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Einstellungstermin wegen Ausländerbehörde verschoben (Gelesen: 2.637 mal)
DonPiano
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Antwort #15 - 04.12.2023 um 16:05:40
 
Sie hatte es leider erst heute zum Gericht geschafft, Eilantrag wurde eingereicht und jetzt heißt es wieder warten.
Die Dame vom Verwaltungsgericht sagte allerdings, dass die Eilanträge verhältnismäßig schnell bearbeitet werden.

Natürlich kann man auch direkt zu einem Rechtsanwalt wenn der Prozess zu lange dauert und ab einer gewissen Zeit eine Untätigkeitsklage einreichen lassen.
Davon sieht sie aber erstmal ab, da sie wegen der Unfähigkeit der Ausländerbehörde genug Stress und zusätzlichen Papierkram hat.
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dim4ik
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Antwort #16 - 08.12.2023 um 20:05:50
 
DonPiano schrieb am 04.12.2023 um 16:05:40:
Sie hatte es leider erst heute zum Gericht geschafft, Eilantrag wurde eingereicht und jetzt heißt es wieder warten.

Ein Woche zu spät, immerhin den Eilantrag gestellt. Lief es über die Rechtsantragstelle? Hat sie im Antrag angegeben, wozu sie die FB so dringend braucht?

DonPiano schrieb am 04.12.2023 um 16:05:40:
Die Dame vom Verwaltungsgericht sagte allerdings, dass die Eilanträge verhältnismäßig schnell bearbeitet werden.

Dies ist tatsächlich so. In dem Fall reicht eigentlich ein Anruf des Richters bei der ABH, es kann aber auch sein, dass die Richter auch einiges zu tun haben. Jedenfalls denke ich, dass sich die Sache innerhalb der nächsten Woche erledigt. Haltet uns auf dem Laufenden, bitte.

DonPiano schrieb am 04.12.2023 um 16:05:40:
Natürlich kann man auch direkt zu einem Rechtsanwalt wenn der Prozess zu lange dauert und ab einer gewissen Zeit eine Untätigkeitsklage einreichen lassen.
Davon sieht sie aber erstmal ab, da sie wegen der Unfähigkeit der Ausländerbehörde genug Stress und zusätzlichen Papierkram hat.

Wieso gerade nicht bei der Argumentation auch eine Untätigkeitsklage einreichen, den AT bekommen und drei Kreuze machen?
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Puncherfaust
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Antwort #17 - 08.12.2023 um 22:34:20
 
Es wurde Anfang November erst der Antrag gestellt bzw. ein Termin angefragt. Untätigkeitsklage könnte frühestens Anfang Februar eingereicht werden.
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dim4ik
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Antwort #18 - 10.12.2023 um 12:22:31
 
Puncherfaust schrieb am 08.12.2023 um 22:34:20:
s wurde Anfang November erst der Antrag gestellt bzw. ein Termin angefragt. Untätigkeitsklage könnte frühestens Anfang Februar eingereicht werden.

Die Frage zur Untätigkeitsklage war allgemeinen Natur. Natürlich ist es noch zu früh eine solche zu erheben, jedoch sollte man es nicht fürchten und diese beim VG einreichen, wenn es nach Ablauf dreier Monate immer noch keine AE erteilt wurde bzw. die Arbeitserlaubnis nicht abgeändert worden ist.
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DonPiano
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Antwort #19 - 12.12.2023 um 11:59:21
 
Sie hatte letzten Freitag ein Schreiben bekommen, in dem stand, dass sie nochmal die Begründung abgeben sollte.
Das hatte sie heute auch direkt gemacht, dieses mal aber als Schreiben mit Verweis auf das Aktenzeichen.
Dies wurde dann im Verwaltungsgericht entgegengenommen und wird weitergereicht.

Jetzt heißt es leider wieder warten.
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DonPiano
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Antwort #20 - 20.12.2023 um 15:52:19
 
Es ist vollbracht.

Am Montag war Post vom Verwaltungsgericht da.
In dem Schreiben stand, vereinfacht gesagt: Um einen Rechtsstreit zwischen Frau XX und der Stadt zu verhindern und den Prozess schnell zu beenden, kann sie ohne Termin in die Behörde.

Direkt am nächsten Tag ist sie in zur Ausländerbehörde und konnte dann draußen am Schalter direkt ihre Papiere abgeben und hatte innerhalb von 30 min. ihr neues Zusatzblatt.

Vielen vielen Dank für die Hilfe und die Tipps  Smiley
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Puncherfaust
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Antwort #21 - 20.12.2023 um 16:16:37
 
Sehr gut!

Weißt du ob sie weiter eine Arbeitgeberbindung hat oder steht auf dem Zusatzblatt jetzt "Beschäftigung erlaubt"?
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DonPiano
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Antwort #22 - 21.12.2023 um 16:05:57
 
Nein, dort ist der Beruf und der Arbeitgeber vermerkt.

Das bedeutet ja, dass sie ggF. bei einem erneuten Wechsel wieder das ganze Spiel mit der Behörde durchmachen muss oder?
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #23 - 21.12.2023 um 18:39:26
 
Ja, das bedeutet das. Aber es muss auch in diesem Fall nur das Zusatzblatt geändert werden.

Und es hat vor allem keine Eile. Da kann sie einfach ne Mail dahin schicken und um Prüfung des § 9 BeschV bitten, ob die Arbeitgeberbindung wegfallen kann.

Das würde ich nur nicht erst machen wenn ein Wechsel bevorsteht, sonst habt ihr wieder so einen Zeitdruck. Wenn der nicht da ist ist das ja ein recht entspanntes abwarten.

Ansonsten je nachdem wie lange der Titel noch gültig ist einfach bei der nächsten Verlängerung ansprechen
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