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Nach Abschiebung zurückgekommen (Gelesen: 7.349 mal)
Themen Beschreibung: Idee oder Lösung?
Canan23
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Nach Abschiebung zurückgekommen
28.07.2023 um 21:35:49
 
Hallo zusammen,

als erstes ein Dank an alle. Dieses Forum war nicht einfach zu finden.

Folgendes.

Mein Mann hat sich aus der Haft in die Türkei abschieben lassen. Die Abschiebung hat er selbst bei der ABH und StA. beantragt. 
Die ganze Prozedur lief auch problemlos. Der StA. setzte seine Strafe zurück und die ABH holte mein Mann ab um Ihn abzuschieben.

Die Einreisesperre betrug 5 Jahre.
Leider hat mein Mann sein Aufenthalt in der Türkei einfacher vorgestellt.
Die ersten Jahre sah alles danach aus das er für immer dort bleibt.
Nach mehreren versuche, ein anständige Arbeit zu bekommen, entschieden wir das er zurück kommt.
Nach 6 Jahren war es auch soweit. Ab ins Auto und los ging es nach Deutschland.
In Ungarn wurde mein Mann von der Grenzpolizei verhaftet und nach ca. 4 std. wieder entlassen. Bei seine Entlassung haben die Polizisten ihm eine Bescheinigung gegeben, dass er ein Aufenthalt in Deutschland besitze.
Trotz Bescheinigung wurde er an der Grenze nicht kontrolliert und konnte somit passieren.

Ein Jahre lang lief hier alles gut in Deutschland.
Bis auf dem Tag wo es eine Verkehrskontrolle gab. Mein Mann wurde vor meine Augen in Handschellen abgeführt und in die JVA verfrachtet von wo er abgeschoben wurde.

Begründung:
Es bestehe ein Haftbefehl und er hätte sich bei der Staatsanwalt melden müssen um die Reststrafe zu klären.

Jetzt ist mein Mann seit mehr als einem Jahr inhaftiert und sein 2/3 wäre in wenigen Monaten.
Eine Anhörung hatte er vor ein halbes Jahr. Der Richter meinte, wenn er sich weiter gut führen würde, dass man Ihn bei Verbüßung der 2/3 Strafe gehen lassen würde.
Dies hat er auch schriftlich bekommen.

Nun habe ich ein Rechtsanwalt eingeschaltet bzgl. Ausländerrechtliche Sache.
Dieser Anwalt meint, dass er sehr wahrscheinlich wieder das Land verlassen müsste und offiziell ein Visum stellen müsste bzgl. Familienzusammenzug.
Inzwischen haben wir 3 Kinder. Unser älteste Kind ist gerade 5 Jahre und alle sind hier in Deutschland geboren.

Kann mir jemand ein Rat geben , es muss doch ein Weg geben ohne das man wieder das Land verlässt.
Der Anwalt hat bis heutigen Tag 5 Briefe an die ABH geschickt, keins davon wurde beantwortet geschweige irgendeine Reaktion.

Das einzige was mein Mann bekommen hat ist ein Schreiben von det StA.  das eine erneute Abschiebung nicht in Betracht kommt.
Dieses Schreiben hat er auch nur erhalten weil die JVA eine Anfrage gestellt hat.
Laut JVA wolle man ihn sogar in den offenen Vollzug schicken, da eine Abschiebung nicht in Betracht kommt könne man mit mein Mann weiter arbeiten.
Offener Vollzug ist eigentlich nur möglich wenn das Ausländerrechtliche geklärt ist. Durch das Schreiben der StA. hebt sich die Ausländerrechtliche auf.

Ich wäre euch sehr dankbar wenn ich Tipps von euch erhalte.
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reinhard
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Antwort #1 - 28.07.2023 um 22:27:21
 
Es ist sehr wahrscheinlich, dass er nach seiner illegalen Einreise jetzt wieder abgeschoben und wieder gesperrt wird.

Er sollte beim nächsten Versuch die Gesetze einhalten und nach Ablauf der Sperre ein FZF-Visum beantragen.
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Antwort #2 - 28.07.2023 um 22:31:54
 
Komischerweise gab es für seine Rückkehr keine Strafanzeige seitens der ABH.
Verwunderlich ist auch, dass die ABH bis heute sich nicht gemeldet hat. Worauf warten die?

Wenn er entlassen wird ist es doch schwieriger jemanden zu abschieben.
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reinhard
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Antwort #3 - 29.07.2023 um 11:29:37
 
Die Ausländerbehörde muss (weil sie eine Behörde ist) eine Anzeige machen, wenn sie die Information hat, dass jemand ohne Visum eingereist ist.

Aber die Staatsanwaltschaft weiß ja, dass er in Haft ist. Deshalb bearbeitet sie die Anzeige manchmal erst, wenn die Strafe fast vorbei ist. Deshalb würde ich auch nicht damit rechnen, dass er freigelassen wird. Er sollte sich darum kümmern, z.B. mit Dir zu besprechen, was Euer Plan ist, wenn am Ende der Haft was passiert
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Antwort #4 - 29.07.2023 um 12:33:23
 
Das ist wie gesagt, alles sehr komisch.  Die ABH meldet und reagiert nichtmal auf unsere Briefe. 

Unser Joker ist das mein Mann in den offenen Vollzug verlegt wird. Laut Anwalt wird die ABH strikt dagegen sein aber wenn es doch klappt würde bzw. muss die ABH erstmal eine Duldung ausstellen damit er sich draußen ausweisen kann.


Das haben wir, mein Mann und ich werden bis zur letzten Instanz gehen, wenn es nötig ist.
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reinhard
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Antwort #5 - 29.07.2023 um 13:39:07
 
Das die Ausländerbehörde nicht antwortet, kann auch andere Gründe haben. Es gibt Ausländerbehörden mit Tausenden ungelesener Mails – die wüsste also nicht einmal, dass Du geschrieben hast, und können deshalb überhaupt nicht antworten.

Mein Tipp ist umgekehrt: Informiert Euch jetzt über die Rechtslage, das machst Du ja gerade, und sprecht darüber, was Ihr in einem Fall oder im anderen Fall machen wollt.

Bei einer Ausweisung oder geplanten Abschiebung bekommt Dein Mann (nicht Du) vorher eine Nachricht mit einer Anhörungsfrist. Dann solltet Ihr möglichst schon vorher geklärt haben, was er antworten will.
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Canan23
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Antwort #6 - 29.07.2023 um 13:51:57
 
Das haben die Sozialarbeiter in der JVA auch zu meinem Mann gesagt, dass die Ausländerbehörde manchmal überhaupt nicht reagiert.

Unser Ziel ist es, dass mein Mann hier in Deutschland bleiben darf und mit uns ein normales Leben führen kann.
Sollte der Rechtsanwalt der selben Meinung sein, werden wir mit diese Angelegenheit vors Gericht ziehen.

Im schlimmsten Fall wird mein Mann sich ein Ticket buchen und wieder in die Türkei fliegen und von dort offiziell einen Antrag auf Familien zusammen Zug stellen.

Jetzt haben wir aber gehört, dass die Behörden oftmals leere Versprechungen machen. Sobald der Ausländer im Ausland ist, will man plötzlich nichts mehr von Familien zusammen Zug und Visum wissen und die Bearbeitung könnte bis zu einem Jahr dauern.

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Antwort #7 - 29.07.2023 um 14:50:50
 
Das wichtige ist, dass eine Wiedereinreisesperre  verhindert wird. Ansonsten kann man ausreisen, und steht dann draußen.

§38 VwVfG ist eine schriftliche Zusicherung für die Behörde bindend. Problem ist nur, dass bei einem Visumverfahren die ABH und das AA im Verfahren sind. Also selbst wenn man von der ABH die Zusicherung hat, dass die dem Visum zustimmen, ist das Konsulat nicht daran gebunden. Das Konsulat könnte also wegen der Vorstrafen ablehnen.

Ansonsten: ja er könnte theoretisch jahrelang mit einer Duldung leben. Denn ohne mit dem richtigen Visum einzureisen, kann keine AE erteilt werden. Da kann man auch bis zur letzten Instanz gehen, das BVerwG wird da nicht die Box der Pandorra öffnen und den Aufenthalt ohne richtiges Visum legalisieren.

Selbst das BVerfG soweit ich weiß sieht nur eine Duldung in Fällen mit deutschen Kindern vor.

Es wäre also sinnvoller mit der ABH zu sprechen und zu klären ob diese eine Zusicherung gibt, dass die der Einreise keine Steine in den Weg legen. Vielleicht ist es besser das vors Verwaltungsgericht zu bringen, wo gerade das ausgehandelt wird. Also mit einer Gerichtsentscheidung wo eine Einreisesperre verneint wird und die ABH schriftlich erklärt, dass die bei einer Visumnachholung die Zustimmung erteilen und eine Vorabzustimmung auch geben geben. Da würde auch ein Konsulat imho sich nicht sperren das Visum zu erteilen, da ja ein Gericht das quasi schon abgesegnet hat.

Aber mit der Maximalforderung reinzugehen eine AE zu bekommen und darin kompromisslos zu sein, könnte nur die Zeit verlängern bis man tatsächlich ausreisen muss und man hat dann auch nix in der Hand um das Verfahren zu beschleunigen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 29.07.2023 um 20:37:39
 
Mal eine Frage nebenbei, was wäre wenn mein Mann Asyl anmeldet. 
Einer der Gründe, warum mein Mann keine Arbeit bekommen hat ist weil er yezide ist. 
Für die Türken sind yeziden ungläubige Menschen und bekommen nicht mal die Chance eine Arbeit zu bekommen ohne das die Religion zur Sprache kommt. 
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Aras
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Antwort #9 - 29.07.2023 um 21:55:31
 
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Antwort #10 - 30.07.2023 um 18:23:33
 
Die Verhaftung erfolgte nicht primär wegen der illegalen Wiedereinreise, sondern weil die im § 79 StGB genannte Frist noch nicht abgelaufen war.
Selbst, wenn er legal eingereist wäre, wäre er verhaftet worden, da es für den Haftbefehl vollkommen egal ist, ob er legal oder illegal einreist.
Da er nun mal illegal einreist, wäre es die Aufgabe der zuständigen Ausländerbehörde, eine Abschiebungsandrohung zu erlassen.
Zumindest in Hessen ist es so, dass die Ausländerbehörde und die Staatsanwaltschaft bei Lockerungen (offiziell vollzugsöffnende Maßnahmen genannt) beteiligt werden muss und dann die JVA nach Eingang der Stellungnahmen entscheidet.
Dass die Staatsanwaltschaft zu einer zweiten Maßnahme nach § 456 a StPO nicht bereit ist, ist gängige Praxis. Bei einer Entlassung zu welchem Zeitpunkt bzw. aus welcher Form des Strafvollzugs auch immer wäre er ausreisepflichtig.
Chancen auf einen Verbleib in D sehe ich eher nicht. 
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Canan23
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Antwort #11 - 30.07.2023 um 19:21:49
 
Die Gerichte in Bayern sind viel zu hart finde ich. Ich habe mir das ganze durchgelesen und kann bestätigen was der Beklagte ausgesagt hat. Das Gleiche hat mein Mann auch durchgemacht. Es ist ein Witz, wir leben im Jahr 2023 und es wird immer noch Unterschiede gemacht.
Kein Wunder warum die Türkei niemals ins EU beitreten wird.
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Antwort #12 - 30.07.2023 um 20:54:03
 
Canan23 schrieb am 30.07.2023 um 19:21:49:
Die Gerichte in Bayern sind viel zu hart finde ich. Ich habe mir das ganze durchgelesen und kann bestätigen was der Beklagte ausgesagt hat. Das Gleiche hat mein Mann auch durchgemacht. Es ist ein Witz, wir leben im Jahr 2023 und es wird immer noch Unterschiede gemacht.
Kein Wunder warum die Türkei niemals ins EU beitreten wird.


Hier geht es um rechtliche Fragen und Antworten. Alles andere solltest Du in einem anderen Forum besprechen.

Ihr müsst Euch auf jeden Fall darauf einstellen, dass er abgeschoben wird, eine Sperre bekommt und für die Wieder-Einwanderung ein FZF-Visum braucht.

Zu dem Verfahren bekommt er einen Anhörungsbogen. Da kann er Stellung nehmen zu einer geplanten Sperre.
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Antwort #13 - 14.08.2023 um 08:20:21
 
Trotz vieler Ärger, erhielt ich gerade ein Anruf von mein Mann, laufe des Tages wird er in den offenen Vollzug verlegt.

Jetzt habe ich etwas Hoffnung, vielleicht gibt es eine positive Reaktion von der ABH.
Wenn die Justiz keine Bedenken hat bzgl. Abschiebung, würden die Ihn doch nicht in den offenen Vollzug verlegen.

Ganz am Anfang hieß es noch, Ausländerrechtlicher Status muss geklärt sein bevor man in den offenen Vollzug verlegt wird.

Hat die ABH es sich anders überlegt?
Kann man, mein Mann doch nicht so einfach abschieben?

Der Anwalt meinte damals , wenn mein Mann in den offenen Vollzug verlegt werden sollte, woran er nicht glaube, sehe die Chance sehr gut aus ein Aufenthalt zu erhalten.
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Antwort #14 - 14.08.2023 um 13:28:52
 
Die Antwort #10 ist noch immer richtig.

Was die ABH intern überlegt und welche Gedanken die JVA und die ABH intern dazu ausgetauscht haben, kann hier wirklich niemand sagen.


Canan23 schrieb am 14.08.2023 um 08:20:21:
Hat die ABH es sich anders überlegt?
Kann man, mein Mann doch nicht so einfach abschieben?


Dein Mann ist wegen einer Straftat verurteilt. Er wurde ausgewiesen. Dann hat er einer vorzeitigen Abschiebung zugestimmt und unterschrieben, dass er während der Sperre dort bleibt.

Dann war ihm seine Zusage irgendwann egal, er ist ohne das erforderliche Visum (also unterlaubt) nach Deutschland eingereist und natürlich verhaftet worden.

"Einfach so" wäre die Abschiebung ja gar nicht, sondern bei solch einem Verhalten Deines Mannes der Normalfall.

Du darfst natürlich Hoffnung haben, dass es besser ausgeht als bei vielen anderen. Ihr müsst Euch aber darauf einstellen, dass es so sein könnte wie bei allen anderen.
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