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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Nach Abschiebung zurückgekommen
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Beitrag begonnen von Canan23 am 28.07.2023 um 21:35:49

Titel: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von Canan23 am 28.07.2023 um 21:35:49
Hallo zusammen,

als erstes ein Dank an alle. Dieses Forum war nicht einfach zu finden.

Folgendes.

Mein Mann hat sich aus der Haft in die Türkei abschieben lassen. Die Abschiebung hat er selbst bei der ABH und StA. beantragt. 
Die ganze Prozedur lief auch problemlos. Der StA. setzte seine Strafe zurück und die ABH holte mein Mann ab um Ihn abzuschieben.

Die Einreisesperre betrug 5 Jahre.
Leider hat mein Mann sein Aufenthalt in der Türkei einfacher vorgestellt.
Die ersten Jahre sah alles danach aus das er für immer dort bleibt.
Nach mehreren versuche, ein anständige Arbeit zu bekommen, entschieden wir das er zurück kommt.
Nach 6 Jahren war es auch soweit. Ab ins Auto und los ging es nach Deutschland.
In Ungarn wurde mein Mann von der Grenzpolizei verhaftet und nach ca. 4 std. wieder entlassen. Bei seine Entlassung haben die Polizisten ihm eine Bescheinigung gegeben, dass er ein Aufenthalt in Deutschland besitze.
Trotz Bescheinigung wurde er an der Grenze nicht kontrolliert und konnte somit passieren.

Ein Jahre lang lief hier alles gut in Deutschland.
Bis auf dem Tag wo es eine Verkehrskontrolle gab. Mein Mann wurde vor meine Augen in Handschellen abgeführt und in die JVA verfrachtet von wo er abgeschoben wurde.

Begründung:
Es bestehe ein Haftbefehl und er hätte sich bei der Staatsanwalt melden müssen um die Reststrafe zu klären.

Jetzt ist mein Mann seit mehr als einem Jahr inhaftiert und sein 2/3 wäre in wenigen Monaten.
Eine Anhörung hatte er vor ein halbes Jahr. Der Richter meinte, wenn er sich weiter gut führen würde, dass man Ihn bei Verbüßung der 2/3 Strafe gehen lassen würde.
Dies hat er auch schriftlich bekommen.

Nun habe ich ein Rechtsanwalt eingeschaltet bzgl. Ausländerrechtliche Sache.
Dieser Anwalt meint, dass er sehr wahrscheinlich wieder das Land verlassen müsste und offiziell ein Visum stellen müsste bzgl. Familienzusammenzug.
Inzwischen haben wir 3 Kinder. Unser älteste Kind ist gerade 5 Jahre und alle sind hier in Deutschland geboren.

Kann mir jemand ein Rat geben , es muss doch ein Weg geben ohne das man wieder das Land verlässt.
Der Anwalt hat bis heutigen Tag 5 Briefe an die ABH geschickt, keins davon wurde beantwortet geschweige irgendeine Reaktion.

Das einzige was mein Mann bekommen hat ist ein Schreiben von det StA.  das eine erneute Abschiebung nicht in Betracht kommt.
Dieses Schreiben hat er auch nur erhalten weil die JVA eine Anfrage gestellt hat.
Laut JVA wolle man ihn sogar in den offenen Vollzug schicken, da eine Abschiebung nicht in Betracht kommt könne man mit mein Mann weiter arbeiten.
Offener Vollzug ist eigentlich nur möglich wenn das Ausländerrechtliche geklärt ist. Durch das Schreiben der StA. hebt sich die Ausländerrechtliche auf.

Ich wäre euch sehr dankbar wenn ich Tipps von euch erhalte.

Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von reinhard am 28.07.2023 um 22:27:21
Es ist sehr wahrscheinlich, dass er nach seiner illegalen Einreise jetzt wieder abgeschoben und wieder gesperrt wird.

Er sollte beim nächsten Versuch die Gesetze einhalten und nach Ablauf der Sperre ein FZF-Visum beantragen.

Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von Canan23 am 28.07.2023 um 22:31:54
Komischerweise gab es für seine Rückkehr keine Strafanzeige seitens der ABH.
Verwunderlich ist auch, dass die ABH bis heute sich nicht gemeldet hat. Worauf warten die?

Wenn er entlassen wird ist es doch schwieriger jemanden zu abschieben.

Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von reinhard am 29.07.2023 um 11:29:37
Die Ausländerbehörde muss (weil sie eine Behörde ist) eine Anzeige machen, wenn sie die Information hat, dass jemand ohne Visum eingereist ist.

Aber die Staatsanwaltschaft weiß ja, dass er in Haft ist. Deshalb bearbeitet sie die Anzeige manchmal erst, wenn die Strafe fast vorbei ist. Deshalb würde ich auch nicht damit rechnen, dass er freigelassen wird. Er sollte sich darum kümmern, z.B. mit Dir zu besprechen, was Euer Plan ist, wenn am Ende der Haft was passiert

Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von Canan23 am 29.07.2023 um 12:33:23
Das ist wie gesagt, alles sehr komisch.  Die ABH meldet und reagiert nichtmal auf unsere Briefe. 

Unser Joker ist das mein Mann in den offenen Vollzug verlegt wird. Laut Anwalt wird die ABH strikt dagegen sein aber wenn es doch klappt würde bzw. muss die ABH erstmal eine Duldung ausstellen damit er sich draußen ausweisen kann.


Das haben wir, mein Mann und ich werden bis zur letzten Instanz gehen, wenn es nötig ist.

Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von reinhard am 29.07.2023 um 13:39:07
Das die Ausländerbehörde nicht antwortet, kann auch andere Gründe haben. Es gibt Ausländerbehörden mit Tausenden ungelesener Mails – die wüsste also nicht einmal, dass Du geschrieben hast, und können deshalb überhaupt nicht antworten.

Mein Tipp ist umgekehrt: Informiert Euch jetzt über die Rechtslage, das machst Du ja gerade, und sprecht darüber, was Ihr in einem Fall oder im anderen Fall machen wollt.

Bei einer Ausweisung oder geplanten Abschiebung bekommt Dein Mann (nicht Du) vorher eine Nachricht mit einer Anhörungsfrist. Dann solltet Ihr möglichst schon vorher geklärt haben, was er antworten will.

Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von Canan23 am 29.07.2023 um 13:51:57
Das haben die Sozialarbeiter in der JVA auch zu meinem Mann gesagt, dass die Ausländerbehörde manchmal überhaupt nicht reagiert.

Unser Ziel ist es, dass mein Mann hier in Deutschland bleiben darf und mit uns ein normales Leben führen kann.
Sollte der Rechtsanwalt der selben Meinung sein, werden wir mit diese Angelegenheit vors Gericht ziehen.

Im schlimmsten Fall wird mein Mann sich ein Ticket buchen und wieder in die Türkei fliegen und von dort offiziell einen Antrag auf Familien zusammen Zug stellen.

Jetzt haben wir aber gehört, dass die Behörden oftmals leere Versprechungen machen. Sobald der Ausländer im Ausland ist, will man plötzlich nichts mehr von Familien zusammen Zug und Visum wissen und die Bearbeitung könnte bis zu einem Jahr dauern.


Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von Aras am 29.07.2023 um 14:50:50
Das wichtige ist, dass eine Wiedereinreisesperre  verhindert wird. Ansonsten kann man ausreisen, und steht dann draußen.

§38 VwVfG ist eine schriftliche Zusicherung für die Behörde bindend. Problem ist nur, dass bei einem Visumverfahren die ABH und das AA im Verfahren sind. Also selbst wenn man von der ABH die Zusicherung hat, dass die dem Visum zustimmen, ist das Konsulat nicht daran gebunden. Das Konsulat könnte also wegen der Vorstrafen ablehnen.

Ansonsten: ja er könnte theoretisch jahrelang mit einer Duldung leben. Denn ohne mit dem richtigen Visum einzureisen, kann keine AE erteilt werden. Da kann man auch bis zur letzten Instanz gehen, das BVerwG wird da nicht die Box der Pandorra öffnen und den Aufenthalt ohne richtiges Visum legalisieren.

Selbst das BVerfG soweit ich weiß sieht nur eine Duldung in Fällen mit deutschen Kindern vor.

Es wäre also sinnvoller mit der ABH zu sprechen und zu klären ob diese eine Zusicherung gibt, dass die der Einreise keine Steine in den Weg legen. Vielleicht ist es besser das vors Verwaltungsgericht zu bringen, wo gerade das ausgehandelt wird. Also mit einer Gerichtsentscheidung wo eine Einreisesperre verneint wird und die ABH schriftlich erklärt, dass die bei einer Visumnachholung die Zustimmung erteilen und eine Vorabzustimmung auch geben geben. Da würde auch ein Konsulat imho sich nicht sperren das Visum zu erteilen, da ja ein Gericht das quasi schon abgesegnet hat.

Aber mit der Maximalforderung reinzugehen eine AE zu bekommen und darin kompromisslos zu sein, könnte nur die Zeit verlängern bis man tatsächlich ausreisen muss und man hat dann auch nix in der Hand um das Verfahren zu beschleunigen.

Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von Canan23 am 29.07.2023 um 20:37:39
Mal eine Frage nebenbei, was wäre wenn mein Mann Asyl anmeldet. 
Einer der Gründe, warum mein Mann keine Arbeit bekommen hat ist weil er yezide ist. 
Für die Türken sind yeziden ungläubige Menschen und bekommen nicht mal die Chance eine Arbeit zu bekommen ohne das die Religion zur Sprache kommt. 

Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von Aras am 29.07.2023 um 21:55:31
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-30613?hl=true

Er kann aber natürlich sein Glück versuchen.

Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von Vinzent2m am 30.07.2023 um 18:23:33
Die Verhaftung erfolgte nicht primär wegen der illegalen Wiedereinreise, sondern weil die im § 79 StGB genannte Frist noch nicht abgelaufen war.
Selbst, wenn er legal eingereist wäre, wäre er verhaftet worden, da es für den Haftbefehl vollkommen egal ist, ob er legal oder illegal einreist.
Da er nun mal illegal einreist, wäre es die Aufgabe der zuständigen Ausländerbehörde, eine Abschiebungsandrohung zu erlassen.
Zumindest in Hessen ist es so, dass die Ausländerbehörde und die Staatsanwaltschaft bei Lockerungen (offiziell vollzugsöffnende Maßnahmen genannt) beteiligt werden muss und dann die JVA nach Eingang der Stellungnahmen entscheidet.
Dass die Staatsanwaltschaft zu einer zweiten Maßnahme nach § 456 a StPO nicht bereit ist, ist gängige Praxis. Bei einer Entlassung zu welchem Zeitpunkt bzw. aus welcher Form des Strafvollzugs auch immer wäre er ausreisepflichtig.
Chancen auf einen Verbleib in D sehe ich eher nicht. 

Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von Canan23 am 30.07.2023 um 19:21:49
Die Gerichte in Bayern sind viel zu hart finde ich. Ich habe mir das ganze durchgelesen und kann bestätigen was der Beklagte ausgesagt hat. Das Gleiche hat mein Mann auch durchgemacht. Es ist ein Witz, wir leben im Jahr 2023 und es wird immer noch Unterschiede gemacht.
Kein Wunder warum die Türkei niemals ins EU beitreten wird.

Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von reinhard am 30.07.2023 um 20:54:03

Canan23 schrieb am 30.07.2023 um 19:21:49:
Die Gerichte in Bayern sind viel zu hart finde ich. Ich habe mir das ganze durchgelesen und kann bestätigen was der Beklagte ausgesagt hat. Das Gleiche hat mein Mann auch durchgemacht. Es ist ein Witz, wir leben im Jahr 2023 und es wird immer noch Unterschiede gemacht.
Kein Wunder warum die Türkei niemals ins EU beitreten wird.


Hier geht es um rechtliche Fragen und Antworten. Alles andere solltest Du in einem anderen Forum besprechen.

Ihr müsst Euch auf jeden Fall darauf einstellen, dass er abgeschoben wird, eine Sperre bekommt und für die Wieder-Einwanderung ein FZF-Visum braucht.

Zu dem Verfahren bekommt er einen Anhörungsbogen. Da kann er Stellung nehmen zu einer geplanten Sperre.

Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von Canan23 am 14.08.2023 um 08:20:21
Trotz vieler Ärger, erhielt ich gerade ein Anruf von mein Mann, laufe des Tages wird er in den offenen Vollzug verlegt.

Jetzt habe ich etwas Hoffnung, vielleicht gibt es eine positive Reaktion von der ABH.
Wenn die Justiz keine Bedenken hat bzgl. Abschiebung, würden die Ihn doch nicht in den offenen Vollzug verlegen.

Ganz am Anfang hieß es noch, Ausländerrechtlicher Status muss geklärt sein bevor man in den offenen Vollzug verlegt wird.

Hat die ABH es sich anders überlegt?
Kann man, mein Mann doch nicht so einfach abschieben?

Der Anwalt meinte damals , wenn mein Mann in den offenen Vollzug verlegt werden sollte, woran er nicht glaube, sehe die Chance sehr gut aus ein Aufenthalt zu erhalten.

Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von reinhard am 14.08.2023 um 13:28:52
Die Antwort #10 ist noch immer richtig.

Was die ABH intern überlegt und welche Gedanken die JVA und die ABH intern dazu ausgetauscht haben, kann hier wirklich niemand sagen.



Canan23 schrieb am 14.08.2023 um 08:20:21:
Hat die ABH es sich anders überlegt?
Kann man, mein Mann doch nicht so einfach abschieben?


Dein Mann ist wegen einer Straftat verurteilt. Er wurde ausgewiesen. Dann hat er einer vorzeitigen Abschiebung zugestimmt und unterschrieben, dass er während der Sperre dort bleibt.

Dann war ihm seine Zusage irgendwann egal, er ist ohne das erforderliche Visum (also unterlaubt) nach Deutschland eingereist und natürlich verhaftet worden.

"Einfach so" wäre die Abschiebung ja gar nicht, sondern bei solch einem Verhalten Deines Mannes der Normalfall.

Du darfst natürlich Hoffnung haben, dass es besser ausgeht als bei vielen anderen. Ihr müsst Euch aber darauf einstellen, dass es so sein könnte wie bei allen anderen.

Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von Aras am 14.08.2023 um 15:13:50
Dein Ehemann hat im Grunde keine Chance. Zumal seine Zugehörigkeit zur yesidischen Religion ihn ja nicht davon abgehalten hat, die Straftat zu begehen. Zumal es sich, wenn ich richtig gerechnet habe, um eine 6 Jährige Haftstrafe handelt. 6 Jahre Haft ist keine Bagatelle.

Ganz ehrlich:

Er hat hier abgefrühstückt.

Warum zieht ihr nicht in ein anderen EU-Land um und fängt von vorne an?

Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von Canan23 am 14.08.2023 um 20:29:55
Natürlich hat man jetzt Hoffnung.
Selbst der Rechtsanwalt zweifelte daran, dass mein Mann je ein offenen Vollzug sehen wird.

Heute Nachmittag habe ich den Anwalt angerufen und ihm die Neuigkeiten mitgeteilt. Er war sehr überrascht und meinte, dass der offene Vollzug diese Woche sicherlich selbst bei der ABH anrufen wird um denen mitzuteilen, dass er bei denen ist.

Aufgrund der Verlegung beantragt der Anwalt mit der morgige Post
eine Erteilung auf Duldung um sich außerhalb der JVA ausweisen zu können.

Abwarten was in den nächsten Tagen passiert.

Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von Canan23 am 14.08.2023 um 20:37:57
An Aras:

Deine Nachricht ist mehr gehässig als alles andere.

Frage mich gerade, was die Religion mit seiner Straftat zutun hat.
Ob er eine Chance hat oder nicht werden wir am Ende sehen. Bis vor ein paar Tagen hieß es auch, dass er nicht in den offenen Vollzug verlegt werden kann aufgrund illegale Einreise.
Nun ist er im offenen Vollzug!!!

Ich bin gerne bereit mein Anliegen hier zu teilen, nur nicht mit so einem Ton.
Wenn es nach dir ginge würdest du wahrscheinlich sein Ticket selbst zahlen.

Guten Abend



Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von T.P.2013 am 14.08.2023 um 21:45:57

Canan23 schrieb am 14.08.2023 um 20:29:55:
Aufgrund der Verlegung beantragt der Anwalt mit der morgige Post
eine Erteilung auf Duldung um sich außerhalb der JVA ausweisen zu können. 


Hallo,

eine Duldung ist aber auch nichts anderes als eine "Aussetzung der Abschiebung", Dein Mann bleibt ausreisepflichtig und könnte mit diesem Status grundsätzlich jederzeit wieder in Gewahrsam genommen und auf einen Flieger gesetzt werden.

Es hat sich damit nichts Wesentliches für ihn / Euch geändert.

Gruß

Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von Aras am 14.08.2023 um 22:38:43
Naja gehässig... Ich verstehe nicht wie er behaupten, kann dass er in der Türkei diskriminiert werden würde. Sofern er nicht einen markanten jezidischen Namen hat, fällt er nicht auf. Und ganz ehrlich, die Türken sind nicht fanatisch wie mancher Araber. Und wäre mir neu dass die Türken nachfragen würden was für ne Religion jemand habe. Dann sagt er nicht praktizierender Moslem und wann gehts in die nächste Schenke.

Egal.

In Deutschland werdet ihr es eh nur schwer haben. Darum meine Frage wie es mit einem anderen EU Land aussieht? Österreich? Deutsche Gemeinde in Belgien?

Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von Aras am 14.08.2023 um 22:42:40

Canan23 schrieb am 14.08.2023 um 20:37:57:
Bis vor ein paar Tagen hieß es auch, dass er nicht in den offenen Vollzug verlegt werden kann aufgrund illegale Einreise.
Nun ist er im offenen Vollzug!!


Nebenbei bemerkt hat das nie jemand hier behauptet.  Es wurde erklärt, dass er nicht nochmal aus der Haft frühzeitig abgeschoben wird. Für den offenen Vollzug wurde erklärt dass die ABH involviert sein wird. Und es wurde erklart, dass nur weil die Staatsanwaltschaft nicht den Aufenthalt beenden will, das gleiche für die Ausländerbehörde gilt. Die Ausländerbehörde wird sich damit beschäftigen.

Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von Canan23 am 14.08.2023 um 23:52:34
Mit einem anderen Land tue ich es mir selbst schwer. Meine Eltern wohnen hier in Deutschland, unsere gesamte Familien Leben hier und die Kinder. Ich arbeite seit 18 Jahren in ein und dem selben Betrieb.
Das alles will ich nicht aufgeben.

Mein Mann hat ein Fehler gemacht, für diesen Fehler hat er teuer bezahlen müssen.
In seiner Haftzeit hat er alles was anTherapiemöglichkeiten angeboten wurden ausgeschöpft.
Mit seinem Opfer an einem Tisch gesetzt und entschuldigt, dies wurde auch angenommen.
Laut Psychologin mit der ich vor wenigen Monaten ein Gespräch hatte wurde bestätigt, dass diese Inhaftierung die Resozialisierung gerade zur Nichte gemacht wird.

Unabhängig von mein Mann ist uns also der Gesellschaft wichtig, dass die Gefangene etwas für Ihre Tat machen und sauber rauskommen.

Bevor mein Mann verhaftet wurde hatte ich kein Verständnis was alles für Gefangene angeboten wird.
Angefangen bei teuere Therapien bis zu einer Ausbildung.
Alles auf unsere Kosten. Man kann sich hier stundenlang drüber unterhalten was richtig oder falsch ist.
Trotzdem haben wir also die Gesellschaft das verlangen, dass die Jungs nicht mehr straffällig werden.
Die Abschiebung hat mein Mann damals selbst beantragt. Mein Mann hatte vor diesen Antrag einen unbefristeten Aufenthalt.
Sein jetziger Anwalt meinte kürzlich, dass es ein Fehler war sich abschieben zu lassen. Sehr wahrscheinlich hätte man Ihn Seitens ABH nur ermahnt.




Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von reinhard am 15.08.2023 um 14:40:34
Viele stimmen der Abschiebung zu, weil sie dann bei "Halbzeit" aus dem Gefängnis kommen. Aber sie stimmen damit eben auch zu, nicht vor der Zeit und nicht ohne Visum wieder nach Deutschland einzureisen.

Da hat Dein Mann einen neuen Fehler gemacht und ist vorzeitig und unerlaubt eingereist.

Wichtig ist, dass er es jetzt versteht: Falls es jetzt eine neue Vereinbarung gibt, will die Behörde wirklich die Sicherheit, dass Dein Mann die Bedingungen verstanden hat und alle Bedingungen einhält. Insofern sollte er Dir jetzt Bescheid sagen, sobald er Post erhält. In der Regel kündigt die Ausländerbehörde an, wenn sie Ausweisung und Abschiebung plant und gibt ihm vier Wochen Zeit zur Stellungnahme. Dann solltest Ihr (mit Hilfe des Anwaltes) vorher überlegen, was Ihr antwortet.

Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von Canan23 am 16.08.2023 um 08:38:13
Mein Mann ist nicht vorzeitig eingereist.  Die sperre endete 07/2020 und eingereist ist er 07/21

Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von Vinzent2m am 16.08.2023 um 10:02:52
Er ist aber ohne das erforderliche Visum und somit illegal eingereist und von daher ist er ausreisepflichtig.

Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von Canan23 am 16.08.2023 um 11:24:28
Es gibt wieder Neuigkeiten. Verstehe gerade nichts mehr.
Die jva hat die ABH in Kenntnis gesetzt. Das mein Mann im offenen Vollzug sei.

Erfreut waren die nicht, warum man nicht die Zusage der ABH eingeholt hätte.
Es bestehe Fluchtgefahr!!!
Fluchtgefahr? Wohin, in die Türkei etwa?

Am Ende sei der Sachbearbeiter höflich und hätte dem Beamten gesagt, jetzt kann man nichts mehr machen.
Hoffentlich taucht er nicht unter.

Die JVA kann mein Mann aufgrund ABH nicht zurück in den geschlossen schicken, weil es eine Anweisung vom Leiter war.


Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von Aras am 16.08.2023 um 11:50:09
Deine Ehemann war mind. 1 Jahr illegal in Deutschland. Er war nicht angemeldet sondern praktisch nur ein Geist.

Insofern ist schon berechtigt davon auszugehen, dass dein Mann wieder untertauchen könnte.

Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von lottchen am 16.08.2023 um 12:06:57

Canan23 schrieb am 16.08.2023 um 11:24:28:
Fluchtgefahr? Wohin, in die Türkei etwa?

Die werden eher befürchten dass er untertaucht in Deutschland und in der Illegalität leben wird. Das soll er bitte sein lassen. Wenn er jemals hier in Ruhe offiziell mit Dir leben will dann soll er sich penibel an alles halten, was ihm vorgegeben wird. Und wie schon geschrieben falls er eine Ausreiseaufforderung erhält nicht panisch wieder was Illegales Unüberlegtes tun sondern mit dem Anwalt besprechen welche Schritte möglich und nötig sind.

Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von reinhard am 16.08.2023 um 12:22:43
Wenn die Ausländerbehörde gegen den offenen Vollzug ist und wieder eine illegale Aktion Deines Mannes befürchtet (Untertauchen), dann ahnst Du sicherlich, was die Ausländerbehörde am Ende der Haft will.

Insofern solltest Du jetzt mit Deinem Mann in Ruhe besprechen, wie er im Einklang mit den Gesetzen eine Aufenthaltserlaubnis bekommt (dazu braucht er vermutlich ein Visum der deutschen Botschaft in Ankara), damit Ihr das Familienleben endlich legal organisieren könnt.

Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von reinhard am 16.08.2023 um 13:39:53

Canan23 schrieb am 16.08.2023 um 08:38:13:
Mein Mann ist nicht vorzeitig eingereist.  Die sperre endete 07/2020 und eingereist ist er 07/21


Für ihn ist es ja zu spät, aber für die anderen hier:

Das übliche Verfahren ist dann, nach Ablauf der Sperre ein FZF-Visum zu beantragen. Wenn die Reststrafe noch nicht verjährt ist, sollte man gleichzeitig Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufnehmen und beantragen, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen.

Danach reist man mit dem Visum ein und nimmt hier mit der Staatsanwaltschaft Kontakt auf.

Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von Vinzent2m am 16.08.2023 um 13:48:32
Zumindest im hessischen Vollzug (der Landessache ist), wäre die Ausländerbehörde vor einer Verlegung in den offenen Vollzug (was in der Tat die autonome Entscheidung der JVA ist, zur Stellungnahme aufgefordert worden und nicht einfach nach Vollzug in Kenntnis gesetzt worden.

Titel: Re: Nach Abschiebung zurückgekommen
Beitrag von Canan23 am 17.08.2023 um 07:10:40
Wir werden erstmal abwarten was die ABH vor hat.  Sobald mein Mann die JVA verlassen darf möchte er selbst zu der Sachbearbeiterin. Sollte der Anwalt nichts dagegen haben.

Untertauchen kommt für mein Mann nicht in Frage, als er festgenommen wurde hat er nicht eine Sekunde an Flucht gedacht.
Wir wollen unser Frieden und nicht in Angst- und Schrecken hier Leben.


Uns bleibt nichts anderes über als uns an den Anwalt zu halten.

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