Um das Ganze mal etwas klarzustellen:
Ein reiner Visumantrag zum Ehegattennachzug zu Deutschen kann auch nach vier Wochen erledigt sein.
Bedingung dafür: Alle Unterlagen sind in Ordnung und zweifelsfrei, alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die beteiligte
ABH leidet nicht an chronischer Überlastung.
Bei Fall des Themas kommt ein Zeitfresser hinzu, der nicht eigentlich zum Visumprozess gehört, sondern zur Überprüfung der Unterlagen.
Sind die in einem bestimmten Herkunftsland Urkunden "chronisch unzuverlässig", sind sie eben nicht zweifelfrei und werden vorgelegte Urkunden standardmäßig überprüft.
Dieser Prozess dauert dann meist einige oder gar viele Monate.
Zur Verdeutlichung:
Lebt ein Deutscher mit seiner Frau in Uganda oder wird aus anderen Gründen nicht unmittelbar nach der Hochzeit ein Visum beantragt, dann kann der Deutsche bei seinem Standesamt eine sogenannte Nachbeurkundung der Eheschließung in Uganda beantragen. Die dauert dann ihre Zeit, am Ende liegt eine deutsche Heiratsurkunde vor.
Der spätere Visumantrag der Ehefrau verläuft dann ohne Urkundenprüfung, weil die deutsche Heiratsurkunde zweifelfrei ist.
Allerdings kann man eine Urkundenprüfung nicht einfach selbst initiieren.
Auch der zweite Zeitfresser, die chronische Überlastung der deutschen Inlandsbehörden (nicht nur der ABH!) gehört "nicht eigentlich" zum Visumprozess, sondern zu den beklagenswerten Umständen im Land, die man überall beobachten kann und vor ABHn nicht haltmacht.