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Nach Abschiebung zurückgekommen (Gelesen: 13.325 mal)
Themen Beschreibung: Idee oder Lösung?
Vinzent2m
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
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Antwort #30 - 16.08.2023 um 13:48:32
 
Zumindest im hessischen Vollzug (der Landessache ist), wäre die Ausländerbehörde vor einer Verlegung in den offenen Vollzug (was in der Tat die autonome Entscheidung der JVA ist, zur Stellungnahme aufgefordert worden und nicht einfach nach Vollzug in Kenntnis gesetzt worden.
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Canan23
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #31 - 17.08.2023 um 07:10:40
 
Wir werden erstmal abwarten was die ABH vor hat.  Sobald mein Mann die JVA verlassen darf möchte er selbst zu der Sachbearbeiterin. Sollte der Anwalt nichts dagegen haben.

Untertauchen kommt für mein Mann nicht in Frage, als er festgenommen wurde hat er nicht eine Sekunde an Flucht gedacht.
Wir wollen unser Frieden und nicht in Angst- und Schrecken hier Leben.


Uns bleibt nichts anderes über als uns an den Anwalt zu halten.
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Canan23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #32 - 22.01.2026 um 20:49:34
 
Hallo zusammen,
nach so vielen Jahren melde ich mich wieder zurück und ehrlich gesagt hätte ich selbst nie gedacht, dass ich diesen Text einmal so schreiben würde.

Mein Mann wurde letztes Jahr aus der Haft entlassen.
Seitdem leben wir endlich wieder als Familie zusammen in unserer gemeinsamen Wohnung mit unseren drei minderjährigen Kindern, die alle die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Nach all den Jahren wieder gemeinsam zu sein, bedeutet für uns mehr, als Worte beschreiben können.

Von der Ausländerbehörde hat mein Mann zunächst eine sechsmonatige Duldung erhalten. Arbeiten durfte er erst nach drei Monaten.
Warum genau, wissen wir bis heute nicht, aber das war in dem Moment nebensächlich.
Wichtig war nur, dass wir wieder Hoffnung hatten.

Nach fast vier Jahren standen wir erneut der Ausländerbehörde gegenüber einer Zeit, in der uns vieles sehr schwer gemacht wurde. Umso überraschter waren wir, wie ruhig und respektvoll man uns diesmal begegnete. Der Mitarbeiter sagte zu meinem Mann wortwörtlich:
„Herr ……, wie im Gefängnis müssen Sie auch bei uns kleine Brötchen backen. Wir haben Ihre Legalprognose von der JVA gelesen und denken, Sie meinen es ernst und werden es schaffen. Hier sitzen eigentlich ganz andere Menschen.“

Diese Worte haben uns tief berührt.

Uns wurde erklärt, dass man meinen Mann trotz illegaler Einreise nicht abschieben könne wegen unserer minderjährigen Kinder und wegen mir als deutscher Staatsbürgerin.
Man wolle ihn nun eine gewisse Zeit beobachten: ob er arbeitet, Verantwortung übernimmt und keine Straftaten begeht.
Danach könne man über ein Aufenthaltsrecht sprechen.

Ich möchte ehrlich sein: Es gab viele Tage, an denen ich den Usern hier geglaubt habe. Tage, an denen ich fest davon überzeugt war, dass mein Mann wieder abgeschoben wird.
Die vielen negativen Kommentare, Aussagen wie „keine Chance“, „der wird abgeschoben“ oder „Abschiebehaft“ haben mir oft die Hoffnung genommen und mir große Angst gemacht.

Und trotzdem sind wir heute hier.

An alle Frauen, die gerade verzweifelt sind und Ähnliches durchmachen: Bitte gebt nicht auf.
Auch wenn es sich manchmal aussichtslos anfühlt und man innerlich fast zerbricht es ist nicht alles verloren.
Man darf die Hoffnung nicht aufgeben, egal wie laut die Stimmen sind, die etwas anderes behaupten.

Heute weiß ich: Durchhalten lohnt sich. Hoffnung lohnt sich
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #33 - 22.01.2026 um 21:18:12
 
Das ist ja schön, dass die Ausländerbehörde Euch als Familie eine Chance gibt. Und es scheint so, dass Ihr sie nutzt.

Ein paar Monate "Duldung auf Bewährung", dann eine Aufenthaltserlaubnis: Das schafft Ihr dann auch noch. Jede Ausländerbehörde hat die Möglichkeit, bei Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf das Visum zu verzichten. Es wird selten gemacht.

Zu den negative Prognosen hier im Forum: Besser so rum, dass mehrere sagen, es klappt nicht, und dann klappt es doch. Umgekehrt wäre es schlimmer. Aber man kann schwer vorraussehen, ob eine Ausländerbehörde das Ermessen voll ausreizt.
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Canan23
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Antwort #34 - 24.01.2026 um 20:50:24
 
Danke für deine Worte.
Ja, wir sind unendlich dankbar für diese Chance und geben jeden Tag unser Bestes, sie nicht zu verspielen.

Was mir wichtig ist zu sagen:
In solchen Situationen sucht man in einem Forum nicht nur rechtliche Einschätzungen, sondern auch Unterstützung und ein Stück Hoffnung. Unabhängig von der Misere, die meinem Mann zugestoßen ist, geht es für uns darum, nach Lösungen zu suchen nicht darum, sich immer wieder Vorwürfe anhören zu müssen.

Wenn dann sehr schnell von Abschiebung, Abschiebehaft oder „keiner Chance“ gesprochen wird, trifft einen das als Familie enorm, gerade wenn Kinder betroffen sind.

Natürlich weiß niemand, wie eine Behörde am Ende entscheidet, und Prognosen sind schwierig. Aber die Art, wie Dinge formuliert werden, macht einen großen Unterschied.

Worte können helfen, durchzuhalten oder sie nehmen einem den letzten Mut. Deshalb hoffe ich, dass man sich hier nicht nur fachlich austauscht, sondern auch menschlich begegnet.

Dafür ist ein solches Forum aus meiner Sicht auch da.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #35 - 24.01.2026 um 22:43:32
 
Canan23 schrieb am 24.01.2026 um 20:50:24:
Aber die Art, wie Dinge formuliert werden, macht einen großen Unterschied.

Worte können helfen, durchzuhalten oder sie nehmen einem den letzten Mut. Deshalb hoffe ich, dass man sich hier nicht nur fachlich austauscht, sondern auch menschlich begegnet.

Dafür ist ein solches Forum aus meiner Sicht auch da.

Ich bin bei Dir, dass hier niemand ohne Grund entmutigt werden sollte.

Aber:
In diesem Forum geht es in erster Linie um rechtliche Einschätzungen.

Sind die eher negativ, ist es auch nicht sonderlich menschlich, dem Betroffenen vermutlich kaum zu begründende Hoffnungen zu machen.

Aus den wenigen hier im Forum von Dir vorgetragenen Fakten sah ich auch keinen Anlass zur Hoffnung.
Hätte es vielleicht weniger schroff formuliert als Aras, inhaltlich teilte ich seine Einschätzung damals.

Du kanntest mehr Fakten, die beteiligten JVA und ABH ebenso - es ist schön für Euch, dass nun alles einen besseren Weg geht, als in vielen anderen Fällen.

Ich drücke Euch die Daumen, dass der ganze Ärger in der Vergangenheit bleibt.
Dass er in ein paar Jahren auch aus den entsprechenden Registern getilgt werden kann - Deinem Mann also nichts mehr vorgehalten werden kann - und dass ihr vernünftig als Familie leben könnt.

Dazu wird Dein Mann viel Konsequenz brauchen, reichlich Disziplin und ihm wird Deine Unterstützung guttun.

Viel Glück und alles Gute!
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Canan23
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Antwort #36 - 25.01.2026 um 19:03:42
 
Danke für deine differenzierte Rückmeldung.

Ich verstehe deinen Punkt gut, dass ein Forum in erster Linie rechtlich einordnet und nicht Hoffnung erzeugen soll, wo die Faktenlage das nicht hergibt.
Aus der damaligen, hier bekannten Perspektive waren die Einschätzungen nachvollziehbar.

Dass sich der Weg letztlich anders entwickelt hat, lag wie du richtig schreibst an weiteren Fakten und Bewertungen durch die beteiligten Stellen, die im Forum so nicht vollständig abbildbar waren.

Wir sind sehr erleichtert über den aktuellen Stand und wissen, dass das keine Selbstverständlichkeit ist. Deine guten Wünsche wissen wir zu schätzen.
Wir sind uns auch bewusst, dass Konsequenz, Disziplin und ein stabiler Alltag nun entscheidend sind, damit das Erlebte wirklich hinter uns bleiben kann.

Danke für die fairen Worte und alles Gute auch dir.
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Aras
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Antwort #37 - 26.01.2026 um 09:24:52
 
Herzlichen Glückwunsch dass es gut ausgegangen ist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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