BVerwG, Beschluss v. 08.12.2008 - 5 B 58.08 (zu § 8 Abs. 1 StAG)
OVG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 07.12.2016 - 2 L 18/15
Bayerischer VGH, Urteil v. 19.01.2012 - 5 B 11.732 - BayVBl 2012, 565
VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 05.03.2014 - 1 S 232/14
VG Stuttgart, Urteil v. 12.01.2023 - 4 K 4335/22
VG Stuttgart, Urteil v. 30.06.2022 - 4 K 176/21
Mal aufs wesentliche runtergebrochen:
Zitat:Daher ist es nicht nur sachgerecht, sondern geradezu geboten, die Verleihung staatsbürgerlicher Rechte von einem glaubhaften Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung abhängig zu machen (vgl. Dollinger/Heusch, VBlBW 2006, 216/220)… Daraus folgt zwingend, dass der Einbürgerungsbewerber zumindest einfache Grundkenntnisse der freiheitlichen demokratischen Grundordnung besitzen und den Inhalt der von ihm abgegebenen sog. Loyalitätserklärung verstanden haben muss. Denn wenn es sich hierbei nicht nur um formale Einbürgerungsvoraussetzungen in Form eines bloßen Lippenbekenntnisses handelt, müssen das Bekenntnis und die Erklärung von einem entsprechenden Bewusstsein des Einbürgerungsbewerbers getragen sein.
Zitat:Nur derjenige kann sich glaubwürdig zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, der wenigstens über einen Grundbestand an staatsbürgerlichem Wissen verfügt; demzufolge ist es - auch verfassungsrechtlich - nicht zu beanstanden, bei einer Einbürgerung im Rahmen einer persönlichen Befragung zu prüfen und festzustellen, ob ein entsprechendes staatsbürgerliches Grundwissen vorhanden ist (BVerwG, Urt. v. 19.01.2012 - BVerwG 5 B 58.08 -, Buchholz 130 § 10
StAG Nr. 4, RdNr. 7 in juris).
Aber wie gesagt, die Rechtssprechung ist sich da einig. Es geht darum zu verhindern, dass die Loyalitätserklärung ein reines Lippenbekenntnis ist. Daher muss der EB-Bewerber wissen zu was er sich eigentlich bekennt. Das ist aber kein reiner Wissenstest. Um mich zur Demokratie bekennen zu können muss ich nicht wissen, wie der Fachbegriff dafür lautet. Ich muss wissen was Demokratie ist. Ich muss nicht die Begriffe Legislative, Exekutive und Judikative kennen, ich muss nur wissen, dass nicht alle Staatsgewalt bei einer Person liegt, sondern ein Teil die Gesetze macht, ein anderer diese ausführt und noch ein anderer Recht spricht.
Die Fragen der
EBH sind daher eigentlich noch nicht einmal geeignet um das festzustellen.