Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Mit Fiktionsbescheinigung nach Türkei reisen ? (Gelesen: 847 mal)
M.Turgay
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


ICH BIN FROH


Beiträge: 6

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mit Fiktionsbescheinigung nach Türkei reisen ?
21.12.2023 um 01:22:07
 
Hallo Leute,
Ich habe gerade von der LEA einen Termin für die Beantragung eines Aufenthaltstitels (Verlängerung) am 5. Januar 2024 erhalten.Wenn ich an diesem Tag zum Termin gehe, erhalte ich eine Fiktionbescheinigung, die ich verwenden kann, bis mein elektronischer Aufenhaltitel bekomme.
Die Frage, die ich wirklich stellen möchte, ist: Kann ich mit dieser Fiktionbescheinigung für kurze Zeit in die Türkei reisen? Da ich mindestens 1 Monat warten muss, bis ich die elektronische Karte erhalte, möchte ich mit dieser Fiktionbescheinugung direkt nach dem 5. Januar in die Türkei reisen.Aus familiären Gründen muss ich für kurze Zeit in die Türkei.
Werde ich ein Problem am Flughafen haben, wenn ich auf dem Rückweg von der Türkei mit Fiktionbescheinigung nach Berlin komme?
*Mein Aufenthaltstiteltyp ist 18b Abs. 1
Zum Seitenanfang
  

HOLA MOLA KOKA KOLA
 
IP gespeichert
 
Puncherfaust
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 485

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mit Fiktionsbescheinigung nach Türkei reisen ?
Antwort #1 - 21.12.2023 um 07:35:38
 
Ja, das ist möglich.

Wichtig ist, dass sie so aussieht: https://1.bp.blogspot.com/-y2M8QSy9iOw/W5IzfSMT3bI/AAAAAAAACzQ/IHJhGxraTJEhuDt4A...
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 21.12.2023 um 08:36:08 von Daddy » 
Grund: Link geflickt... 
 
IP gespeichert
 
M.Turgay
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


ICH BIN FROH


Beiträge: 6

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mit Fiktionsbescheinigung nach Türkei reisen ?
Antwort #2 - 21.12.2023 um 09:55:53
 
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort  Smiley
Zum Seitenanfang
  

HOLA MOLA KOKA KOLA
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.529

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mit Fiktionsbescheinigung nach Türkei reisen ?
Antwort #3 - 21.12.2023 um 12:33:49
 
Damit dieses alles entscheidende Detail nicht untergeht:  Es muss dort als Grundlage § 81 Abs. 4 angekreuzt sein!

In der verlinkten Grafik ist das oben in der Mitte.

Die anderen beiden Varianten (darüber) wären sachlich falsch, sie gestatten aber auch keine Einreise!

Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema