Guten Tag liebe Forum-Mitglieder,
mein Bruder hat im Februar 2023 einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken nach § 16b
AufenthG gestellt. Nach langem Hin und Her hat er Ende September 2023 endlich einen Termin bei der Ausländerbehörde bekommen. Bei dem Termin war ich dabei. Er musste da ein paar Formulare unterschrieben, Fingerabdrücke machen lassen und bezahlen. Nach der Bezahlung hat ihm die Sachbearbeiterin noch ein Blatt zur Unterschrift "untergejubelt" und gesagt, dass er das auch unterschreiben soll und das zweite Blatt zu seinen Unterlagen wäre.
Wir haben zu Hause festgestellt, dass es eine "Belehrung über das Erlöschen Ihres Aufenthaltstitels" war, die er blind unterschrieben hat. Den Aufenthaltstitel hat er nur bis 31.03.24 bekommen. Beantragt hat er ihn für 2 Jahre (bis 2025). Die Sachbearbeiterin hat uns nichts zu dem Dokument und zu seiner Wichtigkeit gesagt.
Es ist mir bewusst, dass man nichts blind unterschreiben soll. So eine Gemeinheit haben wir aber von der Ausländerbehörde nicht erwartet. Vor allem, weil sie extra von meinem Bruder eine Studienbescheinigung von seiner Uni angefordert haben um seine Studienzeit einzuschätzen. Laut Studienbescheinigung, die uns 3 Monate Bearbetingszeit gekostet hat, wird er sein Studium im Sommersemester 2025 abschließen und dass es sich bis zu diesem Zeitpunkt um eine ordnungsgemäße Studienzeit handelt würde.
Nun hat die Ausländerbehörde dieses Dokument, was sie selbst angefordert hat, gar nicht berücksichtigt und uns auch in dem Termin nicht gesagt, dass unserem Antrag nicht entsprochen wird.
Ich muss sagen, dass mein Bruder aus Russland kommt. Das erklärt vor dem Hintergrund der Ereignisse der letzen 2 Jahre Einiges. Menschlich kann ich das verstehen, rechtlich aber nicht. Davor gab es bei der Verlängerung seines Aufenthaltstitels keine Komplikationen. Und bei mir zu meiner Zeit auch nicht, obwohl ich für mein Studium auch länger gebraucht habe.
Mich würde interessieren, ob man gegen diese Entscheidung der Ausländerbehörde vorgehen kann? Auf dem Blatt ist keine Rechtsbehelfsbelehrung aufgeführt.
Das einzige, was ich bisher gemacht habe, ist am gleichen Tag nach dem Termin eine Beschwerde bei der zuständigen Sachbearbeiterin per E-Mail einzureichen. Aber das habe ich im eigenen Namen gemacht, nicht im Namen meines Bruders.
Falls jemand im Forum uns dazu etwas empfehlen, wären wir Euch sehr dankbar. Ich möchte auch ungerne gleich einen Rechtsanwalt einschalten. Das wäre auch zu teuer. Der jetzige Arbeitgeber meines Bruders (mein Bruder ist Werkstudent) hat ihm schon einen Job-Angebot gemacht. Mein Bruder hat einen russischen Diplom in Wirstchaftsinformatik, welches wir hier vor einigen Jahren vorsichtshalber anerkennen lassen haben. Ich fürchte nur, dass wenn wir das Verhalten der AB jetzt ignorieren würden, wird die Ausländerbehörde bei der Bearbeitung des Antrags auf Erteilung des Arbeitsvisums noch "dreister".
Vielen Dank für Eure Unterstützung im Voraus.