelehnt und wir haben ein Remonstrationsverfahren angestrengt.
Hat jemand Erfahrung? (Dauer, Chancen, etc.)
Auch bezüglich einer möglichen Heirat, was würdet Ihr empfehlen? Heiraten in Kenia oder Deutschland?
Welche konkreten Tips würdet Ihr mir aus Eurer Erfahrung im Umgang mit den Kenianischen Behörden bzw. FNZ geben?
Mittlerweile habe ich anhand des Remonstrationsverfahrens festgestellt, dass Alles lange dauert und kleinste Fehler sofort eine Ablehnung und dadurch zu einer langen Verzögerung führen.
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reinhard
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Antwort #1 - 28.02.2024 um 13:47:57
 
Bei einer solchen Ablehnung geht es in der Regel darum, ihre Absicht zur Rückkehr nochmal zu begründen, die Botschaft muss das überprüfen.

Wenn sie einen Besuch für 90 Tage plant, ist das sehr ungeschickt. Denn dadurch sendet sie ja die Botschaft aus, dass sie nichts in Kenia hält, sie ohne Probleme für längere Zeit (oder für immer?) weg kann.

Sinnvoll ist immer, wenn Sie Arbeitsvertrag und Urlaubsgenehmigung kopiert und ein Visum für diese zwei Wochen beantragt, dann kann sie auch begründen, dass sie mit Sicherheit nach Kenia zurückkehren wollt.

Mit der Remonstration sollte sie gleichzeitig die Besuchszeit drastisch verkürzen und ausführlich begründen, weshalb sie zu einem bestimmten Termin wieder in Kenia sein muss.

Heiraten: Natürlich immer dort, wo Ihr später leben wollt. Sollte das Deutschland sein, ist es natürlich sinnvoll, in Deutschland zu heiraten.
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lottchen
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Antwort #2 - 29.02.2024 um 10:15:25
 
Wenn man remonstrieren möchte macht es Sinn vorher nach den Gründen für die Ablehnung zu fragen. Habt ihr das gemacht? Sind die Gründe bekannt? Nur dann kann man doch die Zweifel der Botschaft bei/mit/in der Remonstration zerstreuen. Wie schon gesagt sind 3 Monate für eine Erstbeantragung (war es eine Erstbeantragung?, hatte sie schon mal ein Schengenvisum, vielleicht für ein anderes Land?) natürlich sehr lang. Entweder sie hat keinen Job, wenn sie so lange wegbleiben kann oder er ist nicht weiter wichtig. Hat sie Grundbesitz? Gibt es irgendwelche anderen Punkte die ihre Rückkehrwilligkeit bekräftigen könnten (denn meistens wird diese bezweifelt)?
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blubb


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Antwort #3 - 29.02.2024 um 16:02:16
 
Unimog schrieb am 28.02.2024 um 13:43:34:
Hallo Freunde Kenias…
Ich möchte gerne meine kenianische Verlobte zunächst mit einem Touristen Visum (90 Tage) nach Deutschland einladen, später womöglich heirateten.
Nun wurde das Schengen Besuchsvisum abgelehnt und wir haben ein Remonstrationsverfahren angestrengt.
Hat jemand Erfahrung? (Dauer, Chancen, etc.)


Hallo,

meine Erfahrung ist schon länger als 5 Jahre her und hat aufgrund des Personalwechsels an der AV wenig Aussagekraft. Wobei Erfahrungen anderer generell wenig Aussagekraft besitzen, da jeder Antrag grundsätzlich erst einmal individuell betrachtet wird.

In meinem Fall wurde der Antrag meiner Schwägerin negativ beschieden, trotz eigenen Unternehmens in Kenia, diverser Reisen in z.B. die u.a. VAE (aber eben nicht Schengen), etc. Begründung: Zweifel an der Rückkehrbereitschaft.
Am Ende hat sie dann seinerzeit ein UK-Visum zu einer Freundin beantragt und erhalten und nach entsprechender Rückkehr danach auch Schengenvisa anderer Schengenstaaten...

Remonstration nach weniger als 1 Monat ebenfalls negativ beschieden.
Die AV in Kenia hatte und hat wohl auch aktuell noch den Ruf, besonders restriktiv bei "Besuchsvisa" zu entscheiden.

Es ist nunmal so, dass insbesondere jüngere, familiär wenig gebundene Kenianer einer Art Generalverdacht der mangelnden Rückkehrbereitschaft unterliegen, so wie diese Personengruppe u.a. in den meisten anderen afrikanischen Staaten auch. Hat seine Gründe, die allgemein wohl auch begründbar sind.
Einmal abgelehnt, räume ich persönlich einer Remonstration wenig Chancen ein (obwohl ich auch positiv beschiedene Fälle kenne), ebenso einem erneuten Antrag dann mit weniger Tagen Aufenthalt.
Die AVen haben natürlich Kenntnis von vorherigen Anträgen und sind nicht blöd, soll heißen, die erkennen dann natürlich auch die taktisch motivierte Natur des erneuten Antrags.

Schwierig, eine Kenianerin zwecks "Kennenlernens" mit einem Schengenvisum zum Probeleben in DEU einzuladen.

Das ist meine subjektive Bewertung.

Zitat:
Auch bezüglich einer möglichen Heirat, was würdet Ihr empfehlen? Heiraten in Kenia oder Deutschland?
Welche konkreten Tips würdet Ihr mir aus Eurer Erfahrung im Umgang mit den Kenianischen Behörden bzw. FNZ geben?


Ich selbst habe meine Frau in Kenia geheiratet.

Die Heirat im kenianischen Standesamt war völlig unproblematisch. Zur Beschleunigung der Vorgänge ist es (und war es bei mir) hilfreich, jemanden zu kennen, der dort jemanden kennt und/oder mittels finanzieller Aufmerksamkeiten dann zumindest den zeitlichen Ablauf zu straffen.
Wichtig ist, die Voraussetzungen eben zu erfüllen. Ebenso wichtig ist es, dass die Personalien Deiner Verlobten zutreffend sind.
Bei Ausstellung der Heiratsurkunde und dem Auszug aus dem Heiratsredister ist es wichtig, die dort eingetragenen Daten auf Richtigkeit zu prüfen.

Das dann nachfolgendes FzF-Visum war soweit dann völlig unproblematisch, wenn natürlich auch zeitlich lange andauernd (über ein Jahr).

Bei der Entscheidung, ob Heirat in Kenia oder DEU gibt es in meinen Augen kein "besser" oder "schlechter" und was sinnvoller sein kann, ist in meinen Augen auch eine Frage der individuellen Umstände.

Die Heiratin Kenia hat aber im Vergleich zur Heirat in DEU durchaus "Vorteile", wenn man es so bezeichnen möchte.

in beiden Fällen, Heirat in Kenia und Heirat in DEU, findet die UP, falls eine stattfindet (womit man rechnen muss), in Kenia statt. Da gibt es keinen Unterschied.

Auf jeden Fall ist es unproblematisch nach UP, dann die Nachbeurkundung der Heirat in Kenia, falls gewünscht, in DEU vorzunehmen. Insofern unterscheiden sich beide Wege hinsichtlich der später zu verwendenden Urkunden wenig.

Der wesentliche Unterschied ist:

Zur Heirat in Deutschland müsste Deine Verlobte ein "Heiratsvisum" beantragen. Auf dieses Heiratsvisum hat Deine Verlobte keinen Rechtsanspruch. Du oder ein Dritter müsste eine VE abgeben, was auch nicht jeder leisten kann. Und auch dann unterliegt die Erteilung einem gewissen Ermessen der AV.

Bei Heirat in Kenia beantragt Deine Frau ein FzF-Visum, auf das sie dann durchaus einen Rechtsanspruch hat. Die rechtliche Stellung Deiner jetzt Ehefrau ist ganz wesentlich stärker.

Zitat:
Mittlerweile habe ich anhand des Remonstrationsverfahrens festgestellt, dass Alles lange dauert und kleinste Fehler sofort eine Ablehnung und dadurch zu einer langen Verzögerung führen.


Ja, diese Feststellung scheint zutreffend zu sein. Ob Schengenvisum, Heiratsvisum oder FzF-Visum.
Ob Verwaltungshandeln im Ausland oder Inland.
Mach Dich frei von der Erwartungshaltung, dass deutsches Verwaltungshandeln außer in Einzelfällen effizient oder gar schnell sein könnte.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 29.02.2024 um 16:07:55
 
Und vergiß bitte nicht, dass sie A1 benötigt um zur Hochzeit oder nach der Hochzeit nach D zu gelangen.
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Unimog
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 10.03.2024 um 15:24:51
 
Sehr herzlichen Dank für Eure durchweg sehr guten und nützlichen Tips. Speziell an T.P. 2013.
Ja, auch der A1 Kurs ist mittlerweile in Mombasa gebucht und beginnt am 1. April.
Dann werden wir wohl mit viel Geduld - nach einer Heirat in Kenia - das FzV beantragen.
Ich verstehe natürlich einerseits die etwas restriktive Handhabung der Besuchervisa aus Afrika, andererseits scheint man sich nicht viel um den gut begründeten Einzelfall zu kümmern.
Na gut… Geduld ist angesagt.
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