Also ich bin wirklich schockiert. Auf der Seite der Stadt Bochum steht tatsächlich:
Zitat:Schriftlich eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden.
Wär ich Bochumer würde ich das wahrscheinlich persönlich nehmen.
Das bedeutet eigentlich, dass man den Antrag schriftlich per Post reinschickt, und dann direkt unter Verweis auf die Website Untätigkeitsklage einreicht, weil die Behörde ja offensichtlich von vornherein nicht gewillt ist den Antrag zu bearbeiten bzw. "tätig zu werden". Denn man muss nicht die drei Monate aus § 75 VwGO warten, wenn die Behörde von vornherein erklärt, dass sie den Antrag niemals bearbeiten wird.
Also ich bin wie ich schon schrieb schockiert. Es gibt zwar viele Möglichkeiten das anzugehen
- von der IFG Anfrage wer angeordnet habe, dass dieser Satz auf die Website landet und ob es irgendwelche amtlichen Unterlagen bezüglich der Aussetzung der Annahme von schriftlichen Anträgen gäbe
-über die RP Arnsberg als Rechtsaufsichtsbehörde anschreiben und fragen was das bedeuten solle und ob die Behörde die Möglichkeit schriftliche Anträge nicht zu bearbeiten
- An den Petitionsausschuss des Landes NRW ne Beschwerde über diesen Murks einreichen
Wenn man die Problematik komplett vermeiden will, kann man natürlich auch eine DE-Mail registrieren und an die DE-Mail in der
Impressum der Stadt und ganz spitzfindig erklären, dass der elektronisch eingereicht wurde.
PS:
In einer Gerichtsentscheidung, ich hab sie nicht zur Hand, wurde ausdrücklich erklärt, dass Termine zur persönlichen Vorsprache und Einreichung des Einbürgerungsantrags vom Gesetzgeber nicht vorgesehen sind und nicht als zwingende Voraussetzung gefordert werden dürfen.