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Familienzusammenführung in anderem Schengen Land (Gelesen: 3.092 mal)
Themen Beschreibung: Familienzusammenführung in anderen Schengen Land
Klausi
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Antwort #15 - 03.03.2024 um 10:21:54
 
Danke schonmal für die Antworten.
Ich versuche alle Fragen einmal zu beantworten.

reinhard schrieb am 02.03.2024 um 20:44:41:
Eine Familienzusammenführung in Italien wäre nur eine Möglichkeit, wenn Du in Italien lebst und arbeitest. Das heißt, es wird dieses oder nächstes Jahr so wohl nicht klappen. Kannst Du denn schon ausreichend Italienisch, um dort arbeiten zu können?


Ich wollte mit der Frage wissen ob wir eine FZF von Italien aus über die deutsche Botschaft für Deutschland machen können, umso die lange Wartezeit zu umgehen.
Im Falle, das sie wieder nach Italien einreisen darf.


Aras schrieb am 02.03.2024 um 21:11:14:
In Deutschland würde man bei einem Sorgerechtsstreit alles regeln und sich um eine Arbeit und Wohnung kümmern. Sie kämpft also damit bei den notorisch langsamen italienischen Gerichten und dann hat sie keine Wohnung? 

Also, ihre Anwältin in Italien für Familienrecht hat ihr gesagt das ihre Kinder wieder bei ihr leben dürfen, sie muss dazu nur eine Wohnung vorweisen können.
Ich habe keine Ahnung ob sich der ital. Staat dann auch um eine Arbeit kümmert.

Aras schrieb am 02.03.2024 um 21:11:14:
Das ist doch vollkommen unlogisch. Also zuerst kämpft sie um das Sorgerecht mit einem Anwalt und dann gewinnt sie und dann wirft sie das Handtuch und geht nach Deutschland, weil... sie hat halt Lust auf Deutschland. Warum hat sie nicht ihren Anwalt wegen de Aufenthalt gefragt?


Sie hatte Schulden bei ihrer Anwältin und ihre Aufenthaltsgenehmigung ist abgelaufen.
Sie wollte in deutschland auf staatskosten leben und ein neues Leben anfangen. Das hört sich dumm an, ist aber so.
Ihre Verwandschaft aus Deutschland hat ihr es wohl so geraten.

Sie hat erst in Deutschland erfahren das sie den Prozess um ihre Kinder gewonnen hat.
Sie hat mir auch erklärt das viele schwarze Frauen dort von ihren (Ex)Männern ermordert werden und deshalb ist sie aus Italien geflüchtet.

Aras schrieb am 02.03.2024 um 21:11:14:
Wie kann denn ein Reisepass beim Standesamt "auftauchen"? Warum sollte man darum sie nach Nigeria abschieben? Kausalität vs. Korrelation.


Das war blöd ausgedrückt von mir.
Sie hatte einen Pass, den sie natürlich der AB niemals vorher gezeigt hatte. Bei der Heirat wurde dieser ja verlangt.

roseforest schrieb am 03.03.2024 um 01:17:46:
Ich meinte auch nicht was deine Ausländerbehörde will sondern welche Unterlagen du für die Hochzeit dort benötigst. Diese sind sicher auch nicht mal eben so zu besorgen .


Eine Heirat in Nigeria ist ganz unbürokratisch.
Sie möchten nur meinen Pass ( inkl. Stempel) Ein geburtszertifikat und eine Meldebescheinigung, die auch gleichzeit mein Ledigkeitszertifikat ist.

Aras schrieb am 02.03.2024 um 21:11:14:
Du hast selber geschrieben, dass sie nach Deutschland ausgewandert ist. Wieso schreibst du "angeblich"? Sie war definitiv längere Zeit nicht in Italien.


Ja es waren vielleicht 2 Jahre. Das ist für mich nicht lang.Aras schrieb am 02.03.2024 um 21:11:14:
Wo im Pass werden denn Ehen vermerkt?

Ja du hast recht, das steht nicht im Pass aber in ihrer Ledigkeitsbescheinigung aus der nigerianischen Botschaft. Ich habe mich falsch ausgedrückt.

Aras schrieb am 02.03.2024 um 21:11:14:
Darf ich dich fragen ob du deutsch Muttersprachler bist? Mir scheint es als ob du eigentlich Englisch mit uns schreibst und das durch einen Online-Übersetzer schickst.

Du kannst mir glauben das ich geborener Deutscher bin!
Ich hatte alles alles mit dem Handy geschrieben. Jetzt mit Tastatur am PC. Entschuldige die Ausdrucksweise.

roseforest schrieb am 03.03.2024 um 01:36:58:
Solltet ihr es tatsächlich schaffen dort zu heiraten - für das Visum wird sicher die Urkundenprüfung notwendig nach dem Visum Termin..

Was sich jetzt meiner Meinung nach gut anbieten würde: sag ihr sie soll diese Unterlagen schonmal alle sammeln ob das ein Problem wäre Smiley


Danke für den Tip.
Das wird nicht leicht mit den Schulabschlüssen.
Ich habe in ihren Unterlagen gesehen, das sie ein Schulabschluss in Italien gemacht hat. Ob das auch akzeptiert wird?Temsche73 schrieb am 03.03.2024 um 07:15:03:
Ich an deiner Stelle würde mir erstmal das "Scheidungsurteil" zeigen lassen. Hast du ihre Kinder denn schon gesehen oder kennengelernt? Sie ist zu "Mißtrauisch" dir ihre Passdaten zu schicken? Sie ist aber nicht zu mißtrauisch dein Geld zu nehmen,merkwürdig!!! Hast du den die Rechnungen vom Rechtsanwalt bekommen,oder ihr das Geld geschickt um ihn zu bezahlen? Sorry,mir stellen sich gerade sämtliche Nackenhaare.


Ja ich hatte selber kontakt mit den Anwälten ( Familenanwalt + Anwalt für Migrationsrecht) und habe auch deren Rechnungen selbst bezahlt.

Meine Verlobte hat übrigens 1 Jahr bei mir gewohnt.
Die Ausländerbehörde hat das nicht gerne gesehen aber laut unserem deutschen Anwalt kann niemand dazu gezwungen werden irgendwo zu wohnen.

Ich werde Sie nun beten die Dokumente für die Urkundenüberprüfungen zu besorgen.
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Antwort #16 - 03.03.2024 um 16:42:46
 
Klausi schrieb am 03.03.2024 um 10:21:54:
Ich wollte mit der Frage wissen ob wir eine FZF von Italien aus über die deutsche Botschaft für Deutschland machen können, umso die lange Wartezeit zu umgehen.
Im Falle, das sie wieder nach Italien einreisen darf.


Genau das hatte ich in meiner Antwort einige Sätze weiter komplett beantwortet.
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Antwort #17 - 03.03.2024 um 17:52:43
 
In Italien werden viele Frauen von ihren Männern ermordet ? Das wird ja immer besser hier

Ich verstehe das immer noch nicht mit ihrem Pass. Wärt ihr denn nun zusammen beim Standesamt ? Und ihr habt euch wirklich in Person schon gesehen ? Das soll jetzt kein small Talk sein sondern kann duchaus relevant sein beim Visa Antrag Stichwort scheineheverdacht.

Dass sie kein Schulzeugnis hat kann nicht sein siehe Merkblatt da seit 1970 Schulpflicht gilt. Dann wird es mit der Urkundenprüfung sehr schwer. Und vor allem ein großes Risiko wenn ihr dort heiratet. Dann seit ihr verheiratet aber bekommt evtl das Visum nicht. Würde ich keinesfalls so machen .die Schule in Italien interessiert nicht , es geht ja darum zu prüfen ob ihre Dokumente echt sind z.b. Geburtsurkunde da geht der Vertrauensanwalt z.b. in die Schule zeigt das Zeugnis und fragt ob das echt ist u.s.w.
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Antwort #18 - 03.03.2024 um 20:32:50
 
In dem Fragebogen kann man aber auswählen das keine Schule besucht wurden ist. https://nigeria.diplo.de/blob/1496918/98cd033dbe41c145936b8bfcbaa3ba13/frageboge...

Meinst du deswegen wird das Visum verweigert werden?
Sie hat eigentlich schon so gut wie alle Dokumente zusammen
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Antwort #19 - 03.03.2024 um 20:39:25
 
es steht aber im Merkblatt

"Schulzeugnisse der Primary School und Secondary School
Hinweis: Die Angabe, keine Schule besucht zu haben, ist aufgrund der seit den 1970iger Jahre
bestehenden Schulpflicht grundsatzlich wenig glaubhaft. "

also wenn sie tatsächlich keine Schule besucht hat würde ich empfehlen einen guten nachweisbaren Grund darzulegen warum denn nicht.

Aber: Aufgrund der hier ja schon mehrmals angesprochenen Situation dass das schon irgendwie alles seltsam ist - würde ich Dir empfehlen in Deutschland zu heiraten - also ein Visum für die Hochzeit in Deutschland zu beantragen. Dann kannst Du dir sicher sein dass die Dokumente alle stimmen und alles in Ordnung ist.

Denn wie  vorher gesagt: im worst case bist Du verheiratet aber bekommst das Visum nicht. Das kann nicht passieren wenn ihr in D heiratet weil dann vorher alles geprüft wird.
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Antwort #20 - 03.03.2024 um 20:52:40
 
Da du nun schon mehrmals auf meine einfache Frage "habt ihr euch real wirklich getroffen" nicht geantwortet hast ein kleiner Hinweis
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1709488312/4#4

Ich wünsche dir alles gute
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Antwort #21 - 03.03.2024 um 21:00:45
 
@roseforest
Bitte gucke weiter unten. Da habe ich diese Frage beantwortet.

Also nochmal.
Meine Verlobte hat ein Jahr bei mir in der Wohnung mit mir zusammen gewohnt
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Antwort #22 - 17.06.2024 um 20:00:53
 
Hallo, ich melde mich wieder einmal zurück.
Die Hochzeit in Nigeria haben wir nun geschafft. Den Termin in der deutschen Botschaft kriegen wir im nächsten Jahr erst.
Meine Frau lernt auch fleißig deutsch.
Ich weiss auch dass das a1 Zertifikat nur 6 Monate gültig ist.

Eine andere Frage:
Meine Frau muss ja nun auch ihre Schulzeugnisse nachweisen.
Sie hat damals das Land Nigeria aber verlassen vor dem beenden ihrer secundary school.
Sie besitzt also nur ein Grundschulzeugnis aus Nigeria und ihr primary shool Zeugnis hat sie in Italien nachgeholt.
Ist das ein Problem?
Wird das italienische Schulzeugniss dann in Italien geprüft?

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Antwort #23 - 17.06.2024 um 20:08:35
 
Entweder sie wird im SIS gefunden oder die Italiener werden gefragt, ob die Urkunde echt sei.

Das A1 ist nicht 6 Monate gültig. Es ist unbegrenzt gültig. Jedoch könnte man nach einiger Zeit schauen ob sie überhaupt simples Deutsch kann. Sie sollte nach dem A1 weiter lernen.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #24 - 17.06.2024 um 20:21:43
 
Aras schrieb am 17.06.2024 um 20:08:35:
Entweder sie wird im SIS gefunden oder die Italiener werden gefragt, ob die Urkunde echt sei.

Das A1 ist nicht 6 Monate gültig. Es ist unbegrenzt gültig. Jedoch könnte man nach einiger Zeit schauen ob sie überhaupt simples Deutsch kann. Sie sollte nach dem A1 weiter lernen.



Danke für die schnelle Antwort.
Sie möchte auch a2 bzw. das nächste Sprachlevel Erlernen.
Ist es besser wenn ich jetzt als Ehegatte schon zur Ausländerbehörde gehe und dort alles in Gang setze wie Verpflichtungserklärung, Krankenkasse usw?
Und kann durch eine vorabzustimmung durch die ABH  eine Dokumentenüberprüfung der Zeugnisse in Nigeria umgangen werden?

Ich habe nur Angst das es wegen diesen schulzeugnissen Probleme geben könnte.
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roseforest
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Antwort #25 - 17.06.2024 um 21:17:35
 
Lt Webseite der Botschaft in Nigeria darf das a1 nicht älter als 1 Jahr sein.
Die Verpflichtungserklärung für wen? Wenn dann ggf für die Kinder, wenn es denn unbedingt verlangt wird. Aber die darf nicht älter als 6 Monate sein, also das macht jetzt keinen Sinn .

Krankenkasse ? Auch da wüsste ich nicht was du da jetzt klären könntest.
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Antwort #26 - 17.06.2024 um 21:27:14
 
@roseforest
Ich dachte ich muss meine Frau privat Krankenversichern.
Ich hatte das ganze vor ihrer Abschiebung mit der ABH schon einmal in Angriff genommen.
Sie wollten mein Einkommen wissen und ich musste sehr viele Dokumente ausfüllen.
Ich dachte da war auch eine Verpflichtungserklärung dabei.
Dann irre ich mich.

Das mit dem Sprachzertifikat ist nicht das Problem.
Mir bereiten nur die unterschiedlichen schulzeugnisse ein wenig Bauchschmerzen.

Sollte ich jetzt schon Kontakt mit der ABH aufnehmen?
Und wann kann ich mich frühestens bei dem Einwohnermeldeamt melden, um meine Heirat abzugeben?
Ich würde das gerne erst dann angeben, wenn ich die Gewissheit habe, das sie auch nach Deutschland kommen darf.
Oder erledigt das die ABH ?
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Antwort #27 - 17.06.2024 um 21:42:32
 
Bist du selber auch privat krankenversichert ?
Dann musst du sie auch privat Krankenversichern.
Es ist so um nach Einreise den Aufenthaltstitel beantragen zu können muss sie einen Nachweis einer Krankenversicherung vorlegen.

Welche Dokumente du jetzt meintest mit vorher bei der ABH das weiss ich nicht, das müsstest du uns mal sagen Smiley. Vllt war damals eine Hochzeit in D geplant ? Dann wäre eine VE mit Einkommensnachweise notwendig gewesen.

Da ihr aber schon verheiratet seit braucht es das nicht mehr.

Mit den Schulzeugnissen mehr konkrete Antworten wird hier denke ich kaum jemand wissen, da es wahrscheinlich hier keinen entsprechenden Fall gegeben hat wahrscheinlich.

Ich würde der Botschaft mal die Zeugnisse mailen und fragen die müssen es ja letztendlich akzeptieren.

Zum Einwohnermeldeamt geht deine Frau nach Einreise innerhalb 2 Wochen.

Was du machen könntest zum Standesamt gehen und die Ehe hier nachbeurkunden lassen damit du eine Deutsche Heiratsurkunde bekommst. Dann wird das Standesamt die Urkundenprüfung wahrscheinlich sofort einleiten. Aber das dürfte dir mE keinen Vorteil bringen.

Wo du aber aufpassen solltest - so verstehe ich deinen letzten Satz: sollte sie warum auch immer nicht nach D kommen und deine Idee dann ist irgendwann jemand anderes zu heiraten und du dann diese Hochzeit verschweigen willst weil sie Deutschland nicht bekannt ist - das kann grosse Probleme geben .

Deswegen hatte ich ja die Hochzeit in D empfohlen da dann vor der Hochzeit alles geklärt ist.. jetzt musst du ewig warten auf den Termin bei der Botschaft, weisst nicht ob es überhaupt klappt und bist aber schon verheiratet offiziell ! 

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Antwort #28 - 17.06.2024 um 21:58:22
 
roseforest schrieb am 17.06.2024 um 21:42:32:
Bist du selber auch privat krankenversichert ?
Dann musst du sie auch privat Krankenversichern.
Es ist so um nach Einreise den Aufenthaltstitel beantragen zu können muss sie einen Nachweis einer Krankenversicherung vorlegen.

Welche Dokumente du jetzt meintest mit vorher bei der ABH das weiss ich nicht, das müsstest du uns mal sagen Smiley. Vllt war damals eine Hochzeit in D geplant ? Dann wäre eine VE mit Einkommensnachweise notwendig gewesen.

Da ihr aber schon verheiratet seit braucht es das nicht mehr.

Mit den Schulzeugnissen mehr konkrete Antworten wird hier denke ich kaum jemand wissen, da es wahrscheinlich hier keinen entsprechenden Fall gegeben hat wahrscheinlich.

Ich würde der Botschaft mal die Zeugnisse mailen und fragen die müssen es ja letztendlich akzeptieren.

Zum Einwohnermeldeamt geht deine Frau nach Einreise innerhalb 2 Wochen.

Was du machen könntest zum Standesamt gehen und die Ehe hier nachbeurkunden lassen damit du eine Deutsche Heiratsurkunde bekommst. Dann wird das Standesamt die Urkundenprüfung wahrscheinlich sofort einleiten. Aber das dürfte dir mE keinen Vorteil bringen.

Wo du aber aufpassen solltest - so verstehe ich deinen letzten Satz: sollte sie warum auch immer nicht nach D kommen und deine Idee dann ist irgendwann jemand anderes zu heiraten und du dann diese Hochzeit verschweigen willst weil sie Deutschland nicht bekannt ist - das kann grosse Probleme geben .

Deswegen hatte ich ja die Hochzeit in D empfohlen da dann vor der Hochzeit alles geklärt ist.. jetzt musst du ewig warten auf den Termin bei der Botschaft, weisst nicht ob es überhaupt klappt und bist aber schon verheiratet offiziell ! 


Ich bin Gott sei Dank gesetzlich krankenversichert.
Kann sie dann auch gesetzlich krankenversichert werden?

Ja wir hatte vorher geplant in D zu heiraten und da wollte die ABH sehr viele Dokumente haben wir Einkommensnachweis der letzten x Jahre, Mietvertrag, VE,
Meldebescheinigung, Größe der Wohnung, uvm.

Sind das jetzt weniger Dokumente aufgrund der Heirat in Nigeria?


Genau ich habe Angst das, wenn sie nicht Einreisen darf, ich mit ihr verheiratet bin und dann nicht neu heiraten darf. 

Sie hat ja noch eine Einreisesperre von 3 Jahren. Jetzt ist es weniger aber diese kann ja auf Grund der FZF aufgehoben werden.
Der Mitarbeiter in der ABH damals war eigentlich sehr kooperativ und freundlich.

Es wäre ein Versuch wert die Zeugnisse zu mailen.
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Antwort #29 - 17.06.2024 um 22:28:31
 
Klausi schrieb am 17.06.2024 um 21:58:22:
Genau ich habe Angst das, wenn sie nicht Einreisen darf, ich mit ihr verheiratet bin und dann nicht neu heiraten darf. 

Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Eheschließungen im deutschen Recht. Du bist also rechtlich gesehen verheiratet.

Ich denke du verkennst die Bedeutung der Zeugnisse. Es ist ja nicht die Ausländerbehörde, die die Zeugnisse unbedingt will. Es ist die deutsche Botschaft. Die Zeugnisse also der Ausländerbehörde zu schicken ist schlicht sinnlos.

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