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Familiennachzug von erwachsene zu erwachsene mit oder ohne Anwalt (Gelesen: 4.358 mal)
Aras
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Antwort #15 - 02.12.2023 um 14:56:32
 
Ich würde dich nicht als dämlich bezeichnen. Es geht halt darum, dass die Geschichte unglaubwürdig war. Wir brauchen ja nicht mal eine Geschichte/konstruierte Lüge. Hättest sagen können, du bist Afghane und willst deine Geschwister hierher holen und was es für Möglichkeiten gäbe.

Ein Anwalt will ja auch bezahlt werden. Du kannst ja nen guten Anwalt für einen Beratungstermin konsultieren. Ich kann dir auch einen Anwalt mit Erfahrung in Visumrecht unverbindlich per PN empfehlen. Dann kanst du auf alle Einzelheiten eingehen, die wir nicht wissen sollen. und dann kriegst du deine Anwort vom kompetenten Anwalt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #16 - 02.12.2023 um 15:00:03
 
Michael1918 schrieb am 02.12.2023 um 14:37:54:
Es ist in der Tat ein Problem, dass ich wohl die Forderungen des Ausländerrechts nicht erfülle, weil das Land Berlin meine Gesundheit und Ausbildung zerstört haben.
Eine andere Frage, die auch im ersten Beitrag geklungen ist:
Würde man den Versuch einer FZF doch außerhalb dieses Forums wagen zu prüfen und Anträge stellen zu wollen, wäre es mit oder ohne Anlwat richtg?


Bei einer Familienzusammenführung musst Du immer prüfen:

Erfüllst Du die Voraussetzungen? Dazu solltest Du Deinen aktuellen Aufenthaltstitel nennen. Ist Deine Wohnung ausreichend groß? Reicht Dein Einkommen für die Familie?

Erfüllt Deine Frau die Voraussetzungen? Hat sie ein A-1-Zertifikat aus den letzten 12 Monaten? Hat sie einen Pass? Hat sie einen Termin bei einer deutschen Botschaft?


Wenn Deine Frage diesmal ernsthaft ist, kannst Du die Fragen auch vollständig beantworten.
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Michael1918
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Antwort #17 - 02.12.2023 um 15:11:18
 
reinhard schrieb am 02.12.2023 um 15:00:03:
Bei einer Familienzusammenführung musst Du immer prüfen:

Erfüllst Du die Voraussetzungen? Dazu solltest Du Deinen aktuellen Aufenthaltstitel nennen. Ist Deine Wohnung ausreichend groß? Reicht Dein Einkommen für die Familie?

Erfüllt Deine Frau die Voraussetzungen? Hat sie ein A-1-Zertifikat aus den letzten 12 Monaten? Hat sie einen Pass? Hat sie einen Termin bei einer deutschen Botschaft?


Wenn Deine Frage diesmal ernsthaft ist, kannst Du die Fragen auch vollständig beantworten.

Ich habe aus gesundheitlichen Gründen weder Sexualität noch eine Familie, die ich habe, nämlich keine Frau oder sonstiges in dieser Richtung.
Aber die erste und letzte sexuelle Erfahrung ist Übergriffe hochrangiger Angestellter in Deutschland und die Folgen sind so wie sie sind. Ich mache dafür nicht die deutsche Gesellschaft verantwortlich.
Mein Aufenthalt ist Niederlassungserlaubnis.
Meine Wohnung ist rund 60 qm.
Einkommen beziehe ich derzeit Arbeitslosengeld 2 (Bürgergeld) und das wird wohl Richtung Sozialhilfe in den nächsten Monaten gehen (Grund, die Übergriffe).
Es gibt in Afghanistan keine Deutsche Botschaft.

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Michael1918
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Antwort #18 - 02.12.2023 um 15:12:46
 
Die Frage war nach Geschwisterzuzug und nicht nach Ehefrau.
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SimonB
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Antwort #19 - 02.12.2023 um 15:25:44
 
Michael1918 schrieb am 02.12.2023 um 15:12:46:
Die Frage war nach Geschwisterzuzug

Da gilt aber das Gleiche.
Es ist nicht möglich.
Du erfüllst leider keine notwendige Voraussetzung für einen Nachzug irgendwelcher Verwandten.
Deine Geschwister würden kein Visum erhalten, um zu dir ziehen zu können.
Es geht doch nicht um deine persönlichen Erfahrungen oder das, was deine Geschwister in A betreffen könnte.
Es geht um deinen Bürgergeldbezug (SGB II) und demnächst evtl. um deine Grundsicherung nach SGB XII.

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reinhard
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Antwort #20 - 02.12.2023 um 16:06:56
 
Michael1918 schrieb am 02.12.2023 um 15:12:46:
Die Frage war nach Geschwisterzuzug und nicht nach Ehefrau.


Nein, Du fragtest nach einer Familienzusammenführung.

Nach dem Aufenthaltsgesetz besteht eine Familie aus dem Ehepaar und den
minderjährigen
Kindern. Vermutlich hast Du die Antworten oben nicht aufmerksam genug gelesen.

Geschwister sind nicht direkt miteinander verwandt, sie fallen nicht unter die Familie, die im Aufenthaltsgesetz definiert ist.

Aber unter den Antworten oben findest Du die Einwanderungsmöglichkeiten für Erwachsene, deren Ehepartner:in nicht in Deutschland lebt.
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Fred Dust
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Antwort #21 - 02.12.2023 um 16:10:58
 
@Aras, Sie schreiben "Und auf der Seite von Berlin steht geschrieben, dass du über ausreichendes Einkommen verfügen müsstest um eine Verpflichtungserklärung unterschreiben zu können. Du bist laut eigenen Aussagen Sozialleistungsepfänger.
Insofern sehe ich ein Problem darin, da du als Sozialleistungssempfänger über kein ausreichendes Einkommen verfügst und darum keine Verpflichtungserklärung für deine Verwandten geben kannst."

Auf der vom OP verlinkten Seite steht aber "Die Verpflichtungserklärung muss nicht zwingend durch Sie selbst, sondern kann auch von Dritten abgegeben werden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben."

@Michael1918, nach Lektüre Ihres Links denke ich, wenn Sie jemand für diese Verpflichtungserklärung finden und alle anderen Voraussetzungen erfüllen, dann würde ich den Antrag stellen. Ob er anerkannt wird? - Keine Ahnung. Movafagh Bashed!

@All, warum übersehen Sie die Möglichkeit der Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz "aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland" ?
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Petersburger
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Antwort #22 - 02.12.2023 um 16:32:06
 
Fred Dust schrieb am 02.12.2023 um 16:10:58:
@All, warum übersehen Sie die Möglichkeit der Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz "aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland" ? 

Weil hier weit und breit keine völkerrechtlichen Gründe oder gar politische Interessen der der Bundesrepublik Deutschland erkennbar sind.

Der Begriff "humanitäre Gründe" ist zwar während der Pandemie inflationär genutzt worden, wurde selbst in Veröffentlichungen zu Visumfragen bzw. zu Einreisesperren bis hin zu "unverheirateten Partnern" verwendet, ist aber im Aufenthaltsgesetz ganz klar von familiären Beziehungen getrennt.
Rein (!) familiäre Gründe sind keinesfalls humanitäre.

Sobald dann Gründe aus dem "Katalog" tatsächlich humanitärer eine Rolle spielen, sagt einem bereits der Text des Gesetzes, dass eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Dort steht ganz bewusst nicht "Aufenthaltstitel".
AE werden aber nur im Inland erteilt.
Eine Möglichkeit zur Erteilung von Visa zur Einreise zur Schutzsuche kann aus diesem Text nicht abgeleitet werden.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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reinhard
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Antwort #23 - 02.12.2023 um 16:34:25
 
Fred Dust schrieb am 02.12.2023 um 16:10:58:
@All, warum übersehen Sie die Möglichkeit der Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz "aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland" ?



Dazu muss man wissen, dass die Aufnahmeanordnung in Berlin nicht veröffentlicht ist. Es werden Afghaninnen und Afghanen in Berlin aufgenommen, wenn dort ein Verwandter lebt und jemand (er selbst oder jemand anderes) eine Verpflichtungserklärung unterschreibt.

Es muss aber humanitäre Gründe dafür geben, der Themenstarter hatte aber nur eine erfundene Geschichte gepostet. Darauf hat Petersburger ja richtig hingewiesen.

Aber vielleicht gibt es ja eine echte Geschichte, die für die Aufnahme reicht.


Wer an der Aufnahme von Verwandten interessiert ist, kann sich an die Rechtsberatung wenden:
https://awo-mitte.de/rechtsberatung-afghanistan/

Die Bedigungen in Berlin:
Zitat:
Referenzperson in Deutschland:

* Im Besitz der Aufenthaltserlaubnis, der Niederlassungserlaubnis oder der deutschen Staatsbürgerschaft
* seit mindestens 6 Monate in Berlin oder in Brandenburg wohnen und derzeit in Berlin mit Hauptwohnsitz gemeldet

Nachziehende Person:

* Verwandte 1. und 2. Grades sowie deren Ehegatt*innen und minderjährige Kinder
* Personen, die sich in Afghanistan, Pakistan, Iran, Turkmenistan, Tadschikistan, Usbekistan oder China aufhalten

Verpflichtungserklärung:

* Voraussetzung ist, dass für 5 Jahre eine Verpflichtungserklärung durch die Verwandten in Berlin oder Dritte abgegeben wird, die die Lebenshaltungskosten mit Ausnahme der Leistungen bei Krankheit sichern
* im Ausnahmefall ist zur Vermeidung einer besonderen Härte möglich, dass bis zu 5 Verpflichtungserklärende eine Verpflichtungserklärung abgeben

Antragstellung: Visumanträge müssen bis 31. Dezember 2024 einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorliegen, die Interessensbekundung kann dem Landesamt für Einwanderung per E‑Mail geschickt werden.
Die Aufnahmeanordnung ist nicht öffentlich, Informationen stehen auf der Homepage des Landesamtes für Einwanderung.
Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an die Berliner Rechtsberatungsstelle für afghanische Schutzsuchende.

(siehe Internet-Seite vom pro asyl)

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Michael1918
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Antwort #24 - 02.12.2023 um 19:23:16
 
Ob die Aufnahmeanordnung öffentlich ist oder nicht, spielt keine Rolle, sie gilt, weil sie beschlossen ist.

eine erfundene Geschichte wäre glaubhafter, aber der Charakter einiger Leute im Forum neigt in eine andere Richtung. Mir sind die AFD Leute viel lieber, die rufen, Ausländer raus, das ist wenigstens ehrlich.
Die Geschichte ist nicht erfunden, sondern es fehlen Details.
Die Frage im ersten Beitrag war nach Familie, das sind für mich Geschwister. im ersten Beitrag steht im schlechten Deutsch, dass es um Geschwister geht, wie gesagt, es gibt hier im Forum Leute, die ihre Erziehung und Neigung und politische Richtung zeigen und ausleben.
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Aras
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Antwort #25 - 02.12.2023 um 19:51:04
 
Pöbelst du rum, weil du mit der Antwort unzufrieden bist? Was willst du?

Bist du vielleicht selber nen AfD Mitglied, das hier nur schauen wollte ob wir für solche Fälle Tipps geben wie man doch irgendwie einwandern könnte?

Willst du einen Anwalt empfohlen bekommen, dem du alle Details deiner Geschichte vertrauensvoll erzählen kannst?

Vielleicht sagt der ja dann, dass deine gesundheitlichen Probleme mit deinen Sexualorganen und das Bedrängen deiner Geschwister durch die Taliban ein klarer humanitärer Fall ist.

Vielleicht findest du dann auch jemanden der die VE für deine Geschwister erteilt.

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Antwort #26 - 02.12.2023 um 19:57:28
 
Ich pöble nicht rum. Das ist falsch.
Was Sie betrifft, habe ich eine Tatsache angesprochen, die Sie nicht verantworten.
Der User Rinhard lese ich seit Jahren, seine Beiträge sind nie eine Hilfe gewesen, sondern Ausdruck einer Gesinnung.

Ein Anwalt könnte auch hier genannt werden im Forum.
Ansonsten per PN. Ich schreibe ungern PN.
Wieso kann das nicht hier genannt werden?
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Antwort #27 - 02.12.2023 um 20:04:46
 
Weil "gute" Anwälte Ansichtssache sind. Der eine findet den toll, der andere furchtbar schlecht. Also kann nur privat Person zu Person jemanden nennen. Und damit übernimmt man für seinen Tipp keine Verantwortung.

Michael1918 schrieb am 02.12.2023 um 19:57:28:
Der User Rinhard lese ich seit Jahren, seine Beiträge sind nie eine Hilfe gewesen, sondern Ausdruck einer Gesinnung.

Seine Beiträge sind so ziemlich immer eine Hilfe. Er kennt sich aus.
Du bist nicht verpflichtet, seine Hinweise anzunehmen. Das ist niemand.
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Antwort #28 - 02.12.2023 um 20:07:51
 
Du liest hier seit Jahren mit, hasst anscheinend jeden User hier und fragst trotzdem nach Hilfe.

Am Ende ist aber jede Antwort egal, da "Ob die Aufnahmeanordnung öffentlich ist oder nicht, spielt keine Rolle, sie gilt, weil sie beschlossen ist.". Also weißt du doch schon alles was du wissen möchtest. Wenn jemand was Gegenteiliges schreibt, hat er eine politische Gesinnung dahinter. Du willst gar nicht wirklich um Hilfe fragen.

Übrigens ironisch, sprichst davon dass Leute eine fremdenfeindliche Gesinnung haben, sobald du aber siehst dass hier jemand iranisch ist, musst du sofort einen Kommentar abgeben (der gar nichts zum Thema zu tun hat), um erstmal gegen Iraner im gesamten zu schießen. Merkste selber oder?
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Michael1918
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Antwort #29 - 02.12.2023 um 20:17:02
 
Puncherfaust schrieb am 02.12.2023 um 20:07:51:
Du liest hier seit Jahren mit, hasst anscheinend jeden User hier und fragst trotzdem nach Hilfe.



Das ist sehr gut
Nein, ich habe seit einigen Jahren, 4 oder5 immer wieder gelesen und pro Jahr ungefähr ein mal etwas auch geschrieben.
Für mich sind die Gesetze und Behörden Grund für Erkrankungen, ich bin wegen Behörde und Gesetze angegriffen worden.
Ich musste die Behörden und Gesetze meiden, war mehr als ein Jahrzehnt komplett mittellos. wie das Leben und die Zeit, das geht hier zu weit.
wenn ich mit Behörden wie jetzt oder sonst zu tun habe oder etwas wissen will, dann schießen die Angriffe auf mich wie Kugeln von Gewähr. man kann da nichts verstehen oder schnell begreifen, denn das ist der Grund für Erkrankung.
Einer der Erkrankungen ist, NUR 1: Komplexe Posttraumatische Belastungsstörung (ICD 11: 6B41)
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