lottchen schrieb am 14.07.2023 um 13:36:42:Die steht im Visum. Die Visumsdauer IST die Einreisefrist. Irgendwann in diesem Zeitraum muss man einreisen
Ok, ich will nur sichergehen, dass es keine versteckten (
kürzeren) Fristen gibt und das Visum verfällt, falls man es nicht innerhalb von X tagen ab Gültigkeitstag nutzt (noch vor Ablauf der Gültigkeitsdauer). Ein Aufenthaltstitel verfällt z.B. wenn man mehr als 6 Monate im Ausland ist, egal wie lange er noch gültig ist.
Zitat:Man muss innerhalb von 2 Wochen ab Wohnsitznahme zum Meldeamt. So steht es im Bundesmeldegesetz.
Auf dem Zusatzblatt im Visum steht "Anmeldung innerhalb von 7 Tagen nach der Einreise".
Zitat:Warum? Was hat man davon für Vorteile?
Mehr Zeit - der Aufenthaltstitel fängt später an und gilt länger, und bis dahin hat das Visum die gleiche Funktion. Es ist nicht furchtbar wichtig, es geht lediglich um Effizienz. Warum sollte man 1 Jahr vor Ablauf einen neuen Perso oder Pass beantragen, außer wenn man durch andere Fristen dazu gezwungen ist?
Aber das ist eher sekundär. Die wichtigere Frage ist, ob es irgendwelche Probleme geben kann, wenn man nicht "sofort" nach Visumserteilung einreist, z.B. wenn man noch für ein Paar Monate im Ausland zu tun hat...