Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Berufsbezogener Sprachkurs abgebrochen (Gelesen: 314 mal)
Themen Beschreibung: ALG 1, berufsbezogener Sprachkurs
Paul_1990
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Berufsbezogener Sprachkurs abgebrochen
02.01.2024 um 00:17:05
 
Hey zusammen,

aus v.a. finanziellen Gründen muss meine Frau den Berufssprachkurs mit dem Ziel B2 leider abbrechen. Sie bezog in dieser Zeit ALG 1 und wollte die Zeit sinnvoll nutzen um das B2-Niveau zu erreichen.

Da leider finanziell etwas dazwischen gekommen ist, wird sie wieder arbeiten gehen in Vollzeit.

Die Agentur für Arbeit stellte damals eine "Berechtigung zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs durch die Agentur für Arbeit" aus. Also meine Frau war berechtigt (gemäß § 4 Abs. 1 S.1 DeuFöV) an dem Berufssprachkurs teilzunehmen. Es war keine Maßnahme (?), lediglich eine Berechtigung.

Kann uns die Agentur für Arbeit zur Erstattung der Kosten aufkommen lassen? Meine Frau "fliegt" ja auch aus den Kosten bzgl. des ALG 1 raus und somit sind die vielleicht sogar froh?

Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Viele Grüße
Paul
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema