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Einbürgerung Ehefrau (Gelesen: 6.717 mal)
Aras
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Antwort #30 - 13.03.2024 um 09:21:18
 
Hab mit der Staatsangehörigkeitsstelle telefoniert und die Sachbearbeiterin meinte, dass es ausreicht, dass ich es mir nicht selber erteilt habe Zwinkernd.

Mit der Hausverwaltung habe ich auch telefoniert und geklärt, dass ich den Wirtschaftsplan mit Firmen-Stempel bekomme und nen Dreizeiler bezüglich der im Hausgeld enthaltenen Kosten und das wir das Hausgeld regelmäßig und korrekt zahlen etc.. Die Verwalterin hat sich auch bezüglich der Schornsteinfegergebühren gewundert weil das sind ja auch nur 100 €. Naja, sie schickt es heute raus.

Warte jetzt sehnlichst auf die Zugangsdaten vom Vollstreckungsportal... Zwinkernd
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Aras
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Antwort #31 - 13.03.2024 um 11:33:05
 
Grad den Briefkasten gecheckt. Briefe vom Amtsgericht Hagen Zwinkernd. Also Vollstreckungsportal hat keine Einträge (oh Wunder Zwinkernd).

Jetzt fehlen also nur Sachen, die ich zeitnah beschaffen kann.
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Antwort #32 - 13.03.2024 um 16:49:10
 
Aras schrieb am 13.03.2024 um 09:21:18:
Die Verwalterin hat sich auch bezüglich der Schornsteinfegergebühren gewundert weil das sind ja auch nur 100 €. 

Ich glaube nicht, dass es um die Höhe der Gebühren geht. Die Schornsteinfegerkosten sind hoheitliche Gebühren (jedenfalls die für den Feuerstättenbescheid) und die müssen an den Eigentümer / die Eigentümergemeinschaft gestellt werden. Vielleicht soll das als Nachweis herhalten, dass ihr Eigentümer und keine Mieter seid. Da fände ich allerdings den letzten Grundsteuerbescheid oder einen aktuellen Grundbuchauszug sinnvoller.
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lottchen
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Antwort #33 - 13.03.2024 um 17:06:37
 
lottchen schrieb am 13.03.2024 um 16:49:10:
Da fände ich allerdings den letzten Grundsteuerbescheid oder einen aktuellen Grundbuchauszug sinnvoller. 

Nein, muss mich korrigieren. Das wäre ein Nachweis, dass euch Grundeigentum gehört, aber nicht, dass ihr es auch selber bewohnt. Eine Schornsteinfegerrechnung ist für letzteres allerdings auch kein Beweis....
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reinhard
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Antwort #34 - 13.03.2024 um 21:01:55
 
Man darf auch nicht bei jeder Anforderung einer Behörde die Logik bis ins Letzte hinterfragen. Manchmal hat eine Sachbearbeiterin auch zufällig die falsche Liste in der Hand, und die Frage nach der Logik geht ins Leere.

Aber harmlose Sachen wie einer Schornsteinfegerrechnung lohnen keine Diskussion.
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Aras
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Antwort #35 - 14.03.2024 um 07:43:58
 
Na, ich werde nicht wegen der Schornsteinfegergebühren eskalieren Zwinkernd.

Z.B. der Rentenversicherungsverlauf. Benötigt man tatsächlich die 60 monate obwohl seit paar Jahren § 9 an § 10 anknüpft? Aber ich hab ja 60 Monate. Und außerdem habe ich den Versicherungsverlauf bei der Online Antragstellung mit hoch geladen. Die Behörde kann also nicht behaupten, dass durch das fehlen dessen dadurch eine Verzögerung gab.

Also ich bin da eh entspannt. Hauptsache das wird in den kommenden Monaten erledigt
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Antwort #36 - 16.03.2024 um 09:53:53
 
Freut mich das es voran geht bei euch. Lag das das auch an deiner Untätigkeitsklage?

Und ihr musstet keine Ersatzlegalisation der Shenasnameh der Deutschen Botschaft in Teheran vorlegen? Welches Bundesland war denn der Antrag?
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Aras
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Antwort #37 - 16.03.2024 um 12:12:02
 
Eine Ersatzlegalisation wurde nicht gefordert. Bundesland NRW.
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Antwort #38 - 16.03.2024 um 12:26:26
 
Aras schrieb am 16.03.2024 um 12:12:02:
Eine Ersatzlegalisation wurde nicht gefordert. Bundesland NRW.


Interessant. Freut mich sehr für euch. Gerade vor dem Hintergrund, dass andere Forenmitglieder behaupten für NRW gäbe es diese Notwendigkeit, dass Legalisation nötig wäre. Schockiert/Erstaunt
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Aras
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Antwort #39 - 16.03.2024 um 12:58:25
 
Für Urkunden aus anderen Staaten gilt normalerweise auch "Legalisationspflicht". Ich persönlich bezweifle ob überhaupt bei der Ersatzlegalisation überhaupt der Inhalt der Urkunde überprüft wird.
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Antwort #40 - 16.03.2024 um 13:22:25
 
Aras schrieb am 16.03.2024 um 12:58:25:
Für Urkunden aus anderen Staaten gilt normalerweise auch "Legalisationspflicht". Ich persönlich bezweifle ob überhaupt bei der Ersatzlegalisation überhaupt der Inhalt der Urkunde überprüft wird. 


Genau. Aber Iran gehört zu den Staaten mit einem funktionierenden Urkundswesen. In anderen Staaten sieht es schon ganz anders aus.
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Antwort #41 - 17.03.2024 um 22:24:40
 
Gerade eben hat mich meine Frau überrascht. Wir bereiten uns auf Dienstag vor, da die Sachbearbeiterin am Telefon erklärte bezüglich der Loyalitätserklärung fragen stellen zu wollen.

Ich ging immer davon aus, dass diese Fragen wichtig wären um das Verständnis von der fdGO zu prüfen etc. und ggf. eine Ablehnung bedeuten könnte, wenn man es nicht verstanden hat.

Meine Frau hat mich darauf hingewiesen dass aufm Merkblatt geschrieben steht, dass man bei Fragen die Sachbearbeiter fragen solle. Das bedeutet ja eigentlich das komplette Gegenteil. also eigentlich kann man die Sachbearbeiter mit den Fragen Durchlöchern...  Laut lachend

Ich gehe aber davon aus, dass die Fragen auch zur Überprüfung der Sprachkenntnisse genutzt wird. Aber das ändert die Qualität der Fragen.

PS: Puncherfaust ich habe dir letztens PNs geschrieben. Hast du das gesehen?
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Antwort #42 - 19.03.2024 um 17:23:37
 
Boah, heute war echt mies.

Wir waren pünktlich um 9 uhr da. Alle Unterlagen komplett.

Dann wollte die Sachbearbeiterin ihre Befragung bezüglich der Loyalitätserklärung machen.

Da folgende ist verkürzt, dargestellt:

SB: Welche Staatsform haben wir in Deutschland?

Meine Frau nach kurzem überlegen: Republik

SB: Nein. Es gibt Monarchie und Diktatur. Was haben wir in Deutschland.

Und dann versuchte meine Frau es mit "freiheitlich demokratisch.." ihr fiel Grund-Ordnung nicht ein, auch wieder SB: Nein.

Meine Frau: Volksherrschaft

SB: Nein

Meine Frau: Eine ohne Gewalt- und Willkürherrschaft

SB: machen sie es nicht so kompliziert

Dann stellte die Sachbearbeiterin die nächste Frage, die da lautete: Was haben wir alle vier Jahre in Deutschland.

Meine Frau murmelte auf persisch: "Rai", was wahlen bedeutet.

Meine Frau: mein Mann und ich waren in den vier Jahren wählen.

Auch wieder nicht zu ihrer Zufriedenheit.

Danach so die SB, lassen sie uns einen neuen Termin machen. Es sei nicht so schlimm.

Ich hab dann meiner Frau gesagt dass die SB Demokratie hören wollte. Dann meinte die SB, dass ich bei der nächsten Befragung nicht dabei sein könne.

Jedenfalls haben wir einen neuen Termin. Aber die Befragung empfand ich als willkürlich.


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Antwort #43 - 19.03.2024 um 18:06:00
 
Deine Frau hat aber den leben in Deutschland Test oder ?
Auf welcher Grundlage wird hier eine solche Befragung gemacht ?

Edit: wobei wenn ich mir online die zu unterschreibende Loyalitätserklärung meiner Stadt ansehe wird dort auf diese 2 punkten eingegangen. (Demokratie, wahlen).

Vielleicht sollte sie das in ihrer Sprache übersetzen und verstehen.

Hört sich für mich nach verständnisfragen an ob sie überhaupt versteht was sie da unterschreibt.
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Antwort #44 - 19.03.2024 um 18:17:48
 
Japp, sie hat das Zertifikat Einbürgerungstest.

Soweit ich das sehe gibt es keine Rechtsgrundlage für eine solche Befragung.

Es gibt im Ausführungserlass folgende Abschnitte:

Zitat:
1.1.1.1

Im Rahmen der Antragstellung informiert die Einbürgerungsbehörde die antragstellende Person im Sinne der Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016 (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018; L 74 vom 4.3.2021, S. 35). Diese Information ist im Antragsformular gemäß Anlage 1 aktenkundig zu machen.

Des Weiteren belehrt die Einbürgerungsbehörde die antragstellende Person nach Möglichkeit im Rahmen eines persönlichen Gesprächs über die Bedeutung des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die antragstellende Person erhält ein Informationsblatt zur Loyalitätserklärung entsprechend dem letzten Blatt der Anlage 1. Diese Belehrung und die Übermittlung des Informationsblattes sind im Antragsformular aktenkundig zu machen.


Zitat:
1.2.6

Auch bei der digitalen Antragstellung ist die persönliche Vorsprache bei der Einbürgerungsbehörde im weiteren Verlauf des Einbürgerungsverfahrens erforderlich, beispielsweise bei Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

Die Einbürgerungsbehörde belehrt nach Erhalt des Einbürgerungsantrags die antragstellende Person nach Möglichkeit im Rahmen einer persönlichen Vorsprache über die Bedeutung des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die antragstellende Person erhält ein Informationsblatt zur Loyalitätserklärung. Diese Belehrung und die Übermittlung des Informationsblattes sind aktenkundig zu machen.


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