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AE Deutschland aus dem Kosovo (Gelesen: 341 mal)
Rapunzel
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag AE Deutschland aus dem Kosovo
29.02.2024 um 12:37:20
 
Hallo,

ich bin neu hier und habe sofort eine Frage bezüglich eines guten Freundes:

Dieser kommt ursprünglich aus dem Kosovo, ist aber im Rahmen des damaligen Krieges mit seiner Familie (Vater, Mutter 4 Geschwister) nach Deutschland geflüchtet. Er hat schon lange die deutsche Staatsbürgerschaft, seine Mutter (mittlerweile verstorben), seine Geschwister ebenfalls. Alle sind gut situiert und integriert.
Die Frage, die ich habe, bezieht sich nun auf den Vater: Dieser ist nach dem Krieg wieder zurück in den Kosovo gegangen (eigentlich sehr ehrhaft, aber wahrscheinlich sein großer Fehler), um für seine Familie dort wieder alles auf zu bauen und lebt bis heute dort. (die Familie blieb in Deutschland)
Jegliche Versuche, ihn (wieder)langfristig nach Deutschland zu holen, sind bisher gescheitert. Bisher gab es vor Ort Verwandtschaft, die sich um ihn kümmern konnte. Dies fällt nun weg.
Er hat eine in Deutschland diagnostizierte Demenz, die schnell voranschreitet. Seine Kinder und deren EhepartnerInnen würden für ihn bürgen und ihn bei sich aufnehmen. Jegliche Versorgung würde übernommen werden. Im Rahmen seines 90 Tage - Visums, welches er ja beantragen kann, ist er krankenversichert. (Wird alles von seinen Kindern übernommen)
Nun ist die Sorge groß. Er kann definitiv nicht mehr alleine leben. Verwandtschaft im Kosovo gibt es nicht mehr. Pflegeheime sind in seinem Umfeld nicht gegeben.
Er musste gerade wieder ausreisen, da das Visum abgelaufen ist. Sein Sohn hat ihn begleitet, da er weder in der LAge ist, alleine zu fliegen, noch sich auf den Flughäfen zurecht zu finden. Vom alleine leben ganz zu schweigen.
Seht ihr irgendeine Möglichkeit, ihn legal wieder dauerhaft nach Deutschland zu holen? Das größte Problem wird die KV sein.
Da er jetzt schon schwer dement ist, werden die zukünftigen Kosten wahrscheinlich privat nicht zu tragen sein.
Es gibt einen regen Kontakt zwischen den Behörden und seiner Familie, aber es scheint aussichtslos...
Härtefall, ggf.?
Was genau schon alles unterommen wurde, kann ich momentan detailliert gar nicht aufführen (müsste ich Nachfragen), aber alles führte ins Nichts...
Über Vorschläge, die ich dann weitergeben kann, wären ich und sein Sohn sehr dankbar!
LG
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 29.02.2024 um 12:46:16
 
Nein, solch eine Möglichkeit gibt es nicht.

Wenn es eine solche Möglichkeit gäbe, würden alle diese nutzen (Eltern, die krank sind, haben viele). Aber die besten Möglichkeit ist die Unterstützung im Kosovo, also die Bezahlung der nötigen Hilfe.
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roseforest
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 29.02.2024 um 13:09:14
 
Zudem müsst ihr auch beachten bzgl. Krankenversicherung des Visums:
Beispiel ADAC Incoming Versicherung:

"Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel: - wenn Sie oder Ihr Gast vor Reiseantritt wussten oder es absehbar war, dass Ihrem Gast vor Reiseantritt bekannte Beschwerden, Erkrankungen oder Verletzungen während seiner Reise behandlungsbedürftig werden".
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Antwort #3 - 29.02.2024 um 13:23:44
 
Es gilt das SVA zwischen Serbien und der Bundesrepublik Deutschland auch in Bezug auf den Kosovo.
Insofern könnte der Vater über seine erwerbstätigen Kinder zumindest in Serbien/Kosovo krankenversichert sein.
Vielleicht kann man so Vorversicherungszeiten und die Voraussetzungen für §9 SGB V konstruieren, sodass die freiwillige Versicherung in der GKV nur 200€ monatlich kosten sollte.

Auf der anderen Seite könnte man versuchen eine AE gem. § 25 V AufenthG zu beantragen.

Kommt ggf. ein gemeinsamer Aufenthalt eines Kindes mit dem dementen Vater für einige Monate in einen anderen EU Land in Frage?

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Rapunzel
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 29.02.2024 um 13:28:47
 
Vielen Dank für die Antworten. Ja, das habe ich mir so schon gedacht.
Da alle Kinder erwerbstätig sind und Familien hier in Deutschland haben, kommt leider kein längerer Aufenthalt in einem anderen EU- Land in Frage.
Ich werde eure Antworten so weitergeben!
VG
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