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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung Ehefrau
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Beitrag begonnen von Aras am 22.08.2023 um 09:28:20

Titel: Einbürgerung Ehefrau
Beitrag von Aras am 22.08.2023 um 09:28:20
So. Liebe Leute.

Am 16. August hat meine Ehefrau bei unserer Stadt die Einbürgerung beantragt. Online.

Wir werden die Tage nochmal alles schön schriftlich fertig machen und es der Einbürgerungsbehörde mit allen möglichen Nachweisen geben.

Wir werden die drei Monatsfrist gem. § 75 VwGO abwarten und Untätigkeitsklage einreichen. Ich werde euch hier jeden Schriftverkehr in anonymisiert bereitsstellen.



Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau
Beitrag von Onur81 am 22.08.2023 um 09:39:07
Voaw.. Spannend..

Ich freue mich auf deine Meldungen hier und werde dem Topic ganz nach verfolgen..

Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau
Beitrag von reinhard am 22.08.2023 um 10:27:01

Aras schrieb am 22.08.2023 um 09:28:20:
Wir werden die drei Monatsfrist gem. § 75 VwGO abwarten und Untätigkeitsklage einreichen. Ich werde euch hier jeden Schriftverkehr in anonymisiert bereitsstellen.


Du solltest dann nur daran denken: Sobald eine Nachricht von der Einbürgerungsbehörde kommt, ist sie an dem Tag nicht "untätig", sondern tätig. Die Drei-Monats-Frist läuft dann neu an.

Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau
Beitrag von dim4ik am 23.08.2023 um 08:14:06

Aras schrieb am 22.08.2023 um 09:28:20:
So. Liebe Leute.

Am 16. August hat meine Ehefrau bei unserer Stadt die Einbürgerung beantragt. Online.

Wir werden die Tage nochmal alles schön schriftlich fertig machen und es der Einbürgerungsbehörde mit allen möglichen Nachweisen geben.

Wir werden die drei Monatsfrist gem. § 75 VwGO abwarten und Untätigkeitsklage einreichen. Ich werde euch hier jeden Schriftverkehr in anonymisiert bereitsstellen.

Sehr schön, drücke Euch fest die Daumen! Und ja, gerne uns hier auf dem Laufenden halten, gerade bei Problemen würde es hier gerne geholfen.


reinhard schrieb am 22.08.2023 um 10:27:01:
Du solltest dann nur daran denken: Sobald eine Nachricht von der Einbürgerungsbehörde kommt, ist sie an dem Tag nicht "untätig", sondern tätig. Die Drei-Monats-Frist läuft dann neu an.

Eben nicht, sonst könnte jede Behörde alle 85 Tage an den Antragsteller irgendwas zurückschreiben und die nächsten 84 Tage wieder nichts tun und so bis unendlich (und einige Behörden tun das wirklich solange der Antragsteller nicht gerichtlich auf Untätigkeit klagt). Daher gibt es den § 75 VwGO, in dem es um zureichende Gründe für sachliche Nichtbescheidung geht, und der Begriff ist eben nicht unendlich auslegbar.

Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau
Beitrag von lottchen am 23.08.2023 um 09:57:07

dim4ik schrieb am 23.08.2023 um 08:14:06:
Eben nicht, sonst könnte jede Behörde alle 85 Tage an den Antragsteller irgendwas zurückschreiben und die nächsten 84 Tage wieder nichts tun und so bis unendlich (und einige Behörden tun das wirklich solange der Antragsteller nicht gerichtlich auf Untätigkeit klagt).

Na ja. Ich kenne das (beruflich) vom Baurecht. Weiß allerdings nicht, ob das vergleichbar ist. Wir versuchen seit ca. 2 Jahren eine Baugenehmigung in einer Großstadt in Bayern zu bekommen. Man kann darauf warten, dass jedesmal, wenn die 3 Monate mal wieder fast rum sind, irgendeine sinnige oder unsinnige Nachforderung kommt. Die reicht man ein und schwups, knapp 3 Monate später kommt das nächste Schreiben, wo das nächste Problem aufgeworfen wird....Da wegen Untätigkeit zu klagen dürfte wenig Sinn machen.   

Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau
Beitrag von Aras am 23.08.2023 um 10:13:37

lottchen schrieb am 23.08.2023 um 09:57:07:
Na ja. Ich kenne das (beruflich) vom Baurecht. Weiß allerdings nicht, ob das vergleichbar ist. Wir versuchen seit ca. 2 Jahren eine Baugenehmigung in einer Großstadt in Bayern zu bekommen. Man kann darauf warten, dass jedesmal, wenn die 3 Monate mal wieder fast rum sind, irgendeine sinnige oder unsinnige Nachforderung kommt. Die reicht man ein und schwups, knapp 3 Monate später kommt das nächste Schreiben, wo das nächste Problem aufgeworfen wird....Da wegen Untätigkeit zu klagen dürfte wenig Sinn machen.   


Untätigkeitsklage hätte den Effekt, dass es direkt vor Gericht geht und die Richter in der Regel keinen Bock haben, sich von der Behörde hinhalten zu lassen. Aber es würde ggf. bedeuten, dass man bei offenen Fragen auf eigene Kosten Gutachter beauftragen muss. Das ist im Baurecht ggf. krasser als bei Einbürgerungen. Da werden in der Regel keine komplexen Fragen geklärt.

Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau
Beitrag von dim4ik am 25.08.2023 um 11:42:15

lottchen schrieb am 23.08.2023 um 09:57:07:
Wir versuchen seit ca. 2 Jahren eine Baugenehmigung in einer Großstadt in Bayern zu bekommen. Man kann darauf warten, dass jedesmal, wenn die 3 Monate mal wieder fast rum sind, irgendeine sinnige oder unsinnige Nachforderung kommt. Die reicht man ein und schwups, knapp 3 Monate später kommt das nächste Schreiben, wo das nächste Problem aufgeworfen wird....Da wegen Untätigkeit zu klagen dürfte wenig Sinn machen.

Wieso denn? Wenn es natürlich nicht darum geht, dass die vom Bauamt aufgeworfenen Fragen/angeforderte Unterlagen nur sequenziell gestellt/aufgefordert werden können nachdem die letzte Frage/Dokument beantwortet/nachgereicht wurde, würde eine UK schon Sinn machen, da v.a. die Herangehensweise der Behörde hinterfragt werden könnte, ob diese noch zweckmäßig ist.

Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau
Beitrag von Onur81 am 21.11.2023 um 20:41:01
@Aras Es ist jetzt 3 Monate vergangen. Habt ihr die Untätigkeitsklage eingereicht?

Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau
Beitrag von Aras am 21.11.2023 um 22:28:45
Danke für die Erinnerung. Ich werde am Wochenende die Klage schreiben. Gerade auf Arbeit zu viel zu tun. ;)

Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau
Beitrag von Werner H am 22.11.2023 um 17:18:15

Aras schrieb am 22.08.2023 um 09:28:20:
So. Liebe Leute.

Am 16. August hat meine Ehefrau bei unserer Stadt die Einbürgerung beantragt. Online.

Wir werden die Tage nochmal alles schön schriftlich fertig machen und es der Einbürgerungsbehörde mit allen möglichen Nachweisen geben.

Wir werden die drei Monatsfrist gem. § 75 VwGO abwarten und Untätigkeitsklage einreichen. Ich werde euch hier jeden Schriftverkehr in anonymisiert bereitsstellen.


Online ging hier nicht. Wir haben im Juli alles per Papier eingereicht. Antragsformular aus dem Internet kopiert plus Kopien aller relevanten Unterlagen.

Per Einschreiben an die Behörde. Der Eingang wurde immerhin bestätigt. Ob die Unterlagen vollständig sind, können sie nicht sagen.

Seitdem nichts. Heute wieder die automatisierte Email, die seit einem Jahr versendet wird: es gibt keine Termine aber sie ist auf der Warteliste. Was immer das bedeutet nach einem Jahr der Untätigkeit.

Ich bin jetzt am überlegen, das Geld rauszuwerfen und zum Anwalt zu gehen. Denn andernfalls geht es wahrscheinlich einfach so weiter.


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