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Heirat im Ausland oder besser Hochzeitsvisum für Deutschland? (Gelesen: 962 mal)
nubby975
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i4a rocks!


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Ddorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Ddorf
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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11.04.2024 um 09:03:00
 
Guten Morgen zusammen  Smiley

Im letzten Urlaub habe ich mich mit meinem Partner, der Nigerianer ist, verlobt. Wir kennen uns schon einige Jahre und wollen einfach keine Fernbeziehung über verschiedene Kontinente mehr führen.

Wir fragen uns nun, welcher der beiden Prozesse schneller vonstattengehen könnte.
Uns ist klar, dass beide Wege mit einer Menge Lauferei, Papierkram und Kosten verbunden sein werden.

Kann mir jemand sagen, welcher der beiden Wege erfolgsversprechender sein wird?
Soweit ich verstanden habe, muss ich für ein Hochzeitsvisum in Deutschland ein bestimmtes Einkommen nachweisen können, sollte meins zu niedrig sein, würde ja schon nur der Weg in Nigeria zu heiraten bleiben.

Wie sieht es mit der Verpflichtungserklärung aus, ist da auch nochmal ein Batzen Geld zu hinterlegen, wie es bei einem Touristenvisum der Fall wäre?

Prinzipiell würde ich schon vorziehen in Deutschland zu heiraten, da wir dann auch direkt den Aufenthaltstitel beantragen können, wenn ich alles Gelesene bisher richtig verstanden habe.

Viele Grüße

nubby
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Petersburger
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Beiträge: 6.497

RUS, Russia
RUS
Russia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.04.2024 um 10:54:00
 
Im konkreten Fall Nigeria ist es bis auf eine einzige Frage unerheblich, wo ihr heiratet.

Der Unterschied ist tatsächlich nur die als Voraussetzung für die Visumerteilung geforderte VE.

Für ein nationales Visum zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet ist vor oder nach der Eheschließung eine Überprüfung aller relevanten Urkunden des nigerianischen Ehepartners Voraussetzung. Diese Überprüfung ist der wesentliche Teil der Verfahrensdauer.

Sind diese Dokumente in Ordnung, ist keiner der beiden von Dir genannten Wege mehr oder weniger erfolgversprechend.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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nubby975
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i4a rocks!


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Ddorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Nordrhein-Westfalen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 11.04.2024 um 11:09:23
 
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort  Smiley

Google spuckt mir nun aus, dass das Einkommen für die Verpflichtungserklärung den Nettobetrag von 1470 Euro übersteigen muss.
Haut das grob hin? Das würde für mich passen  Smiley

Ich habe eben bereits mit der Ausländerbehörde in meiner Stadt telefoniert. Die Dame meinte, egal welchen Weg wir einschlagen wollen, unser erster Ansprechpartner wäre die Deutsche Botschaft in Nigeria. Dort würden wir erfahren, welche Dokumente genau benötigt werden.

Während meiner Google Recherchen habe ich es allerdings so verstanden, dass ich zuerst das Standesamt in meiner Stadt aufsuchen müsste.
Naja, es kann nicht schaden, beide zu kontaktieren. Ich hoffe, uns werden nicht zu viele Steine in den Weg gelegt
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Aras
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Beiträge: 4.255

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Arnhem
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 11.04.2024 um 12:12:11
 
Es kommt auch auf die Lebenshaltungskosten der Gemeinde wo du wohnst. In Zwickau kriegst du ne Wohnung für 300 € p.M. in Hamburg für 1000 € p.M. Darum hat jede Gemeinde ihre eigenen Richtlinien.

Dein erster Ansprechpartner ist das Standesamt und deine erste Aufgabe die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis für deine Verlobte. Dir wird das Standesamt sagen, welche Unterlagen du beschaffen musst. Dabei wird es auch um die Urkundenüberprüfung gehen.

https://nigeria.diplo.de/ng-de/service/-/2634214

Also ab zum Standesamt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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nubby975
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i4a rocks!


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Ddorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #4 - 11.04.2024 um 12:54:42
 
Ich danke Dir  Smiley
Dann war mein erster Instinkt doch richtig  Zwinkernd
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Marie23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 15.04.2024 um 13:16:51
 
Hallo nubby, ich habe selber in Nigeria geheiratet. Das Problem in Nigeria sind einerseits die Wartezeiten auf einen visumtermin bei der Botschaft, andererseits die Dokumentenüberprüfung, die in unserem Fall 10 Monate gedauert hat. Ich kann dir empfehlen, um die Wartezeit irgendwie erträglich zu machen, in Nigeria zu heiraten und danach beim Standesamt die Nachbeurkundung aka Dokumentenüberprüfung anzustoßen. Dann kommt es drauf an wo er gemeldet ist. Wenn in Lagos und Umgebung, so schnell wie möglich den Termin beantragen. Wenn Abuja und Umgebung (musste mal auf der Website schauen) kriegt ihr sofort nen Termin, sobald die Überprüfung rum ist. Mein Mann und ich sind fast am Ende des Prozesses und es sind bereits eineinhalb Jahre vergangen. Meld dich gerne per DM wenn du noch Fragen hast…vg Elena
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nubby975
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Ddorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #6 - 26.04.2024 um 19:47:40
 
Marie23 schrieb am 15.04.2024 um 13:16:51:
Hallo nubby, ich habe selber in Nigeria geheiratet. Das Problem in Nigeria sind einerseits die Wartezeiten auf einen visumtermin bei der Botschaft, andererseits die Dokumentenüberprüfung, die in unserem Fall 10 Monate gedauert hat. Ich kann dir empfehlen, um die Wartezeit irgendwie erträglich zu machen, in Nigeria zu heiraten und danach beim Standesamt die Nachbeurkundung aka Dokumentenüberprüfung anzustoßen. Dann kommt es drauf an wo er gemeldet ist. Wenn in Lagos und Umgebung, so schnell wie möglich den Termin beantragen. Wenn Abuja und Umgebung (musste mal auf der Website schauen) kriegt ihr sofort nen Termin, sobald die Überprüfung rum ist. Mein Mann und ich sind fast am Ende des Prozesses und es sind bereits eineinhalb Jahre vergangen. Meld dich gerne per DM wenn du noch Fragen hast…vg Elena


Hallo Elena,

leider kann ich noch keine Privatnachrichten versenden, mir fehlen noch zwei Beiträge dafür  Laut lachend
Vielleicht kann ich aber auf welche antworten, schreib mich gerne mal an.
Die ein oder andere Frage hätte ich da schon  Smiley
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