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Heiraten in Uganda (Gelesen: 8.987 mal)
Geronimo39
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04.01.2024 um 13:57:03
 
Hallo an Alle,
ich bin bei der Internet-Recherche auf dieses Forum gestoßen und habe mich gerade eben erst angemeldet.

Ich bin seit einigen Jahren mit einer ugandischen Frau zusammen, seit einem Jahr sind wir verlobt. Sie war im vergangenen Herbst mit einem Schengen Besuchervisum für drei Monate bei mir in Deutschland. Wir wollen jetzt im Februar in Uganda heiraten. Zuerst in einer ugandischen "Kukyala"-Zeremonie und 2 Tage später dann gerichtlich (Standesamt).
Weiß jemand von Euch, wie lange es dauert, bis ein Visum zur Familien-Zusammenführung dauert? Das scheint ein riesiger Verwaltungsakt zu sein der lange dauert.
Ich würde sie aber natürlich gerne schon bald wieder bei mir haben. Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
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reinhard
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Antwort #1 - 04.01.2024 um 14:54:41
 
Wenn Ihr geheiratet habt, sollte sie das A1-Zertifikat schon haben. Hat sie schon mit dem Kurs begonnen?

Dann beantragt sie das Visum mit A1-Zertifikat und Heiratsurkunde in Kampala. Problem ist die Heiratsurkunde: Ugandische Dokumente werden nicht ohne Weiteres anerkannt. Ihr müsst die Überprüfung beantragen, die durch einen Vertrauensanwalt erfolgen kann. Das kann einige Monate dauern Näheres hier:
https://kampala.diplo.de/blob/1683962/c16129c55dda8cb4403e5b9a7735819d/4-1-merkb
latt-urkundenueberpruefung-stand-mai-2023-barrierefrei-data.pdf
(ggf. Link in den Browser kopieren oder Merkblatt selbst aufrufen)

Die Unterlagen werden von der Botschaft an das Auswärtige Amt geschickt, das schickt sie zur Registrierung an das Bundesverwaltungsamt, das schickt sie nach Prüfung weiter an Deine Ausländerbehörde. Das dauert zusammen in der Regel 4 bis 8 Wochen.

Falls die Ausländerbehörde noch Fragen an Dich hat, wird sie sich melden. Sonst guckt sie die Unterlagen durch und stimmt per Mail zu. Deine Frau wird dan angerufen, um das Visum abzuholen.

Der Aufwand ist für Euch sehr gering. Die Urkundenprüfung kostet Zeit, das Weiterschicken kostet ein bisschen Zeit.
Ihr könnt alternativ ein Heiratsvisum für Deutschland beantragen. Da müssen vorher auch die (anderen) Urkunden geprüft werden, das A1-Zertifikat ist auch nötig. Aber dann habt Ihr hinterher eine deutsche Heiratsurkunde, was das Leben hier einfacher macht.
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Antwort #2 - 04.01.2024 um 17:13:00
 
Geronimo39 schrieb am 04.01.2024 um 13:57:03:
Weiß jemand von Euch, wie lange es dauert, bis ein Visum zur Familien-Zusammenführung dauert? Das scheint ein riesiger Verwaltungsakt zu sein der lange dauert.


Mindestens 6 Monate (bei mir aus dem Nachbarland TZ dauerte es so lange). Es kann auch länger dauern.  Da sollte man sich mit vieeeel Geduld "bewaffnen".
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Antwort #3 - 05.01.2024 um 09:52:05
 
Um das Ganze mal etwas klarzustellen:

Ein reiner Visumantrag zum Ehegattennachzug zu Deutschen kann auch nach vier Wochen erledigt sein.
Bedingung dafür: Alle Unterlagen sind in Ordnung und zweifelsfrei, alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die beteiligte ABH leidet nicht an chronischer Überlastung.

Bei Fall des Themas kommt ein Zeitfresser hinzu, der nicht eigentlich zum Visumprozess gehört, sondern zur Überprüfung der Unterlagen.
Sind die in einem bestimmten Herkunftsland Urkunden "chronisch unzuverlässig", sind sie eben nicht zweifelfrei und werden vorgelegte Urkunden standardmäßig überprüft.
Dieser Prozess dauert dann meist einige oder gar viele Monate.

Zur Verdeutlichung:
Lebt ein Deutscher mit seiner Frau in Uganda oder wird aus anderen Gründen nicht unmittelbar nach der Hochzeit ein Visum beantragt, dann kann der Deutsche bei seinem Standesamt eine sogenannte Nachbeurkundung der Eheschließung in Uganda beantragen. Die dauert dann ihre Zeit, am Ende liegt eine deutsche Heiratsurkunde vor.
Der spätere Visumantrag der Ehefrau verläuft dann ohne Urkundenprüfung, weil die deutsche Heiratsurkunde zweifelfrei ist.
Allerdings kann man eine Urkundenprüfung nicht einfach selbst initiieren.


Auch der zweite Zeitfresser, die chronische Überlastung der deutschen Inlandsbehörden (nicht nur der ABH!) gehört "nicht eigentlich" zum Visumprozess, sondern zu den beklagenswerten Umständen im Land, die man überall beobachten kann und vor ABHn nicht haltmacht.
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Antwort #4 - 08.01.2024 um 17:30:53
 
Für einen Visumsantrag bei der deutschen Botschaft in Uganda muss ein Termin beantragt werden. Für den letzten wartete ein Freund 5 Monaten für ein Studentenvisum. Es werden auch keine Begleiter zugelassen.
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Antwort #5 - 10.01.2024 um 21:48:25
 
Vielen Dank für Eure wertvollen Hinweise. Meine Antwort hat so lange gedauert, weil ich dachte, ich würde per Email benachrichtigt, wenn jemand schreibt (war aber leider nicht so).

Sie hat bei ihrem Aufenthalt hier in D den ersten Teil des A1-Kurses in der VHS absolviert und geht jetzt in Kampala auf die Goethe-Schule, um A1 fertig zu machen.

wenn die ugandischen Urkunden hier in D nicht anerkannt werden, kann es wohl sehr lange dauern, bis sie wieder herkommen kann.
Ich habe deshalb überlegt, ob sie nach der Hochzeit in Uganda erst nochmal ein normales Schengen Visum Typ C beantragen soll, damit sie im März (nach unserer Hochzeit) wieder herkommen kann.

Weiß jemand von Euch, ob sie gleichzeitig ein Schengen Besuchervisum und ein Visum für Familiennachzug beantragen kann? Ich habe auch der Botschaft in Kampala diese Frage gestellt, aber bisher noch keine Antwort erhalten.

Viele Grüße an Euch und wirklich vielen Dank!
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Antwort #6 - 10.01.2024 um 22:15:18
 
Kann man beantragen.

Aber beim Besuchsvisum (C-Visum / Schengevisum) wird ja nach Rückkehr gefragt: Wird sie nach dem Besuch auch zurückreisen? Und wenn ihr Ehemann hier lebt, wird sie das schwer begründen können – zusagen wird sie es, fraglich ob die Botschaft das glaubt.

Einfach ausprobieren.

Aber: Sie wird vielleicht auch für die Urkundenprüfung als Ansprechpartnerin gebraucht.
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Antwort #7 - 13.01.2024 um 12:42:00
 
Danke für den Hinweis, reinhard. Da hab ich noch gar nicht dran gedacht.
Mein Flug ist jetzt gebucht. Ich komme am 04.02. an und am 08.02. ist die traditionell afrikanische Zeremonie. Standesamt ist 2 Tage später.
Weiß jemand von Euch, welches Visum schneller geht: Familiennachzug oder Heiratsvisum?
Für Ihre Familie ist ohnehin die traditionelle Hochzeit wichtiger. Da kommen von ihrer Seite 250 Personen. Zum Standesamt nur noch 15. Wir überlegen deshalb, ob wir die traditionelle Feier in Uganda machen und die standesamtliche Hochzeit dann doch in Deutschland, wenn das Heiratsvisum schneller geht.

Hat da jemand von Euch Erfahrungen gemacht?
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Antwort #8 - 13.01.2024 um 13:52:36
 
Geronimo39 schrieb am 13.01.2024 um 12:42:00:
Weiß jemand von Euch, welches Visum schneller geht: Familiennachzug oder Heiratsvisum?

Wenn überhaupt ein zeitlicher Unterschied besteht, dann der Familiennachzug.

Grund: Beim Familiennachzug zu Deutschen ist der LU irrelevant, es braucht auch keine VE.

Liegt ohnehin eine VE vor, dann sollte es keinen zeitlichen Unterschied geben.
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Antwort #9 - 13.01.2024 um 14:02:34
 
Der Unterschied ist später: Wenn Ihr hier mit einer ugandischen Heiratsurkunde lebt, müsst Ihr die entsprechenden Verfahren mit der Krankenversicherung, bei Geburt eines Kindes etc. immer wieder kürzer oder länger machen. Mit einer deutschen Heiratsurkunde könnt Ihr in Deutschland "normal" leben, ohne ständig etwas erklären oder Untersuchungen bezahlen zu müssen.
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Antwort #10 - 14.01.2024 um 11:23:12
 
@Petersburger: eine VE hatte ich schon, da sie letztes Jahr von Ende August bis Ende November mit einem Schengen Besuchervisum hier war.

@reinhard: wir können aber doch die ugandische Heiratsurkunde dann auch auf dem deutschen Standesamt eintragen lassen, so dass wir auch nach deutschem Recht als verheiratet gelten?
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Antwort #11 - 14.01.2024 um 13:46:18
 
Geronimo39 schrieb am 14.01.2024 um 11:23:12:
@reinhard: wir können aber doch die ugandische Heiratsurkunde dann auch auf dem deutschen Standesamt eintragen lassen, so dass wir auch nach deutschem Recht als verheiratet gelten? 

Vermutlich auch nur, wenn alles rechtmäßig (mit EFZ geheiratet) zu ging bei der Hochzeit und wenn eine UP erfolgt! So einfach wird das meist nicht gehen
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Antwort #12 - 14.01.2024 um 16:02:33
 
Geronimo39 schrieb am 14.01.2024 um 11:23:12:
wir können aber doch die ugandische Heiratsurkunde dann auch auf dem deutschen Standesamt eintragen lassen, so dass wir auch nach deutschem Recht als verheiratet gelten? 

Nein, das ist so falsch!

1. Wenn eine Ehe im Ausland nach Ortsrecht korrekt geschlossen worden ist, dann "gilt" sie auch für den deutschen Rechtsbereich.
Jede ausländische Urkunde wird durch jede Stelle, wo sie man sie vorlegt, überprüft.

Hat man eine EU-Urkunde mit Apostille, wird diese Überprüfung regelmäßig nahezu unbemerkt verlaufen.

Eine Urkunde aus einem anderen Staat kann aber bei jedem Vorlegen aufs Neue zeitaufwendig ...

2. Eine Eintragung beim deutschen Standesamt "einfach so" gibt es daher nicht - schon gar nicht als Voraussetzung für die Wirksamkeit der ausländischen Eheschließung für den deutschen Rechtsbereich.

3. Was es gibt: Die deutsche Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe. Die sogenannte "Nachbeurkundung".
Dafür wird dann, falls erforderlich, eine UP durchgeführt und man hat im Anschluss eine deutsche Heiratsurkunde, die für Deutschland dann alle künftigen Überprüfungen obsolet macht. Es gibt dann für deutsche (und auch EU-)Behörden einfach nichts mehr zu überprüfen.
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Antwort #13 - 22.01.2024 um 22:58:46
 
Hallo Petersburger,
genau diesen Weg wollen wir gehen. Auch wenn es dann etwas länger dauert, aber es soll alles seine Richtigkeit haben! Und wenn es arg lange dauert, werde ich zwischendurch nochmal runterfliegen.

Ende nächster Woche geht es bei mir los und ich freue mich riesig auf die traditionelle ugandische Zeremonie. Mein Kanzu ist schon in Auftrag gegeben und ich bin echt gespannt, was mich dort erwartet.
Ich danke Euch sehr für die vielen Hinweise.
Soll ich Euch danach berichten, wie es abgelaufen ist?

Viele liebe Grüße an Euch
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Antwort #14 - 10.03.2024 um 19:29:35
 
Hallo Ihr Lieben,

ich bin frisch verheiratet aus Uganda zurück.
Wir hatten eine wunderschöne traditionell afrikanische Zeremonie und 2 Tage später die rechtliche Hochzeit auf dem Standesamt in Kampala.

Ich habe die Original-Heiratsurkunde mit nachhause gebracht, um die Ehe auf dem deutschen Standesamt nachtragen zu lassen und hatte auch schon Kontakt zum Standesbeamten. Der war sehr freundlich und ich bin gerade dabei, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzusuchen.

Meine Frage hierzu: kann meine Frau in Uganda zeitgleich den Antrag auf Visum für Familien-Zusammenführung stellen? Sie ist allerdings mit dem A1-Zertifikat an der Goethe-Schule in Kampala noch nicht fertig. Das wird noch ein paar Wochen dauern, bis sie den A1-Kurs fertig hat. Soll sie solange warten oder doch schon gleich einen Termin für das Visum machen?

Ich bin für Eure Hinweise und Antworten sehr dankbar.
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erne
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Antwort #15 - 11.03.2024 um 10:21:17
 
ich würde mich jetzt schon um einen Termin kümmern, für einen Zeitpunkt nach Bestehen von A1
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #16 - 14.03.2024 um 20:14:37
 
Danke für den Hinweis, erne.
Also den Termin erst dann wahrnehmen, wenn A1 absolviert ist?
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Antwort #17 - 17.03.2024 um 23:37:31
 
Geronimo39 schrieb am 14.03.2024 um 20:14:37:
...
Also den Termin erst dann wahrnehmen, wenn A1 absolviert ist?


Hallo,

ja, erst dann den Termin wahrnehmen, da A1 Voraussetzung für die Erteilung des Visums ist.
Aber buchen kann man ja schon vorher.

Gruß
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Antwort #18 - 18.03.2024 um 21:42:56
 
Danke für die Hinweise.

Mir ist noch ein anderer Gedanke gekommen. Würde es Sinn machen, wenn ich jetzt die Nachbeurkundung der Ehe auf meinem Standesamt beantrage? Dann würde doch auch eine Urkundenprüfung in Gang gesetzt werden.
Und wenn meine Frau A1 fertig hat und das Visum beantragt, wäre ein Teil der Urkundenprüfung vielleicht schon erledigt und es würde schneller gehen, bis sie ihr Visum bekommt?

Oder habe ich einen gedanklichen Fehler?
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Antwort #19 - 18.03.2024 um 21:53:11
 
Nein, das ist ein guter Punkt und ermöglicht eine Parallelisierung. Aber natürlich auch so machen, dass die Geburtsurkunde deiner Frau und die Heiratsurkunde überprüft wird. Aber das wird der Standesbeamte sicherlich auch fordern. Aber ich sags nur, bevor man nur die Eheurkunde checkt weil das Standesamt das nicht als notwendig erachtet.
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Antwort #20 - 18.03.2024 um 22:05:46
 
Danke Aras.
Die Geburtsurkunde (lange Version) von ihr ist schon angefordert.
Sobald die da ist, werde ich die Urkundenprüfung schon in Gang setzen.
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Antwort #21 - 14.04.2024 um 14:57:10
 
Liebe Community,

ich brauche nochmal Eure Hilfe bzw. Euren Rat, da ich nicht weiterkomme.

ich bin jetzt seit über 2 Monaten mit meiner ugandischen Frau verheiratet. Sie beendet am 20.05. ihren A1-Kurs am Goethe-Institut in Kampala.

Bis jetzt ist es uns noch nicht gelungen, überhaupt einen Termin bei der Botschaft in Kampala für ein FZF-Visum zu bekommen Die Termine werden nur online vergeben und sind allesamt bis einschließlich Juni ausgebucht!
Ich hatte schon die Botschaft direkt angemailt und eine freundliche Mitarbeiterin erklärte mir, dass es leider keinen anderen Weg gäbe. Wir sollten aber am besten täglich mehrfach in das Vergabesystem reinschauen, weil manchmal ein Termin abgesagt wird und der dann im System freigeschaltet wird. Wir probieren dies beide seit 3 Wochen zu unterschiedlichen Zeiten, aber ohne Erfolg.

Auch die Alternative, den Urkunden-Prüfungsprozess schon in Gang zu setzen, durch den Antrag auf Nachtragung unserer Ehe beim hiesigen Standesamt scheitert noch daran, dass sie noch immer nicht ihre Geburtsurkunde bekommen hat, obwohl die schon vor einigen Wochen beantragt wurde. Ohne die Geburtsurkunde von ihr nimmt das Standesamt den Antrag nicht an.

Wir sind also noch keinen Zentimeter weitergekommen.

Hat jemand von Euch einen Rat oder einen Tipp für uns, was wir machen können?
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Antwort #22 - 14.04.2024 um 15:18:14
 
Für den Termin eine Petition an den Bundestag einreichen.
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Antwort #23 - 15.04.2024 um 19:53:34
 
Echt?
Ich habe noch nie eine Petition beim Bundestag eingereicht (auf den Gedanken wäre ich auch gar nicht gekommen).

Kann das wirklich Aussicht auf Erfolg haben bzw. wie lange dauert das, bis da eine Reaktion kommt?
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Antwort #24 - 15.04.2024 um 20:17:24
 
Ich rechne mit 2-4 Wochen bis zur Reaktion vom Petitionsausschuss. Genauso gut kannst du in das Büro von dem Bundestagsabgeordneten deines Wahlkreises gehen und versuchen mit diesem zu sprechen, falls das niederschwelliger für dich ist. Im Zweifel nimmt der Abgeordnete deine Bitte und reicht diese seinem Parteikollegen im Petitionsausschuss weiter.

Jedenfalls sind die Abgeordneten normalerweise bemüht, dass die Bürger die parlamentarische Arbeit wertschätzen. Ist ja egal ob du den gewählt hast oder nicht. Zumal die auch für die Sorgen der Bürger eigentlich auch ihre Büros im Wahlkreis und in Berlin haben.

Und dann geht deine Anfrage über den Petitionsausschuss an das Auswärtige Amt mit der Frage "Kann man dem helfen?" und es kann gut sein, dass dann ein Termin "gefunden" wird.

Aber mehr als "Nein und versuch es weiter über das Terminvergabesystem" können die ja im schlimmsten Fall ja nicht sagen.
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Antwort #25 - 18.04.2024 um 21:33:59
 
Ich habe die "unterschwellige Variante" gewählt und gestern mit meinem Wahlkreis-MdB gesprochen. Der ist schon seit einer "Ewigkeit" im Bundestag und hat mir zugesagt, mein Anliegen direkt an das Außenministerium anzutragen.

Jetzt bin ich echt mal gespannt!
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Antwort #26 - 26.04.2024 um 17:43:59
 
Wir haben heute endlich den langersehnten Termin für die Beantragung des Visums bekommen. Allerdings ist der erst am 19.06. Aber immer noch besser als keinen Termin zu haben...

Ich habe ebenfalls heute die Antwort vom Auswärtigen Amt über meinen Bundestagsabgeordneten erhalten. Da ich nicht weiß, ob ich die Antwort hier einstellen kann, lasse ich es lieber sein...

Sinngemäß steht da drin, dass es keine andere Möglichkeit gibt, als das Online Buchungssystem, ich also keine Bevorzugung erhalten werde.

Aber das hat sich jetzt ohnehin erledigt.

Ich bin jetzt am überlegen, ob ich doch bereits jetzt die Nachbeurkundung der Ehe auf dem hiesigen Standesamt beantragen soll, damit das Urkunden-Prüfungsverfahren wenigstens schon in Gang gesetzt wird.

Wie ist Eure Meinung?

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Antwort #27 - 26.04.2024 um 18:23:12
 
Vielleicht wurde ja doch was gedrechselt und du kriegst nur die Antwort damit keine weiteren Leute animiert werden das über den Weg zu gehen.

Ich schaue mir gerade die Seite bezüglich der Urkundenüberprüfung an.

https://kampala.diplo.de/ug-de/service/-/2635472?openAccordionId=item-2651370-4-...

Vergleicht man die einzureichenden Unterlagen zwischen Familienzusammenführung und Nachbeurkundung der Eheschließung, so glaube ich, dass es besser wäre die 2 Monate für die Zusammenstellung der Urkunden zu verwenden und ich würde wahrscheinlich keine Nachbeurkundung der Eheschließung anzustoßen.

Denn schau mal: Bei der Nachbeurkundung werden keine Schulzeugnisse abgefragt obwohl bei der Familienzusammenführung diese gefordert werden. Auch keine Hochzeitsfotos.

Ich würde also nur Nachbeurkundung anstoßen, wenn ich in Ansprache mit dem Standesamt und ggf. Auswärtiges Amt/Botschaft  die Schulzeugnisse und Hochzeitsfotos auch mit einreichen könnte, damit dann die Botschaft mir dann nicht aufs Dach steigt und mir sagt, dass die Urkundenüberprüfung unvollständig sei, weil die bspw. auf die Schulzeugnisse für die Identitätsfeststellung unbedingt bestehen.

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Antwort #28 - 22.06.2024 um 13:18:53
 
UPDATE!
Wir haben uns nun doch entschieden, den "normalen" Weg zu gehen und meine Frau hatte diese Woche am 19.06. den Termin in der deutschen Botschaft in Kampala.
Ich war Mitte Mai nochmal hinuntergeflogen und habe u.a. meinen  Geburtstag mit meiner ugandischen Familie und Freunden gefeiert.

Natürlich haben wir auch alle Unterlagen für den Termin in der deutschen Botschaft gewissenhaft vorbereitet, damit dann nichts fehlt. Ich habe sogar ein Cewe Fotobuch mit jeder Menge Bildern unserer Hochzeit mitgenommen, welches hier in D angefertigt wurde, um unsere Eheschließung glaubhaft zu machen.

Der Termin in der Botschaft war lt. meiner Frau sehr angenehm und sie hat vorerst nur die Gebühr für das Visum bezahlt (und noch nicht für die hohe Gebühr für die Urkundenüberprüfung).
Allerdings hat die Botschaftsmitarbeiterin das A1-Zertifikat reklamiert. Ich habe jedoch nicht verstanden, was das Problem ist.
Kann mir jemand von Euch sagen, was das Problem mEdit dem Zertifikat ist? Ich füge es als Anlage bei.


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« Zuletzt geändert: 23.06.2024 um 12:48:34 von Mick » 
Grund: Edit: Anhang gelöscht. Ggf. anonymisiert erneut... 
 
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Antwort #29 - 22.06.2024 um 14:22:10
 
Geronimo39 schrieb am 22.06.2024 um 13:18:53:
Kann mir jemand von Euch sagen, was das Problem mit dem Zertifikat ist? Ich füge es als Anlage bei. 

Klar doch!

Es ist kein Zertifikat.

Mit der Bilder-Suche nach "goethe a1 zertifikat muster" findet man z.B. eine ganze Reihe Bilder von Goethe-Zertifikaten. Das angehängte z.B.

Was Du da hochgeladen hast (und wegen der enthaltenen Personendaten auch gleich wieder löschen solltest) ist nicht mehr und nicht weniger als eine Teilnahmebestätigung mit Angabe des Ergebnis des Abschluss-Tests.
Der ist aber keine Prüfung des Goethe-Instituts.

Wobei ich mal hoffen würde, dass ein 94%-Ergebnis beim Partner des GI dann auch zum Bestehen der Goethe-Zertifikatsprüfung führen dürfte ... also einfach machen!
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Antwort #30 - 22.06.2024 um 14:41:40
 
Danke für den Hinweis, das ist einleuchtend.

Ich verstehe allerdings nicht, warum sie einen A1-Kurs für die Visums-Beantragung beim GI in Kampala macht und ihr kein Mensch sagt, dass sie zusätzlich eine Prüfung ablegen muss?

Weißt Du auch, wie und wo sie diese Prüfung machen kann?
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Antwort #31 - 22.06.2024 um 14:49:38
 
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Antwort #32 - 22.06.2024 um 14:58:40
 
Geronimo39 schrieb am 22.06.2024 um 14:41:40:
Ich verstehe allerdings nicht, warum sie einen A1-Kurs für die Visums-Beantragung beim GI in Kampala macht und ihr kein Mensch sagt, dass sie zusätzlich eine Prüfung ablegen muss?

Muss sie ja gar nicht, um diesen Kurs zu beenden. Und selbst wenn sie selbst mal davon gesprochen hat, dass sie A1 für ein Visum benötigt, ist es doch nicht der Job der Sprachlehrer zu wissen, in welcher Form dort ein Nachweis benötigt wird.

Dafür steht es klar auf der Seite der Auslandsvertretung.

Da steht A1-Zertifikat, auf dem benötigten Zertifikat steht es auch, auf der Teilnahmebestätigung aber nicht.
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Antwort #33 - 22.06.2024 um 20:33:07
 
Prüfung ohne Kurs würde sogar ausreichen - sofern sie denn besteht. Andersrum nur Kurs ohne Prüfung reicht nicht. Trotzdem .. was sind denn diese "final Tests" die sie mit über 90 Punkten bestanden haben soll ?

Aber ja wie hier schon geschrieben wurde das reicht so nicht aus. Muster wie das richtige Zertifikat aussehen muss würden ja schon gepostet
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Antwort #34 - 22.06.2024 um 21:44:15
 
Danke für den Hinweis, Aras. Der ist Gold wert!
Wir checken gerade den Termin für die Prüfung, es gibt auch einen Vorbereitungskurs hierfür.
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Antwort #35 - 08.07.2024 um 15:16:18
 
Geronimo39 schrieb am 26.04.2024 um 17:43:59:
Wir haben heute endlich den langersehnten Termin für die Beantragung des Visums bekommen. Allerdings ist der erst am 19.06. Aber immer noch besser als keinen Termin zu haben...

Ich habe ebenfalls heute die Antwort vom Auswärtigen Amt über meinen Bundestagsabgeordneten erhalten. Da ich nicht weiß, ob ich die Antwort hier einstellen kann, lasse ich es lieber sein...

Sinngemäß steht da drin, dass es keine andere Möglichkeit gibt, als das Online Buchungssystem, ich also keine Bevorzugung erhalten werde.

Aber das hat sich jetzt ohnehin erledigt.

Ich bin jetzt am überlegen, ob ich doch bereits jetzt die Nachbeurkundung der Ehe auf dem hiesigen Standesamt beantragen soll, damit das Urkunden-Prüfungsverfahren wenigstens schon in Gang gesetzt wird.

Wie ist Eure Meinung?



@Geronimo39

Ich bin ebenfalls mit einer ugandischen Frau verheiratet.
Wir haben das gleiche Problem mit dem online-Terminbuchungssystem der Botschaft Kampala, es gibt keine Termine.
Daher würde mich sehr interessieren, wie Deine Frau nun ihren Termin bekommen hat, und die Umstände (habt Ihr mitten in der Nacht versucht Termine zu bekommen? Man hört so einige wilde Theorien)

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Antwort #36 - 14.07.2024 um 12:04:21
 
Hallo Mannheimer,
ich habe eben erst Deine Nachricht gelesen.
Neben ihr habe ich selbst und zuverlässige Freunde nebeneinander versucht, Termine zu buchen. Nach wochenlangen Versuchen ist es mir gelungen, im Online-System einen Termin zu erwischen! Das war an einem Freitag morgen oder vormittag. Ich war fast "erschrocken", dass nach x Versuchen plötzlich ein Termin frei war.

Ich kann Dir deshalb nur raten, mehrere Personen in die Terminsuche mit einzubinden. Aber wichtig: Bei der Buchung muss ihre Passnummer, Telefonnummer und Emailadresse eingegeben werden. Jeder der es versucht, sollte die parat haben sonst kommt bei der Termin-Buchung ein Time-Out.
Es kann zwar Zufall gewesen sein, aber ich würde es an Deiner Stelle insbesondere Freitag morgen/vormittag probieren.

Bei mir hat es jedenfalls geklappt. Euch drücke ich die Daumen.

Wie es dann bei uns weitergegangen ist, schreibe ich gleich in einer separaten Nachricht.
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Antwort #37 - 14.07.2024 um 13:29:31
 
Geronimo39 schrieb am 22.06.2024 um 21:44:15:
Wir checken gerade den Termin für die Prüfung, es gibt auch einen Vorbereitungskurs hierfür.


Lt. Goethe-Institut Kampala gibt es "auf absehbare Zeit" keinen Termin, um das Examen für das A1-Zertifikat zu machen. Es gäbe aber die Möglichkeit, das Examen, also die Prüfung für das Zertifikat in Nairobi/Kenia, Dar es Salam/Tansania oder Kigali/Ruanda zu machen...
Flug, 2-wöchige Unterkunft (inkl. Vorbereitungskurs) und Prüfungsgebühren würden so zusätzlich ca. 1.500,-- bis 2.000 Euro kosten  Griesgrämig  Und die frühesten Termine wären 7./8. August in Nairobi. Das hat meine Frau der Botschaft gegenüber kundgetan, aber die Antwort der Botschaft war:

Dear Ms. xxxxxx,

We truly understand the inconveniences that may arise in the process of obtaining your A1 German Language Certificate, however, you should know that we shall only accept the aforementioned Certificate as proof of your German language knowledge. We may also inform you in case we receive any information from Goethe Zentrum Kampala regarding the next A1 Exam sitting but in the meantime you should consider sitting the exam from either Kigali, Dar es Salaam or Nairobi.

Ich habe nochmal auf der offziellen Seite der Botschaft in Kampala nachgeschaut bzgl. A1-Sprachkenntnissen und habe dies als Anlage angehängt. Darin steht:
"Nachweis der Deutschkenntnisse entsprechend dem Niveau A1, z. B. ein Sprachzertifikat „Start 1 Deutsch“ des Goethe-Instituts"
Entsprechend dem Niveau A1 z.B.

und zusätzlich "
Der Gesetzgeber sieht folgende Ausnahmen von der Pflicht zum Nachweis grundlegender Deutschkenntnisse vor:

Ausnahmen basierend auf dem/der Antragsteller/in:
wenn Deutschkenntnisse offensichtlich sind (= bei persönlicher Antragstellung eindeutig erkennbare Deutschkenntnisse)"


Meine Frau sagte, dass bei dem Termin in der Botschaft überwiegend deutsch gesprochen wurde, "die vom Gesetzgeber zulässige Ausnahme, "wenn Deutschkenntnisse offensichtlich sind"
also offenbar gegeben ist.

Ich verstehe deshalb nicht, dass die Botschaft darauf besteht, ins Ausland zu fliegen, um das A1-Examen nachzuholen.
Kann es sein, dass die Ausnahmeregelungen, die auf der offiziellen Botschafts-Seite stehen, den Mitarbeitern der Botschaft nicht bekannt sind?
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Antwort #38 - 14.07.2024 um 13:36:14
 
Sorry, hatte die Anlage nicht angehängt.
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Antwort #39 - 14.07.2024 um 14:00:56
 
Warum Dar-Es-Salam, Nairobi und Co?

Sie lebt in Uganda. Mag sein, dass Staatsangehörige Ungandas visafrei in diese Länder reisen können. Aber warum sollten sie den zehnfachen Preis zahlen? Ist der Sinn und Zweck der A1 Kenntnisse das Bruttoinlandsprodukt dieser Staaten zu steigern?

Außerdem gibt es einen Vertrag zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Goethe Institut. Das GI wird ja schon implizit finanziert weil die meist die einzigen A1 Sprachzertifikat Anbieter sind.

Und nun soll man in ein anderes Land reisen? Warum schickt das GI in Nairobi und Dar-Es-Salam nicht seine Prüfer nach Uganda?

Dann muss die Botschaft  ggf. Auf die A1 Forderung als unangemessen verzichten und nicht einen nach Timbuktu schicken.

Völlig inakzeptabel.
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Antwort #40 - 14.07.2024 um 16:13:40
 
Nunja es gibt ja auch Ausnahmen

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegattennachzug/e...


"Der Spracherwerb ist im Ausland nicht möglich bzw. nicht  zumutbar oder trotz Bemühens nicht erfolgreich."
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Antwort #41 - 14.07.2024 um 16:16:45
 
Habe das mal kurz in chatgpt eingegeben , ein paar Sachen stimmen nicht aber als Vorlage finde ich es gut

Um einen überzeugenden Brief an die Botschaft zu verfassen, der die Schwierigkeiten bei der Ablegung des A1-Exams beschreibt, könnten wir die im Screenshot bereitgestellten Informationen zusammenfassen und darstellen. Hier ist ein Entwurf für Ihren Brief:

---

**Betreff: Unmöglichkeit der Ablegung des A1-Sprachzertifikats**

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie in Bezug auf die Schwierigkeiten, denen ich bei der Ablegung des A1-Sprachzertifikats begegne.

Nach Rücksprache mit dem Goethe-Institut in Kampala wurde mir mitgeteilt, dass es "auf absehbare Zeit" keinen Termin für die A1-Prüfung gibt. Alternativ wurde mir geraten, die Prüfung in Nairobi (Kenia), Dar es Salaam (Tansania) oder Kigali (Ruanda) abzulegen. Diese Alternativen sind jedoch mit erheblichen Kosten verbunden (ca. 1.500 bis 2.000 Euro) und die frühesten verfügbaren Termine liegen erst im August.

Meine Frau hat sich daraufhin an die Botschaft gewandt und als Antwort die Information erhalten, dass nur das A1-Zertifikat akzeptiert wird. Eine Prüfung, ob die Ausnahme "wenn Deutschkenntnisse offensichtlich sind" gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorliegt, wurde nicht durchgeführt.

Ich habe auch die offiziellen Informationen auf der Website der Botschaft konsultiert. Es wird erwähnt, dass es Ausnahmen für den Nachweis von Deutschkenntnissen gibt, wenn diese offensichtlich sind. Aufgrund meiner aktuellen Deutschkenntnisse und der Tatsache, dass das Goethe-Institut in Kampala keinen Termin zur Verfügung stellen kann, bitte ich um eine Neubewertung meiner Situation.

Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass es für mich unmöglich war, einen Online-Termin über das System der Botschaft zu buchen. Ich habe es mehrfach versucht und bin stets gescheitert, da die Termine sofort ausgebucht waren.

Ich bitte Sie daher dringend, meine Situation zu überdenken und eine alternative Lösung in Betracht zu ziehen, um die erforderlichen Deutschkenntnisse nachzuweisen, ohne dass ich zusätzliche hohe Kosten tragen oder lange Reisen unternehmen muss.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

---

Dieser Brief stellt klar die derzeitige Situation dar und bittet um eine Neubewertung der Anforderungen basierend auf den gegebenen Umständen. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre persönlichen Daten und Kontaktdaten angeben, bevor Sie den Brief abschicken.
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Antwort #42 - 14.07.2024 um 20:33:00
 
Einen ganz lieben Dank für Eure Hinweise. Die sind sehr wertvoll für die weitere Vorgehensweise.

Ich werde einen Brief aufsetzen, der diese Argumente enthält und werde auch den Prospekt vom BAMF beifügen (danke für den Link, roseforest).

Nur: soll meine Frau als Antragstellerin verfassen oder ich als Ehemann?
Seit ungefähr einem halben Jahr habe ich gelegentlich Email-Verkehr mit einer Dame aus dem Rechts- und Konsularreferat der Botschaft in Kampala. Da der bisherige Schriftwechsel freundlich und respektvoll war, habe ich kurz vor dem Termin meiner Frau bei der Botschaft eine Email geschrieben und darauf hingewiesen, dass meine Frau dann und dann zu dieser Uhrzeit den Termin in der Botschaft hat. Ich zitiere Ihre Antwort:

"Sehr geehrter Herr xxxxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Verständnis.

Ihre Frau war hier, meine Kolleginnen werden den Antrag vorbereiten und ich diesen dann zu gegebener Zeit prüfen und an die Ausländerbehörde weiterleiten. Diese dürfte dann auf Sie zukommen.
Inhaltlich kann ich daher naturgemäß noch nichts sagen. Inhaltliche Informationen zum Verfahren dürften wir Ihnen ohnehin nur nach Vorlage einer entsprechenden Vollmacht erteilen.
Wir melden uns unaufgefordert bei Ihrer Frau, wenn wir weitere Informationen oder Unterlagen benötigen. Sie helfen uns, wenn Sie von Sachstandsanfragen im Verfahren möglichst absehen könnten, und wir auch nur einen Kommunikationskanal mit Ihrer Frau führen.

Mit freundlichen Grüßen"


Das klang zwar grundsätzlich nicht schlecht, allerdings hat sie mir damit quasi einen "Maulkorb" verpasst!

Soll die Beantwortung der Email von meiner Frau gesendet werden oder von mir? (Ich kann mir ja eine Vollmacht geben lassen).
Und an wen soll sie gerichtet werden? Als Antwort an die Botschaft? Dann kommt sie wohl bei der selben Sachbearbeiterin an, die sie ins Ausland schicken will.
Oder besser direkt an den Botschafter selbst? Oder das Auswärtige Amt, das Außenministerium oder Frau Bärbock persönlich?

Ich weiß, das sind sehr viele Fragen, aber ich möchte mich gerne auf Eure Expertise verlassen, als noch mehr Zeit zu verlieren.

Ganz liebe Grüße an Euch

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Antwort #43 - 14.07.2024 um 20:50:01
 
Ich verwende meist diese Generalvollmacht als Vorlage:

Zitat:
Vollmacht


Hiermit bevollmächtige ich,

Herr X Y,
geboren am 01.01.1950,
und wohnhaft in der Musterstraße 1
in der Musterstadt/Musterland,

mit Wirkung ab dem 01.01.2024

Herrn U V,
geboren am 01.01.1980 in Musterstadt,
und wohnhaft in der Musterstraße 2
in 12345 Musterstadt/Musterland,

mich bei

• allen deutschen Behörden und öffentlichen Stellen

• Unternehmen und Organisationen, unabhängig von deren Tätigkeits- und Eigentumsform, und

• Privatpersonen

zu vertreten,

zur Regelung von Angelegenheiten aller Art.

Der Bevollmächtigte darf in meinem Namen sämtliche hierfür erforderlichen Angelegenheiten erledigen, insbesondere

• das Einholen von Auskünften zu Erfordernissen und dem Bearbeitungsstand,

• das Einreichen und Unterzeichnen von Erklärungen und Anträgen,

• das Entgegennehmen von Bescheiden und Benachrichtigungen,

• Gebühren einzahlen,

• Informationen von Privatpersonen erhalten.

Die Vollmacht gilt bis auf Widerruf. Sie ist jedoch höchstens bis zum 31.12.2025 gültig.



__________________________________

Ort/Datum/Unterschrift Vollmachtgeber


Entgegengenommen:



__________________________________

Ort/Datum/Unterschrift Bevollmächtigter


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Antwort #44 - 15.07.2024 um 19:07:13
 
Danke für die Vollmachtsvorlage, Aras.

Ich habe sie auf uns angepasst, zu meiner Frau nach Kampala gemailt und sie hat sie mir unterschrieben zurückgemailt.

Meinen Brief (mit beigefügter Vollmacht) habe ich noch nicht geschrieben. Soll ich den an den Botschafter direkt als Amtsleitung schicken oder was würdet Ihr mir empfehlen?
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Antwort #45 - 15.07.2024 um 20:55:36
 
Der Botschafter ist der politische Vertreter Deutschlands. Es wäre unpassend ihn anzuschreiben. Wenn man ihn anschreibt, würde er es an die Rechts- und Konsularabteilung weiterschicken.

Geh erstmal davon aus dass die Vollmacht ausreichen sollte. Schreib dir normal an.
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Antwort #46 - 28.07.2024 um 12:16:00
 
Ich habe den Brief mit der Vollmacht meiner Frau letzte Woche per Mail an die Botschaft geschickt.
Allerdings habe ich keine Antwort erhalten, dass die Mail angekommen ist, sie die Vollmacht anerkennen etc.

Wie lange sollte ich auf eine Reaktion warten? Ich will denen ja auch nicht "auf den Geist gehen". Allerdings will ich nach 3 Monaten oder so nicht die Antwort erhalten, "Ihre Email haben wir nie erhalten" oder "ist in SPAM gelandet".

Ich habe in einem anderen Thread "Bearbeitungsstand D-Visum" einen Link gefunden, mit dem man auf die Seite des BVA Visaangelegenheiten kommt.
Weiß jemand von Euch, ob eine solche Anfrage hilfreich ist?
Oder soll ich mich doch besser direkt an die Botschaft in Kampala/Uganda wenden?
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Antwort #47 - 29.07.2024 um 23:07:55
 
Du kannst hier eine Email mit der Vorgangsnummer schreiben am besten mit der Vollmacht

visa@bva.bund.de

Dann bekommst Antwort wo der Antrag gerade ist - also bei der ABh oder bei der Botschaft.
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Antwort #48 - 06.08.2024 um 19:19:08
 
Ich habe die Anfrage an visa@bva.bund.de am 30.07.24 gestellt, aber noch keine Antwort erhalten.

Wie lange dauert so eine Antwort erfahrungsgemäß?
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Antwort #49 - 21.08.2024 um 19:35:24
 
Hallo und guten Abend,
nachdem ich auf meine Anfrage beim BVA seit dem 30.07 nichts gehört habe, habe ich heute dort angerufen.
Eine freundliche Dame hat mir sogar eine Antwort gegeben: die Unterlagen sind seit dem 25.06. bei meinem Ausländeramt!

Verstehe ich das dann richtig, dass die Botschaft in Kampala den Visum-Antrag quasi durchgewunken hat und nur noch auf das okay vom Ausländeramt wartet? Und wie ist dann das weitere Prozedere?


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Antwort #50 - 21.08.2024 um 19:45:10
 
Die Botschaft muss das Votum der Ausländerbehörde einholen. Ohne die Zustimmung darf das Visum nicht gegeben werden.

Die Ausländerbehörde hätte theoretisch am 26. Juni zustimmen können, das passiert per Mail, kann also ganz schnell gehen. Hast Du Deiner Ausländerbehörde das vorgeschlagen? Oder gibt es beim Posteingang einen Warteschlange? (Haben einige Ausländerbehörden)

Das Prozedere ist: Die ABH schickt die Zustimmung ab, die Botschaft benachrichtigt Deine Frau, die kommt zur Abholung vorbei und sagt eventuell, ab wann das Visum gelten soll.
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Antwort #51 - 21.08.2024 um 20:37:07
 
Das klingt ja richtig gut!

Ich werde in der ABH morgen anrufen und fragen, woran es noch hängt. Vielleicht geben die es ja gleich frei.

Danke Reinhard
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reinhard
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Antwort #52 - 21.08.2024 um 22:11:17
 
Ich kenne es so, dass sie die Post aufmachen und gucken, ob was fehlt (z.B. Einverständnis des Ehemannes zum Zuzug).

Dann schreiben sie den hier lebenden Partner an.

Wenn nichts fehlt, können sie zustimmen.

Dass Ende Juni bis Ende August nichts passiert, hat vermutlich was mit Überlastung zu tun. Aber frag, vielleicht finden sie die Post ja. Sonst per Mail, dann können sie antworten, wenn sie es gefunden haben.
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Antwort #53 - 27.08.2024 um 23:12:35
 
Ich hatte schon gehofft, das eine Frau in den nächsten 1-2 Wochen endlich zu mir kommen kann.

Aber da wird leider nichts draus. Auf meine Email-Anfrage habe ich die Antwort bekommen, dass die Urkunden-Überprüfung noch gemacht werden muss!!!

Also ab jetzt nochmal 3 bis 6 Monate warten....

Offenbar hatten wir die Botschaft in Kampala überzeugt, aber die Ausländerbehörde hier schieß quer.
Ich verstehe das Ganze hier nicht mehr!
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Antwort #54 - 28.08.2024 um 17:56:57
 
Geronimo39 schrieb am 27.08.2024 um 23:12:35:
Ich verstehe das Ganze hier nicht mehr!

du hast wohl folgendes überlesen, vor allem das fett markierte:

Hier steht doch deutlich:

Petersburger schrieb am 05.01.2024 um 09:52:05:
Sind die in einem bestimmten Herkunftsland Urkunden "chronisch unzuverlässig", sind sie eben nicht zweifelfrei und werden vorgelegte Urkunden standardmäßig überprüft. 


Petersburger schrieb am 14.01.2024 um 16:02:33:
Jede ausländische Urkunde wird durch jede Stelle, wo sie man sie vorlegt, überprüft.


Wenn eine Stelle (hier die AV) die Überprüfung nicht für nötig gehalten hat, kann trotzdem jede andere Stelle (ABH, Standesamt,...) die Überprüfung fordern,
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Antwort #55 - 28.08.2024 um 21:12:38
 
Hallo erne, danke für die Hinweise.

Aber warum steht auf der offiziellen Website der Botschaft in Kampala, die Urkunden "können überprüft werden" (also wenn es Zweifel gibt) und nicht, dass eine Urkundenüberprüfung obligatorisch ist?

Ich persönlich empfand das Prozedere auf dem Standesamt in Kampala als eher streng. Ein anderes Paar wurde wieder weggeschickt, weil der deutsche Ehemann sein Scheidungsurteil nicht im Original, sondern nur als Kopie dabei hatte...
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Antwort #56 - 28.08.2024 um 22:14:03
 
Es wird aber halt darauf hinauslaufen, dass ihr die Urkunden überprüfen lassen müsst. Darum zeitnah mit der Botschaft in Kontakt treten und die Überprüfung anstoßen.
Nervig ist eher, dass ihr von vornherein hättet die Urkunden überprüfen lassen können, und wärt jetzt paar Wochen voraus...
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Antwort #57 - 28.08.2024 um 22:16:15
 
Weil die Urkunden überprüft werden können, aber nicht müssen.

In Euren Fall wollte die Botschaft sie wohl nicht überprüfen.

Aber jetzt hat die Ausländerbehörde gesagt, dass sie gerne eine Überprüfung möchte. Und das kann später jede andere Behörde auch verlangen.
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Antwort #58 - 03.09.2024 um 20:52:05
 
Meine Frau und ich sind jetzt seit fast sieben Monaten verheiratet und ich habe mir in dem ganzen Prozedere schon viele blutige Nasen geholt. Ich bin auch nicht mehr bereit, weitere 3 bis 6 Monate zu warten, bis die Urkundenüberprüfung erfolgt ist.

Kann mir jemand einen guten Fachanwalt empfehlen? Gerne per PN.

Danke und viele Grüße an Euch
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Antwort #59 - 03.09.2024 um 21:42:00
 
Hab dir ne Schnell PN geschickt
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Antwort #60 - 03.09.2024 um 22:41:09
 
Danke Aras, ich habe Dir gerade geantwortet
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Antwort #61 - 10.09.2024 um 19:12:45
 
Danke für Deine Antwort, @Geronimo39

seit dem 26.08.2024 hat die Deutsche Botschaft in Kampala eine Terminwarteliste, so dass die monatelange gerüchteweise Terminklickerei immerhin ein Ende hat.

Mich würde nun interessieren: Für welchen Zeitraum wird ein Langzeit-Visum von der Deutschen Botschaft in Kampala ausgestellt?

Ich frage, weil: In Deutschland angekommen wird meine Frau einen Aufenthaltstitel beantragen müssen um längerfristig in Deutschland bleiben zu dürfen. Voraussetzung für den Aufenthaltstitel ist der Nachweis des B1-Sprachniveaus. Sollte das Langzeit-Visum nur für 90 Tage erteilt werden scheint mir das relativ knapp, um nicht zusagen wieder mal unfair. Also weiß jemand die Gültigkeitsdauer des Langzeit-Visums? (Bitte keine Vermutungen, die helfen keinem.)

Zum A1-Kurs in Uganda: Goethe Kampala war ne Weile dicht gemacht, es gab Gerüchte um Betrug/ Korruption. Meine Frau reiste aufwändig (Bus) nach Nairobi (die Prüfung wurde wegen der blutigen Aufstände dort sogar verschoben) und hat dann trotz dieser Umstände in Nairobi bestanden. (Gelbfieber Impfzertifikat für Wiedereinreise nach Uganda!!)
Inzwischen hat Goethe Kampala auch wieder auf.
Ruanda/ Goethe Kigali wäre auch ne Option gewesen, meine Frau fühlte sich aber in Kenia wohler.

Man braucht schon sehr gute Nerven und einen langen Atem. Und ne gute Beziehung, die das aushält.

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Antwort #62 - 10.09.2024 um 19:18:51
 
Um was für ein Visum geht es denn ?
FzF Visum werden in der Regel für 3 Monate ausgestellt. Allerdings muss bis dahin doch kein b1 Niveau erreicht sein oder wo her hast du diese Info ?
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Antwort #63 - 10.09.2024 um 20:37:08
 
Mannheimer schrieb am 10.09.2024 um 19:12:45:
In Deutschland angekommen wird meine Frau einen Aufenthaltstitel beantragen müssen um längerfristig in Deutschland bleiben zu dürfen. Voraussetzung für den Aufenthaltstitel ist der Nachweis des B1-Sprachniveaus.

Voraussetzung ist A1. Und das hat sie bereits bei Einreise. Sie muss in den 3 Monaten, wo normal das Visum zur FZF gültig ist, lediglich ihren Wohnsitz in D anmelden, sich bei der KV anmelden und die AE als Deine Ehefrau beantragen. Das hat bisher jeder hinbekommen, der wollte.
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Antwort #64 - 10.09.2024 um 20:45:52
 
Ja, es geht um Familienzusammenführung, Nachzug meiner Frau.
Ich bin mir mit dem B1-Niveau auch nicht mehr sicher.
Ich hab es hier gelesen:

https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrath...

Kann auch sein, dass das in anderen Fällen gilt.
Das ist echt immer sehr schwer herauszufinden.

Für die Erteilung des Langzeit Visums reicht A1, das weiß ich.

Ich dachte halt für die Aufenthaltserlaubnis müsste man dann auch noch B1 erreichen?

ganz schön kompliziert  Traurig
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Antwort #65 - 10.09.2024 um 20:57:22
 
Ja für den unbefristeten Aufenthaltstitel oder Einbürgerung benötigt sie dann unter anderem b1. Aber das ist frühestens in 3 Jahren dann der Fall dass sie dies überhaupt beantragen kann.

Wie geschrieben wurde nach Einreise Wohnsitzanmeldung und ganz wichtig vor Ablauf des Visums einen AT bei der ABH beantragen. Normalerweise bekommt sie dann einen AT für 3 Jahre und eine Verpflichtung zum Integratiosnkurs welcher sowieso b1 zum Ziel hat.

Selbst wenn sie nach den 3 Jahren noch kein b1 hat wird der dann normalerweise trotzdem verlängert wenn die Ehe noch besteht.
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Antwort #66 - 10.09.2024 um 20:59:24
 
Für die Augenthaltserlaubnis braucht sie kein B1, sondern nur A1. Die ABH wird sie zu einem Integrationskurs verpflichten. In dem Kurs lernt sie dann bis B1.
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Antwort #67 - 11.09.2024 um 10:55:18
 
Mannheimer schrieb am 10.09.2024 um 20:45:52:
Für die Erteilung des Langzeit Visums reicht A1, das weiß ich.


Nein, ein Langzeitvisum wird nicht erteilt. Erteilt wird ein Einreisevisum für 90 Tage. Danach beantragt sie die Aufenthaltserlaubnis, für die ebenfalls ein A1-Zertifikat reicht.

Zitat:
Ich dachte halt für die Aufenthaltserlaubnis müsste man dann auch noch B1 erreichen?


Das gilt für die Verlängerung um mehr als ein Jahr. Wenn sie die Aufenthaltserlaubnis erstmals erhalten hat, geht sie im Integrationskurs und besteht am Ende am besten die B1-Prüfung.

Sonst: Auch nicht schlimm, aber die Aufenthaltserlaubnis wird dann nur für ein Jahr verlängert.
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Antwort #68 - 23.09.2024 um 22:15:55
 
Das freut mich für Euch, Mannheimer, dass es endlich mit dem Termin geklappt hat.

Ich bin leider immer noch nicht viel weiter... Obwohl die Botschaft in Kampala auf die Urkundenprüfung verzichtet hat, hat die hiesige Ausländerbehörde auf die Urkundenüberprüfung bestanden. Da es dann wohl doch noch länger dauert, fliege ich diesen Donnerstag wieder runter.
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