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Heiraten in Uganda (Gelesen: 9.196 mal)
erne
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Antwort #15 - 11.03.2024 um 10:21:17
 
ich würde mich jetzt schon um einen Termin kümmern, für einen Zeitpunkt nach Bestehen von A1
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
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Geronimo39
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Antwort #16 - 14.03.2024 um 20:14:37
 
Danke für den Hinweis, erne.
Also den Termin erst dann wahrnehmen, wenn A1 absolviert ist?
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blubb


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Antwort #17 - 17.03.2024 um 23:37:31
 
Geronimo39 schrieb am 14.03.2024 um 20:14:37:
...
Also den Termin erst dann wahrnehmen, wenn A1 absolviert ist?


Hallo,

ja, erst dann den Termin wahrnehmen, da A1 Voraussetzung für die Erteilung des Visums ist.
Aber buchen kann man ja schon vorher.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Geronimo39
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Antwort #18 - 18.03.2024 um 21:42:56
 
Danke für die Hinweise.

Mir ist noch ein anderer Gedanke gekommen. Würde es Sinn machen, wenn ich jetzt die Nachbeurkundung der Ehe auf meinem Standesamt beantrage? Dann würde doch auch eine Urkundenprüfung in Gang gesetzt werden.
Und wenn meine Frau A1 fertig hat und das Visum beantragt, wäre ein Teil der Urkundenprüfung vielleicht schon erledigt und es würde schneller gehen, bis sie ihr Visum bekommt?

Oder habe ich einen gedanklichen Fehler?
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Aras
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Antwort #19 - 18.03.2024 um 21:53:11
 
Nein, das ist ein guter Punkt und ermöglicht eine Parallelisierung. Aber natürlich auch so machen, dass die Geburtsurkunde deiner Frau und die Heiratsurkunde überprüft wird. Aber das wird der Standesbeamte sicherlich auch fordern. Aber ich sags nur, bevor man nur die Eheurkunde checkt weil das Standesamt das nicht als notwendig erachtet.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #20 - 18.03.2024 um 22:05:46
 
Danke Aras.
Die Geburtsurkunde (lange Version) von ihr ist schon angefordert.
Sobald die da ist, werde ich die Urkundenprüfung schon in Gang setzen.
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Geronimo39
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Antwort #21 - 14.04.2024 um 14:57:10
 
Liebe Community,

ich brauche nochmal Eure Hilfe bzw. Euren Rat, da ich nicht weiterkomme.

ich bin jetzt seit über 2 Monaten mit meiner ugandischen Frau verheiratet. Sie beendet am 20.05. ihren A1-Kurs am Goethe-Institut in Kampala.

Bis jetzt ist es uns noch nicht gelungen, überhaupt einen Termin bei der Botschaft in Kampala für ein FZF-Visum zu bekommen Die Termine werden nur online vergeben und sind allesamt bis einschließlich Juni ausgebucht!
Ich hatte schon die Botschaft direkt angemailt und eine freundliche Mitarbeiterin erklärte mir, dass es leider keinen anderen Weg gäbe. Wir sollten aber am besten täglich mehrfach in das Vergabesystem reinschauen, weil manchmal ein Termin abgesagt wird und der dann im System freigeschaltet wird. Wir probieren dies beide seit 3 Wochen zu unterschiedlichen Zeiten, aber ohne Erfolg.

Auch die Alternative, den Urkunden-Prüfungsprozess schon in Gang zu setzen, durch den Antrag auf Nachtragung unserer Ehe beim hiesigen Standesamt scheitert noch daran, dass sie noch immer nicht ihre Geburtsurkunde bekommen hat, obwohl die schon vor einigen Wochen beantragt wurde. Ohne die Geburtsurkunde von ihr nimmt das Standesamt den Antrag nicht an.

Wir sind also noch keinen Zentimeter weitergekommen.

Hat jemand von Euch einen Rat oder einen Tipp für uns, was wir machen können?
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Aras
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Antwort #22 - 14.04.2024 um 15:18:14
 
Für den Termin eine Petition an den Bundestag einreichen.
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Antwort #23 - 15.04.2024 um 19:53:34
 
Echt?
Ich habe noch nie eine Petition beim Bundestag eingereicht (auf den Gedanken wäre ich auch gar nicht gekommen).

Kann das wirklich Aussicht auf Erfolg haben bzw. wie lange dauert das, bis da eine Reaktion kommt?
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Aras
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Antwort #24 - 15.04.2024 um 20:17:24
 
Ich rechne mit 2-4 Wochen bis zur Reaktion vom Petitionsausschuss. Genauso gut kannst du in das Büro von dem Bundestagsabgeordneten deines Wahlkreises gehen und versuchen mit diesem zu sprechen, falls das niederschwelliger für dich ist. Im Zweifel nimmt der Abgeordnete deine Bitte und reicht diese seinem Parteikollegen im Petitionsausschuss weiter.

Jedenfalls sind die Abgeordneten normalerweise bemüht, dass die Bürger die parlamentarische Arbeit wertschätzen. Ist ja egal ob du den gewählt hast oder nicht. Zumal die auch für die Sorgen der Bürger eigentlich auch ihre Büros im Wahlkreis und in Berlin haben.

Und dann geht deine Anfrage über den Petitionsausschuss an das Auswärtige Amt mit der Frage "Kann man dem helfen?" und es kann gut sein, dass dann ein Termin "gefunden" wird.

Aber mehr als "Nein und versuch es weiter über das Terminvergabesystem" können die ja im schlimmsten Fall ja nicht sagen.
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Antwort #25 - 18.04.2024 um 21:33:59
 
Ich habe die "unterschwellige Variante" gewählt und gestern mit meinem Wahlkreis-MdB gesprochen. Der ist schon seit einer "Ewigkeit" im Bundestag und hat mir zugesagt, mein Anliegen direkt an das Außenministerium anzutragen.

Jetzt bin ich echt mal gespannt!
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Antwort #26 - 26.04.2024 um 17:43:59
 
Wir haben heute endlich den langersehnten Termin für die Beantragung des Visums bekommen. Allerdings ist der erst am 19.06. Aber immer noch besser als keinen Termin zu haben...

Ich habe ebenfalls heute die Antwort vom Auswärtigen Amt über meinen Bundestagsabgeordneten erhalten. Da ich nicht weiß, ob ich die Antwort hier einstellen kann, lasse ich es lieber sein...

Sinngemäß steht da drin, dass es keine andere Möglichkeit gibt, als das Online Buchungssystem, ich also keine Bevorzugung erhalten werde.

Aber das hat sich jetzt ohnehin erledigt.

Ich bin jetzt am überlegen, ob ich doch bereits jetzt die Nachbeurkundung der Ehe auf dem hiesigen Standesamt beantragen soll, damit das Urkunden-Prüfungsverfahren wenigstens schon in Gang gesetzt wird.

Wie ist Eure Meinung?

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Antwort #27 - 26.04.2024 um 18:23:12
 
Vielleicht wurde ja doch was gedrechselt und du kriegst nur die Antwort damit keine weiteren Leute animiert werden das über den Weg zu gehen.

Ich schaue mir gerade die Seite bezüglich der Urkundenüberprüfung an.

https://kampala.diplo.de/ug-de/service/-/2635472?openAccordionId=item-2651370-4-...

Vergleicht man die einzureichenden Unterlagen zwischen Familienzusammenführung und Nachbeurkundung der Eheschließung, so glaube ich, dass es besser wäre die 2 Monate für die Zusammenstellung der Urkunden zu verwenden und ich würde wahrscheinlich keine Nachbeurkundung der Eheschließung anzustoßen.

Denn schau mal: Bei der Nachbeurkundung werden keine Schulzeugnisse abgefragt obwohl bei der Familienzusammenführung diese gefordert werden. Auch keine Hochzeitsfotos.

Ich würde also nur Nachbeurkundung anstoßen, wenn ich in Ansprache mit dem Standesamt und ggf. Auswärtiges Amt/Botschaft  die Schulzeugnisse und Hochzeitsfotos auch mit einreichen könnte, damit dann die Botschaft mir dann nicht aufs Dach steigt und mir sagt, dass die Urkundenüberprüfung unvollständig sei, weil die bspw. auf die Schulzeugnisse für die Identitätsfeststellung unbedingt bestehen.

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Antwort #28 - 22.06.2024 um 13:18:53
 
UPDATE!
Wir haben uns nun doch entschieden, den "normalen" Weg zu gehen und meine Frau hatte diese Woche am 19.06. den Termin in der deutschen Botschaft in Kampala.
Ich war Mitte Mai nochmal hinuntergeflogen und habe u.a. meinen  Geburtstag mit meiner ugandischen Familie und Freunden gefeiert.

Natürlich haben wir auch alle Unterlagen für den Termin in der deutschen Botschaft gewissenhaft vorbereitet, damit dann nichts fehlt. Ich habe sogar ein Cewe Fotobuch mit jeder Menge Bildern unserer Hochzeit mitgenommen, welches hier in D angefertigt wurde, um unsere Eheschließung glaubhaft zu machen.

Der Termin in der Botschaft war lt. meiner Frau sehr angenehm und sie hat vorerst nur die Gebühr für das Visum bezahlt (und noch nicht für die hohe Gebühr für die Urkundenüberprüfung).
Allerdings hat die Botschaftsmitarbeiterin das A1-Zertifikat reklamiert. Ich habe jedoch nicht verstanden, was das Problem ist.
Kann mir jemand von Euch sagen, was das Problem mEdit dem Zertifikat ist? Ich füge es als Anlage bei.


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« Zuletzt geändert: 23.06.2024 um 12:48:34 von Mick » 
Grund: Edit: Anhang gelöscht. Ggf. anonymisiert erneut... 
 
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Antwort #29 - 22.06.2024 um 14:22:10
 
Geronimo39 schrieb am 22.06.2024 um 13:18:53:
Kann mir jemand von Euch sagen, was das Problem mit dem Zertifikat ist? Ich füge es als Anlage bei. 

Klar doch!

Es ist kein Zertifikat.

Mit der Bilder-Suche nach "goethe a1 zertifikat muster" findet man z.B. eine ganze Reihe Bilder von Goethe-Zertifikaten. Das angehängte z.B.

Was Du da hochgeladen hast (und wegen der enthaltenen Personendaten auch gleich wieder löschen solltest) ist nicht mehr und nicht weniger als eine Teilnahmebestätigung mit Angabe des Ergebnis des Abschluss-Tests.
Der ist aber keine Prüfung des Goethe-Instituts.

Wobei ich mal hoffen würde, dass ein 94%-Ergebnis beim Partner des GI dann auch zum Bestehen der Goethe-Zertifikatsprüfung führen dürfte ... also einfach machen!
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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