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Einbürgerung Ehefrau (Gelesen: 14.985 mal)
Aras
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Antwort #60 - 02.04.2024 um 13:58:26
 
Bevor ihr mich zerfetzt, weil das noch sehr humplig klingt...  Muss natürlich noch einiges an Arbeit reingesteckt werden. Manche Passagen bestimmt auch sprachlich entschärft werden, damit diese nicht als persönliche Angriffe aufgefasst werden.

Außerdem möchte ich klarstellen,  falls sich jetzt die Behördler hier im Forum sich angegriffen fühlen:
Ja ich weiß, dass Planstellen haben und  tatsächlich besetzen ein Unterschied darstellt. Aber ich sehe nicht das Problem auf der Ebene des Amts sondern beim Dienstherrn.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Aras
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Antwort #61 - 04.04.2024 um 07:42:30
 
Die Replik ist denke ich in soweit fertig. Warte noch auf paar Rückmeldungen Durchgedreht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #62 - 04.04.2024 um 08:31:40
 
Btw. der Haushaltsplan für 2024/25 für Krefeld ist nicht mehr abrufbar.  Laut lachend Reiner Zufall.  Schockiert/Erstaunt

Ich hab aber natürlich ne Sicherheitskopie  Zunge
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Antwort #63 - 04.04.2024 um 09:19:26
 
Aras schrieb am 04.04.2024 um 08:31:40:
Btw. der Haushaltsplan für 2024/25 für Krefeld ist nicht mehr abrufbar.Laut lachend Reiner Zufall.Schockiert/Erstaunt

Ich hab aber natürlich ne Sicherheitskopie

hahaha /schockiert
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Antwort #64 - 04.04.2024 um 09:57:28
 
Aras schrieb am 04.04.2024 um 08:31:40:
der Haushaltsplan für 2024/25 für Krefeld ist nicht mehr abrufbar. 

Der Entwurf schon. 806 Seiten. Weiß nicht, ob es noch was anderes gibt.
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Antwort #65 - 04.04.2024 um 10:50:53
 
Du kannst https://www.krefeld.de/haushalt öffnen und kriegst kein Fehler 500?
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Antwort #66 - 04.04.2024 um 11:00:36
 
Kommt bei mir auch
Sieht aber nach einem Server Fehler aus..

Der direkte Link geht aber noch

https://www.krefeld.de/C1257CBD001F275F/files/2024_druckexemplar_band_1.pdf/$fil...
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Antwort #67 - 04.04.2024 um 11:21:43
 
Ja, aber bei dem Link steht eben "Entwurf" drüber. Weiß nicht, ob Aras was anderes meint.
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Antwort #68 - 04.04.2024 um 11:47:59
 
Derzeit gibt es nur einen Entwurf, das ist richtig.

Aber es ist merkwürdig, dass die Seite an sich nicht funktioniert. Hat jemand zufällig den Link zur Rede vom Stadtkämmerer?
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Antwort #69 - 04.04.2024 um 12:23:42
 
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Antwort #70 - 10.05.2024 um 11:31:24
 
Zur Dokumentation:

Diese ist unsere Replik, die ich am Montag eingereicht habe. Leider kein Zitat, da die Replik die 20.000 Zeichen Begrenzung für Beiträge auf i4a überschreitet.

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Replik.pdf (69 KB | 54 )

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Antwort #71 - 10.05.2024 um 14:35:34
 
Toll vielen herzlichen danke Smiley.

Unsere Stadt hat das genauso mit den Online Terminen . Dann habe ich schon einen Plan wie wir gegen Jahresende vorgehen können

Die waren sogar letztens in den Nachrichten
https://www1.wdr.de/nachrichten/bochum-einbuergerung-100.html?fbclid=IwZXh0bgNhZ...
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Antwort #72 - 10.05.2024 um 22:08:23
 
Uff. Ganz harter Tobak. Als Programmierer stellt sich mir die Frage, wieso die nicht speichern, wer die Einträge erzeugt.

Interessant natürlich, dass von 5  auf 25 Sachbearbeiter gesteigert wurde. Aber im Haushaltsplan 23/24 ist es nicht zu sehen.

https://www.bochum.de/C125830C0042AB74/vwContentByKey/W2CNFBBG028BOCMDE/$File/Ha...

Auf Seite 523.

Macht ja auch Sinn, weil der Haushaltsplan wohl 2022 bzw. Anfang 2023 beschlossen sein sollte. Aber vielleicht gibt es ja einen Nachtragshaushalt?!

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Antwort #73 - 11.05.2024 um 23:00:00
 
@aras ja das Frage ich mich auch..
Zumal man ja auch nach Buchung nicht einfach den Namen ändern kann. Daher müsste man doch nur prüfen ob der zum Termin erscheint auch wirklich die Person ist welche den Termin gebucht hat dann wären verkäufe ja sinnlos.

Oder möglicherweise wird der Termin wenn man ihn storniert sofort wieder zur Buchung freigegeben - das wäre eine Idee wie das funktioniert - aber wäre ja auch leicht zu unterbinden...

Mit dem Haushaltsplan da kenne ich mich leider nicht so aus. Interessant fand ich den letzten Absatz dass man dieses Jahr noch eine online Antragsstellung ermöglichen will und so das Problem gelöst haben will 🤣

Also mir würde ja schon eine per Post reichen - zumal die es ja in der Theorie auch gibt - selbst das Formular ist da ja auf der Webseite
.

Das einzige was jemand davon anbringt ist der Hinweis dass schriftlich eingereichte Anträge nicht bearbeitet werden können..

Vielleicht sollte ich diese Redaktion ja mal anschreiben - ich hätte dem Chef der EBH andere Fragen gestellt Zwinkernd

Ich bin Recht sicher dass wir beide da zum Ziel kommen - aber - so habe ich deine Argumentation in der Replik eben auch verstanden (korriere wenn ich falsch liege) , dass es ja auch einen guten und fairen Prozess für den "Otto normal " Antragssteller geben muss .

In Bochum ist der aktuelle kommuniziere Prozess am einem bestimmten Tag im Monat um rund 8 Uhr auf dieser Webseite einen Termin zu vereinbaren...
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Antwort #74 - 12.05.2024 um 00:51:19
 
Also ich bin wirklich schockiert. Auf der Seite der Stadt Bochum steht tatsächlich:

Zitat:
Schriftlich eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden.


Wär ich Bochumer würde ich das wahrscheinlich persönlich nehmen.

Das bedeutet eigentlich, dass man den Antrag schriftlich per Post reinschickt, und dann direkt unter Verweis auf die Website Untätigkeitsklage einreicht, weil die Behörde ja offensichtlich von vornherein nicht gewillt ist den Antrag zu bearbeiten bzw. "tätig zu werden". Denn man muss nicht die drei Monate aus § 75 VwGO warten, wenn die Behörde von vornherein erklärt, dass sie den Antrag niemals bearbeiten wird.

Also ich bin wie ich schon schrieb schockiert. Es gibt zwar viele Möglichkeiten das anzugehen
- von der IFG Anfrage wer angeordnet habe, dass dieser Satz auf die Website landet und ob es irgendwelche amtlichen Unterlagen bezüglich der Aussetzung der Annahme von schriftlichen Anträgen gäbe
-über die  RP Arnsberg als Rechtsaufsichtsbehörde anschreiben und fragen was das bedeuten solle und ob die Behörde die Möglichkeit schriftliche Anträge nicht zu bearbeiten
- An den Petitionsausschuss des Landes NRW ne Beschwerde über diesen Murks einreichen

Wenn man die Problematik komplett vermeiden will, kann man natürlich auch eine DE-Mail registrieren und an die DE-Mail in der Impressum der Stadt und ganz spitzfindig erklären, dass der elektronisch eingereicht wurde.  Laut lachend

PS:
In einer Gerichtsentscheidung, ich hab sie nicht zur Hand, wurde ausdrücklich erklärt, dass Termine zur persönlichen Vorsprache und Einreichung des Einbürgerungsantrags vom Gesetzgeber nicht vorgesehen sind und nicht als zwingende Voraussetzung gefordert werden dürfen.
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