Novgorod schrieb am 15.07.2023 um 16:09:15:Es wäre etwas zu offensichtlich "A1 (nach Goethe-Standard)" in den Gesetzestext zu schreiben. Deswegen schreiben sie es stattdessen in die internen Richtlinien der jeweiligen
AV und lehnen andere Nachweise (wie Kursbescheinigungen oder frühere
AT mit
A1 Voraussetzung) pauschal ab.
Novgorod schrieb am 15.07.2023 um 16:09:15: Deswegen schrieb ich ja explizit nach Goethe-Institut-Standard
Novgorod schrieb am 15.07.2023 um 16:09:15:Es ist buchstäblich Ermessenssache,
Auch durch mehrfache Wiederholung wird aus solchem Unsinn keine brauchbare Information.
Da es in diesem Forum um Informationen über die Rechtslage geht und *nicht* um Erfahrungsberichte oder gar Meinungen, sollte man die Rechtslage auch kennen, wenn man hier anderen Ratschläge gibt.
Aus Deinen Beiträgen geht aber nur Unkenntnis der Rechtslage hervor.
Wie wäre es, sich in solcher Situation einfach 'rauszuhalten?
Und bitte sei so nett, vor einer erneuten Wortmeldung hier Belege für die eigenen Aussagen herauszusuchen.
Es macht einfach keinen Spaß, immer und immer wieder die Rechtslage nicht nur zu nennen (was Du wie jeder andere auch hier im Forum nachlesen kannst), sondern auch noch unbelegte, unbegründete und/oder fehrerhafte Aussagen begründet zu widerlegen.
@TS
Ignoriere bitte die Beiträge von Novgorod.