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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung Ehefrau https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1692689300 Beitrag begonnen von Aras am 22.08.2023 um 09:28:20 |
Titel: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 22.08.2023 um 09:28:20
So. Liebe Leute.
Am 16. August hat meine Ehefrau bei unserer Stadt die Einbürgerung beantragt. Online. Wir werden die Tage nochmal alles schön schriftlich fertig machen und es der Einbürgerungsbehörde mit allen möglichen Nachweisen geben. Wir werden die drei Monatsfrist gem. § 75 VwGO abwarten und Untätigkeitsklage einreichen. Ich werde euch hier jeden Schriftverkehr in anonymisiert bereitsstellen. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Onur81 am 22.08.2023 um 09:39:07
Voaw.. Spannend..
Ich freue mich auf deine Meldungen hier und werde dem Topic ganz nach verfolgen.. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von reinhard am 22.08.2023 um 10:27:01 Aras schrieb am 22.08.2023 um 09:28:20:
Du solltest dann nur daran denken: Sobald eine Nachricht von der Einbürgerungsbehörde kommt, ist sie an dem Tag nicht "untätig", sondern tätig. Die Drei-Monats-Frist läuft dann neu an. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von dim4ik am 23.08.2023 um 08:14:06 Aras schrieb am 22.08.2023 um 09:28:20:
Sehr schön, drücke Euch fest die Daumen! Und ja, gerne uns hier auf dem Laufenden halten, gerade bei Problemen würde es hier gerne geholfen. reinhard schrieb am 22.08.2023 um 10:27:01:
Eben nicht, sonst könnte jede Behörde alle 85 Tage an den Antragsteller irgendwas zurückschreiben und die nächsten 84 Tage wieder nichts tun und so bis unendlich (und einige Behörden tun das wirklich solange der Antragsteller nicht gerichtlich auf Untätigkeit klagt). Daher gibt es den § 75 VwGO, in dem es um zureichende Gründe für sachliche Nichtbescheidung geht, und der Begriff ist eben nicht unendlich auslegbar. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von lottchen am 23.08.2023 um 09:57:07 dim4ik schrieb am 23.08.2023 um 08:14:06:
Na ja. Ich kenne das (beruflich) vom Baurecht. Weiß allerdings nicht, ob das vergleichbar ist. Wir versuchen seit ca. 2 Jahren eine Baugenehmigung in einer Großstadt in Bayern zu bekommen. Man kann darauf warten, dass jedesmal, wenn die 3 Monate mal wieder fast rum sind, irgendeine sinnige oder unsinnige Nachforderung kommt. Die reicht man ein und schwups, knapp 3 Monate später kommt das nächste Schreiben, wo das nächste Problem aufgeworfen wird....Da wegen Untätigkeit zu klagen dürfte wenig Sinn machen. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 23.08.2023 um 10:13:37 lottchen schrieb am 23.08.2023 um 09:57:07:
Untätigkeitsklage hätte den Effekt, dass es direkt vor Gericht geht und die Richter in der Regel keinen Bock haben, sich von der Behörde hinhalten zu lassen. Aber es würde ggf. bedeuten, dass man bei offenen Fragen auf eigene Kosten Gutachter beauftragen muss. Das ist im Baurecht ggf. krasser als bei Einbürgerungen. Da werden in der Regel keine komplexen Fragen geklärt. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von dim4ik am 25.08.2023 um 11:42:15 lottchen schrieb am 23.08.2023 um 09:57:07:
Wieso denn? Wenn es natürlich nicht darum geht, dass die vom Bauamt aufgeworfenen Fragen/angeforderte Unterlagen nur sequenziell gestellt/aufgefordert werden können nachdem die letzte Frage/Dokument beantwortet/nachgereicht wurde, würde eine UK schon Sinn machen, da v.a. die Herangehensweise der Behörde hinterfragt werden könnte, ob diese noch zweckmäßig ist. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Onur81 am 21.11.2023 um 20:41:01
@Aras Es ist jetzt 3 Monate vergangen. Habt ihr die Untätigkeitsklage eingereicht?
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Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 21.11.2023 um 22:28:45
Danke für die Erinnerung. Ich werde am Wochenende die Klage schreiben. Gerade auf Arbeit zu viel zu tun. ;)
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Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Werner H am 22.11.2023 um 17:18:15 Aras schrieb am 22.08.2023 um 09:28:20:
Online ging hier nicht. Wir haben im Juli alles per Papier eingereicht. Antragsformular aus dem Internet kopiert plus Kopien aller relevanten Unterlagen. Per Einschreiben an die Behörde. Der Eingang wurde immerhin bestätigt. Ob die Unterlagen vollständig sind, können sie nicht sagen. Seitdem nichts. Heute wieder die automatisierte Email, die seit einem Jahr versendet wird: es gibt keine Termine aber sie ist auf der Warteliste. Was immer das bedeutet nach einem Jahr der Untätigkeit. Ich bin jetzt am überlegen, das Geld rauszuwerfen und zum Anwalt zu gehen. Denn andernfalls geht es wahrscheinlich einfach so weiter. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Onur81 am 14.12.2023 um 22:03:52 Aras schrieb am 21.11.2023 um 22:28:45:
Wie sieht es aktuell aus? |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 27.12.2023 um 16:00:48
Ich verstehe das Interesse. Derzeit hab ich viel Stress.
Zudem haben wir einen Brief bekommen, dass die für die Verlängerung der AE Unterlagen nachfordern. Habe das nicht erwartet, weil die AE und die Einbürgerung verzögert wurde. Dürfte aber die Klageschrift vereinfachen weil ich nicht noch auf hilfsweise für die Erteilung einer AE für eine logische Sekunde klagen muss. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 25.01.2024 um 08:41:02
Also ich habe die Klageschrift fertig und auf dem Weg ins Büro werde ich nen kurzen Abstecher in die Rechtsantragsstelle vom Verwaltungsgericht machen.
Der Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis wurde nicht weiter bearbeitet, weil ihr Reisepass eine Restgültigkeit von einem Jahr haben müsse. Der Pass hatte noch eine Gültigkeit bis zum 26.02.2024. Gibt afaik kein Gesetz, dass eine Restgültigkeit fordert. Die können sogar am letzten Tag der Passgültigkeit die NE erteilen. Wir haben letzte Woche den neuen iranischen Reisepass beantragt. Meine Frau hat gestern ihren neuen iranischen Reisepass gestern postalisch erhalten. Also mal schauen. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 25.01.2024 um 09:52:28
Anzeige ist raus...
Ich meine Klage ist eingereicht |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Onur81 am 25.01.2024 um 19:17:03 Aras schrieb am 25.01.2024 um 09:52:28:
Spannend.. :) Vielen Dank, dass du uns auf dem laufenden hältst. Bitte weiter so :). |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von dim4ik am 26.01.2024 um 18:39:21 Aras schrieb am 25.01.2024 um 08:41:02:
Korrekt, die ABH kann völlig problemlos die NE erteilen und gleichzeitig zur Beschaffung eines neuen Reisepasses auffordern, der "in Kürze" ablaufende Reisepass kann aber nicht als Grund für die Nichterteilung der NE geltend gemacht werden. Gibt es eurerseits demnächst dann auch eine weitere Untätigkeitsklage bzgl. der NE? |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 26.01.2024 um 18:50:40
@dim4ik
Ja, habe das in der Begründetheit unter Punkt 2.g) näher beschrieben. Hier ist die Klageschrift: Zitat:
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Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Brasilianer2016 am 29.01.2024 um 20:20:57
Das sieht sehr ausführlich aus. Super gemacht.
Der Satz unten bezieht sich aber auf einen Bauantrag?! "Auf Grund all dessen ist kein zureichender Grund dafür vorhanden, dass die Beklagte den Bauantrag der Klägerin vom 16.08.2023 bisher noch nicht verbeschieden hat." |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 29.01.2024 um 21:50:59
;D ;D ;D
Danke fürs Durchlesen. Da war ich wohl etwas unachtsam. Ich denke es ist vernachlässigbar. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von lottchen am 30.01.2024 um 11:25:11
Ich kenne von Anwälten verfasste Klagen nur und ausschließlich so, dass die Beweise (Unterlage X, Zeugnis von Person Y...) immer hinter den jeweiligen Punkt im Text geschrieben wird und nicht die Anlagen insgesamt ganz zum Schluß unten als Anhang aufgelistet werden. Auch werden Anlagen immer durchnummeriert. Dann kann die Gegenseite auch gescheit antworten und sich darauf beziehen.
Und jede Klage muss in dreifacher Ausführung eingereicht werden. Da in diesem Fall eine Privatperson klagt wird das Gericht hoffentlich etwas milder drüberschauen. Bzw. das Gericht wird "rechtliche Hinweise" an den Kläger schicken, der dann ggf. seine Klage korrigieren bzw. präzisieren kann. Aras wird uns ja sicher berichten wie es weitergeht. Ich bin gespannt. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 31.01.2024 um 09:08:49
Der eine Satz sollte unerheblich sein, da es auf den Antrag ankommt und selbst dieser im Zweifel auch von den Richterinnen ausgelegt werden würde.
Ich warte sehnlichst auf den Brief mit der Rechnung für die Gerichtsgebühren... ;) |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 03.02.2024 um 23:39:44
Whazzzup?
Gestern kam der Brief vom VG Düsseldorf mit der Beschluss über die Streitwertfestsetzung von 10.000 €. Also doppelter Auffangwert. Da steht auch, dass das nicht die Gebühr ist ;), also damit die Leute keinen Herzinfarkt bekommen ;D |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Onur81 am 04.02.2024 um 21:02:51 Aras schrieb am 03.02.2024 um 23:39:44:
Was bedeutet das genau? Wenn ihr gewännet, bekämet ihr 10.000 € als Gerichtskosten erstattet? |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von reinhard am 04.02.2024 um 21:19:53
Nein, der "Wert" des Streites ist 10.000 Euro. Danach kann man die Gerichtsgebühren ausrechnen, wenn man will.
Ein Asylverfahren ist 5000 Euro wert, eine Einbürgerung ist 10.000 Euro wert. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von lottchen am 05.02.2024 um 10:27:31
Wen es interessiert der kann sich aus dem Internet einen Prozesskostenrechner aufrufen. Da wird dann angezeigt, dass allein die zu zahlenden Gerichtskosten ca. 800€ betragen. Hätten beide Seiten noch einen Anwalt kämen da insgesamt Kosten von ca. 4.500€ zusammen, über die man sich streiten darf. Bei einer Instanz.
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Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 05.02.2024 um 11:35:04
Richtig. Aber ich muss ja jetzt keinen Anwalt satt machen ;).
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Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von dim4ik am 06.02.2024 um 23:04:36 Aras schrieb am 03.02.2024 um 23:39:44:
Na, herzlichen Glückwunsch! Alea iacta est. Aras schrieb am 03.02.2024 um 23:39:44:
Korrekt, so wie das BVerwG es hier unter 42.1 empfiehlt. Aras schrieb am 03.02.2024 um 23:39:44:
Ach, das ist aber sehr nett von eurem VG. Sonst fehlt dieser Hinweis immer und die nicht besonders kundigen Kläger kriegen tatsächlich Herzanschlag von den angegebenen Beträgen :) lottchen schrieb am 05.02.2024 um 10:27:31:
Genau genommen sind es 798 Euro bei einem Streitwert von 10.000 Euro. Es bleibt bei diesem Betrag jedoch nur, wenn der Richter sachlich entscheiden muss, was gerade bei Untätigkeitsklagen seltener der Fall ist. Sollte sich die Sache nun friedlich lösen, ist bloß ein Drittel davon (266 Euro) fällig. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 12.03.2024 um 20:28:31
Ich hatte gestern ein angenehmes Telefonat mit der Sachbearbeiterin.
Es würden paar Unterlagen fehlen und der Antrag den wir ausgefüllt hätten, wäre nicht vollständig. ::) Wir brauchen hierzu einen Termin für die Abgabe der Unterlagen. Sie meinte dann dass Sie das dem Anwalt mitteilen würde. Ich fragte, "welchen Anwalt meinen Sie?". Ich stellte dann klar, dass wir keinen Anwalt haben ;D. Sie meinte dann nur beiläufig und trocken: "Keinen Anwalt aber Untätigkeitsklage eingereicht". ;D Aber wie bereits erklärt, das Telefonat war nett. Man kann jetzt natürlich streiten ob die angeforderten Dokumente und amtlichen Urkunden so tatsächlich notwendig sind. Bspw. wird eine aktuelle Eheurkunde verlangt oder bei Wohneigentum ein Nachweis über die Schornsteinfegergebühren. Auch frag ich mich warum ich eine Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis einholen muss, wenn die Behörde das selber machen kann?! Aber ganz ehrlich: Lieber kümmer ich mich drum und beschaff die Unterlagen auf meine Kosten als dass die Behörde wegen der eigenen Unterlagenbeschaffung unnötig verzögert. Ich bin etwas misstrauisch bezüglich der Forderung das Einbürgerungsformular erneut auszufüllen. Nicht dass man dann konstruiert, dass es ein neuer Antrag sei und wir konkludent zu Ausdruck gebracht haben, den ursprünglichen Antrag als unvollständig betrachten bzw. nicht mehr an diesem Antrag halten wollen und darum einen neuen Antrag gestellt haben. Bestimmt bin ich da nur zu misstrauisch. Ich werde aber da schlicht auf der Unterschriftenseite ergänzen, dass es eine "Ergänzung zum Antrag vom xx.xx.2023" ist. Dann kann man ja nix mehr interpretieren ;). Also nächsten Dienstag haben wir den Termin. Ich bin zuversichtlich bis dahin alles komplett zu haben. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Habowan am 13.03.2024 um 07:03:21
Also die Sachen die ihr da beigeben müssz finde ich schon etwas seltsam.
Schornsteinfegergebühren... Wir haben einen ähnlichen Fall, meine Frau wird eingebürgert und die wollten während der ganzen Zeit nichts über unsere wohnsituation wissen. Ist das nicht überall einheitlich, kocht da jedes Amt sein eigenes Süppchen ? |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 13.03.2024 um 08:04:55
Es geht eigentlich um die Nebenkosten als Kosten des Lebensunterhaltes. Wir zahlen bspw. 419€ Hausgeld. Der Nachbar mit seiner kleineren Wohnung aber 150€, und der andere Nachbar mit 10 TG Plätzen und Duplex Wohnung 1000€.
Hast du ein Haus macht die Forderung nach den Schornsteinfegergebühren durchaus Sinn, weil du das eh alles selber verwaltest. Bei einer Wohnung haben wir aber meist eine professionelle Hausverwaltung und einen Wirtschaftsplan, wo die ganzen Kosten anteilig vorausgezahlt und abgerechnet werden. Ich überlege von der Hausverwaltung um einen Schrieb zu bitten wo erkärt wird das vom Hausgeld die Kosten für Wasser Heizung und Schornsteinfeger anteilig vorausgezahlt werden und wir keine Rückstände beim Hausgeld haben bzw. pünktlich unser Hausgeld überweisen + den aktuellen bzw. zukünftigen Wirtschaftsplan mit Stempel der Hausverwaltung versehen ist. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 13.03.2024 um 09:21:18
Hab mit der Staatsangehörigkeitsstelle telefoniert und die Sachbearbeiterin meinte, dass es ausreicht, dass ich es mir nicht selber erteilt habe ;).
Mit der Hausverwaltung habe ich auch telefoniert und geklärt, dass ich den Wirtschaftsplan mit Firmen-Stempel bekomme und nen Dreizeiler bezüglich der im Hausgeld enthaltenen Kosten und das wir das Hausgeld regelmäßig und korrekt zahlen etc.. Die Verwalterin hat sich auch bezüglich der Schornsteinfegergebühren gewundert weil das sind ja auch nur 100 €. Naja, sie schickt es heute raus. Warte jetzt sehnlichst auf die Zugangsdaten vom Vollstreckungsportal... ;) |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 13.03.2024 um 11:33:05
Grad den Briefkasten gecheckt. Briefe vom Amtsgericht Hagen ;). Also Vollstreckungsportal hat keine Einträge (oh Wunder ;)).
Jetzt fehlen also nur Sachen, die ich zeitnah beschaffen kann. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von lottchen am 13.03.2024 um 16:49:10 Aras schrieb am 13.03.2024 um 09:21:18:
Ich glaube nicht, dass es um die Höhe der Gebühren geht. Die Schornsteinfegerkosten sind hoheitliche Gebühren (jedenfalls die für den Feuerstättenbescheid) und die müssen an den Eigentümer / die Eigentümergemeinschaft gestellt werden. Vielleicht soll das als Nachweis herhalten, dass ihr Eigentümer und keine Mieter seid. Da fände ich allerdings den letzten Grundsteuerbescheid oder einen aktuellen Grundbuchauszug sinnvoller. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von lottchen am 13.03.2024 um 17:06:37 lottchen schrieb am 13.03.2024 um 16:49:10:
Nein, muss mich korrigieren. Das wäre ein Nachweis, dass euch Grundeigentum gehört, aber nicht, dass ihr es auch selber bewohnt. Eine Schornsteinfegerrechnung ist für letzteres allerdings auch kein Beweis.... |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von reinhard am 13.03.2024 um 21:01:55
Man darf auch nicht bei jeder Anforderung einer Behörde die Logik bis ins Letzte hinterfragen. Manchmal hat eine Sachbearbeiterin auch zufällig die falsche Liste in der Hand, und die Frage nach der Logik geht ins Leere.
Aber harmlose Sachen wie einer Schornsteinfegerrechnung lohnen keine Diskussion. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 14.03.2024 um 07:43:58
Na, ich werde nicht wegen der Schornsteinfegergebühren eskalieren ;).
Z.B. der Rentenversicherungsverlauf. Benötigt man tatsächlich die 60 monate obwohl seit paar Jahren § 9 an § 10 anknüpft? Aber ich hab ja 60 Monate. Und außerdem habe ich den Versicherungsverlauf bei der Online Antragstellung mit hoch geladen. Die Behörde kann also nicht behaupten, dass durch das fehlen dessen dadurch eine Verzögerung gab. Also ich bin da eh entspannt. Hauptsache das wird in den kommenden Monaten erledigt |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von lamidore am 16.03.2024 um 09:53:53
Freut mich das es voran geht bei euch. Lag das das auch an deiner Untätigkeitsklage?
Und ihr musstet keine Ersatzlegalisation der Shenasnameh der Deutschen Botschaft in Teheran vorlegen? Welches Bundesland war denn der Antrag? |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 16.03.2024 um 12:12:02
Eine Ersatzlegalisation wurde nicht gefordert. Bundesland NRW.
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Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von lamidore am 16.03.2024 um 12:26:26 Aras schrieb am 16.03.2024 um 12:12:02:
Interessant. Freut mich sehr für euch. Gerade vor dem Hintergrund, dass andere Forenmitglieder behaupten für NRW gäbe es diese Notwendigkeit, dass Legalisation nötig wäre. :o |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 16.03.2024 um 12:58:25
Für Urkunden aus anderen Staaten gilt normalerweise auch "Legalisationspflicht". Ich persönlich bezweifle ob überhaupt bei der Ersatzlegalisation überhaupt der Inhalt der Urkunde überprüft wird.
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Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von lamidore am 16.03.2024 um 13:22:25 Aras schrieb am 16.03.2024 um 12:58:25:
Genau. Aber Iran gehört zu den Staaten mit einem funktionierenden Urkundswesen. In anderen Staaten sieht es schon ganz anders aus. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 17.03.2024 um 22:24:40
Gerade eben hat mich meine Frau überrascht. Wir bereiten uns auf Dienstag vor, da die Sachbearbeiterin am Telefon erklärte bezüglich der Loyalitätserklärung fragen stellen zu wollen.
Ich ging immer davon aus, dass diese Fragen wichtig wären um das Verständnis von der fdGO zu prüfen etc. und ggf. eine Ablehnung bedeuten könnte, wenn man es nicht verstanden hat. Meine Frau hat mich darauf hingewiesen dass aufm Merkblatt geschrieben steht, dass man bei Fragen die Sachbearbeiter fragen solle. Das bedeutet ja eigentlich das komplette Gegenteil. also eigentlich kann man die Sachbearbeiter mit den Fragen Durchlöchern... ;D Ich gehe aber davon aus, dass die Fragen auch zur Überprüfung der Sprachkenntnisse genutzt wird. Aber das ändert die Qualität der Fragen. PS: Puncherfaust ich habe dir letztens PNs geschrieben. Hast du das gesehen? |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 19.03.2024 um 17:23:37
Boah, heute war echt mies.
Wir waren pünktlich um 9 uhr da. Alle Unterlagen komplett. Dann wollte die Sachbearbeiterin ihre Befragung bezüglich der Loyalitätserklärung machen. Da folgende ist verkürzt, dargestellt: SB: Welche Staatsform haben wir in Deutschland? Meine Frau nach kurzem überlegen: Republik SB: Nein. Es gibt Monarchie und Diktatur. Was haben wir in Deutschland. Und dann versuchte meine Frau es mit "freiheitlich demokratisch.." ihr fiel Grund-Ordnung nicht ein, auch wieder SB: Nein. Meine Frau: Volksherrschaft SB: Nein Meine Frau: Eine ohne Gewalt- und Willkürherrschaft SB: machen sie es nicht so kompliziert Dann stellte die Sachbearbeiterin die nächste Frage, die da lautete: Was haben wir alle vier Jahre in Deutschland. Meine Frau murmelte auf persisch: "Rai", was wahlen bedeutet. Meine Frau: mein Mann und ich waren in den vier Jahren wählen. Auch wieder nicht zu ihrer Zufriedenheit. Danach so die SB, lassen sie uns einen neuen Termin machen. Es sei nicht so schlimm. Ich hab dann meiner Frau gesagt dass die SB Demokratie hören wollte. Dann meinte die SB, dass ich bei der nächsten Befragung nicht dabei sein könne. Jedenfalls haben wir einen neuen Termin. Aber die Befragung empfand ich als willkürlich. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von roseforest am 19.03.2024 um 18:06:00
Deine Frau hat aber den leben in Deutschland Test oder ?
Auf welcher Grundlage wird hier eine solche Befragung gemacht ? Edit: wobei wenn ich mir online die zu unterschreibende Loyalitätserklärung meiner Stadt ansehe wird dort auf diese 2 punkten eingegangen. (Demokratie, wahlen). Vielleicht sollte sie das in ihrer Sprache übersetzen und verstehen. Hört sich für mich nach verständnisfragen an ob sie überhaupt versteht was sie da unterschreibt. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 19.03.2024 um 18:17:48
Japp, sie hat das Zertifikat Einbürgerungstest.
Soweit ich das sehe gibt es keine Rechtsgrundlage für eine solche Befragung. Es gibt im Ausführungserlass folgende Abschnitte: Zitat:
Zitat:
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Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 19.03.2024 um 18:26:15
Bezüglich deiner weiteren Fragen:
Wir haben echt die letzte Woche über die Bedeutung der Begriffe gesprochen und intensiv die Situation hier und im Iran verglichen. Auch ihre persönliche Erfahrung. Insbesondere was für Erfahrungen sie der Sachbearbeiterin erzählen könnte, falls diese fragen würde. Ich kann jetzt nicht sagen, dass wir nicht die Materie in der Tiefe behandelt hätten. Meine Frau war eigentlich enttäuscht, dass wohl nur nach Stichpunkten gefragt wurden. Musste mir dann auch anhören, dass ich sie falsch vorbereitet hätte ::) Aber unabhängig hiervon stellt sich tatsächlich die Frage nach der Ermächtigungsgrundlage für diese Befragung und die Qualifikation der Sachbearbeiter solche Interviews zu führen. Nebenbei bemerkt: Die Antwort "Republik" auf die Frage nach der Staatsform ist korrekt. Genauso wie "freiheitlich demokratisch" korrekt ist, oder "Volksherrschaft" der deutsche Begriff für Demokratie (Demos = Volk, kratie = Herrschaft) ist oder "eine ohne Gewalt- und Willkürherrschaft" direkt aus dem Merkblatt stammt. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Cb_HE am 19.03.2024 um 19:27:04
Oh Gott, ich habe mich eigentlich auch dafür vorbereitet nachdem ich irgendwo gelesen habe, dass Fragen gestellt werden könnten.
Habe die schöne einseitige Erklärung von der freiheitlichen demokratischen Grundordnung chatgpt in wenigen als 100 Wörtern zusammenfassen lassen und auswendig gelernt. Aber die Sachbearbeiterin hat letztendlich nur gefragt, ob ich die zwei Seiten Bekenntnis und Loyalitätserklärung gelesen habe und ob ich Frage dazu habe. Also ganz chill. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Tullux am 19.03.2024 um 19:43:21 Aras schrieb am 19.03.2024 um 18:17:48:
Grundlage, wenn auch sicher keine Rechtsgrundlage, dieses Bürokratietsunamis (ich sag nur Schornsteinfegerrechnung...) und der "peinlichen Befragung" nebst Wiederholungstermin ist doch ziemlich offensichtlich eine Retourkutsche auf die Untätigkeitsklage. Ich bin in der gleichen Situation wie du und die für meine Frau zuständige Einbürgerungsbehörde hat sich was ganz apartes für die Terminvereinbarung einfallen lassen. Online: geht nicht / Email: geht nicht / Schneckenpost: geht nicht / Persönlich: geht nicht (Schalter vorübergehend geschlossen). Einzig und allein telefonisch soll sich am Monatsanfang ein Termin im übernächsten Monat vereinbaren lassen. Natürlich nur, wenn man auch durchkommt bevor alle Termine vergeben sind. Ansonsten gilt: Rien ne va plus oder neues Spiel, neues Glück - im nächsten Monat. Ich bin nicht bereit bei diesem Heckmeck mitzuspielen. Den Antrag für meine Frau wird ein Fachanwalt für Migrationsrecht einreichen und ich bin mir ziemlich sicher, dass das dann auch auf dem normalen Postweg geht. Ich gehe weiter davon aus, dass wir die Behörde nur einmal aufsuchen werden, nämlich zur Entgegennahme der Einbürgerungsurkunde. ;) Die Kosten verbuche ich unter nützliche Aufwendungen für mentales Wohlergehen. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Puncherfaust am 19.03.2024 um 19:43:33
Es gibt viele Gerichtsurteile, u.a. vom BVerwG, die eine solche Befragung begründen. Bei Bedarf kann ich morgen eine ganze Reihe nennen.
Das stützt sich alles auf § 10 Abs. 1 Nr. 1 und hat den Grund, dass man sich nur zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen kann, wenn man auch weiß was damit gemeint ist. Macht so weit auch Sinn. Der Knackpunkt ist aber, dass laut der Rechtsprechung rudimentäre Kenntnisse ausreichen. Deine Frau war ja jetzt nicht völlig daneben (im Gegenteil), bei den Wahlen war ja auch offensichtlich, dass sie wusste, dass Wahlen gemeint sind. Und mit Republik hatte sie halt absolut recht. Da sollte lieber die SB mal prüfen, ob sie die entsprechenden Kenntnisse hat. Die deutsche Staatsform ist Republik, die deutsche Herrschaftsform die Demokratie. Und selbst wenn, dann ist Volksherrschaft einfach nur ein anderer Begriff für Demokratie. Ich hoffe mal die Behörde fragt das jedes mal ab, ansonsten ist das wirklich willkürlich. Die Voraussetzungen erfüllt sie trotzdem, denn sie hat mehr Kenntnisse als sicherlich 90 % der anderen Antragsteller und sogar als die Stelle, die über Einbürgerungen entscheidet. e: jetzt gelesen, dass du das selber auch schon bemerkt hast, dass ihre Antworten eigentlich korrekt waren e2: @aras die haben die Befragung doch sicherlich verschriftlicht oder? Habt ihr eine Ausfertigung davon mitbekommen? |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 19.03.2024 um 20:33:29
@Puncherfaust
Es wurde nicht protokolliert. Die Sachbearbeiterin war nicht alleine, sondern eine andere Behördlerin saß dabei. Als wir die Gebühr bezahlen sollten fragte die SB die andere Behördlerin ob halbe oder ganze Gebühr gezahlt werden soll. Darum denke ich, es war die Vorgesetzte. Ist eine Protokollierung üblich? Ich hab ehrlich gesagt kein gutes Gefühl für Donnerstag, da ich nicht mit dabei sein soll, weil ich auf "Demokratie" hingewiesen habe. Und ohne Protokoll... :-X |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Puncherfaust am 19.03.2024 um 20:49:10
Wenn man auf der Grundlage eine Klageerwiderung begründen will, würde ich denken, dass das auf jeden Fall protokolliert wird.
Dass das nicht gemacht wurde spricht evtl. doch dafür, dass das nicht willkürlich, sondern dort Standard ist. In dem Fall weiß deine Frau jetzt in welcher Form befragt wird und kann sich da besser drauf vorbereiten. Dann sollte sie das auch zufriedenstellend für die EBH ableisten können, mit den Schlagwörtern die die hören wollen |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 19.03.2024 um 21:38:54
Ich weiß nicht. Ich bin etwas unzufrieden mit dem Umstand dass ich nicht dabei sein kann. Meine Frau alleine und auf der anderen Seite die zwei Behördlerinnen.
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Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 19.03.2024 um 21:41:41
@Puncherfaust
Hast ne PN |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Puncherfaust am 20.03.2024 um 09:29:47
BVerwG, Beschluss v. 08.12.2008 - 5 B 58.08 (zu § 8 Abs. 1 StAG)
OVG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 07.12.2016 - 2 L 18/15 Bayerischer VGH, Urteil v. 19.01.2012 - 5 B 11.732 - BayVBl 2012, 565 VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 05.03.2014 - 1 S 232/14 VG Stuttgart, Urteil v. 12.01.2023 - 4 K 4335/22 VG Stuttgart, Urteil v. 30.06.2022 - 4 K 176/21 Mal aufs wesentliche runtergebrochen: Zitat:
Zitat:
Aber wie gesagt, die Rechtssprechung ist sich da einig. Es geht darum zu verhindern, dass die Loyalitätserklärung ein reines Lippenbekenntnis ist. Daher muss der EB-Bewerber wissen zu was er sich eigentlich bekennt. Das ist aber kein reiner Wissenstest. Um mich zur Demokratie bekennen zu können muss ich nicht wissen, wie der Fachbegriff dafür lautet. Ich muss wissen was Demokratie ist. Ich muss nicht die Begriffe Legislative, Exekutive und Judikative kennen, ich muss nur wissen, dass nicht alle Staatsgewalt bei einer Person liegt, sondern ein Teil die Gesetze macht, ein anderer diese ausführt und noch ein anderer Recht spricht. Die Fragen der EBH sind daher eigentlich noch nicht einmal geeignet um das festzustellen. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 20.03.2024 um 22:10:40
Erstmal Danke Puncherfaust für die Entscheidungen.
Wir haben uns entschieden morgen ohne negative Gedanken hinzugehen und es hoffentlich positiv abzuschließen ;). |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 21.03.2024 um 08:01:59
Gleich gehts zum Termin. Meine Frau hat gepaukt. Dabei hat sie Frage 22 vom Leben in Deutschland Test entdeckt: Welche Staatsform hat Deutschland? Republik. ;D
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Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 21.03.2024 um 09:53:45
Erfreuliche Nachrichten:
Sie hat es mit fliegenden Fahnen bestanden. Meine Befürchtung, dass meine Frau zwei Sachbearbeiter vor sich hat, hat sich nicht realisiert. Danke nochmal @Puncherfaust. Ich habe ihr deine Beiträge gezeigt, damit sie das Themengebiet korrekt eingrenzen kann, denn genau das wurde abgeklopft. Ich bin froh, dass wir den Termin so kurz wie möglich nach dem Ersttermin hatten, denn die Woche bis zum Ersttermin waren extrem Stressreich für meine Frau und das langsam aufbauende Adrenalin konnte ich sehen. Nach der Prüfung war der Stress weg. Aber zwei Tage waren ausreichend, damit sie heute früh wieder etwas in den Stresstunnel gekommen ist, aber nicht so extrem wie am Dienstag. Aber alles super. Die erste Frage war wieder die Frage nach der Staatsform. Und meine Frau hat wohl der Sachbearbeiterin mit Demokratie geantwortet und dann aber erklärt dass sie im Einbürgerungstest auf die identische Frage die Antwort Republik gefunden hatte. Nachdem die Befragung fertig war und ich dann auch wieder rein durfte, hat meine Frau dann den Ausdruck der Seite vom Einbürgerungstest mit der Antwort Republik der Sachbearbeiterin gezeigt. Auch Volksherrschaft ist Demokratie wurde besprochen. Aber es war jetzt nicht belehrend, sondern freundlich und auf Augenhöhe. Wir haben das einfach besprochen und das einzige was ich zu dem Zhema beigetragen habe, wae das von Puncherfaust erklärte "Staatsform ist Republik, Herrschaftsform ist Demokratie". Meine Frau ist mit einem strahlenden Lächeln nach Hause gekommen. :) |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 29.03.2024 um 14:07:43
Kurzer Zwischenstand:
Gestern waren wir bei der Ausländerbehörde und haben die AE meiner Frau verlängert. Hat uns 93 € gekostet, obwohl meine Frau eine NE beantragt hatte. honi soit qui mal y pense ::) . Aber wir lassen mal fünfe gerade sein. Wir haben gestern aber auch die Klageerwiderung erhalten. Natürlich argumentiert die Behörde, dass wir die Kosten tragen sollen, weil ein zureichender Grund vorliegen würde. 8-) Ich wurde vor paar Wochen auf den OVG Saarland Beschluss hingewiesen, sonst wäre ich wohl geschockt gewesen :o. Ich hab schon eine Idee, wie wir das ganze abwickeln. 8-) Wir genießen aber erstmal das lange Wochenende, dass solltet ihr auch ;) https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=downloadfile;file=Klageerwiderung_compressed__1_.pdf (479 KB | 79
)
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Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von reinhard am 29.03.2024 um 22:40:50 Aras schrieb am 29.03.2024 um 14:07:43:
Wird nicht so lang wie erhofft. Die Bundesregierung will uns heimlich nachts eine Stunde klauen. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 02.04.2024 um 09:01:32
Ich arbeite an der Replik.
https://docs.google.com/document/d/156cCRkhxKP0lLTWBuMWq_osWmejW0l4O-IMDLHUQvx8/edit?usp=sharing Und hier die Haushaltspläne https://drive.google.com/drive/folders/1blN_HEzNDCT4LM0Zc3NVMk4ns0kEbmRA?usp=sharing |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 02.04.2024 um 13:58:26
Bevor ihr mich zerfetzt, weil das noch sehr humplig klingt... Muss natürlich noch einiges an Arbeit reingesteckt werden. Manche Passagen bestimmt auch sprachlich entschärft werden, damit diese nicht als persönliche Angriffe aufgefasst werden.
Außerdem möchte ich klarstellen, falls sich jetzt die Behördler hier im Forum sich angegriffen fühlen: Ja ich weiß, dass Planstellen haben und tatsächlich besetzen ein Unterschied darstellt. Aber ich sehe nicht das Problem auf der Ebene des Amts sondern beim Dienstherrn. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 04.04.2024 um 07:42:30
Die Replik ist denke ich in soweit fertig. Warte noch auf paar Rückmeldungen :D.
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Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 04.04.2024 um 08:31:40
Btw. der Haushaltsplan für 2024/25 für Krefeld ist nicht mehr abrufbar. ;D Reiner Zufall. :o
Ich hab aber natürlich ne Sicherheitskopie :P |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von dilzwd765 am 04.04.2024 um 09:19:26 Aras schrieb am 04.04.2024 um 08:31:40:
hahaha /schockiert |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von lottchen am 04.04.2024 um 09:57:28 Aras schrieb am 04.04.2024 um 08:31:40:
Der Entwurf schon. 806 Seiten. Weiß nicht, ob es noch was anderes gibt. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 04.04.2024 um 10:50:53
Du kannst https://www.krefeld.de/haushalt öffnen und kriegst kein Fehler 500?
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Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von roseforest am 04.04.2024 um 11:00:36
Kommt bei mir auch
Sieht aber nach einem Server Fehler aus.. Der direkte Link geht aber noch https://www.krefeld.de/C1257CBD001F275F/files/2024_druckexemplar_band_1.pdf/$file/2024_druckexemplar_band_1.pdf?OpenElement |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von lottchen am 04.04.2024 um 11:21:43
Ja, aber bei dem Link steht eben "Entwurf" drüber. Weiß nicht, ob Aras was anderes meint.
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Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 04.04.2024 um 11:47:59
Derzeit gibt es nur einen Entwurf, das ist richtig.
Aber es ist merkwürdig, dass die Seite an sich nicht funktioniert. Hat jemand zufällig den Link zur Rede vom Stadtkämmerer? |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von lottchen am 04.04.2024 um 12:23:42 |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 10.05.2024 um 11:31:24
Zur Dokumentation:
Diese ist unsere Replik, die ich am Montag eingereicht habe. Leider kein Zitat, da die Replik die 20.000 Zeichen Begrenzung für Beiträge auf i4a überschreitet. https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=downloadfile;file=Replik.pdf (69 KB | 53
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Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von roseforest am 10.05.2024 um 14:35:34
Toll vielen herzlichen danke :).
Unsere Stadt hat das genauso mit den Online Terminen . Dann habe ich schon einen Plan wie wir gegen Jahresende vorgehen können Die waren sogar letztens in den Nachrichten https://www1.wdr.de/nachrichten/bochum-einbuergerung-100.html?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR2zm-Cjyes1P5ULMWXcIO1QiF6ou8ZJPUGuXW7OstlbHDX83Ulu4-aQHvA_aem_AStJAQReph75ncGJx_JK1hd7Li544gOzAatwPuUFetJ-jcANKJSLuYCRv6fEkrhpc73YUlPTCzCmS4ApIbaoRUAM |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 10.05.2024 um 22:08:23
Uff. Ganz harter Tobak. Als Programmierer stellt sich mir die Frage, wieso die nicht speichern, wer die Einträge erzeugt.
Interessant natürlich, dass von 5 auf 25 Sachbearbeiter gesteigert wurde. Aber im Haushaltsplan 23/24 ist es nicht zu sehen. https://www.bochum.de/C125830C0042AB74/vwContentByKey/W2CNFBBG028BOCMDE/$File/Haushaltsplan_Band_2_2023_2024.pdf Auf Seite 523. Macht ja auch Sinn, weil der Haushaltsplan wohl 2022 bzw. Anfang 2023 beschlossen sein sollte. Aber vielleicht gibt es ja einen Nachtragshaushalt?! |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von roseforest am 11.05.2024 um 23:00:00
@aras ja das Frage ich mich auch..
Zumal man ja auch nach Buchung nicht einfach den Namen ändern kann. Daher müsste man doch nur prüfen ob der zum Termin erscheint auch wirklich die Person ist welche den Termin gebucht hat dann wären verkäufe ja sinnlos. Oder möglicherweise wird der Termin wenn man ihn storniert sofort wieder zur Buchung freigegeben - das wäre eine Idee wie das funktioniert - aber wäre ja auch leicht zu unterbinden... Mit dem Haushaltsplan da kenne ich mich leider nicht so aus. Interessant fand ich den letzten Absatz dass man dieses Jahr noch eine online Antragsstellung ermöglichen will und so das Problem gelöst haben will 🤣 Also mir würde ja schon eine per Post reichen - zumal die es ja in der Theorie auch gibt - selbst das Formular ist da ja auf der Webseite . Das einzige was jemand davon anbringt ist der Hinweis dass schriftlich eingereichte Anträge nicht bearbeitet werden können.. Vielleicht sollte ich diese Redaktion ja mal anschreiben - ich hätte dem Chef der EBH andere Fragen gestellt ;) Ich bin Recht sicher dass wir beide da zum Ziel kommen - aber - so habe ich deine Argumentation in der Replik eben auch verstanden (korriere wenn ich falsch liege) , dass es ja auch einen guten und fairen Prozess für den "Otto normal " Antragssteller geben muss . In Bochum ist der aktuelle kommuniziere Prozess am einem bestimmten Tag im Monat um rund 8 Uhr auf dieser Webseite einen Termin zu vereinbaren... |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 12.05.2024 um 00:51:19
Also ich bin wirklich schockiert. Auf der Seite der Stadt Bochum steht tatsächlich:
Zitat:
Wär ich Bochumer würde ich das wahrscheinlich persönlich nehmen. Das bedeutet eigentlich, dass man den Antrag schriftlich per Post reinschickt, und dann direkt unter Verweis auf die Website Untätigkeitsklage einreicht, weil die Behörde ja offensichtlich von vornherein nicht gewillt ist den Antrag zu bearbeiten bzw. "tätig zu werden". Denn man muss nicht die drei Monate aus § 75 VwGO warten, wenn die Behörde von vornherein erklärt, dass sie den Antrag niemals bearbeiten wird. Also ich bin wie ich schon schrieb schockiert. Es gibt zwar viele Möglichkeiten das anzugehen - von der IFG Anfrage wer angeordnet habe, dass dieser Satz auf die Website landet und ob es irgendwelche amtlichen Unterlagen bezüglich der Aussetzung der Annahme von schriftlichen Anträgen gäbe -über die RP Arnsberg als Rechtsaufsichtsbehörde anschreiben und fragen was das bedeuten solle und ob die Behörde die Möglichkeit schriftliche Anträge nicht zu bearbeiten - An den Petitionsausschuss des Landes NRW ne Beschwerde über diesen Murks einreichen Wenn man die Problematik komplett vermeiden will, kann man natürlich auch eine DE-Mail registrieren und an die DE-Mail in der Impressum der Stadt und ganz spitzfindig erklären, dass der elektronisch eingereicht wurde. ;D PS: In einer Gerichtsentscheidung, ich hab sie nicht zur Hand, wurde ausdrücklich erklärt, dass Termine zur persönlichen Vorsprache und Einreichung des Einbürgerungsantrags vom Gesetzgeber nicht vorgesehen sind und nicht als zwingende Voraussetzung gefordert werden dürfen. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von roseforest am 12.05.2024 um 04:47:27
Ja ich Frage mich immer noch wie man das gleich setzen kann .. denn zeitlich hat meine Frau ja einen Anspruch auf meine NE.
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Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von SimonB am 12.05.2024 um 12:47:19 roseforest schrieb am 11.05.2024 um 23:00:00:
Dass ist der unzulässige Versuch etlicher EBH, Zeit zu schinden, das wurde hier schon mehrfach thematisiert. Ganz ohne gerichtliche Entscheidung gilt noch, was von einem Ex-Mitglied mit Expertenwissen in #1 deutlich vor ca 2 Jahren geschrieben wurde: https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1648706450/2 Leider finden sich auch in BO trickreiche "Umgeher". Wer seinen Einb-Antrag also per Post einreicht, wartet evtl. längere Zeit auf irgendeine Reaktion, aber solche Machenschaften, wie sie hier zu lesen sind, dürften damit nicht möglich sein. Der Chef in BO könnte rechtskonform und einfach handeln, statt sich überrascht zu zeigen und weiterhin nach undichten Stellen zu suchen. Auch andere Einbürgerungsbehörden haben so o.s.ä. ihre Websites bestückt. Auch dort werden Anträge, die mit Postzusendung eingehen, bearbeitet. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von roseforest am 12.05.2024 um 13:51:03
Hey danke @aras.
Mit der de Mail das habe ich noch gar nicht gesehen :) Könnte auch tatsächlich einen Vorteil haben dass weniger darüber irgendwas senden und es somit schneller "gesehen" wird :). Mit der ABH hier in Bochum habe ich ja auch sehr gute Erfahrungen gemacht indem ich immer grosse UPS Briefumschläge per Einschreiben gesendet habe ;) |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 12.05.2024 um 14:33:03
@roseforest
Der Vorteil der DE-Mail ist definitiv, dass die eingereichten Urkunden-Scans und der Antrag nachgewiesen werden können, was du beim Einschreiben per Brief nicht hast. Zudem kannst du ne Eingangsbestätigung erhalten. Du solltest aber natürlich die DE-Mail auf den Namen deiner Frau registrieren :D. Der Grund warum ich auf die DE-Mail gestoßen bin, war eigentlich meine Suche nach dem Textbaustein, der besagt dass die rechtliche Korrektheit und Aktualität der Website auch bei größter Sorgfalt nicht gewährleistet sei. Ich hab sie nicht gefunden, aber vielleicht ist das irgendwoanders ganz tief in der Website versteckt. So im Nachgang hätte ich den Antrag meiner Frau auch über DE-Mail geschickt. Zumal dann die Nutzung der DE-Mail gleichzeitig die Unterschrift auf den Anträgen, insbesondere der Loyalitätserklärung, beglaubigt! Aber ich würde nicht darauf hoffen, dass die Behörde trotzdem per Post eingereichte Anträge bearbeitet. Prinzip Hoffnung ist imho fehl am Platz. Bspw. EBH Düsseldorf erklärt ja heutzutage auf ihrer Website, dass man Anträge per Post einreichen solle. Früher stand da nix über postalisch einreichen, aber auch nicht wie in Bochum, dass sie die Anträge nicht bearbeiten würden. Und ich erinnere mich, als ich vor ca. 6-7 Jahren Beistand für meinen Kumpel war, dass die Sachbearbeiter auch ausdrücklich erklärten, dass sie Anträge per Post definitiv bearbeiten. Wenn ich in so einem Fall, wie bei dir in Bochum ,den Antrag per Einwurf/Einschreiben einreichen würde, würde ich zeitgleich eine Anfrage im Namen der Ehefrau(!) an den Oberbürgermeister oder die Beschwerdestelle der Stadt schicken mit der Frage, weil man gerade das zufällig auf der Website gesehen hat, ob tatsächlich Anträge per Post nicht bearbeitet werden würden oder man doch den Antrag per Post einreichen könne. Schreibt die Beschwerdestelle/der OB, dass Anträge per Post nicht bearbeitet werden, könnte man direkt das als Beweis im Rahmen der Untätigkeitsklage einreichen. Schreiben die aber, es würde bearbeitet, würde ich denen noch sagen, super vielen Dank meinen Antrag hab ich am XX.XX.2024 eingesendet. Was ich ganz hart finde, sind so Beiträge die ich derzeit in den Sozialen Medien lese, wo einer erklärte, dass er den Antrag bei der Stadt Hamburg vor 14 Monaten gestellt hätte und nun nochmal per Online-Formular und nach einem Monat einen Termin in paar Monaten erhalten habe. Da denke ich nur: Der hätte die Untätigkeitsklage locker gewinnen können. Zumal die Behörde nach Eingang der Untätigkeitsklage den ganz oben auf den Stapel legen würde, weil das Gericht wird ja nicht unmittelbar entscheiden, sondern etwas ruhen lassen. Und wenn die Behörde innerhalb von 8-12 Wochen den Kläger einbürgert, bevor das Gericht entscheidet, kostet es die Behörde nur 266 € und nicht die 798 €. Nun hat er den Online-Antrag gestellt, wartet auf seinen Termin, und freut sich in einem Jahr vielleicht eingebürgert zu sein... er ist jetzt ganz unten im Stapel. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von roseforest am 12.05.2024 um 15:06:18
Meine Frau hat sich gerade diese DE Mail angemeldet über web.de .
Ging Recht einfach - die Identifikation ging über den eAT mit PIN über NFC am Handy :) |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von roseforest am 12.05.2024 um 16:24:41
Bei der Registrierung stand übrigens "Personalausweis" aber da der eAT ja auch diese Funktion hat dachten wir probieren wir es doch einfach mal ;).
Insofern ich glaube nicht dass auf diesem Weg viele Anträge eingehen was mE ein Vorteil sein kann . Wir können ja leider erst Mitte Dezember den Antrag stellen, da die EBH mir schrieb dass bei Antragsabgabe die Voraussetzungen erfüllt sein müssen..( dachte es geht früher da man ja auch schreibt dass 15 Monate Bearbeitungszeit ist ) . Naja :) Was ich mich aber auch Frage : lesen denn die Chefs der Behörden hier nicht mit ? Also wäre ich Chef der EBH würde ich das alles hier wahrscheinlich nicht so stehen lassen... |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 12.05.2024 um 20:39:38
Danke für die Info. Für meine Frau geht das nicht weil die eAT seit letzten August abgelaufen ist und sie die neue eAT im Juni abholen kann... Also wer sowas vorhat zeitnah mit eAT beschaffen.
Kann sein, dass die Stadtverwaltung Krefeld oder Bochum mitliest ("Der Feind liest mit" ;D). Wenn, dann grüßen wir die lieben Kollegen aus den warmen Amtsstuben ;). Wenn ich der Verantwortliche für Einbürgerungen wäre würde ich nicht im Forum antworten. Nicht weil es unter meiner Würde wäre sondern weil es nicht der angemessene Kanal für sowas ist. Zumal in unserem Fall bereits eine Klage anhängig ist, und da würde ich als Behördenleiter nicht Munition gegen mich liefern. Was ich immer so problematisch finde ist dass man ja hier offen diskutiert und die Behördenmitarbeiter hier unsere strategischen Planungen mitbekommen. Was ist wenn die Behörde mitbekommt, was wir vorhaben? Du willst einen Weg nutzen, der so nicht vorgesehen ist, jedenfalls nicht von der Behörde ;D. Aber der Weg ist vollkommen legitim und legal. Was wenn andere den Weg nutzen? Ganz ehrlich, wie Jack McCoy einmal in Law And Order so schön sagt, jeder nutzt das Rechtssystem zu seinem Vorteil aus. Aber auf der anderen Seite kann man ggf. auch davon ausgehen, dass der Behördenleiter auch etwas abgehärtet ist und darauf wartet, dass er es schriftlich untersagt bekommt, und vorher sich nicht bewegt. Ich hab mir auch die Terminvereinbarung von Bochum angeschaut. Es ist klar was passiert ist. Jemand hat einen Bot geschrieben. Vom Aufwand ist es nicht hoch. Und nun versüßen sich Parasiten ihr Einkommen, indem man einfach bei minimalsten Kosten pro Termin 250 € schwarz verdient. Also das schafft keiner manuell... Also geh davon aus, dass alle einen Bot verwenden und ihr darum keinen Termin bekommt. Zum kotzen!!!! |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von roseforest am 12.05.2024 um 20:52:26
Das mit dem bot glaube ich ja nichtmal .. ich habe rein aus Interesse letztes Jahr eben einen Termin buchen können aber ihn storniert.
Sie gesagt was bringt es wenn ich einen Termin per Bot für Frau X buche aber Frau A erscheint . Meiner Meinung nach muss es eig. Von interrn kommen.. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Puncherfaust am 12.05.2024 um 23:30:18
Also die Sache mit den Bots ist nicht unbedingt unrealistisch.. ;D
https://github.com/capital-G/berlin-auslanderbehorde-termin-bot |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 15.05.2024 um 15:37:53
Ich wollte euch berichten, dass ich mit dem zuständigen Richter am VG telefoniert habe. Dabei hat er erklärt, dass die 8. Kammer des VG Düsseldorf einen strengen Maßstab für den zureichenden Grund anlegt. Die Kosten werden höchstwahrscheinlich der Stadt Krefeld auferlegt.
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Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von lottchen am 15.05.2024 um 16:50:12
Der Richter spricht mit dem Kläger während eines laufenden Verfahrens über dieses Verfahren?
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Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 15.05.2024 um 17:26:02
Ja, warum nicht? Wenn ich den Richter nach 4 Monaten einmal sprechen will, dann ist das im Rahmen.
Ich hab mir natürlich vorher auch Notizen von den Sachen gemacht die ich mit ihm kurz anreißen will, damit ich dem Richter nicht mit belanglosem Gestammel nerve ;D. Das Problem ist doch, dass bei Erledigung der Sache während der Untätigkeitsklage die Entscheidung der Kostenfrage ja nicht veröffentlicht wird. Ist ja nicht gerade veröffentlichungswürdig. Darum kann ich auch nicht nachschlagen, wie die Kammer das in ähnlichen Fällen entschieden hat. Da kann mir nur der Richter die Auskunft geben und niemand sonst. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 16.05.2024 um 10:19:39
Ich hatte am Dienstag eine Vollmacht beim Gericht eingereicht um über den Fall zu sprechen. Ich hab geschaut ob ich den Text irgendwo gespeichert hatte, aber hab wohl den Text verloren.
Wenn Interesse besteht würde ich die Vollmacht ausm Gedächtnis rekonstruieren.. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 22.05.2024 um 10:38:02
Ich hab ne Beschwerde gem. § 24 GO NRW beim Oberbürgermeister per Email eingereicht. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter von der EBH in CC.
Zitat:
Ich gehe ehrlich gesagt nicht davon aus, dass meine Hilfe überhaupt in Erwägung gezogen wird, obwohl ich gerne helfen würde das Fachverfahren zu optimieren. Aber hey, vielleicht will man ja doch auf mich zurückgreifen. Hab das mit dem Ehrenamt geschrieben, sodass die nicht denken, dass die mir ne Anstellung geben müssen aber auch für mich nicht in eine unbezahlte Teilzeitbeschäftigung ausartet. Mal schauen...ist ja etwas mehr als nix. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Stuttgarter am 22.05.2024 um 19:31:13
In meiner Stadt (bei der Ausländerbehörde ist seit Jahren landunter - auch schon durch die Medien gegangen und im Landtag diskutiert) hat ein größeres mittelständisches Unternehmen (Weltmarktfüher in seinem Segment) der Stadt vor ca. 6 Monaten proaktiv angeboten, diese bei der Optimierung der Vorgänge zu unterstützen... Es wurde von der Stadtverwaltung dankend abgelehnt: "wir sind bereits im Optimierungsprozess"! Bislang merkt man davon allerdings nichts!
Btw: mir wurde das vor 6 Jahren, als wir auf das FZV (8 Monate) warteten, von der Leiterin der Behörde auch schon geschrieben! Ein Schelm der Böses dabei denkt! Ich gehe also davon aus, dass auch Dein gut gemeintes Angebot dankend abgelehnt wird. Vielleicht irre mich aber und es passiert anders! |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 22.05.2024 um 20:05:28
Ich gehe auch nicht davon aus, dass mein Angebot angenommen wird. Aber ich habe es ja brav angeboten, damit nicht gesagt wird, ich würde nur mäkeln :D
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Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 28.05.2024 um 09:31:03
Die Einbürgerung ist vor einer halben Stunde erfolgt.
Erstmal schauen ob wir heute einen Personalausweis beantragen können ;). |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von vtrmk am 28.05.2024 um 11:46:49
Glückwünsche! Das ging aber schnell. Wie viel Zeit verlief von Klageerhebung bis zur Aushändigung der Urkunde?
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Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von lottchen am 28.05.2024 um 13:29:15
Und wie wird die Kostenfrage der Klage bei Aras entschieden? Wer zahlt was und was gibt es nun eigentlich? Einen Vergleich? Ein Urteil, ein Anerkenntnisurteil, Versäumnisurteil?
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Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 28.05.2024 um 16:28:57
Gestern früh wurde ich angerufen. Die Sachbearbeiterin erklärte, dass alles durch ist und es jetzt um den Termin ginge. Also habe ich gesagt: je früher umso besser. ;D Darum direkt für heute früh um 9 Uhr vereinbart.
Heute sind wir früh aufgestanden und haben uns etwas feiner angezogen als sonst, da es ja feierlich sein soll. Leider war es nicht die gewohnte Sachbearbeiterin, aber der Sachbearbeiter war natürlich auch nett. Meine Frau wurde gefragt, ob sie bei der nächsten Einbürgerungsfeier dabei sein will. Haben wir bejaht. Nach ca. 10 Unterschriften war es soweit: Feierliches Bekenntnis und Aushändigung der Urkunde. Danach Termin für 10:45 Uhr beim Bürgerbüro gemacht und Reisepass, Personalausweis und für die Zwischenzeit einen vorläufigen Personalausweis beantragt. Um eure Fragen zu beantworten: @vtrmk 16.08.2023 Online-Antragsstellung 25.01.2024 Untätigkeitsklage 02.02.2024 Streitwertfestsetzungsbeschluss (=Eingangsbestätigung der Klage) 11.03.2024 Telefonat mit Sachbearbeiterin um Anträge nachzureichen 19.03.2024 1. Termin bei der Behörde, Nachreichung der Unterlagen, 1. Versuch für die Loyalitätserklärung 21.03.2024 2. Termin bei der Behörde, 2. erfolgreicher Versuch für die Loyalitätserklärung 29.03.2024 Klageerwiderung der Behörde 05.05.2024 Replik von uns 27.05.2024 Anruf von der Sachbearbeiterin, dass es durch ist 28.05.2024 Einbürgerung Ich gehe davon aus, dass die Behörde nach Klageeingang direkt die Sicherheitsabfrage gemacht hat. Also gehe ich davon aus, dass ca. am 15. Februar die Behörde angefangen hat, den Antrag zu bearbeiten. Nimmt man diese Annahme als Grundlage, dann war der Antrag tatsächlich 3 Monate in Bearbeitung. @lottchen Ich hab vorhins folgende Erledigungsmitteilung rausgeschickt Zitat:
Also, es wird jetzt kein Urteil mehr geben, da wir keine mündliche Verhandlung haben werden. Es wird jetzt nur noch einen Kostenfestsetzungsbeschluss geben. Dann ist das Verfahren abgeschlossen. Jetzt gehen wir erstmal ins Restaurant und essen was schönes ;). Ich denke, ich werde heute abend nochmal schreiben und ein Fazit ziehen. Was gut war, was schlecht etc.. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von roseforest am 29.05.2024 um 20:22:16
Langsam bleibe ich hier lesen wirklich die ebhs mit ;).
https://www.bochum.de/Pressemeldungen/28-Mai-2024/Neues-Verfahren-zur-Einbuergerung 3 Wochen nach dem Zeitungsartikel und dem Post hier akzeptiert Bochum auf einmal postalische und Email anträge und will sogar in der 2. Jahreshälfte es komplett digital anbieten 🤣🤣. @aras glückwunsch übrigens |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 31.05.2024 um 03:01:15
Ich danke erstmal allen, die uns hier im Forum mit ihren Gedanken und auch mit moralischer Unterstützung uns geholfen haben. Natürlich geht es einem aufs Zahnfleisch, wenn es der eigene Fall ist, als wenn es der Fall eines Dritten ist. Bei anderen schreibt es sich leicht, dass man sich doch gedulden möge. Aber sich selber zu gedulden... ohje ;D
Im Forum habe ich so oft empfohlen, Untätigkeitsklage einzureichen, aber es ist immer leichter runter getippt als tatsächlich getan. Darum wollte ich auch mich an meinem eigenen Wort messen lassen aber auch den Lesern etwas in die Hand geben, damit es nicht nur ein abstraktes Konzept bleibt. Eins vorweg: Wenn man Untätigkeitsklage einreichen will, dann sollte man auch bereit sein, das auch konzentriert durchzuziehen. Ich stelle mir vor, dass bei der Behörde viele Anträge vorliegen und die Antragsteller x-viele Probleme haben. Der eine hat keine gesicherte Identität, der andere ist vorbestraft, der andere kriegt es nicht gebacken irgendwelche Pille Palle Urkunden zu beschaffen, und ein anderer hat einen inkompetenten Anwalt usw. usw.. Nun kommt jemand, und erklärt quasi, dass sein Antrag bitte bevorzugt bearbeitet werden soll. Dann sollte man am Besten keine Probleme mit anschleppen, sondern wenn möglich diese im Vorfeld lösen. Wir haben die Klage ohne Anwalt eingereicht. Würde ich nun jedem raten, ohne Anwalt das durchzuziehen? Nein. Es gibt genug Fälle, wo die Betroffenen eben keine gerichtlichen oder behördlichen Briefe lesen können und dann hilflos sind und selbst mit anwaltlicher Erklärung es nicht nachvollziehen können. Allein mit B1 Kenntnissen würde ich es nicht machen, da man rhetorisch überrollt werden könnte. Es ist definitiv kein Geheimwissen, aber man sollte auf Augenhöhe mit der Behörde kommunizieren können. Oder sehr großes Selbstvertrauen in seine Sprachkenntnisse haben ;). Oder man will sich nicht darum kümmern, und der Anwalt soll alles machen. Geht auch. Aber wenn Unterlagen angefordert werden, dann wird der Anwalt den Einbürgerungswilligen die Hausaufgaben machen lassen. Natürlich gibt es kompetente Anwälte. Ich würde dann aber natürlich einen lokalen Anwalt beauftragen, der auch die Behörde kennt und umgekehrt. Einen Anwalt aus Cottbus würde ich somit nicht beauftragen ;D. Im Grunde arbeitet der Anwalt ja der Behörde zu, damit die Behörde den Fall beschleunigt abschließen kann. Man muss zu sich selbst ehrlich sein und seine Fähigkeiten beurteilen. Das wichtigste ist, dass man ohne Anwalt sich wirklich dahinter klemmt und eben auch Geld in die Hand nimmt und entsprechend alle Unterlagen auch beschafft. Wir hatten schon vorher die Übersetzung der Geburtsurkunde. Aber hätten wir keine Übersetzung, dann hätten wir diese auch beschaffen und Geld in die Hand nehmen müssen. Es würde komisch klingen, wenn man mit einer Untätigkeitsklage drängelt, aber es dann bspw. am Geld für Übersetzungen scheitert. Man sollte im Vorfeld wissen, ob man alle Voraussetzungen erfüllt. Manchmal haben die Einbürgerungswilligen nicht mal die Kenntnis darüber, dass sie als vorbestraft gelten. Macht eine BZR-Abfrage und lässt sie ans lokale Amtsgericht schicken. Reicht das Einkommen aus? Macht eine Berechnung mit nem Bürgergeldrechner. Etc.. Ehrlich gesagt, als die Sachbearbeiterin die Unterlagen nachgefordert hatte und ich eine Woche Zeit dafür hatte, hatte ich nach 2-3 Tagen wirklich Bammel, da ich schon etwas daran zweifelte, ob ich es bis dahin zeitlich schaffe. Zumal ich selber der Sachbearbeiterin sagte, dass ich nur eine Woche brauchen würde. Aber es hat geklappt. Aber ich kenne mich auch selber: Bei einer knappen Frist bin ich selbst motivierter (Gegenteil Anwalt: “Fristen sollen ausgeschöpft werden” ;D ). Wenn ihr nicht wisst, ob ihr die Unterlagen so schnell beschaffen könnt, dann plant vielleicht etwas mehr Zeit. Man sollte es den Sachbearbeitern auch leicht machen. Ich habe die 60 Seiten beglaubigten(!) Grundbuchauszüge auch nicht kopiert, obwohl mich die Auszüge 40 € gekostet haben. Sollen die Sachbearbeiter die 60 Seiten Grundbuchauszüge tatsächlich mit der Kopie vergleichen, nur damit ich die Originale wieder mitnehmen kann? Zumal ich die Seiten nicht ohne Öffnen der Beglaubigung einfach kopieren konnte. Also wo ich die Originale sowieso nur für die Einbürgerung benötigte, habe ich einfach das Original eingereicht. Unsere Sachbearbeiterin war stets freundlich und wir konnten auf Augenhöhe mit ihr sprechen. Ich war natürlich vor dem ersten Termin etwas besorgt, dass ich wegen der Klage ggf. in Totalkonfrontation gehen müsste, auch wenn das erste Telefonat sehr freundlich war. Und das 1. Interview für die Loyalitätserklärung hatte mich natürlich etwas aufgelöst, aber da muss man sich eben neu aufstellen. Und wie ihr wisst, hat sich das alles in Wohlgefallen aufgelöst. Unser Rechtssystem verlangt auch nicht so Schriftsätze, wie ich sie aufgesetzt habe. Jeder der Klagen will, der muss nur zur Rechtsantragsstelle seines zuständigen Verwaltungsgerichts und muss nur sagen: “Ich klage die Stadt/Landkreis X auf Untätigkeit in meinem Einbürgerungsverfahren an, und beantrage, dass die Stadt/der Landkreis mich einbürgert und die Kosten des Verfahrens der Beklagten auferlegt werden.” und legt den Nachweis für die Antragstellung ein. Dafür braucht man keinen Anwalt. Aber ich würde schon sagen, dass man die Klageschrift so detailliert, wie ich diese formuliert habe, auch formulieren sollte. In einem gutachterlich-ähnlichen Stil habe ich den Einbürgerungsanspruch herausgearbeitet. Ihr habt selber gemerkt, dass meine Klageschrift nicht perfekt ist. Einmal schreibe ich “Kläger” und einmal schreibe ich “Klägerin”. Einmal hab ich “Bauantrag” geschrieben und nicht “Einbürgerungsantrag” weil ich einen Copy/Paste Fehler gemacht habe. Meine Vermutung hier ist, dass die Behörde die Klageschrift liest, und wenn man als Kläger nachvollziehbar darlegen kann, dass ein einfacher Fall einer Einbürgerung vorliegt, dann kann die Behörde auch leichter überzeugt werden, dass die Einbürgerung vorgezogen werden soll. Zumal, wenn ihr einen Anwalt beauftragt, dann würdet ihr es auch merkwürdig finden, wenn der Anwalt nur einen Dreizeiler als Klageschrift einreichen würde ;D. Und die Gerichte unterstützen auch die Kläger. Besonders wenn man keinen Anwalt hat, wird das Gericht sich die Mühe machen und auf die richtigen Anträge und Formulierungen hinweisen. Ihr habt selber meine doch sehr lange Replik gesehen und ggf. sogar gelesen. Hätte ich gewusst, dass das VG Düsseldorf einen strengen Maßstab hat, hätte ich ggf. die Replik nicht geschrieben. Aber ich will ehrlich sein: Die Klageerwiderung hat mich natürlich zum Nachdenken gebracht. Man will natürlich nicht riskieren, dass man verliert oder Kosten entstehen. Die Replik und dessen Veröffentlichung hier hatte mehrere Ziele: Ich wollte wissen, in welchem Falle überhaupt Kosten entstehen. Ich musste wissen ob die Stadt mit ihren Argumenten überzeugen kann oder nicht. Und auch hier im Forum kann es den Mitforisten helfen, bestimmte Aspekte besser zu verstehen. Ich denke, dass der aufmerksame durchschnittliche Leser ohne Jura-Studium oder Behördenhintergrund vieles aus meiner Klageschrift und meiner Replik für seinen eigenen Fall mitnehmen kann. Ich habe die Klageschrift extra so gestaltet, dass man seinen eigenen Fall hineinarbeiten kann, wenn man will. Derzeit habe ich keinen Zugriff auf beck-online, da ich derzeit nicht an der Fernuni Hagen eingeschrieben bin ;D. Aber für die Klage habe ich mir den 4-wöchigen Testzugang für die Module “Ausländer- und Migrationsrecht PREMIUM” und “Verwaltungsrecht PREMIUM” geholt. Also falls sich jemand fragt, wo man die ganzen Nachweise findet, das ist die Antwort. Aber vorsicht den Testzugang kann man glaub ich alle 2 Jahre beantragen. Ich habe das Gefühl, dass bspw. die Analyse des Haushaltsplans sehr pedantisch war. Wer liest denn überhaupt diesen Schinken ;D. Ob ein Anwalt sowas machen würde? Aber offen gesagt hab ich auch die Haushaltspläne anderer Städte angeschaut, und da konnte ich meist nicht den Stellenplan finden. Also da ist der Haushaltsplan der Stadt Krefeld definitiv vorbildlich. Hätte ich mir die Replik sparen können? Vielleicht. Aber es hat mich innerlich beruhigt. Ob ich vorher die Untätigkeitsklage per E-Mail oder sonstwie hätte ankündigen sollen, sodass die Behörde eine Chance hatte, den Fall vorzuziehen? Ich weiß es nicht. Kann man es machen? Wahrscheinlich schon. Aber ich habe es nicht gemacht. Darum kann ich es nicht beurteilen. Aber eine Untätigkeitsklage hat den “Vorteil”, dass es tatsächlich dokumentiert, dass ein Antragsstau vorliegt. Und wenn die Stadt genug Klagen am Hals hat, dann muss auch der Kämmerer irgendwann einsehen, dass er mehr Personal einplanen muss. Es hätte für mich keinen Unterschied gemacht, wenn ich die Gerichtskosten in Höhe von 798 € im Voraus hätte zahlen müssen. Ich hatte das Geld bereits für den Februar eingeplant. Ich hab es damals nicht in diesem Thread dokumentiert, aber ich hatte im Februar beim Gericht angerufen und gefragt, wann der Brief mit der Kostenvorschuss-Forderung kommt und die Geschäftsstelle erklärte mir, dass die 8. Kammer bei Untätigkeitsklagen in der Regel für Untätigkeitsklagen für Einbürgerungen keinen Kostenvorschuss fordert. Aber bei wem das Geld im Monat knapp ist und nicht weiß, ob das zuständige Gericht einen Kostenvorschuss will oder nicht und es für die Planungssicherheit wissen will, könnte das Geschäftszimmer der zuständigen Kammer anrufen und es herausfinden. Meine Frau ist im 7. Monat schwanger und mit diesem Verwaltungsvorgang aus dem Weg können wir uns jetzt voll auf die Geburt unserer Kleinen konzentrieren ;). Wenn ihr die Klageschrift liest, dann seht ihr dass ich im Punkt 2.b etwas zensiert hatte mit “#PRIVAT”. Dort hatte ich geschrieben, dass meine Frau im 3. Monat schwanger ist. Im Dezember hätte ich die Klage einreichen können. Aber die Kleine hat uns positiv überrascht und uns etwas aus dem Konzept gebracht ;D. Darum hab ich die Klage erst im Januar eingereicht. Aber ich würde sagen, dass man, wenn man klagen will, direkt nach den drei Monaten nach Antragstellung auch klagt. Ich sehe keinen großen Sinn darin, wenn bekannt ist, dass die Einbürgerung nach 10-12 Monaten erfolgt, im 10. Monat nach Antragstellung Klage einzureichen. Soviel Stress und ggf. Geld für einen Anwalt, nur um etwas zu erreichen, was man in paar Monaten auch so erreichen wirst. Außer man lebt einem failed state wie bspw. Berlin… ;D. Ich möchte nochmal betonen, dass das im Großen und Ganzen meine Einschätzung ist. Vielleicht ist es auch eine sehr romantische Ansicht über die Behördenarbeit. Sagt mir ruhig eure Meinung zu diesem Beitrag und stellt mir ruhig Fragen. Im Anhang die frischgebackene Deutsche beim Empfang der Einbürgerungsurkunde. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Puncherfaust am 31.05.2024 um 14:14:04
Glückwunsch an deine Frau und dich. In beiden Angelegenheiten ;D
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Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 02.06.2024 um 01:47:42
Danke ;)
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Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Reyhan am 02.06.2024 um 13:39:44
Natürlich Glückwünsche an Deine Frau. Aber für Dich ein grosses Danke schön für die Zeit und Mühe , die Du hier investiert hast.
Sehr wertvoller thread. :blümle: |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 04.06.2024 um 08:17:49
@Reyhan
Danke :) Derzeit schreibe ich die Ratsfraktionen an um über die Beschwerde zu sprechen. Mal schauen ob ich da feedback bekomme, da das Sekräterat des Haupt- und Beschwerdeausschusses meinte die Beschwerde auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung setzen zu wollen. Das wäre dann der 20. Juni. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 05.07.2024 um 22:38:00
Nur zur Vollständigkeit:
Heute gab es Post vom Verwaltungsgericht und es war der Einstellungsbeschluss zum Verfahren. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von roseforest am 04.08.2024 um 12:34:25
@aras kam eigentlich was bei raus ? Du hattest dich ja meine ich mal bei der Stadt köln beschwert oder ?
Paderborn da wohnt ein Kumpel von mir da ist es nnoch "besser": "" Ihr Antrag wird nach derzeitigem Stand nach 8-10 Monaten gesichtet und Sie werden dann aufgefordert, aktuelle Unterlagen einzureichen "" Also die schreiben ja dass sie 8-10 Monate erstmal nichts machen 🤣 |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von dilzwd765 am 04.08.2024 um 12:42:54 roseforest schrieb am 04.08.2024 um 12:34:25:
wow!! ;D |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von reinhard am 04.08.2024 um 13:24:51
Bei uns in Kiel sind es jetzt 2,5 Jahre bis zur Antwort auf den Antrag.
Aber ich darf Dienstag eine öffentliche Veranstaltung mit dem Leiter der Einbürgerungsbehörde machen. Ich hoffe, er kommt und gibt Antworten. Allerdings liegt es am neuen Recht, weil jetzt drei- bis sechsmal so viele Anträge kommen. Das kann keine Behörde durch mehr Personal bewältigen, auch weil sich die Zahl der Anträge bis 2027 wieder normalisiert. |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 04.08.2024 um 14:02:42
Ich hatte beim RP Köln eine Beschwerde und beim Landtag eine Petition eingereicht. Beim RP Köln speziell wegen der Stadt Köln und bei bei der Petition habe ich das als "Globalbeschwerde" gestaltet, dass das Ministerium doch einmal ein Rundschreiben verfasst, damit überall klar wird, dass es arglistige Täuschung wäre, wenn man auf den Termin als solches als Voraussetzung einer effektiven Antragstellung bestehen würde.
Die E-Mail vom 3. Juni: Zitat:
Das RP Köln hat dann das Verfahren vorerst eingestellt, da das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen diese über die Petition informiert hatte. Hatte mit der zuständigen Person beim RP Köln auch relativ entspannten E-Mail-Verkehr. Also im Sinne einer Rechtseinheitlichkeit in NRW, ist es gut wenn das auf Landesebene geklärt wird. Vom Landtag hab ich ein Bestätigungsschreiben bezüglich der Petition erhalten. Ich solle mich gedulden, was auch klar geht. Und wenn du jetzt auf die Seite von Köln gehst, dann fehlt jetzt der beanstandete Satz in der Einleitung. Kannst dir überlegen was das im Grunde bedeutet. 8-) Aber bei "Schritt 2: Terminvereinbarung zur Antragstellung" ist das noch da. Würde aber warten, was sich aus der Petition ergibt. Ich will ehrlich sein, ich war nur getriggert weil ich auf facebook die Antwort erhielt, dass die Behörde schon richtig handeln würde und kamen dann mit defätistischen Geschwurbel. Schon der gute Bismarck wusste: Zitat:
https://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt3_k4_bsb00018409_00591.html Da kann ich den guten Bismarck ja nicht enttäuschen ;). |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von roseforest am 04.08.2024 um 14:38:40
@aras vielen Dank :).
Weisst du denn wie hoch in deinem Fall die Gerichtskosten waren ? |
Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 04.08.2024 um 15:00:53
Uns hat die Klage nichts gekostet. Die Stadt müsste wohl 266€ (eine Gerichtsgebühr) an die Justizkasse abführen.
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Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von dilzwd765 am 04.08.2024 um 17:03:13
@Aras Eine ernsthafte Frage: Glaubst du, dass deine Klage der Grund für die schnellere Bearbeitung deines Antrags war? Vielleicht wäre er sowieso innerhalb des gleichen Zeitraums bearbeitet worden?
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Titel: Re: Einbürgerung Ehefrau Beitrag von Aras am 05.08.2024 um 13:01:19
In unserem Fall definitiv verfahrensbeschleunigend. Das erkennst du daran, dass erst 1-2 Wochen nach Einreichen der Klage das Aktenzeichen für das Einbürgerungsverfahren angelegt wurde. Also ca. 6 Monate nach Antragstellung per Internet.
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