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Familiennachzug von erwachsene zu erwachsene mit oder ohne Anwalt (Gelesen: 4.216 mal)
Michael1918
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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30.11.2023 um 20:44:20
 
Hallo: grüße ale
Ich lebe in deutschland seit vielen jahren, seit 2001.
Ich muss wegen gesundheit sozialleistungen beziehen und habe eine unbefristeten Aufenthalt.
Ich kann aus gesundheitlichen gründ keine Familie haben habe keine familie gebildet.
Hier waren gerücht über mich, dass ich homosexuel bin und diese gerücht ist nach afghanistan von den leuten von wo ich mit ihnen in Schule war nach afghanistan getragen.
Die Taliban waren mehrmals bei meinen geschwistern, sagen (ihr sohn ist schwul, wo ist er?) Mehre mal haben sie meine familie bedroht.
Ich wollte hier rat fragen, wie macht man das? Mit Anwalt familie oder ohne anwalt direkt ausländerbehorde selber fragen und antrag stellen? Damit ich meine familie retten kann
Sie werden sie umbringen schläge für mein bruder gab es taliban haben ihn geschlagen.
Danke
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Michael1918
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 30.11.2023 um 21:18:45
 
Ich möchte sagen ich schäme sehr wenn ich sage afghanistan
Sehr viel Leute aus afghaganistan haben hier in deutschland verbrechen gemacht sie haben fragen getötet und vergewaltgt
Das ist kein afghane so was machen wir nicht ich schäme sehr uns ist viel schmerz gemacht und hier diese leute machen frauen tot und greifen sie an
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Michael1918
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Antwort #2 - 30.11.2023 um 21:43:16
 
habe vergessen das ist in berlin auslanderbehörde berlin
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Antwort #3 - 01.12.2023 um 00:39:13
 
Ich sehe hier keine Möglichkeit das per Visum zu erledigen. Zumal ich die Geschichte insgesamt nicht für glaubwürdig halte.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #4 - 01.12.2023 um 11:21:14
 
Famileinnachzug von Erwachsenen zu Erwachsenen gibt es nicht mit einer Ausnahme, die hier nicht greift.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
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Antwort #5 - 01.12.2023 um 19:45:16
 
erne schrieb am 01.12.2023 um 11:21:14:
Famileinnachzug von Erwachsenen zu Erwachsenen gibt es nicht mit einer Ausnahme, die hier nicht greift.

welche regel + gesetze für erwachsen? bitte?
ich kann andere sachen deitais nicht sagen das is vol mit leid und zu sehr peronlich
-------------------------------------------
Mr or MRS. ARAS: sie sind aus iran
tausend und vieleicht 100tausende leute aus iran sagen in deutschland sie sind afghane ich möchte in deutschland asyl
diese iraner betrügen afghanen mit jahrhundert krieg und schmerz
sie betrügen deutsche und deutschland
aber kein problem, ich bin ein lügner
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Michael1918
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Antwort #6 - 01.12.2023 um 19:46:54
 
die iraner sagen in deutschland sie sind afghane und taliban möchten sie töten gib mir sofort asyl deutschland
tausende tausende sind hier und kommen kommen ....
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Antwort #7 - 01.12.2023 um 19:52:35
 
ich bitte experten um hilfe, wie familienachzug erwachsen zu erwachsen möglich?
wir sind aus dorf, wo die taliban zuerst gekommen sind 1994
weil ich bin nach deutschland gekommen is meine familie deswegen überal bekant jetzt deswegen suchen taliban mich
für Paschtunen ist nicht möglich nach ausland nur pakistan gehen sie sie sind alle könen nicht schreiben und lesen
ich kann überlegen andere sachen erzählen geheim Sachen
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Antwort #8 - 01.12.2023 um 21:37:32
 
Michael1918 schrieb am 01.12.2023 um 19:46:54:
die iraner sagen in deutschland sie sind afghane und taliban möchten sie töten gib mir sofort asyl deutschland
tausende tausende sind hier und kommen kommen ....


Kannst Du bitte damit aufhören, andere zu beschimpfen?

Stelle Deine Fragen, aber bleibe bitte höflich.
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Antwort #9 - 01.12.2023 um 21:39:46
 
Michael1918 schrieb am 01.12.2023 um 19:52:35:
ich bitte experten um hilfe, wie familienachzug erwachsen zu erwachsen möglich?
wir sind aus dorf, wo die taliban zuerst gekommen sind 1994
weil ich bin nach deutschland gekommen is meine familie deswegen überal bekant jetzt deswegen suchen taliban mich
für Paschtunen ist nicht möglich nach ausland nur pakistan gehen sie sie sind alle könen nicht schreiben und lesen
ich kann überlegen andere sachen erzählen geheim Sachen


Einen Asylantrag stellen kann man nur, wenn man bereits in Deutschland ist.

Ein Visum kann man nur zu einem Zweck beantragen, der im Aufenthaltsgesetz steht, zum Beispiel:
• in Deutschland studieren
• in Deutschland einen Freiwilligendienst machen
• Eine Ausbildung oder Studium nachweisen und in Deutschland arbeiten
• Familienzusammenführung zum Ehemann oder Ehefrau in Deutschland.
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Antwort #10 - 01.12.2023 um 22:47:29
 
reinhard schrieb am 01.12.2023 um 21:39:46:
Einen Asylantrag stellen kann man nur, wenn man bereits in Deutschland ist.

Ein Visum kann man nur zu einem Zweck beantragen, der im Aufenthaltsgesetz steht, zum Beispiel:
• in Deutschland studieren
• in Deutschland einen Freiwilligendienst machen
• Eine Ausbildung oder Studium nachweisen und in Deutschland arbeiten
• Familienzusammenführung zum Ehemann oder Ehefrau in Deutschland.

danke zu antowrt
das is mein fall nicht

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Antwort #11 - 01.12.2023 um 22:48:16
 
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Antwort #12 - 02.12.2023 um 09:36:45
 
Und auf der Seite von Berlin steht geschrieben, dass du über ausreichendes Einkommen verfügen müsstest um eine Verpflichtungserklärung unterschreiben zu können. Du bist laut eigenen Aussagen Sozialleistungsepfänger.
Insofern sehe ich ein Problem darin, da du als Sozialleistungssempfänger über kein ausreichendes Einkommen verfügst und darum keine Verpflichtungserklärung für deine Verwandten geben kannst.

Ich habe eine Frage:

Du bist seit ca. 20 Jahren aus Afghanistan ausgewandert. Und jetzt gibt es das Gerücht in Afghanistan dass du Homosexuell seist und das sei der Grund dass die Taliban deine Geschwister bedrängen würde. Da drängt sich mir die Frage auf, warum die Taliban dann zulassen sollten, dass deine Geschwister ausreisen. Wäre es dann nicht viel logischer, dass die Taliban jedwede Ausreise verweigern würden, damit die sie weiter deine Geschwister wegen deiner vermeintlichen Homosexualität bedrängen können? Also selbst das deutsche Visum nichts bringen würde?



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Antwort #13 - 02.12.2023 um 14:37:54
 
reinhard schrieb am 01.12.2023 um 21:37:32:
Kannst Du bitte damit aufhören, andere zu beschimpfen?

Stelle Deine Fragen, aber bleibe bitte höflich.


Es ist in Ordnung, mal in 1000 Jahren eine Wahrheit auszusprechen.
Es ist in der Tat ein Problem, dass ich wohl die Forderungen des Ausländerrechts nicht erfülle, weil das Land Berlin meine Gesundheit und Ausbildung zerstört haben.
Eine andere Frage, die auch im ersten Beitrag geklungen ist:
Würde man den Versuch einer FZF doch außerhalb dieses Forums wagen zu prüfen und Anträge stellen zu wollen, wäre es mit oder ohne Anlwat richtg?
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Antwort #14 - 02.12.2023 um 14:39:32
 
Ich war dämlich und habe mir für den ersten Beitrag eine Geschichte "ausgedacht", trotz weiteren Details, die man hier nicht nennen kann, die für den Zweck nicht reicht.
Ich hätte eine Konstruktion hier vortragen müssen, die ausreicht.
Dumme Leute gibt es viele, eins davon hier <<<
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Antwort #15 - 02.12.2023 um 14:56:32
 
Ich würde dich nicht als dämlich bezeichnen. Es geht halt darum, dass die Geschichte unglaubwürdig war. Wir brauchen ja nicht mal eine Geschichte/konstruierte Lüge. Hättest sagen können, du bist Afghane und willst deine Geschwister hierher holen und was es für Möglichkeiten gäbe.

Ein Anwalt will ja auch bezahlt werden. Du kannst ja nen guten Anwalt für einen Beratungstermin konsultieren. Ich kann dir auch einen Anwalt mit Erfahrung in Visumrecht unverbindlich per PN empfehlen. Dann kanst du auf alle Einzelheiten eingehen, die wir nicht wissen sollen. und dann kriegst du deine Anwort vom kompetenten Anwalt.
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Antwort #16 - 02.12.2023 um 15:00:03
 
Michael1918 schrieb am 02.12.2023 um 14:37:54:
Es ist in der Tat ein Problem, dass ich wohl die Forderungen des Ausländerrechts nicht erfülle, weil das Land Berlin meine Gesundheit und Ausbildung zerstört haben.
Eine andere Frage, die auch im ersten Beitrag geklungen ist:
Würde man den Versuch einer FZF doch außerhalb dieses Forums wagen zu prüfen und Anträge stellen zu wollen, wäre es mit oder ohne Anlwat richtg?


Bei einer Familienzusammenführung musst Du immer prüfen:

Erfüllst Du die Voraussetzungen? Dazu solltest Du Deinen aktuellen Aufenthaltstitel nennen. Ist Deine Wohnung ausreichend groß? Reicht Dein Einkommen für die Familie?

Erfüllt Deine Frau die Voraussetzungen? Hat sie ein A-1-Zertifikat aus den letzten 12 Monaten? Hat sie einen Pass? Hat sie einen Termin bei einer deutschen Botschaft?


Wenn Deine Frage diesmal ernsthaft ist, kannst Du die Fragen auch vollständig beantworten.
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Antwort #17 - 02.12.2023 um 15:11:18
 
reinhard schrieb am 02.12.2023 um 15:00:03:
Bei einer Familienzusammenführung musst Du immer prüfen:

Erfüllst Du die Voraussetzungen? Dazu solltest Du Deinen aktuellen Aufenthaltstitel nennen. Ist Deine Wohnung ausreichend groß? Reicht Dein Einkommen für die Familie?

Erfüllt Deine Frau die Voraussetzungen? Hat sie ein A-1-Zertifikat aus den letzten 12 Monaten? Hat sie einen Pass? Hat sie einen Termin bei einer deutschen Botschaft?


Wenn Deine Frage diesmal ernsthaft ist, kannst Du die Fragen auch vollständig beantworten.

Ich habe aus gesundheitlichen Gründen weder Sexualität noch eine Familie, die ich habe, nämlich keine Frau oder sonstiges in dieser Richtung.
Aber die erste und letzte sexuelle Erfahrung ist Übergriffe hochrangiger Angestellter in Deutschland und die Folgen sind so wie sie sind. Ich mache dafür nicht die deutsche Gesellschaft verantwortlich.
Mein Aufenthalt ist Niederlassungserlaubnis.
Meine Wohnung ist rund 60 qm.
Einkommen beziehe ich derzeit Arbeitslosengeld 2 (Bürgergeld) und das wird wohl Richtung Sozialhilfe in den nächsten Monaten gehen (Grund, die Übergriffe).
Es gibt in Afghanistan keine Deutsche Botschaft.

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Antwort #18 - 02.12.2023 um 15:12:46
 
Die Frage war nach Geschwisterzuzug und nicht nach Ehefrau.
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Antwort #19 - 02.12.2023 um 15:25:44
 
Michael1918 schrieb am 02.12.2023 um 15:12:46:
Die Frage war nach Geschwisterzuzug

Da gilt aber das Gleiche.
Es ist nicht möglich.
Du erfüllst leider keine notwendige Voraussetzung für einen Nachzug irgendwelcher Verwandten.
Deine Geschwister würden kein Visum erhalten, um zu dir ziehen zu können.
Es geht doch nicht um deine persönlichen Erfahrungen oder das, was deine Geschwister in A betreffen könnte.
Es geht um deinen Bürgergeldbezug (SGB II) und demnächst evtl. um deine Grundsicherung nach SGB XII.

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Antwort #20 - 02.12.2023 um 16:06:56
 
Michael1918 schrieb am 02.12.2023 um 15:12:46:
Die Frage war nach Geschwisterzuzug und nicht nach Ehefrau.


Nein, Du fragtest nach einer Familienzusammenführung.

Nach dem Aufenthaltsgesetz besteht eine Familie aus dem Ehepaar und den
minderjährigen
Kindern. Vermutlich hast Du die Antworten oben nicht aufmerksam genug gelesen.

Geschwister sind nicht direkt miteinander verwandt, sie fallen nicht unter die Familie, die im Aufenthaltsgesetz definiert ist.

Aber unter den Antworten oben findest Du die Einwanderungsmöglichkeiten für Erwachsene, deren Ehepartner:in nicht in Deutschland lebt.
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Antwort #21 - 02.12.2023 um 16:10:58
 
@Aras, Sie schreiben "Und auf der Seite von Berlin steht geschrieben, dass du über ausreichendes Einkommen verfügen müsstest um eine Verpflichtungserklärung unterschreiben zu können. Du bist laut eigenen Aussagen Sozialleistungsepfänger.
Insofern sehe ich ein Problem darin, da du als Sozialleistungssempfänger über kein ausreichendes Einkommen verfügst und darum keine Verpflichtungserklärung für deine Verwandten geben kannst."

Auf der vom OP verlinkten Seite steht aber "Die Verpflichtungserklärung muss nicht zwingend durch Sie selbst, sondern kann auch von Dritten abgegeben werden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben."

@Michael1918, nach Lektüre Ihres Links denke ich, wenn Sie jemand für diese Verpflichtungserklärung finden und alle anderen Voraussetzungen erfüllen, dann würde ich den Antrag stellen. Ob er anerkannt wird? - Keine Ahnung. Movafagh Bashed!

@All, warum übersehen Sie die Möglichkeit der Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz "aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland" ?
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Antwort #22 - 02.12.2023 um 16:32:06
 
Fred Dust schrieb am 02.12.2023 um 16:10:58:
@All, warum übersehen Sie die Möglichkeit der Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz "aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland" ? 

Weil hier weit und breit keine völkerrechtlichen Gründe oder gar politische Interessen der der Bundesrepublik Deutschland erkennbar sind.

Der Begriff "humanitäre Gründe" ist zwar während der Pandemie inflationär genutzt worden, wurde selbst in Veröffentlichungen zu Visumfragen bzw. zu Einreisesperren bis hin zu "unverheirateten Partnern" verwendet, ist aber im Aufenthaltsgesetz ganz klar von familiären Beziehungen getrennt.
Rein (!) familiäre Gründe sind keinesfalls humanitäre.

Sobald dann Gründe aus dem "Katalog" tatsächlich humanitärer eine Rolle spielen, sagt einem bereits der Text des Gesetzes, dass eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Dort steht ganz bewusst nicht "Aufenthaltstitel".
AE werden aber nur im Inland erteilt.
Eine Möglichkeit zur Erteilung von Visa zur Einreise zur Schutzsuche kann aus diesem Text nicht abgeleitet werden.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #23 - 02.12.2023 um 16:34:25
 
Fred Dust schrieb am 02.12.2023 um 16:10:58:
@All, warum übersehen Sie die Möglichkeit der Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz "aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland" ?



Dazu muss man wissen, dass die Aufnahmeanordnung in Berlin nicht veröffentlicht ist. Es werden Afghaninnen und Afghanen in Berlin aufgenommen, wenn dort ein Verwandter lebt und jemand (er selbst oder jemand anderes) eine Verpflichtungserklärung unterschreibt.

Es muss aber humanitäre Gründe dafür geben, der Themenstarter hatte aber nur eine erfundene Geschichte gepostet. Darauf hat Petersburger ja richtig hingewiesen.

Aber vielleicht gibt es ja eine echte Geschichte, die für die Aufnahme reicht.


Wer an der Aufnahme von Verwandten interessiert ist, kann sich an die Rechtsberatung wenden:
https://awo-mitte.de/rechtsberatung-afghanistan/

Die Bedigungen in Berlin:
Zitat:
Referenzperson in Deutschland:

* Im Besitz der Aufenthaltserlaubnis, der Niederlassungserlaubnis oder der deutschen Staatsbürgerschaft
* seit mindestens 6 Monate in Berlin oder in Brandenburg wohnen und derzeit in Berlin mit Hauptwohnsitz gemeldet

Nachziehende Person:

* Verwandte 1. und 2. Grades sowie deren Ehegatt*innen und minderjährige Kinder
* Personen, die sich in Afghanistan, Pakistan, Iran, Turkmenistan, Tadschikistan, Usbekistan oder China aufhalten

Verpflichtungserklärung:

* Voraussetzung ist, dass für 5 Jahre eine Verpflichtungserklärung durch die Verwandten in Berlin oder Dritte abgegeben wird, die die Lebenshaltungskosten mit Ausnahme der Leistungen bei Krankheit sichern
* im Ausnahmefall ist zur Vermeidung einer besonderen Härte möglich, dass bis zu 5 Verpflichtungserklärende eine Verpflichtungserklärung abgeben

Antragstellung: Visumanträge müssen bis 31. Dezember 2024 einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorliegen, die Interessensbekundung kann dem Landesamt für Einwanderung per E‑Mail geschickt werden.
Die Aufnahmeanordnung ist nicht öffentlich, Informationen stehen auf der Homepage des Landesamtes für Einwanderung.
Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an die Berliner Rechtsberatungsstelle für afghanische Schutzsuchende.

(siehe Internet-Seite vom pro asyl)

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Antwort #24 - 02.12.2023 um 19:23:16
 
Ob die Aufnahmeanordnung öffentlich ist oder nicht, spielt keine Rolle, sie gilt, weil sie beschlossen ist.

eine erfundene Geschichte wäre glaubhafter, aber der Charakter einiger Leute im Forum neigt in eine andere Richtung. Mir sind die AFD Leute viel lieber, die rufen, Ausländer raus, das ist wenigstens ehrlich.
Die Geschichte ist nicht erfunden, sondern es fehlen Details.
Die Frage im ersten Beitrag war nach Familie, das sind für mich Geschwister. im ersten Beitrag steht im schlechten Deutsch, dass es um Geschwister geht, wie gesagt, es gibt hier im Forum Leute, die ihre Erziehung und Neigung und politische Richtung zeigen und ausleben.
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Antwort #25 - 02.12.2023 um 19:51:04
 
Pöbelst du rum, weil du mit der Antwort unzufrieden bist? Was willst du?

Bist du vielleicht selber nen AfD Mitglied, das hier nur schauen wollte ob wir für solche Fälle Tipps geben wie man doch irgendwie einwandern könnte?

Willst du einen Anwalt empfohlen bekommen, dem du alle Details deiner Geschichte vertrauensvoll erzählen kannst?

Vielleicht sagt der ja dann, dass deine gesundheitlichen Probleme mit deinen Sexualorganen und das Bedrängen deiner Geschwister durch die Taliban ein klarer humanitärer Fall ist.

Vielleicht findest du dann auch jemanden der die VE für deine Geschwister erteilt.

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Antwort #26 - 02.12.2023 um 19:57:28
 
Ich pöble nicht rum. Das ist falsch.
Was Sie betrifft, habe ich eine Tatsache angesprochen, die Sie nicht verantworten.
Der User Rinhard lese ich seit Jahren, seine Beiträge sind nie eine Hilfe gewesen, sondern Ausdruck einer Gesinnung.

Ein Anwalt könnte auch hier genannt werden im Forum.
Ansonsten per PN. Ich schreibe ungern PN.
Wieso kann das nicht hier genannt werden?
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Antwort #27 - 02.12.2023 um 20:04:46
 
Weil "gute" Anwälte Ansichtssache sind. Der eine findet den toll, der andere furchtbar schlecht. Also kann nur privat Person zu Person jemanden nennen. Und damit übernimmt man für seinen Tipp keine Verantwortung.

Michael1918 schrieb am 02.12.2023 um 19:57:28:
Der User Rinhard lese ich seit Jahren, seine Beiträge sind nie eine Hilfe gewesen, sondern Ausdruck einer Gesinnung.

Seine Beiträge sind so ziemlich immer eine Hilfe. Er kennt sich aus.
Du bist nicht verpflichtet, seine Hinweise anzunehmen. Das ist niemand.
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Antwort #28 - 02.12.2023 um 20:07:51
 
Du liest hier seit Jahren mit, hasst anscheinend jeden User hier und fragst trotzdem nach Hilfe.

Am Ende ist aber jede Antwort egal, da "Ob die Aufnahmeanordnung öffentlich ist oder nicht, spielt keine Rolle, sie gilt, weil sie beschlossen ist.". Also weißt du doch schon alles was du wissen möchtest. Wenn jemand was Gegenteiliges schreibt, hat er eine politische Gesinnung dahinter. Du willst gar nicht wirklich um Hilfe fragen.

Übrigens ironisch, sprichst davon dass Leute eine fremdenfeindliche Gesinnung haben, sobald du aber siehst dass hier jemand iranisch ist, musst du sofort einen Kommentar abgeben (der gar nichts zum Thema zu tun hat), um erstmal gegen Iraner im gesamten zu schießen. Merkste selber oder?
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Antwort #29 - 02.12.2023 um 20:17:02
 
Puncherfaust schrieb am 02.12.2023 um 20:07:51:
Du liest hier seit Jahren mit, hasst anscheinend jeden User hier und fragst trotzdem nach Hilfe.



Das ist sehr gut
Nein, ich habe seit einigen Jahren, 4 oder5 immer wieder gelesen und pro Jahr ungefähr ein mal etwas auch geschrieben.
Für mich sind die Gesetze und Behörden Grund für Erkrankungen, ich bin wegen Behörde und Gesetze angegriffen worden.
Ich musste die Behörden und Gesetze meiden, war mehr als ein Jahrzehnt komplett mittellos. wie das Leben und die Zeit, das geht hier zu weit.
wenn ich mit Behörden wie jetzt oder sonst zu tun habe oder etwas wissen will, dann schießen die Angriffe auf mich wie Kugeln von Gewähr. man kann da nichts verstehen oder schnell begreifen, denn das ist der Grund für Erkrankung.
Einer der Erkrankungen ist, NUR 1: Komplexe Posttraumatische Belastungsstörung (ICD 11: 6B41)
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Antwort #30 - 02.12.2023 um 20:22:07
 
Aras schrieb am 02.12.2023 um 19:51:04:
Willst du einen Anwalt empfohlen bekommen, dem du alle Details deiner Geschichte vertrauensvoll erzählen kannst?



Wenn Sie können, könnten Sie das mit dem Anwalt hier schreiben, ohne Verantwortung für Sie, wenn Sie dürfen, sonst bitte per PN.
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Antwort #31 - 02.12.2023 um 20:39:22
 
Puncherfaust schrieb am 02.12.2023 um 20:07:51:
Übrigens ironisch, sprichst davon dass Leute eine fremdenfeindliche Gesinnung haben, sobald du aber siehst dass hier jemand iranisch ist, musst du sofort einen Kommentar abgeben (der gar nichts zum Thema zu tun hat), um erstmal gegen Iraner im gesamten zu schießen. Merkste selber oder?

ironisch?
es ist eine Wahrheit, die niemand ausspricht.
Das ist nicht gegen Beteiligte oder Experten im Forum.
Es kommen und sind Tausende so nach Deutschland gekommen und es werden auch weiter kommen.
Die Politik der Bundesregierung gegenüber Iran und Aufnahme der Personen von dort ist anders, das ist das Problem, aber ein Iraner kann doch nicht das Leid anderer missbrauchen, das wird getan und das geht auch weiter so....
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Antwort #32 - 02.12.2023 um 20:59:51
 
Ich habe die Situation von deinem Land nicht missbraucht. Meine Großeltern sind 1944 aus dem Iran wegen der Arbeit für die Autonome Republik Aserbaidschan in den Aserbaidschanische SSR/UdSSR geflohen. Mein Vater ist per Delegation 1975 zum studieren in die DDR eingereist. Niemand musste sich als Afghane ausgeben.

Also nerv mich nicht mit deinem Afghanen-Vorwurf.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #33 - 02.12.2023 um 21:04:41
 
Ich werde dazu jetzt einen Kommentar schreiben und keinen mehr. aber gerade in einem Forum mit dem Themenbereich wie hier finde ich es wichtig, dass man Rassismus keinen Platz lässt und das dann auch so benennt. Leute sollen sich meiner Meinung nach wohl und sicher fühlen Fragen zu stellen und auch zu beantworten. Ansonsten macht das hier kein Sinn.

Der User schreibt, dass er deine Geschichte für nicht glaubwürdig hält (womit er am Ende ja anscheinend Recht gehabt hat).
Du schreibst darauf dass er Iraner ist. 1000-100.000 Iraner seien in Deutschland Betrüger. Und schließt den Beitrag dann mit "aber kein Problem, ich bin der Lügner" ab. Das ist rassistisch. Punkt. Das braucht man auch nicht diskutieren.


Zurück zum Thema: Du hast die Seite des Landes Berlin gefunden. Da ist sogar ein entsprechendes Formular verlinkt. Von uns brauchst du keine Hilfe mehr.
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Antwort #34 - 02.12.2023 um 21:06:16
 
Ja, eine Tatsache ansprechen, nervt.
Leute hier als Lügner bezeichnen, ist in Ordnung. aber eine Tatsache nervt.
Ich wollte niemals eine Grenzüberschreitung.
ich hätte eine andere Geschichte hier schreiben KÖNNEN, die zum Ziel führt.
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Antwort #35 - 02.12.2023 um 21:10:04
 
Puncherfaust schrieb am 02.12.2023 um 21:04:41:
Ich werde dazu jetzt einen Kommentar schreiben und keinen mehr. aber gerade in einem Forum mit dem Themenbereich wie hier finde ich es wichtig, dass man Rassismus keinen Platz lässt und das dann auch so benennt. Leute sollen sich meiner Meinung nach wohl und sicher fühlen Fragen zu stellen und auch zu beantworten. Ansonsten macht das hier kein Sinn.

Der User schreibt, dass er deine Geschichte für nicht glaubwürdig hält (womit er am Ende ja anscheinend Recht gehabt hat).
Du schreibst darauf dass er Iraner ist. 1000-100.000 Iraner seien in Deutschland Betrüger. Und schließt den Beitrag dann mit "aber kein Problem, ich bin der Lügner" ab. Das ist rassistisch. Punkt. Das braucht man auch nicht diskutieren.


Zurück zum Thema: Du hast die Seite des Landes Berlin gefunden. Da ist sogar ein entsprechendes Formular verlinkt. Von uns brauchst du keine Hilfe mehr.

Das ist unsinn mit Rasissmus! einfach Unsinn.
Das ist eine Schutzbehauptung für das Forum.
Das ist eine geheime nicht gute Wahrheit.
Genauso kommen auch Tadschiken oder Usbeken nach Deutschland und sagen, wir sind Afghane.
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Antwort #36 - 02.12.2023 um 21:25:25
 
Ich überlege diesen Rechtsanwalt:
Rechtsanwalt Dr .W.

Für weitere Vorschläge bitte hier schreiben, ohne Verantwortung für Autor.


Zitat:
Hier bitte keine Werbung (geändert).
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« Zuletzt geändert: 03.12.2023 um 11:51:25 von reinhard »  
 
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Antwort #37 - 02.12.2023 um 22:34:12
 
Warum möchtest du denn dass man die empfohlenen Anwälte hier unbedingt öffentlich schreibt ?

Man hat dir doch Hilfe per PN angeboten ... (Ich schreibe nicht "gern"?? Und warum ? ..

Zudem: du hast doch selbst gesagt dass deine Geschichte erfunden war , jetzt fehlen plötzlich nur noch "Details ". ..

Wenn man sich den Beitragszähler von puncherfaust ansieht
sollte man erkennen, er hat sicher keine Notwendigkeit das Forum zu "beschützen" 🤣
Zudem werden hier i.d.r  auch nie beiträge gelöscht werden sondern wenn dann in die "Resterampe" wandern.

Ich würde jedenfalls hier jetzt keinen Anwalt empfehlen für den TE..
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Antwort #38 - 02.12.2023 um 22:57:10
 
roseforest schrieb am 02.12.2023 um 22:34:12:
Warum möchtest du denn dass man die empfohlenen Anwälte hier unbedingt öffentlich schreibt ?

Man hat dir doch Hilfe per PN angeboten ... (Ich schreibe nicht "gern"?? Und warum ? ..

Zudem: du hast doch selbst gesagt dass deine Geschichte erfunden war , jetzt fehlen plötzlich nur noch "Details ". ..


Ich würde jedenfalls hier jetzt keinen Anwalt empfehlen für den TE..

DAs mit Erfunden wurde unterstellt, sonst gibt es keine Äußerungen von Themenstarter.
Man kann es auch per PN machen.
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Antwort #39 - 11.01.2024 um 11:28:12
 
Hallo:
eine kurze Frage oder Nachfrage: ist es besser für den Nachzug von Angehörigen, Bruder und Schwester, einen Anwalt zu haben oder selbst die Sache in die Hand nehmen? speziell für dieses Land Afghanistan.
Spielt der persönliche Hintergrund von jemandem, der in Deutschland lebt, auch bei der Sache eine Rolle?
Der Hintergrund würde eine Verantwortung einer Landesregierung in Deutschland bedeuten, eine schwerwiegende Verantwortung.
Ich habe darüber niemals gesprochen und sprechen können. Hier ganz allgemein gesagt.
Danke.
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Antwort #40 - 11.01.2024 um 12:02:16
 
Normalerweise ist ein Anwalt nur bei komplizierten Fällen oder wenn die deutschen Behörden nichts tun manchmal sinnvoll. Wenn es einen Rechtsanspruch auf den Familiennachzug gibt ist er normalerweise nicht nötigt. Das hängt aber vom konkreten Einzelfall ab. Pauschal kann man nichts dazu sagen. Den müsstest Du zumindest kurz schildern damit man eine Einschätzung geben kann. Wer ist Antragsteller, ist der Antragsteller minderjährig, welchen Aufenthaltstitel hat diese Person? Wer soll konkret nachziehen?
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Antwort #41 - 11.01.2024 um 12:15:59
 
lottchen schrieb am 11.01.2024 um 12:02:16:
Normalerweise ist ein Anwalt nur bei komplizierten Fällen oder wenn die deutschen Behörden nichts tun manchmal sinnvoll. Wenn es einen Rechtsanspruch auf den Familiennachzug gibt ist er normalerweise nicht nötigt. Das hängt aber vom konkreten Einzelfall ab. Pauschal kann man nichts dazu sagen. Den müsstest Du zumindest kurz schildern damit man eine Einschätzung geben kann. Wer ist Antragsteller, ist der Antragsteller minderjährig, welchen Aufenthaltstitel hat diese Person? Wer soll konkret nachziehen?

Danke für Antwort.
Ich versuche die Fragen zu beantworten:
Wer ist Antragsteller, ist der Antragsteller minderjährig:
Ich bin der Antragsteller. Erwachsen, ledig, keine Kinder, keine Familie.
Aufenthaltstitel: unbefristet Niederlassungserlaubnis
Geschwister sollen nachziehen, erwachsene Geschwister.
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Antwort #42 - 11.01.2024 um 12:27:40
 
Michael1918 schrieb am 11.01.2024 um 12:15:59:
Aufenthaltstitel: unbefristet Niederlassungserlaubnis
Geschwister sollen nachziehen, erwachsene Geschwister.


Normalerweise gibt es keinen Familiennachzug von erwachsenen Geschwistern. Das geht nur, wenn diese einen eigenen Grund zur Einreise haben
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Antwort #43 - 11.01.2024 um 12:38:53
 
Normalerweise.
also gibt es Ausnahmen: 2. Teil des 1. Beitrags
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Antwort #44 - 11.01.2024 um 13:08:10
 
Die Ausnahmen regelt das Gesetz.

Das ganze Thema hatten wir doch schon mal:
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1701373460/0#0

Warum stellen Deine Geschwister denn nicht einfach den Antrag wenn Du so fest davon überzeugt bist, dass sie einen Anspruch haben, nach D zu kommen?
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Antwort #45 - 11.01.2024 um 13:10:28
 
Ob du einen Anwalt nehmen solltest oder nicht kannst nur du entscheiden. Hier wird es darum gehen die außergewöhnliche Härte i.S.d. § 36 Abs. 2 S. 1 AufenthG zu begründen und zu argumentieren.  Schaffst du das alleine? Kannst du das schriftlich so ausdrücken, dass man deine Begründung versteht? Wie wichtig ist dir das Verfahren, dass du dafür bereit bist Geld auszugeben? Alles Dinge die du dich Fragen musst für diese Entscheidung.
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Antwort #46 - 11.01.2024 um 13:10:54
 
ja, sorry. Das hatten wir schon.
Die Lage hat sich nicht geändert.



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Antwort #47 - 11.01.2024 um 13:16:59
 
lottchen schrieb am 11.01.2024 um 13:08:10:
Die Ausnahmen regelt das Gesetz.

Das ganze Thema hatten wir doch schon mal:
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1701373460/0#0

Warum stellen Deine Geschwister denn nicht einfach den Antrag wenn Du so fest davon überzeugt bist, dass sie einen Anspruch haben, nach D zu kommen?

Meine Überzeugung spielt keine Rolle.
Ich wollte nach Möglichkeiten rechtlichen auch nach Ausnahmen fragen. Deswegen hier neue Frage und neues Thema.
Zu dem Hintergrund kurz, was die Verantwortung sein könnte:
Ich wurde intim , die Täterseite ist hoher Vertreter der Ausländersachen,  angegriffen und so wurde mir die Ausbildung und Gesundheit zerstört.
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Antwort #48 - 11.01.2024 um 13:22:03
 
Puncherfaust schrieb am 11.01.2024 um 13:10:28:
Ob du einen Anwalt nehmen solltest oder nicht kannst nur du entscheiden. Hier wird es darum gehen die außergewöhnliche Härte i.S.d. § 36 Abs. 2 S. 1 AufenthG zu begründen und zu argumentieren.  Schaffst du das alleine? Kannst du das schriftlich so ausdrücken, dass man deine Begründung versteht? Wie wichtig ist dir das Verfahren, dass du dafür bereit bist Geld auszugeben? Alles Dinge die du dich Fragen musst für diese Entscheidung. 

Ich habe zu großen Respekt davor. Also wäre wenigstens eine Beratung bei einem Anwalt nach dieser Antwort wohl richtig.
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Antwort #49 - 11.01.2024 um 14:27:16
 
Michael1918 schrieb am 11.01.2024 um 13:16:59:
ch wollte nach Möglichkeiten rechtlichen auch nach Ausnahmen fragen. Deswegen hier neue Frage und neues Thema.


Es gibt, in deiner Konstellation, keine Ausnahme!
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Antwort #50 - 11.01.2024 um 14:32:12
 
deerhunter schrieb am 11.01.2024 um 14:27:16:
Es gibt, in deiner Konstellation, keine Ausnahme!


Wie können Sie das beurteilen?
Sie wissen nichts von mir.
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Antwort #51 - 11.01.2024 um 14:39:26
 
Hast du nicht deinen Anwalt Dr. W kontaktiert?
Was hat er dir empfohlen?
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Antwort #52 - 11.01.2024 um 14:39:57
 
Die Chancen dürften in der Tat gering sein. In der Regel wird ein Härtefall angenommen, wenn der im Ausland lebende Familienangehörige kein eigenständiges Leben mehr führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist und diese Hilfe zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann.


das scheint anhand deiner Schilderungen nicht zuzutreffen. Die Härtefallklausel wird zumindest nicht durch eine Art "Wiedergutmachung" o.ä erfüllt
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Antwort #53 - 11.01.2024 um 14:44:12
 
Aras schrieb am 11.01.2024 um 14:39:26:
Hast du nicht deinen Anwalt Dr. W kontaktiert?
Was hat er dir empfohlen?


Noch nicht, das werde ich sehen. Mal sehen, es müsste ein guter Anwalt sein.
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Antwort #54 - 11.01.2024 um 16:36:52
 
"Wiedergutmachung"
Die deutsche Gesellschaft wollten wir für all das nicht verantwortlich machen, aber wenn man so etwas liest, dann kommt man sich einfach dämlich vor.
Es kann nichts wieder gutgemacht werden, was war, nichts.
Die deutsche Gesellschaft trägt 100 Prozent Verantwortung. Genau diese Verantwortung werden wir geltend machen.
Den Rest können Sie dann in der Zeitung Ihres Vertrauens lesen.
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Antwort #55 - 11.01.2024 um 16:59:21
 
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was man dir antworten kann. Egal was man dir schreibt... immer sind wir falsch und niemals du.

Dein Vergewaltigungsfall wo dich ein Staatsbediensteter vergewaltigt haben soll ist für ein Aufenthaltstitel gem. § 36 II AufenthG unmittelbar unerheblich. Du könntest davon nur "profitieren", wenn du den Staat verklagen würdest und dann eine monatliche "Rente" bis zum Ende deines Lebens bekommen würdest. Diese Rente könnte dann als Einkommen zählen, dass vielleicht für eine VE für ein Geschwister ausgereicht hätte und es hätte im Rahmen des Aufnahmeprogrammes nach Deutschland kommen könnnen.

Aber dass du vergewaltigt worden seist, ist für ein AT gem. § 36 II AufenthG unerheblich. Der nachziehenswillige Ausländer muss auf die familiäre Beziehung angewiesen sein. Sind deine Geschwister geistig oder körperlich behindert? Sind eure Eltern tot? Sind deine Geschwister, die auf dich, der ja selber erwerbsunfähig ist, angewiesen?

Wenn deine Geschwister selbtstständig in Afghanistan leben können, dann liegt ja gerade kein familiärer Grund für den Nachzug vor. Wenn sie in Gefahr sind, dann ist das ein humanitärer Fall. Also kein AT gem. § 36 II AufenthG.
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Antwort #56 - 11.01.2024 um 19:33:13
 
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