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Einbürgerung Ehefrau (Gelesen: 6.562 mal)
Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #45 - 19.03.2024 um 18:26:15
 
Bezüglich deiner weiteren Fragen:

Wir haben echt die letzte Woche über die Bedeutung der Begriffe gesprochen und intensiv die Situation hier und im Iran verglichen. Auch ihre persönliche Erfahrung. Insbesondere was für Erfahrungen sie der Sachbearbeiterin erzählen könnte, falls diese fragen würde.

Ich kann jetzt nicht sagen, dass wir nicht die Materie in der Tiefe behandelt hätten.

Meine Frau war eigentlich enttäuscht, dass wohl nur nach Stichpunkten gefragt wurden. Musste mir dann auch anhören, dass ich sie falsch vorbereitet hätte  Augenrollen

Aber unabhängig hiervon stellt sich tatsächlich die Frage nach der Ermächtigungsgrundlage für diese Befragung und die Qualifikation der Sachbearbeiter solche Interviews zu führen.

Nebenbei bemerkt: Die Antwort "Republik" auf die Frage nach der Staatsform ist korrekt. Genauso wie "freiheitlich demokratisch" korrekt ist, oder "Volksherrschaft" der deutsche Begriff für Demokratie (Demos = Volk, kratie = Herrschaft) ist oder "eine ohne Gewalt- und Willkürherrschaft" direkt aus dem Merkblatt stammt.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Cb_HE
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #46 - 19.03.2024 um 19:27:04
 
Oh Gott, ich habe mich eigentlich auch dafür vorbereitet nachdem ich irgendwo gelesen habe, dass Fragen gestellt werden könnten.
Habe die schöne einseitige Erklärung von der freiheitlichen demokratischen Grundordnung chatgpt in wenigen als 100 Wörtern zusammenfassen lassen und auswendig gelernt.
Aber die Sachbearbeiterin hat letztendlich nur gefragt, ob ich die zwei Seiten Bekenntnis und Loyalitätserklärung gelesen habe und ob ich Frage dazu habe. Also ganz chill.
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Tullux
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #47 - 19.03.2024 um 19:43:21
 
Aras schrieb am 19.03.2024 um 18:17:48:
Soweit ich das sehe gibt es keine Rechtsgrundlage für eine solche Befragung.


Grundlage, wenn auch sicher keine Rechtsgrundlage, dieses Bürokratietsunamis (ich sag nur Schornsteinfegerrechnung...) und der "peinlichen Befragung" nebst Wiederholungstermin ist doch ziemlich offensichtlich eine Retourkutsche auf die Untätigkeitsklage.

Ich bin in der gleichen Situation wie du und die für meine Frau zuständige Einbürgerungsbehörde hat sich was ganz apartes für die Terminvereinbarung einfallen lassen. Online: geht nicht / Email: geht nicht / Schneckenpost: geht nicht / Persönlich: geht nicht (Schalter vorübergehend geschlossen). Einzig und allein telefonisch soll sich am Monatsanfang ein Termin im übernächsten Monat vereinbaren lassen. Natürlich nur, wenn man auch durchkommt bevor alle Termine vergeben sind. Ansonsten gilt: Rien ne va plus oder neues Spiel, neues Glück - im nächsten Monat.

Ich bin nicht bereit bei diesem Heckmeck mitzuspielen. Den Antrag für meine Frau wird ein Fachanwalt für Migrationsrecht einreichen und ich bin mir ziemlich sicher, dass das dann auch auf dem normalen Postweg geht. Ich gehe weiter davon aus, dass wir die Behörde nur einmal aufsuchen werden, nämlich zur Entgegennahme der Einbürgerungsurkunde. Zwinkernd

Die Kosten verbuche ich unter nützliche Aufwendungen für mentales Wohlergehen. 
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« Zuletzt geändert: 19.03.2024 um 21:13:23 von reinhard »  
 
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #48 - 19.03.2024 um 19:43:33
 
Es gibt viele Gerichtsurteile, u.a. vom BVerwG, die eine solche Befragung begründen. Bei Bedarf kann ich morgen eine ganze Reihe nennen.

Das stützt sich alles auf § 10 Abs. 1 Nr. 1 und hat den Grund, dass man sich nur zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen kann, wenn man auch weiß was damit gemeint ist. Macht so weit auch Sinn. Der Knackpunkt ist aber, dass laut der Rechtsprechung rudimentäre Kenntnisse ausreichen. Deine Frau war ja jetzt nicht völlig daneben (im Gegenteil), bei den Wahlen war ja auch offensichtlich, dass sie wusste, dass Wahlen gemeint sind.

Und mit Republik hatte sie halt absolut recht. Da sollte lieber die SB mal prüfen, ob sie die entsprechenden Kenntnisse hat. Die deutsche Staatsform ist Republik, die deutsche Herrschaftsform die Demokratie. Und selbst wenn, dann ist Volksherrschaft einfach nur ein anderer Begriff für Demokratie.

Ich hoffe mal die Behörde fragt das jedes mal ab, ansonsten ist das wirklich willkürlich. Die Voraussetzungen erfüllt sie trotzdem, denn sie hat mehr Kenntnisse als sicherlich 90 % der anderen Antragsteller und sogar als die Stelle, die über Einbürgerungen entscheidet.

e: jetzt gelesen, dass du das selber auch schon bemerkt hast, dass ihre Antworten eigentlich korrekt waren

e2: @aras die haben die Befragung doch sicherlich verschriftlicht oder? Habt ihr eine Ausfertigung davon mitbekommen?
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« Zuletzt geändert: 19.03.2024 um 19:57:26 von Puncherfaust »  
 
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Aras
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Antwort #49 - 19.03.2024 um 20:33:29
 
@Puncherfaust

Es wurde nicht protokolliert.

Die Sachbearbeiterin war nicht alleine, sondern eine andere Behördlerin saß dabei. Als wir die Gebühr bezahlen sollten fragte die SB die andere Behördlerin ob halbe oder ganze Gebühr gezahlt werden soll. Darum denke ich, es war die Vorgesetzte.

Ist eine Protokollierung üblich?

Ich hab ehrlich gesagt kein gutes Gefühl für Donnerstag, da ich nicht mit dabei sein soll, weil ich auf "Demokratie" hingewiesen habe. Und ohne Protokoll... Lippen versiegelt
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #50 - 19.03.2024 um 20:49:10
 
Wenn man auf der Grundlage eine Klageerwiderung begründen will, würde ich denken, dass das auf jeden Fall protokolliert wird.

Dass das nicht gemacht wurde spricht evtl. doch dafür, dass das nicht willkürlich, sondern dort Standard ist. In dem Fall weiß deine Frau jetzt in welcher Form befragt wird und kann sich da besser drauf vorbereiten. Dann sollte sie das auch zufriedenstellend für die EBH ableisten können, mit den Schlagwörtern die die hören wollen

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Aras
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Antwort #51 - 19.03.2024 um 21:38:54
 
Ich weiß nicht. Ich bin etwas unzufrieden mit dem Umstand dass ich nicht dabei sein kann. Meine Frau alleine und auf der anderen Seite die zwei Behördlerinnen.
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Antwort #52 - 19.03.2024 um 21:41:41
 
@Puncherfaust
Hast ne PN
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Puncherfaust
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Antwort #53 - 20.03.2024 um 09:29:47
 
BVerwG, Beschluss v. 08.12.2008 - 5 B 58.08 (zu § 8 Abs. 1 StAG)

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 07.12.2016 - 2 L 18/15

Bayerischer VGH, Urteil v. 19.01.2012 - 5 B 11.732 - BayVBl 2012, 565

VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 05.03.2014 - 1 S 232/14

VG Stuttgart, Urteil v. 12.01.2023 - 4 K 4335/22

VG Stuttgart, Urteil v. 30.06.2022 - 4 K 176/21

Mal aufs wesentliche runtergebrochen:

Zitat:
Daher ist es nicht nur sachgerecht, sondern geradezu geboten, die Verleihung staatsbürgerlicher Rechte von einem glaubhaften Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung abhängig zu machen (vgl. Dollinger/Heusch, VBlBW 2006, 216/220)… Daraus folgt zwingend, dass der Einbürgerungsbewerber zumindest einfache Grundkenntnisse der freiheitlichen demokratischen Grundordnung besitzen und den Inhalt der von ihm abgegebenen sog. Loyalitätserklärung verstanden haben muss. Denn wenn es sich hierbei nicht nur um formale Einbürgerungsvoraussetzungen in Form eines bloßen Lippenbekenntnisses handelt, müssen das Bekenntnis und die Erklärung von einem entsprechenden Bewusstsein des Einbürgerungsbewerbers getragen sein.


Zitat:
Nur derjenige kann sich glaubwürdig zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, der wenigstens über einen Grundbestand an staatsbürgerlichem Wissen verfügt; demzufolge ist es - auch verfassungsrechtlich - nicht zu beanstanden, bei einer Einbürgerung im Rahmen einer persönlichen Befragung zu prüfen und festzustellen, ob ein entsprechendes staatsbürgerliches Grundwissen vorhanden ist (BVerwG, Urt. v. 19.01.2012 - BVerwG 5 B 58.08 -, Buchholz 130 § 10 StAG Nr. 4, RdNr. 7 in juris).


Aber wie gesagt, die Rechtssprechung ist sich da einig. Es geht darum zu verhindern, dass die Loyalitätserklärung ein reines Lippenbekenntnis ist. Daher muss der EB-Bewerber wissen zu was er sich eigentlich bekennt. Das ist aber kein reiner Wissenstest. Um mich zur Demokratie bekennen zu können muss ich nicht wissen, wie der Fachbegriff dafür lautet. Ich muss wissen was Demokratie ist. Ich muss nicht die Begriffe Legislative, Exekutive und Judikative kennen, ich muss nur wissen, dass nicht alle Staatsgewalt bei einer Person liegt, sondern ein Teil die Gesetze macht, ein anderer diese ausführt und noch ein anderer Recht spricht.

Die Fragen der EBH sind daher eigentlich noch nicht einmal geeignet um das festzustellen.

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Aras
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Antwort #54 - 20.03.2024 um 22:10:40
 
Erstmal Danke Puncherfaust für die Entscheidungen.

Wir haben uns entschieden morgen ohne negative Gedanken hinzugehen und es hoffentlich positiv abzuschließen Zwinkernd.
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Antwort #55 - 21.03.2024 um 08:01:59
 
Gleich gehts zum Termin. Meine Frau hat gepaukt. Dabei hat sie Frage 22 vom Leben in Deutschland Test entdeckt: Welche Staatsform hat Deutschland? Republik.  Laut lachend
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Antwort #56 - 21.03.2024 um 09:53:45
 
Erfreuliche Nachrichten:

Sie hat es mit fliegenden Fahnen bestanden. Meine Befürchtung, dass meine Frau zwei Sachbearbeiter vor sich hat, hat sich nicht realisiert.

Danke nochmal @Puncherfaust. Ich habe ihr deine Beiträge gezeigt, damit sie das Themengebiet korrekt eingrenzen kann, denn genau das wurde abgeklopft.

Ich bin froh, dass wir den Termin so kurz wie möglich nach dem Ersttermin hatten, denn die Woche bis zum Ersttermin waren extrem Stressreich für meine Frau und das langsam aufbauende Adrenalin konnte ich sehen. Nach der Prüfung war der Stress weg. Aber zwei Tage waren ausreichend, damit sie heute früh wieder etwas in den Stresstunnel gekommen ist, aber nicht so extrem wie am Dienstag.

Aber alles super.

Die erste Frage war wieder die Frage nach der Staatsform. Und meine Frau hat wohl der Sachbearbeiterin mit Demokratie geantwortet und dann aber erklärt dass sie im Einbürgerungstest auf die identische Frage die Antwort Republik gefunden hatte.

Nachdem die Befragung fertig war und ich dann auch wieder rein durfte, hat meine Frau dann den Ausdruck der Seite vom Einbürgerungstest mit der Antwort Republik der Sachbearbeiterin gezeigt. Auch Volksherrschaft ist Demokratie wurde besprochen. Aber es war jetzt nicht belehrend, sondern freundlich und auf Augenhöhe. Wir haben das einfach besprochen und das einzige was ich zu dem Zhema beigetragen habe, wae das von Puncherfaust erklärte "Staatsform ist Republik, Herrschaftsform ist Demokratie".

Meine Frau ist mit einem strahlenden Lächeln nach Hause gekommen.  Smiley
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Antwort #57 - 29.03.2024 um 14:07:43
 
Kurzer Zwischenstand:

Gestern waren wir bei der Ausländerbehörde und haben die AE meiner Frau verlängert. Hat uns 93 € gekostet, obwohl meine Frau eine NE beantragt hatte. honi soit qui mal y pense  Augenrollen . Aber wir lassen mal fünfe gerade sein.

Wir haben gestern aber auch die Klageerwiderung erhalten.

Natürlich argumentiert die Behörde, dass wir die Kosten tragen sollen, weil ein zureichender Grund vorliegen würde.  Cool

Ich wurde vor paar Wochen auf den OVG Saarland Beschluss hingewiesen, sonst wäre ich wohl geschockt gewesen  Schockiert/Erstaunt.

Ich hab schon eine Idee, wie wir das ganze abwickeln.  Cool

Wir genießen aber erstmal das lange Wochenende, dass solltet ihr auch Zwinkernd
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Antwort #58 - 29.03.2024 um 22:40:50
 
Aras schrieb am 29.03.2024 um 14:07:43:
Wir genießen aber erstmal das lange Wochenende, dass solltet ihr auch Zwinkernd



Wird nicht so lang wie erhofft. Die Bundesregierung will uns heimlich nachts eine Stunde klauen.
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Antwort #59 - 02.04.2024 um 09:01:32
 
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