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Nach Abschiebung zurückgekommen (Gelesen: 7.614 mal)
Themen Beschreibung: Idee oder Lösung?
Aras
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Antwort #15 - 14.08.2023 um 15:13:50
 
Dein Ehemann hat im Grunde keine Chance. Zumal seine Zugehörigkeit zur yesidischen Religion ihn ja nicht davon abgehalten hat, die Straftat zu begehen. Zumal es sich, wenn ich richtig gerechnet habe, um eine 6 Jährige Haftstrafe handelt. 6 Jahre Haft ist keine Bagatelle.

Ganz ehrlich:

Er hat hier abgefrühstückt.

Warum zieht ihr nicht in ein anderen EU-Land um und fängt von vorne an?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #16 - 14.08.2023 um 20:29:55
 
Natürlich hat man jetzt Hoffnung.
Selbst der Rechtsanwalt zweifelte daran, dass mein Mann je ein offenen Vollzug sehen wird.

Heute Nachmittag habe ich den Anwalt angerufen und ihm die Neuigkeiten mitgeteilt. Er war sehr überrascht und meinte, dass der offene Vollzug diese Woche sicherlich selbst bei der ABH anrufen wird um denen mitzuteilen, dass er bei denen ist.

Aufgrund der Verlegung beantragt der Anwalt mit der morgige Post
eine Erteilung auf Duldung um sich außerhalb der JVA ausweisen zu können.

Abwarten was in den nächsten Tagen passiert.
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Canan23
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Antwort #17 - 14.08.2023 um 20:37:57
 
An Aras:

Deine Nachricht ist mehr gehässig als alles andere.

Frage mich gerade, was die Religion mit seiner Straftat zutun hat.
Ob er eine Chance hat oder nicht werden wir am Ende sehen. Bis vor ein paar Tagen hieß es auch, dass er nicht in den offenen Vollzug verlegt werden kann aufgrund illegale Einreise.
Nun ist er im offenen Vollzug!!!

Ich bin gerne bereit mein Anliegen hier zu teilen, nur nicht mit so einem Ton.
Wenn es nach dir ginge würdest du wahrscheinlich sein Ticket selbst zahlen.

Guten Abend


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Antwort #18 - 14.08.2023 um 21:45:57
 
Canan23 schrieb am 14.08.2023 um 20:29:55:
Aufgrund der Verlegung beantragt der Anwalt mit der morgige Post
eine Erteilung auf Duldung um sich außerhalb der JVA ausweisen zu können. 


Hallo,

eine Duldung ist aber auch nichts anderes als eine "Aussetzung der Abschiebung", Dein Mann bleibt ausreisepflichtig und könnte mit diesem Status grundsätzlich jederzeit wieder in Gewahrsam genommen und auf einen Flieger gesetzt werden.

Es hat sich damit nichts Wesentliches für ihn / Euch geändert.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Aras
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Antwort #19 - 14.08.2023 um 22:38:43
 
Naja gehässig... Ich verstehe nicht wie er behaupten, kann dass er in der Türkei diskriminiert werden würde. Sofern er nicht einen markanten jezidischen Namen hat, fällt er nicht auf. Und ganz ehrlich, die Türken sind nicht fanatisch wie mancher Araber. Und wäre mir neu dass die Türken nachfragen würden was für ne Religion jemand habe. Dann sagt er nicht praktizierender Moslem und wann gehts in die nächste Schenke.

Egal.

In Deutschland werdet ihr es eh nur schwer haben. Darum meine Frage wie es mit einem anderen EU Land aussieht? Österreich? Deutsche Gemeinde in Belgien?
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Antwort #20 - 14.08.2023 um 22:42:40
 
Canan23 schrieb am 14.08.2023 um 20:37:57:
Bis vor ein paar Tagen hieß es auch, dass er nicht in den offenen Vollzug verlegt werden kann aufgrund illegale Einreise.
Nun ist er im offenen Vollzug!!


Nebenbei bemerkt hat das nie jemand hier behauptet.  Es wurde erklärt, dass er nicht nochmal aus der Haft frühzeitig abgeschoben wird. Für den offenen Vollzug wurde erklärt dass die ABH involviert sein wird. Und es wurde erklart, dass nur weil die Staatsanwaltschaft nicht den Aufenthalt beenden will, das gleiche für die Ausländerbehörde gilt. Die Ausländerbehörde wird sich damit beschäftigen.
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Antwort #21 - 14.08.2023 um 23:52:34
 
Mit einem anderen Land tue ich es mir selbst schwer. Meine Eltern wohnen hier in Deutschland, unsere gesamte Familien Leben hier und die Kinder. Ich arbeite seit 18 Jahren in ein und dem selben Betrieb.
Das alles will ich nicht aufgeben.

Mein Mann hat ein Fehler gemacht, für diesen Fehler hat er teuer bezahlen müssen.
In seiner Haftzeit hat er alles was anTherapiemöglichkeiten angeboten wurden ausgeschöpft.
Mit seinem Opfer an einem Tisch gesetzt und entschuldigt, dies wurde auch angenommen.
Laut Psychologin mit der ich vor wenigen Monaten ein Gespräch hatte wurde bestätigt, dass diese Inhaftierung die Resozialisierung gerade zur Nichte gemacht wird.

Unabhängig von mein Mann ist uns also der Gesellschaft wichtig, dass die Gefangene etwas für Ihre Tat machen und sauber rauskommen.

Bevor mein Mann verhaftet wurde hatte ich kein Verständnis was alles für Gefangene angeboten wird.
Angefangen bei teuere Therapien bis zu einer Ausbildung.
Alles auf unsere Kosten. Man kann sich hier stundenlang drüber unterhalten was richtig oder falsch ist.
Trotzdem haben wir also die Gesellschaft das verlangen, dass die Jungs nicht mehr straffällig werden.
Die Abschiebung hat mein Mann damals selbst beantragt. Mein Mann hatte vor diesen Antrag einen unbefristeten Aufenthalt.
Sein jetziger Anwalt meinte kürzlich, dass es ein Fehler war sich abschieben zu lassen. Sehr wahrscheinlich hätte man Ihn Seitens ABH nur ermahnt.



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reinhard
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Antwort #22 - 15.08.2023 um 14:40:34
 
Viele stimmen der Abschiebung zu, weil sie dann bei "Halbzeit" aus dem Gefängnis kommen. Aber sie stimmen damit eben auch zu, nicht vor der Zeit und nicht ohne Visum wieder nach Deutschland einzureisen.

Da hat Dein Mann einen neuen Fehler gemacht und ist vorzeitig und unerlaubt eingereist.

Wichtig ist, dass er es jetzt versteht: Falls es jetzt eine neue Vereinbarung gibt, will die Behörde wirklich die Sicherheit, dass Dein Mann die Bedingungen verstanden hat und alle Bedingungen einhält. Insofern sollte er Dir jetzt Bescheid sagen, sobald er Post erhält. In der Regel kündigt die Ausländerbehörde an, wenn sie Ausweisung und Abschiebung plant und gibt ihm vier Wochen Zeit zur Stellungnahme. Dann solltest Ihr (mit Hilfe des Anwaltes) vorher überlegen, was Ihr antwortet.
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Canan23
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Antwort #23 - 16.08.2023 um 08:38:13
 
Mein Mann ist nicht vorzeitig eingereist.  Die sperre endete 07/2020 und eingereist ist er 07/21
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Antwort #24 - 16.08.2023 um 10:02:52
 
Er ist aber ohne das erforderliche Visum und somit illegal eingereist und von daher ist er ausreisepflichtig.
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Canan23
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Antwort #25 - 16.08.2023 um 11:24:28
 
Es gibt wieder Neuigkeiten. Verstehe gerade nichts mehr.
Die jva hat die ABH in Kenntnis gesetzt. Das mein Mann im offenen Vollzug sei.

Erfreut waren die nicht, warum man nicht die Zusage der ABH eingeholt hätte.
Es bestehe Fluchtgefahr!!!
Fluchtgefahr? Wohin, in die Türkei etwa?

Am Ende sei der Sachbearbeiter höflich und hätte dem Beamten gesagt, jetzt kann man nichts mehr machen.
Hoffentlich taucht er nicht unter.

Die JVA kann mein Mann aufgrund ABH nicht zurück in den geschlossen schicken, weil es eine Anweisung vom Leiter war.

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Antwort #26 - 16.08.2023 um 11:50:09
 
Deine Ehemann war mind. 1 Jahr illegal in Deutschland. Er war nicht angemeldet sondern praktisch nur ein Geist.

Insofern ist schon berechtigt davon auszugehen, dass dein Mann wieder untertauchen könnte.
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Antwort #27 - 16.08.2023 um 12:06:57
 
Canan23 schrieb am 16.08.2023 um 11:24:28:
Fluchtgefahr? Wohin, in die Türkei etwa?

Die werden eher befürchten dass er untertaucht in Deutschland und in der Illegalität leben wird. Das soll er bitte sein lassen. Wenn er jemals hier in Ruhe offiziell mit Dir leben will dann soll er sich penibel an alles halten, was ihm vorgegeben wird. Und wie schon geschrieben falls er eine Ausreiseaufforderung erhält nicht panisch wieder was Illegales Unüberlegtes tun sondern mit dem Anwalt besprechen welche Schritte möglich und nötig sind.
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Antwort #28 - 16.08.2023 um 12:22:43
 
Wenn die Ausländerbehörde gegen den offenen Vollzug ist und wieder eine illegale Aktion Deines Mannes befürchtet (Untertauchen), dann ahnst Du sicherlich, was die Ausländerbehörde am Ende der Haft will.

Insofern solltest Du jetzt mit Deinem Mann in Ruhe besprechen, wie er im Einklang mit den Gesetzen eine Aufenthaltserlaubnis bekommt (dazu braucht er vermutlich ein Visum der deutschen Botschaft in Ankara), damit Ihr das Familienleben endlich legal organisieren könnt.
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Antwort #29 - 16.08.2023 um 13:39:53
 
Canan23 schrieb am 16.08.2023 um 08:38:13:
Mein Mann ist nicht vorzeitig eingereist.  Die sperre endete 07/2020 und eingereist ist er 07/21


Für ihn ist es ja zu spät, aber für die anderen hier:

Das übliche Verfahren ist dann, nach Ablauf der Sperre ein FZF-Visum zu beantragen. Wenn die Reststrafe noch nicht verjährt ist, sollte man gleichzeitig Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufnehmen und beantragen, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen.

Danach reist man mit dem Visum ein und nimmt hier mit der Staatsanwaltschaft Kontakt auf.
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