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Einstellungstermin wegen Ausländerbehörde verschoben (Gelesen: 2.636 mal)
DonPiano
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i4a rocks!


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20.11.2023 um 13:45:30
 
Hallo zusammen,

meine Freundin ist seit November 2019 hier in Deutschland und arbeitet als Krankenpflegerin. Da sie mit ihrem jetzigem Arbeitgeber unzufrieden ist, hatte sie sich in einem anderen Krankenhaus beworben, dort sollte sie jetzt zum 01.12.23 anfangen.

Da sie keine zwei Jahre bei dem aktuellen Arbeitgeber angestellt war, muss der Arbeitgeberwechsel von der Ausländerbehörde genehmigt werden (so steht es zumindest auf ihrer Arbeitserlaubnis). Anfang November, nach erhalt der Zusage, hatte sie direkt einen Termin in der Behörde angefragt. Dort kam aber, bis auf eine automatisierte Antwort, nichts mehr, an das Telefon geht dort leider auch keiner.

Zum Glück hat das neue Krankenhaus den Januar als Einstellungstermin vorgeschlagen, doch sehe ich mit den kommenden Feiertagen usw. wenig Erfolgt bei der Behörde.

Weiß einer evtl. was es noch für Möglichkeiten gibt das ganze zu beschleunigen oder ob man das noch auf anderem Wege lösen kann?
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DonPiano
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Antwort #1 - 20.11.2023 um 13:58:03
 
Man muss noch dazu erwähnen, dass die Telefonnummer von der Ausländerbehörde (Gelsenkirchen) zu einer "Zentrale" führt wo nach ein paar Sekunden automatisch aufgelegt wird.
Die einzige Möglichkeit wen zu Kontaktieren ist das Kontaktformular.

Ich denke der nächste Schritt wäre das Arbeitsamt zu informieren, einmal wegen der bevorstehenden Arbeitslosigkeit und evtl. können die jemanden direkter kontaktieren.
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Puncherfaust
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Antwort #2 - 20.11.2023 um 15:55:47
 
Nach welchem Paragraphen wurde ihr eine AE ausgestellt?

Welche Nationalität hat sie?

Hatte sie die ganze Aufenthaltsdauer über einen rechtmäßigen Aufenthalt? wenn nicht, seit wann hat sie einen?

War sie durchgehend beschäftigt oder mit Unterbrechungszeiten? Bei Unterbrechungen, wann waren die?
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DonPiano
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Antwort #3 - 20.11.2023 um 16:16:16
 
Sie kommt aus den Philippinen, bisher war sie durchgehend beschäftigt.

Ich denke das lief nach BeschV - §2 Vermittlungsabsprachen, da die Aktion von der Agentur für Arbeit (Tiple Win) aus organisiert wurde.

Sie befand sich dementsprechend von Tag 1 an in einem Arbeitsverhältnis und das war/ist alles rechtmäßig.

Edit: Auf dem Pass steht § 18a AufenthG.
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Aras
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Antwort #4 - 20.11.2023 um 17:46:48
 
Und sie möchte jetzt eingebürgert werden?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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DonPiano
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Antwort #5 - 20.11.2023 um 18:05:41
 
Nein, das Problem ist, dass sie jetzt im Dezember ihre neue Stelle antreten möchte aber der neue Arbeitgeber auf dem Zusatzblatt vermerkt werden muss.

Da dies nicht zeitig erfolgt, kann sie nicht im Dezember anfangen. Der neue AG hat alternativ den Januar 24 vorgeschlagen. Ich sehe aber leider wenig Hoffnung, dass dies zeitig passiert.

Da man niemanden in der Ausländerbehörde erreichen kann, würde ich gerne wissen ob es evtl. andere oder schnellere Wege gibt die Formalität zu erledigen.

Das jetzige Arbeitsverhältnis läuft jetzt im November aus und sie wäre damit für mindestens einen Monat arbeitslos.
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roseforest
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Antwort #6 - 20.11.2023 um 18:21:55
 
Also ist bisher nichts unternommen als ein "Kontaktformular " auszufüllen? Geht doch morgen einfach mit dem neuen Arbeitsvertrag bei der ABH vorbei. Das würde ich als erstes versuchen .
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Puncherfaust
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Antwort #7 - 23.11.2023 um 09:18:37
 
m.E. greift hier § 9 BeschV, da sie durchgehend beschäftigt war und sich auch ununterbrochen hier aufgehalten hat. Das bedeutet dass keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit mehr erforderlich ist und ein uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt besteht.

Damit das auf dem AT geändert werden kann, sollte sie die Lohnabrechnungen der letzten 24 Monate der ABH vorlegen, mit der Bitte kurzfristig ein Beiblatt zur Beschäftigung auszustellen, damit sie sofort die Stelle wechseln kann.
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Antwort #8 - 23.11.2023 um 17:59:34
 
Puncherfaust schrieb am 23.11.2023 um 09:18:37:
sollte sie die Lohnabrechnungen der letzten 24 Monate der ABH vorlegen

wird schwer, da
DonPiano schrieb am 20.11.2023 um 13:45:30:
sie keine zwei Jahre bei dem aktuellen Arbeitgeber angestellt war,

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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Puncherfaust
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Antwort #9 - 23.11.2023 um 19:24:38
 
Aber durchgehend beschäftigt. Wahrscheinlich wurde die Auflage schon mal abgeändert.

Aber da auch der dreijährige rechtmäßige Aufenthalt vorliegen wird, greift der § 9 BeschV m.E. sowieso. 

Natürlich muss die ABH sich dennoch erstmal rühren, das Hauptproblem bleibt also weiterhin bestehen. Aber so macht das nicht nur in Zukunft für euch weniger Arbeit (da ihr die konkrete Beschäftigungen nicht mehr erlauben lassen müsst), auch ist es jetzt einfacher und schneller für die ABH zu regeln, da die Bundesagentur nicht beteiligt werden müsste.

Im Grunde müsste erstmal nur ein Beiblatt ausgestellt werden. Und theoretisch würde es auch reichen zu schauen, ob ein dreijähriger rechtmäßiger Aufenthalt vorliegt. Wir reden von einem Aufwand von max. 5 Minuten für die ABH. Das kann man mit etwas Glück dann tatsächlich auch bei einer spontanen persönlichen Vorsprache klären (wenn das bei der ABH überhaupt möglich ist). Alleine das Abwimmeln kostet dann schon fast mehr Zeit.
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DonPiano
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Antwort #10 - 30.11.2023 um 10:27:03
 
Also wir waren jetzt persönlich bei der ABH, dort wurde uns gesagt, dass ohne Termin nichts passiert.

Die Dame von dem Sicherheitsdienst hatte dann nochmal mit dem Ausweis meiner Freundin drin nachgefragt.
"Es wurde noch nicht bearbeitet und wir müssten auf eine Nachricht warten".

Als ich fragte warum die ABH das in Bonn innerhalb einer Woche hinbekommen haben kam nur "Es ist halt Gelsenkirchen ne".
Das man seinen Job verliert oder nicht antreten kann, weil die ABH zu lange braucht ist auch etwas womit man rechnen muss wurde mir gesagt.

Heute war sie dann bei der Agentur für Arbeit um sich Arbeitssuchend zu melden, auf Nachfrage ob man dort evtl. was machen könnte hieß es "Nein, da müssen sie einfach warten".

Also ich bin wirklich schockiert, mit welches Gleichgültigkeit das alles hingenommen wird. Nach dem Motto, es funktioniert halt nichts bei uns, das wissen wir aber ändern können und wollen wir auch nichts.
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Antwort #11 - 30.11.2023 um 10:35:15
 
DonPiano schrieb am 30.11.2023 um 10:27:03:
Also wir waren jetzt persönlich bei der ABH, dort wurde uns gesagt, dass ohne Termin nichts passiert.

Die Dame von dem Sicherheitsdienst hatte dann nochmal mit dem Ausweis meiner Freundin drin nachgefragt.
"Es wurde noch nicht bearbeitet und wir müssten auf eine Nachricht warten".

Als ich fragte warum die ABH das in Bonn innerhalb einer Woche hinbekommen haben kam nur "Es ist halt Gelsenkirchen ne".
Das man seinen Job verliert oder nicht antreten kann, weil die ABH zu lange braucht ist auch etwas womit man rechnen muss wurde mir gesagt.

Heute war sie dann bei der Agentur für Arbeit um sich Arbeitssuchend zu melden, auf Nachfrage ob man dort evtl. was machen könnte hieß es "Nein, da müssen sie einfach warten".

Also ich bin wirklich schockiert, mit welches Gleichgültigkeit das alles hingenommen wird. Nach dem Motto, es funktioniert halt nichts bei uns, das wissen wir aber ändern können und wollen wir auch nichts.


Hallo,

du kannst dich alternativ noch beim Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen beschweren. Die Mitarbeiter sind komplett überlastet, weil die Fallzahlen in keinem Verhältnis zu dem stehen was die Mitarbeiter leisten können. Irgendwann stellt sich eine Gleichgültigkeit ein, weil natürlich schon nachvollzogen werden kann, dass das für den Betroffenen eine scheiß Situation ist, aber täglich melden sich dort halt unzählige Personen, die irgendetwas schnell gelöst haben möchten (aus nachvollziehbaren Gründen). Sei es wegen Arbeit, Familiennachzug, oder sonst was.

Das Problem besteht bundesweit, in Gelsenkirchen sicher nochmal schlimmer als im Bundesdurchschnitt, aber im Endeffekt ist das vor allem ein politisches Problem. Immer mehr, komplizierte Gesetze, gepaart mit immer mehr Fällen, bei nicht gleich steigendem Personal.

Deshalb, Oberbürgermeister oder sonst wen ausm Stadtrat anschreiben. Hat nicht nur für dich den Vorteil, dass dein Fall dann vllt. doch vorgezogen wird, sondern sorgt eventuell dafür, dass die Ausländerbehörde doch noch die ein oder andere dringend benötigte Stelle bekommt. Davon profitieren dann auch andere Betroffene.
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Antwort #12 - 30.11.2023 um 11:39:31
 
DonPiano schrieb am 30.11.2023 um 10:27:03:
Also wir waren jetzt persönlich bei der ABH, dort wurde uns gesagt, dass ohne Termin nichts passiert.

Die Dame von dem Sicherheitsdienst hatte dann nochmal mit dem Ausweis meiner Freundin drin nachgefragt.
"Es wurde noch nicht bearbeitet und wir müssten auf eine Nachricht warten".

Als ich fragte warum die ABH das in Bonn innerhalb einer Woche hinbekommen haben kam nur "Es ist halt Gelsenkirchen ne".
Das man seinen Job verliert oder nicht antreten kann, weil die ABH zu lange braucht ist auch etwas womit man rechnen muss wurde mir gesagt.

Lauft doch 10 Minuten weiter Richtung Hbf zum Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und stellt dort einen Eilantrag auf (zumindest vorläufige) Arbeitserlaubnis bei dem neuen Arbeitgeber. Ich tippe darauf, dass wenn ihr es heute noch macht (die Rechtsantragstelle hat in Eilfällen bis 15:30 Uhr auf), die Sache sich bis Montag kommender Woche, evtl. sogar morgen im Laufe des Tages erledigt.
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Antwort #13 - 30.11.2023 um 12:57:03
 
dim4ik schrieb am 30.11.2023 um 11:39:31:
Arbeitserlaubnis bei dem neuen Arbeitgeber

Korrektur: "Arbeitserlaubnis für den neuen Arbeitgeber"
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Antwort #14 - 01.12.2023 um 10:06:10
 
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DonPiano, und wie war es gestern beim Gericht?
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