Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was man dir antworten kann. Egal was man dir schreibt... immer sind wir falsch und niemals du.
Dein Vergewaltigungsfall wo dich ein Staatsbediensteter vergewaltigt haben soll ist für ein Aufenthaltstitel gem. § 36 II
AufenthG unmittelbar unerheblich. Du könntest davon nur "profitieren", wenn du den Staat verklagen würdest und dann eine monatliche "Rente" bis zum Ende deines Lebens bekommen würdest. Diese Rente könnte dann als Einkommen zählen, dass vielleicht für eine
VE für ein Geschwister ausgereicht hätte und es hätte im Rahmen des Aufnahmeprogrammes nach Deutschland kommen könnnen.
Aber dass du vergewaltigt worden seist, ist für ein
AT gem. § 36 II
AufenthG unerheblich. Der nachziehenswillige Ausländer muss auf die familiäre Beziehung angewiesen sein. Sind deine Geschwister geistig oder körperlich behindert? Sind eure Eltern tot? Sind deine Geschwister, die auf dich, der ja selber erwerbsunfähig ist, angewiesen?
Wenn deine Geschwister selbtstständig in Afghanistan leben können, dann liegt ja gerade kein familiärer Grund für den Nachzug vor. Wenn sie in Gefahr sind, dann ist das ein humanitärer Fall. Also kein
AT gem. § 36 II
AufenthG.