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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Meldefrist für Aupair
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Beitrag begonnen von michas am 28.09.2023 um 21:01:33

Titel: Meldefrist für Aupair
Beitrag von michas am 28.09.2023 um 21:01:33
Unsere Aupair ist am Montag, 25.09.2023 aus Tansania kommend eingereist. Wann spätestens muss sie sich bei welchen Ämtern melden?

Titel: Re: Meldefrist für Aupair
Beitrag von reinhard am 28.09.2023 um 21:05:14
Sie hat vermutlich ein Visum als Au-Pair. Das heißt, die Botschaft hat die Akte schon an die Ausländerbehörde geschickt und die Ausländerbehörde hat bereits zugestimmt, die Arbeitsagentur intern auch.

Sie muss also den Aufenthaltstitel beantragen, und zwar innerhalb der Gültigkeit des Visum. Das müsste bis November oder Dezember reichen (steht drauf).

Ratsam wäre es, sich schnell zu melden, ggf. den Antrag von einem Satz schriftlich hinzuschicken. Und sie sollte sich informieren, ob es ein Terminvergabesystem, Wartezeiten etc. gibt.

Titel: Re: Meldefrist für Aupair
Beitrag von lottchen am 28.09.2023 um 21:21:22
Wenn es bei Euch eine extra Meldebehörde gibt dann muss sich das Au Pair dort anmelden bevor es die AE beantragt.

Titel: Re: Meldefrist für Aupair
Beitrag von michas am 28.09.2023 um 21:29:19
Das wäre ja gut!
Ich hatte nämlich erst das hier gelesen: "Das Au-pair muss innerhalb einer Woche nach Ankunft bei der polizeilichen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) der Gastfamilie angemeldet werden. " aber das stimmt dann wohl nicht?

Titel: Re: Meldefrist für Aupair
Beitrag von michas am 28.09.2023 um 21:31:16
ihr Visum ist 1 Jahr gültig, sagt sie

Titel: Re: Meldefrist für Aupair
Beitrag von lottchen am 28.09.2023 um 22:29:15
Die Meldefrist nach BMG beträgt prinzipiell 2 Wochen.

Titel: Re: Meldefrist für Aupair
Beitrag von michas am 03.10.2023 um 18:32:23
Ich habe jetzt einen Termin für sie gebucht, allerdings ist der erst 2 1/2 Wochen nach ihrer EInreise, aber einen früheren Termin bekam ich nicht.
Sie sagt jetzt, dass ich mitkommen muss, weil die Behörde von mir persönlich bestätigt bekommen möchte, dass sie tatsächlich bei uns als Aupair angekommen und beschäftigt ist.
Weiß jemand, ist das wirklich notwendig dass die Gastfamilieneltern mit zur Anmeldung erscheinen?

Titel: Re: Meldefrist für Aupair
Beitrag von SimonB am 03.10.2023 um 19:35:12

michas schrieb am 03.10.2023 um 18:32:23:
allerdings ist der erst 2 1/2 Wochen nach ihrer EInreise,

Das ist okay.


michas schrieb am 03.10.2023 um 18:32:23:
Sie sagt jetzt, dass ich mitkommen muss, 

Wer sagt das? Sie hat doch ihren Au pair-Vertrag und das Visum,


michas schrieb am 03.10.2023 um 18:32:23:
ist das wirklich notwendig dass die Gastfamilieneltern mit zur Anmeldung erscheinen?

Meines Wissens ist das nicht notwendig. Sie ist doch 18 und kann ihre Unterlagen dort vorlegen.

Titel: Re: Meldefrist für Aupair
Beitrag von roseforest am 03.10.2023 um 20:39:20
Was sie aber meines Erachtens mitbringen muss ist eine "Wohnungsgeberbescheinigung" von dir unterschrieben . (Siehe Internet haben die meisten Städte zum Download ).

Vielleicht will sie ja auch nur das du mitkommst - was ich ihr wenn sie z.b. das erste Mal alleine in D ist und vllt nur A1 Deutsch kann auch nicht verübeln würde ..

Titel: Re: Meldefrist für Aupair
Beitrag von lottchen am 04.10.2023 um 11:26:35
Sie benötigt die Wohnungsgeberbescheinigung. Von Dir ausgefüllt und unterschrieben. Mitkommen musst Du selber nicht. Aber sicher würde sie sich besser fühlen, wenn sie irgendjemand begleiten könnte, der der deutschen Sprache mächtig ist und weiß wie hier was funktioniert.

Titel: Re: Meldefrist für Aupair
Beitrag von nixwissen am 04.10.2023 um 23:17:30
Moin,

alles etwas durcheinander hier.
Für sie gilt wie für alle, die hier nicht nur zum Urlaub oder Besuch nach D kommen, daß sie sich "eigentlich" innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden muss. Dafür braucht sie wie beschrieben die Wohnungsbescheinigung von Dir. Das ist eigentlich nichts anderes als wenn man umzieht. Da muss ja Dein neuer Vermieter auch nicht mit oder der Notar, der den Hauskauf beurkundet hat, Du also auch nicht. Wäre aber ein feiner Zug von der Gastfamilie, ein junges Mädel aus Tansania bei ihrem ersten Behördengang in D zu begleiten. Die Frist von zwei Wochen wird angesichts des üblichenTerminproblems nicht so heiss gegessen wie gekocht.
Der Aufenthaltstitel ist eine andere Baustelle, dafür muss sie aber vorher angemeldet sein. Ihr Visum ist nicht ein Jahr gültig sondern 90 Tage. Wenn Du sie unterstützen willst, solltest Du vielleicht mal selbst auf ihr Visum schauen. Sie muss innerhalb der Gültigkeit des Visums bei der Ausländerbehörde ihre AE beantragen, die gilt dann für ein Jahr. Diese Frist von 90 Tagen ab Einreise muss sie unbedingt einhalten, sonst gibt es riesige Probleme.

Steht zwar alles irgendwie schon weiter oben aber ich fand das etwas verwirrend, so in Häppchen und Anmeldung und AE mit den Fristen gemischt.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Meldefrist für Aupair
Beitrag von michas am 05.10.2023 um 04:54:31

nixwissen schrieb am 04.10.2023 um 23:17:30:
Ihr Visum ist nicht ein Jahr gültig sondern 90 Tage.

Gruß,
Norbert


Nein, sie hat tatsächlich ein Visum für 12 Monate
Screenshot_20231005-044600_OneDrive.jpg (311 KB | 57 )

Titel: Re: Meldefrist für Aupair
Beitrag von Petersburger am 05.10.2023 um 08:55:39

nixwissen schrieb am 04.10.2023 um 23:17:30:
solltest Du vielleicht mal selbst auf ihr Visum schauen. Sie muss innerhalb der Gültigkeit des Visums bei der Ausländerbehörde ihre AE beantragen, die gilt dann für ein Jahr. Diese Frist von 90 Tagen ab Einreise muss sie unbedingt einhalten, sonst gibt es riesige Probleme.

@nixwissen
Dein Hinweis, auf das Visum zu schauen, ist zwar völlig korrekt und immer und überall sinnvoll, aber es sind nun ungefähr schon zehn (!) Jahre, dass nationale Visa für einen geplanten Aufenthalt von maximal einem Jahr gleich für die gesamte Aufenthaltsdauer ausgestellt werden.

Glücklicherweise fand sich jemand, der die sinnfreie Belastung von ABH und Ausländern abschaffte.

Sinnfrei, weil eine AE für ein paar Wochen bis zu maximal 9 Monate auszustellen nun mal keine sinnvolle Aufgabe ist, wenn derselbe Zeitraum gesetzlich bereits mit einem ohnehin erforderlichen D-Visum abgedeckt werden kann.


Nochmal:
Aufs Visum schauen ist dennoch immer sinnvoll, weil in Visastellen auch nur Menschen arbeiten, denen Fehler passieren können. Jahresvisa in einem nur noch fünf Monate gültigen Pass oder 1 (ein) Tag Aufenthaltsdauer bei einem Gültigkeitszeitraum von einem Jahr - alles schon gesehen.

Titel: Re: Meldefrist für Aupair
Beitrag von lottchen am 05.10.2023 um 11:42:20
Eigentlich ist dieser Fall doch sehr einfach. Ihren Wohnsitz nehmen muss sie. Eine AE beantragen muss sie nicht weil sie ein Visum für die Dauer ihres Aufenthaltes hat. Wenn jetzt noch die Krankenversicherung geklärt ist und das Mädel den ihr zustehenden Deutschkurs besuchen kann sind doch die Formalitäten dann abgehakt. 

Titel: Re: Meldefrist für Aupair
Beitrag von michas am 09.10.2023 um 14:16:42

lottchen schrieb am 05.10.2023 um 11:42:20:
Eigentlich ist dieser Fall doch sehr einfach.

1.) Ihren Wohnsitz nehmen muss sie. > Kommt am Freutag

2.) Eine AE beantragen muss sie nicht weil sie ein Visum für die Dauer ihres Aufenthaltes hat. > Entfällt

3.) Wenn jetzt noch die Krankenversicherung geklärt ist > War Voraussetzung für den Erhalt ihres Visums und ist bereits für ihr gesamtes Jahr bezahlt

4.) das Mädel den ihr zustehenden Deutschkurs besuchen kann sind doch die Formalitäten dann abgehakt.  > Den besucht sie bereits und der ist ebenfalls komplett bezahlt.


Aktuell kommt noch, denn wir haben uns auf die Beendigung ihres Aupair-Vertrags geeinigt, sie zieht hier aus dem Haus aus und bleibt vorerst bei der Mutter meiner Kinder. Von dort sucht sie eine neue Gastfamilie.

5.) Ein Kündigungsschreiben, Bestätigung dass ihr Aupair-Einsatz beendet ist zur Vorlage bei ihrer neuen Familie oder anderen Ämtern?

Was muss dieses Schreiben enthalten?

Titel: Re: Meldefrist für Aupair
Beitrag von erne am 09.10.2023 um 14:41:35
Ich denke, ihre AE bzw. das Visum enthält die Nebenbestimmung, dass der AT (Visum bzw, AE) nur als AuPair bei Familie xy gilt.
Ist sie nicht mehr AuPair bei Familie xy ist der Titel verwirkt. Sie muss einen anderen Titel beantragen oder ausreisen.


Aber ob eine solche Nebenbestimmung im Visum steht, wisst nur Ihr,.

Titel: Re: Meldefrist für Aupair
Beitrag von lottchen am 09.10.2023 um 15:18:58
"Mit Bedingungen/Auflagen versehen..." steht rechts unten auf dem Visum, was Du eingestellt hast. Welche Bedingungen/Auflagen?

Titel: Re: Meldefrist für Aupair
Beitrag von roseforest am 09.10.2023 um 18:44:00
Schaut Mal hier
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1297536290/10

Ähnlicher Fall. Ein Wechsel der Familie ist in der Regel schon möglich. Muss aber mit der ABH geklärt werden..

Ansonsten gibt es auch Vereine die helfen können (Google) und solche Fragen täglich haben.

Titel: Re: Meldefrist für Aupair
Beitrag von erne am 09.10.2023 um 19:19:24

roseforest schrieb am 09.10.2023 um 18:44:00:
Muss aber mit der ABH geklärt werden.. 

aus meiner Sicht muss ein anderer AT her (als Aupair bei neuer Familie abc), damit ändert sich der Zweck ... wenn der sich nicht ändern würde, müsste der alte VE Geber (fürFamilie xy)  haften
... aber wie schon geschrieben, das muss mit der ABH geklärt werden

Titel: Re: Meldefrist für Aupair
Beitrag von roseforest am 09.10.2023 um 19:32:14
@emre was denn für eine VE??

Gem Visa Handbuch AA Seite 112:
"Nur in den Fällen, in denen es offensichtliche Gründe für Zweifel an der Lebensunterhaltssicherung gibt (z.B. aufgrund der Angaben im Au-pair-Vertrag), ist von den Gasteltern die Vorlage einer Verpflichtungserklärung zu verlangen bzw. sind Inlandssachverhalte mit der zuständigen Ausländerbehörde zu klären.  "

Glaube kaum dass hier eine VE abgegeben wurde. Und dass ein au pair die Familie Wechselt ist eig nicht so selten ;)

Was wäre insofern ja auch irgendwie "verrückt". Oft sucht man sich au pairs über online Portale - telefoniert paar Mal und fertig. Wer wäre so verrückt da eine VE abzugeben .

Aber ja : ein neuer AT muss natürlich her bzgl der neuen Familien daher mit der ABH sprechen.

Titel: Re: Meldefrist für Aupair
Beitrag von michas am 23.10.2023 um 22:43:30
Update:
Die Aupair ist am Samstag zu ihrer neuen Familie nach München gereist. Heute kam ein Brief für sie vom Bundeszentralamt für Steuern. Ich schätze ihre Steuer-ID? Demnächst müsste sich dann noch die "GEZ"melden.
Ich habe sie um ihre neue Adresse gebeten, dass ich ihr die Post nachsenden kann.
Klemmer hat den Restbetrag der Versicherung bereits zurücküberwiesen.

Titel: Re: Meldefrist für Aupair
Beitrag von erne am 24.10.2023 um 09:13:11

michas schrieb am 23.10.2023 um 22:43:30:
Demnächst müsste sich dann noch die "GEZ"melden.

warum? AFAIK wird GEZ per Haushalt erhoben, nicht für jede einzelne Person. Als Au Pair ist sie doch in den Haushalt der Gastfamilie eingebunden?!

Titel: Re: Meldefrist für Aupair
Beitrag von roseforest am 24.10.2023 um 11:36:33
Das weiss ja die GEZ mE nicht.
Gibt ja häuser mit vielen Parteien daher
Dürfte die GEZ ja nicht automatisch wissen
dass es ein Haushalt ist. Meine Frau hatte nach Anmeldung den GEZ Brief sogar vor der Steuer ID bekommen 👍 tolle Begrüßung in D ;).

Lässt sich aber ja sogar online dann klären dass sie im Haushalt X wohnt.

Titel: Re: Meldefrist für Aupair
Beitrag von SimonB am 24.10.2023 um 11:46:40

michas schrieb am 23.10.2023 um 22:43:30:
Ich schätze ihre Steuer-ID?

Post für sie kannst du doch ungeöffnet nachsenden, sobald du ihre Adresse hast.


michas schrieb am 23.10.2023 um 22:43:30:
Demnächst müsste sich dann noch die "GEZ"melden.

Der Beitragsservice meldet sich irgendwann postalisch nur, wenn sie sich vor dem Wechsel doch noch in deiner Meldebehörde mit Wohnsitz angemeldet hat.
Schon am 9.10. hattest du aber geschrieben, dass sie nicht in Stadt X bleibt, sondern eine andere Gastfamilie sucht.
Hat sie sich denn trotzdem ca am 12.10. noch angemeldet?
In M muss sie sich trotzdem anmelden. Damit hast du nichts zu tun.


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