Hallo zusammen,
als erstes ein Dank an alle. Dieses Forum war nicht einfach zu finden.
Folgendes.
Mein Mann hat sich aus der Haft in die Türkei abschieben lassen. Die Abschiebung hat er selbst bei der
ABH und StA. beantragt.
Die ganze Prozedur lief auch problemlos. Der StA. setzte seine Strafe zurück und die
ABH holte mein Mann ab um Ihn abzuschieben.
Die
Einreisesperre betrug 5 Jahre.
Leider hat mein Mann sein Aufenthalt in der Türkei einfacher vorgestellt.
Die ersten Jahre sah alles danach aus das er für immer dort bleibt.
Nach mehreren versuche, ein anständige Arbeit zu bekommen, entschieden wir das er zurück kommt.
Nach 6 Jahren war es auch soweit. Ab ins Auto und los ging es nach Deutschland.
In Ungarn wurde mein Mann von der Grenzpolizei verhaftet und nach ca. 4 std. wieder entlassen. Bei seine Entlassung haben die Polizisten ihm eine Bescheinigung gegeben, dass er ein Aufenthalt in Deutschland besitze.
Trotz Bescheinigung wurde er an der Grenze nicht kontrolliert und konnte somit passieren.
Ein Jahre lang lief hier alles gut in Deutschland.
Bis auf dem Tag wo es eine Verkehrskontrolle gab. Mein Mann wurde vor meine Augen in Handschellen abgeführt und in die JVA verfrachtet von wo er abgeschoben wurde.
Begründung:
Es bestehe ein Haftbefehl und er hätte sich bei der Staatsanwalt melden müssen um die Reststrafe zu klären.
Jetzt ist mein Mann seit mehr als einem Jahr inhaftiert und sein 2/3 wäre in wenigen Monaten.
Eine Anhörung hatte er vor ein halbes Jahr. Der Richter meinte, wenn er sich weiter gut führen würde, dass man Ihn bei Verbüßung der 2/3 Strafe gehen lassen würde.
Dies hat er auch schriftlich bekommen.
Nun habe ich ein Rechtsanwalt eingeschaltet bzgl. Ausländerrechtliche Sache.
Dieser Anwalt meint, dass er sehr wahrscheinlich wieder das Land verlassen müsste und offiziell ein Visum stellen müsste bzgl. Familienzusammenzug.
Inzwischen haben wir 3 Kinder. Unser älteste Kind ist gerade 5 Jahre und alle sind hier in Deutschland geboren.
Kann mir jemand ein Rat geben , es muss doch ein Weg geben ohne das man wieder das Land verlässt.
Der Anwalt hat bis heutigen Tag 5 Briefe an die
ABH geschickt, keins davon wurde beantwortet geschweige irgendeine Reaktion.
Das einzige was mein Mann bekommen hat ist ein Schreiben von det StA. das eine erneute Abschiebung nicht in Betracht kommt.
Dieses Schreiben hat er auch nur erhalten weil die JVA eine Anfrage gestellt hat.
Laut JVA wolle man ihn sogar in den offenen Vollzug schicken, da eine Abschiebung nicht in Betracht kommt könne man mit mein Mann weiter arbeiten.
Offener Vollzug ist eigentlich nur möglich wenn das Ausländerrechtliche geklärt ist. Durch das Schreiben der StA. hebt sich die Ausländerrechtliche auf.
Ich wäre euch sehr dankbar wenn ich Tipps von euch erhalte.