Fred Dust schrieb am 02.12.2023 um 16:10:58:@All, warum übersehen Sie die Möglichkeit der Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz "aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland" ?
Dazu muss man wissen, dass die Aufnahmeanordnung in Berlin nicht veröffentlicht ist. Es werden Afghaninnen und Afghanen in Berlin aufgenommen, wenn dort ein Verwandter lebt und jemand (er selbst oder jemand anderes) eine Verpflichtungserklärung unterschreibt.
Es muss aber humanitäre Gründe dafür geben, der Themenstarter hatte aber nur eine erfundene Geschichte gepostet. Darauf hat Petersburger ja richtig hingewiesen.
Aber vielleicht gibt es ja eine echte Geschichte, die für die Aufnahme reicht.
Wer an der Aufnahme von Verwandten interessiert ist, kann sich an die Rechtsberatung wenden:
https://awo-mitte.de/rechtsberatung-afghanistan/Die Bedigungen in Berlin:
Zitat:Referenzperson in Deutschland:
* Im Besitz der Aufenthaltserlaubnis, der Niederlassungserlaubnis oder der deutschen Staatsbürgerschaft
* seit mindestens 6 Monate in Berlin oder in Brandenburg wohnen und derzeit in Berlin mit Hauptwohnsitz gemeldet
Nachziehende Person:
* Verwandte 1. und 2. Grades sowie deren Ehegatt*innen und minderjährige Kinder
* Personen, die sich in Afghanistan, Pakistan, Iran, Turkmenistan, Tadschikistan, Usbekistan oder China aufhalten
Verpflichtungserklärung:
* Voraussetzung ist, dass für 5 Jahre eine Verpflichtungserklärung durch die Verwandten in Berlin oder Dritte abgegeben wird, die die Lebenshaltungskosten mit Ausnahme der Leistungen bei Krankheit sichern
* im Ausnahmefall ist zur Vermeidung einer besonderen Härte möglich, dass bis zu 5 Verpflichtungserklärende eine Verpflichtungserklärung abgeben
Antragstellung: Visumanträge müssen bis 31. Dezember 2024 einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorliegen, die Interessensbekundung kann dem Landesamt für Einwanderung per E‑Mail geschickt werden.
Die Aufnahmeanordnung ist nicht öffentlich, Informationen stehen auf der Homepage des Landesamtes für Einwanderung.
Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an die Berliner Rechtsberatungsstelle für afghanische Schutzsuchende.
(siehe Internet-Seite vom pro asyl)