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Meldefrist für Aupair (Gelesen: 2.545 mal)
erne
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Antwort #15 - 09.10.2023 um 14:41:35
 
Ich denke, ihre AE bzw. das Visum enthält die Nebenbestimmung, dass der AT (Visum bzw, AE) nur als AuPair bei Familie xy gilt.
Ist sie nicht mehr AuPair bei Familie xy ist der Titel verwirkt. Sie muss einen anderen Titel beantragen oder ausreisen.


Aber ob eine solche Nebenbestimmung im Visum steht, wisst nur Ihr,.
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lottchen
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Antwort #16 - 09.10.2023 um 15:18:58
 
"Mit Bedingungen/Auflagen versehen..." steht rechts unten auf dem Visum, was Du eingestellt hast. Welche Bedingungen/Auflagen?
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roseforest
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Antwort #17 - 09.10.2023 um 18:44:00
 
Schaut Mal hier
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1297536290/10

Ähnlicher Fall. Ein Wechsel der Familie ist in der Regel schon möglich. Muss aber mit der ABH geklärt werden..

Ansonsten gibt es auch Vereine die helfen können (Google) und solche Fragen täglich haben.
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erne
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Antwort #18 - 09.10.2023 um 19:19:24
 
roseforest schrieb am 09.10.2023 um 18:44:00:
Muss aber mit der ABH geklärt werden.. 

aus meiner Sicht muss ein anderer AT her (als Aupair bei neuer Familie abc), damit ändert sich der Zweck ... wenn der sich nicht ändern würde, müsste der alte VE Geber (fürFamilie xy)  haften
... aber wie schon geschrieben, das muss mit der ABH geklärt werden
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Antwort #19 - 09.10.2023 um 19:32:14
 
@emre was denn für eine VE??

Gem Visa Handbuch AA Seite 112:
"Nur in den Fällen, in denen es offensichtliche Gründe für Zweifel an der Lebensunterhaltssicherung gibt (z.B. aufgrund der Angaben im Au-pair-Vertrag), ist von den Gasteltern die Vorlage einer Verpflichtungserklärung zu verlangen bzw. sind Inlandssachverhalte mit der zuständigen Ausländerbehörde zu klären.  "

Glaube kaum dass hier eine VE abgegeben wurde. Und dass ein au pair die Familie Wechselt ist eig nicht so selten Zwinkernd

Was wäre insofern ja auch irgendwie "verrückt". Oft sucht man sich au pairs über online Portale - telefoniert paar Mal und fertig. Wer wäre so verrückt da eine VE abzugeben .

Aber ja : ein neuer AT muss natürlich her bzgl der neuen Familien daher mit der ABH sprechen.
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michas
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Antwort #20 - 23.10.2023 um 22:43:30
 
Update:
Die Aupair ist am Samstag zu ihrer neuen Familie nach München gereist. Heute kam ein Brief für sie vom Bundeszentralamt für Steuern. Ich schätze ihre Steuer-ID? Demnächst müsste sich dann noch die "GEZ"melden.
Ich habe sie um ihre neue Adresse gebeten, dass ich ihr die Post nachsenden kann.
Klemmer hat den Restbetrag der Versicherung bereits zurücküberwiesen.
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Antwort #21 - 24.10.2023 um 09:13:11
 
michas schrieb am 23.10.2023 um 22:43:30:
Demnächst müsste sich dann noch die "GEZ"melden.

warum? AFAIK wird GEZ per Haushalt erhoben, nicht für jede einzelne Person. Als Au Pair ist sie doch in den Haushalt der Gastfamilie eingebunden?!
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Antwort #22 - 24.10.2023 um 11:36:33
 
Das weiss ja die GEZ mE nicht.
Gibt ja häuser mit vielen Parteien daher
Dürfte die GEZ ja nicht automatisch wissen
dass es ein Haushalt ist. Meine Frau hatte nach Anmeldung den GEZ Brief sogar vor der Steuer ID bekommen 👍 tolle Begrüßung in D Zwinkernd.

Lässt sich aber ja sogar online dann klären dass sie im Haushalt X wohnt.
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SimonB
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Antwort #23 - 24.10.2023 um 11:46:40
 
michas schrieb am 23.10.2023 um 22:43:30:
Ich schätze ihre Steuer-ID?

Post für sie kannst du doch ungeöffnet nachsenden, sobald du ihre Adresse hast.

michas schrieb am 23.10.2023 um 22:43:30:
Demnächst müsste sich dann noch die "GEZ"melden.

Der Beitragsservice meldet sich irgendwann postalisch nur, wenn sie sich vor dem Wechsel doch noch in deiner Meldebehörde mit Wohnsitz angemeldet hat.
Schon am 9.10. hattest du aber geschrieben, dass sie nicht in Stadt X bleibt, sondern eine andere Gastfamilie sucht.
Hat sie sich denn trotzdem ca am 12.10. noch angemeldet?
In M muss sie sich trotzdem anmelden. Damit hast du nichts zu tun.

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